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Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, I. Semester. I. Band.

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Culturlebens zum Bewußtsein gebracht hat und befriedigt wissen wollte, und
daß sein Cultus der "Eigenthümlichkeit" ein specifisches Product moderner
Geistesbildung gewesen ist. Es liegt in der Natur der Sache, daß bei den
beiden mit einander zu vermittelnden Factoren: Christenthum und Bildung
je nach der Individualität bei gleich redlichem Streben nach Versöhnung mehr
Partei für den einen als für den andern genommen wird. Da jedoch die
Richtung auf den einen, objectiven Zweck bleibt, so kann kein Theil den
andern für unprotestantisch erklären. Und so müssen wir uns eben von
beiden Seiten darein fügen, daß die Kritik ihr Culturwerk hin wie her
fortsetzen und daß die Frömmigkeit ihren Glaubensinhalt zu conserviren
streben wird, permanent neben einander gebannte Gegner, die mit einander nur
für das unverwüstliche Leben und die unendliche Entwicklungsfähigkeit des
Protestantismus zeugen.




Zur neuen preußischen HypotheKengesetzgedung.

Von allen Fragen, welche die volkswirthschaftltch gebildeten Kreise be¬
schäftigen, steht dermalen, seitdem die Aufhebung der Zinsbeschränkungen, die
Gewerbefreiheit und die Freizügigkeit als vollendete Thatsachen angesehen werden
können, die sogenannte Realcreditfrage in erster Linie. Sie ist nicht
blos die tiefeingreifendste und sachlich bedeutendste, sie ist auch
wohl die schwierigste; schwierig um deswillen, weil dieselbe nicht einfach
durch eine Umgestaltung der Gesetzgebung gelöst werden kann, weil
es vielmehr auch einer Organisation d es Realereditverkehrs bedarf,
welche für den Realcredit Dasselbe oder doch Aehnliches leistet, was das Bank¬
geschäft als Vermittler zwischen den Creditsuchenden und Capitalien sür den
Credit der Staaten und der großen Communen, also für den sog. öffent¬
lichen Credit, sowie für den Credit der Eisenbahnunternehmungen und
sonstiger großes Verkehrsanstalten leistet.

Die Motive zu dem "Entwurf eines Gesetzes über den Eigenthumserwerb
und die dingliche Belastung der Grundstücke, Bergwerke und selbständigen Ge¬
rechtigkeiten", welche dem preußischen Landtag dermalen zur Berathung vor¬
liegen (Ur. 85 der Drucksachen des Abgeordnetenhauses S. 18) sagen mit
Recht:

"Man verlangt und erwartet von der Gesetzgebung zu viel, wenn man


Culturlebens zum Bewußtsein gebracht hat und befriedigt wissen wollte, und
daß sein Cultus der „Eigenthümlichkeit" ein specifisches Product moderner
Geistesbildung gewesen ist. Es liegt in der Natur der Sache, daß bei den
beiden mit einander zu vermittelnden Factoren: Christenthum und Bildung
je nach der Individualität bei gleich redlichem Streben nach Versöhnung mehr
Partei für den einen als für den andern genommen wird. Da jedoch die
Richtung auf den einen, objectiven Zweck bleibt, so kann kein Theil den
andern für unprotestantisch erklären. Und so müssen wir uns eben von
beiden Seiten darein fügen, daß die Kritik ihr Culturwerk hin wie her
fortsetzen und daß die Frömmigkeit ihren Glaubensinhalt zu conserviren
streben wird, permanent neben einander gebannte Gegner, die mit einander nur
für das unverwüstliche Leben und die unendliche Entwicklungsfähigkeit des
Protestantismus zeugen.




Zur neuen preußischen HypotheKengesetzgedung.

Von allen Fragen, welche die volkswirthschaftltch gebildeten Kreise be¬
schäftigen, steht dermalen, seitdem die Aufhebung der Zinsbeschränkungen, die
Gewerbefreiheit und die Freizügigkeit als vollendete Thatsachen angesehen werden
können, die sogenannte Realcreditfrage in erster Linie. Sie ist nicht
blos die tiefeingreifendste und sachlich bedeutendste, sie ist auch
wohl die schwierigste; schwierig um deswillen, weil dieselbe nicht einfach
durch eine Umgestaltung der Gesetzgebung gelöst werden kann, weil
es vielmehr auch einer Organisation d es Realereditverkehrs bedarf,
welche für den Realcredit Dasselbe oder doch Aehnliches leistet, was das Bank¬
geschäft als Vermittler zwischen den Creditsuchenden und Capitalien sür den
Credit der Staaten und der großen Communen, also für den sog. öffent¬
lichen Credit, sowie für den Credit der Eisenbahnunternehmungen und
sonstiger großes Verkehrsanstalten leistet.

Die Motive zu dem „Entwurf eines Gesetzes über den Eigenthumserwerb
und die dingliche Belastung der Grundstücke, Bergwerke und selbständigen Ge¬
rechtigkeiten", welche dem preußischen Landtag dermalen zur Berathung vor¬
liegen (Ur. 85 der Drucksachen des Abgeordnetenhauses S. 18) sagen mit
Recht:

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[0188] Culturlebens zum Bewußtsein gebracht hat und befriedigt wissen wollte, und daß sein Cultus der „Eigenthümlichkeit" ein specifisches Product moderner Geistesbildung gewesen ist. Es liegt in der Natur der Sache, daß bei den beiden mit einander zu vermittelnden Factoren: Christenthum und Bildung je nach der Individualität bei gleich redlichem Streben nach Versöhnung mehr Partei für den einen als für den andern genommen wird. Da jedoch die Richtung auf den einen, objectiven Zweck bleibt, so kann kein Theil den andern für unprotestantisch erklären. Und so müssen wir uns eben von beiden Seiten darein fügen, daß die Kritik ihr Culturwerk hin wie her fortsetzen und daß die Frömmigkeit ihren Glaubensinhalt zu conserviren streben wird, permanent neben einander gebannte Gegner, die mit einander nur für das unverwüstliche Leben und die unendliche Entwicklungsfähigkeit des Protestantismus zeugen. Zur neuen preußischen HypotheKengesetzgedung. Von allen Fragen, welche die volkswirthschaftltch gebildeten Kreise be¬ schäftigen, steht dermalen, seitdem die Aufhebung der Zinsbeschränkungen, die Gewerbefreiheit und die Freizügigkeit als vollendete Thatsachen angesehen werden können, die sogenannte Realcreditfrage in erster Linie. Sie ist nicht blos die tiefeingreifendste und sachlich bedeutendste, sie ist auch wohl die schwierigste; schwierig um deswillen, weil dieselbe nicht einfach durch eine Umgestaltung der Gesetzgebung gelöst werden kann, weil es vielmehr auch einer Organisation d es Realereditverkehrs bedarf, welche für den Realcredit Dasselbe oder doch Aehnliches leistet, was das Bank¬ geschäft als Vermittler zwischen den Creditsuchenden und Capitalien sür den Credit der Staaten und der großen Communen, also für den sog. öffent¬ lichen Credit, sowie für den Credit der Eisenbahnunternehmungen und sonstiger großes Verkehrsanstalten leistet. Die Motive zu dem „Entwurf eines Gesetzes über den Eigenthumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke, Bergwerke und selbständigen Ge¬ rechtigkeiten", welche dem preußischen Landtag dermalen zur Berathung vor¬ liegen (Ur. 85 der Drucksachen des Abgeordnetenhauses S. 18) sagen mit Recht: „Man verlangt und erwartet von der Gesetzgebung zu viel, wenn man

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341809_120192/188>, abgerufen am 28.09.2024.