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Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, I. Semester. II. Band.

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das kurze Zündnadelgewehr, wie es die Füsilierregimenter der Landarmee
führen, und dasselbe kann gerade hier bei der Marine als jedem Gewehr
fremder Flotten (Chassepotgewehr der französischen Marineinfanterie, Snider-
gewehr auf den englischen und den holländischen Schiffen) überlegen betrachtet
werden. Denn hier kommt der einzige Nachtheil der Zündnadelgewehre, das
große Caliber und die daraus folgende geringe Rasanz der Flughahn des
Geschosses nicht in Betracht, während der geniale konische Verschluß, welcher
bei solider ausschließlicher Eiseneonstruction gegenüber dem Kautschukverschluß
des Chassepot und der unsicheren Feder des Snidergewehrs ganz sicher ist
und eben wegen des konischen Princips auch nach starker Abnutzung immer
wieder fest schließt, seine ganze Vorzüglichkeit zur Geltung bringen kann.

Die Matrosen mit ihren Unterofficieren und in gewissem Sinne auch das Deck-
officiercorps gehören, wie oben erwähnt, sämmtlich zur Flottenstammdivision.

In welcher Weise aus dem gesammten Flottenpersonal, einschließlich der
Werftdivision und der Beamten, die Besatzung der einzelnen Schiffe gebildet
werden soll, wird man am Besten aus der folgenden Zusammenstellung ersehen.



das kurze Zündnadelgewehr, wie es die Füsilierregimenter der Landarmee
führen, und dasselbe kann gerade hier bei der Marine als jedem Gewehr
fremder Flotten (Chassepotgewehr der französischen Marineinfanterie, Snider-
gewehr auf den englischen und den holländischen Schiffen) überlegen betrachtet
werden. Denn hier kommt der einzige Nachtheil der Zündnadelgewehre, das
große Caliber und die daraus folgende geringe Rasanz der Flughahn des
Geschosses nicht in Betracht, während der geniale konische Verschluß, welcher
bei solider ausschließlicher Eiseneonstruction gegenüber dem Kautschukverschluß
des Chassepot und der unsicheren Feder des Snidergewehrs ganz sicher ist
und eben wegen des konischen Princips auch nach starker Abnutzung immer
wieder fest schließt, seine ganze Vorzüglichkeit zur Geltung bringen kann.

Die Matrosen mit ihren Unterofficieren und in gewissem Sinne auch das Deck-
officiercorps gehören, wie oben erwähnt, sämmtlich zur Flottenstammdivision.

In welcher Weise aus dem gesammten Flottenpersonal, einschließlich der
Werftdivision und der Beamten, die Besatzung der einzelnen Schiffe gebildet
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[0279] das kurze Zündnadelgewehr, wie es die Füsilierregimenter der Landarmee führen, und dasselbe kann gerade hier bei der Marine als jedem Gewehr fremder Flotten (Chassepotgewehr der französischen Marineinfanterie, Snider- gewehr auf den englischen und den holländischen Schiffen) überlegen betrachtet werden. Denn hier kommt der einzige Nachtheil der Zündnadelgewehre, das große Caliber und die daraus folgende geringe Rasanz der Flughahn des Geschosses nicht in Betracht, während der geniale konische Verschluß, welcher bei solider ausschließlicher Eiseneonstruction gegenüber dem Kautschukverschluß des Chassepot und der unsicheren Feder des Snidergewehrs ganz sicher ist und eben wegen des konischen Princips auch nach starker Abnutzung immer wieder fest schließt, seine ganze Vorzüglichkeit zur Geltung bringen kann. Die Matrosen mit ihren Unterofficieren und in gewissem Sinne auch das Deck- officiercorps gehören, wie oben erwähnt, sämmtlich zur Flottenstammdivision. In welcher Weise aus dem gesammten Flottenpersonal, einschließlich der Werftdivision und der Beamten, die Besatzung der einzelnen Schiffe gebildet werden soll, wird man am Besten aus der folgenden Zusammenstellung ersehen. Schiffs-Name und Erlasse.Tonnen¬ gehalt. 'G^GN>S>GGesammt- zahl. „Kronprinz Wilhelm", Panzersregatte....... „Friedrich Karl", Panzersregatte........ „Prinz Adalbert", Panzerfahrzeug....... „Vineta", Geb. Corvette....... „Hertha", Geb. Corvette....... „Medusa". Gi, Corvette........ Schwere Kanonenboote I. Classe.......... Schwere Kanonenboote II. Classe..........„Thetis", Segel-Fregatte....... „Niobe". Segel-Fregatte....... „Rover". Segelbrigg.........„Hela". Segelbrigg......... „Loreley", Radaviso..........„Grille", Schraubenaviso.......3404 4044 681 1829 1829 956 300 247 1524 1052 SSI 274 330 44S31 31 1« 25 25 Is5 4 27 22 13 13 3 4239 239 S8 208 198 90 37 2S 215 102 34 34 21 2ö38S 38S 125 300 300 153 60 43 284 161 71 71 51 40

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341809_120686/279>, abgerufen am 24.07.2024.