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Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, II. Semester. I Band.

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Eine andere Firma, die Herren Croßley, Teppichweber von Durham,
haben ihren Arbeitern eine andere Prämie zugebilligt. Bis zum Jahr 1839
hatten beständig Reibungen zwischen Meistern und Arbeitern der durhamer
Teppichwebereien stattgefunden. Damals schufen die Meister ein Schieds¬
gericht über Streitigkeiten, welches nach so gerechten Grundsätzen und mit
solcher Unparteilichkeit entschied, obgleich es nur aus Meistern bestand, daß
27 Jahre lang beständig Frieden und gegenseitige Achtung zwischen Arbeitern
und Arbeitgebern herrschte. Zu den Gründern dieses Schiedsgerichts gehörten
die obengenannten drei Herren Croßley, die ihre Weberei vor drei Jahren
in ein Actienunternehmen verwandelten, begründet auf 110,000 Antheilen
mit 10 Pfd. Sterl. Einzahlung (15 Pfd. Sterl. dem Nennwerth nach). Von
diesen behielten die ehemaligen Eigenthümer 88,000 für sich zurück, die übri¬
gen kamen auf den Markt mit Ausnahme von 5000, die für die Arbeiter
Zurückbehalten wurden; deren beschäftigen sie 4796, worunter jedoch nur
1881 erwachsene Männer sich befinden; der Rest sind Frauen und Minder¬
jährige. Zum Ankauf der Actien streckte die Firma den Arbeitern Geld zu
fünf Procent vor. Im ersten Jahre betrugen die Gewinne 15 Procent, im
Zweiten 20 Procent, sodaß also 10 Procent im ersten und 15 Procent im
zweiten Jahre von der Actienschuld des Arbeiters gestrichen werden konnten,
und daß, wenn die Gewinne in der Höhe von 20 Procent fortdauern, bis
zum Jahr 1872 die Arbeiter sämmtlich Actionäre geworden sein werden.

Noch großmüthiger verfuhr die Firma Greening Co. Auch sie ver¬
wandelte sich in eine Actiengesellschaft (4000 Actien zu 5 Pf> Sterl. jede)
und stellte den Arbeitern Actien zur Verfügung. Außerdem wurden die
Gewinne getheilt und zwar fielen, da seit der Übereinkunft der Geschäfts¬
nutzen 15 Procent betrug, fünf Procent davon auf die Arbeiter, deren 70
vorhanden waren, darunter 30 erwachsene Männer bei einem Wochenlohn
von 28 Schilling bis 2 Pfund Sterling.

Auch die Herren Foxhead K Co.. Eigenthümer eines großen Hütten-
"ut Walzwerkes zu Newport, haben ihren Arbeitern einen Cooperativ-Ver-
^ag mit folgenden Bedingungen proponirt: 1) die Arbeiter erhalten ihren
Tag- und Stückarbeiterlohn wie bisher oder nach dem Arbeitslohn-Tarif,
den die Iron NkwulÄetursi-s ^ssoeiÄtioll zu entwerfen im Begriff ist, -- jedoch
unter der Voraussetzung, daß die Arbeiter keiner anderen Erwerbs-Ge¬
nossenschaft sich anschließen. -- 2) Von dem Jahres-Reingewinn des Geschäfts
^hält die Firma vorweg 10 Procent als Entschädigung für die Zinsen :c.
des in den Grundstücken und Maschinen steckenden Capitals. -- 3) Die
übrigen 90 Procent des Reingewinns werden ge-theilt, die eine Hälfte fließt
der Firma zu und die andere Hälfte den Arbeitern nach Verhältniß ihrer
Leistungen. -- 4) Beträgt der Reingewinn eines Jahres nur 10 Procent,


Grenzboten III. 1868. gy

Eine andere Firma, die Herren Croßley, Teppichweber von Durham,
haben ihren Arbeitern eine andere Prämie zugebilligt. Bis zum Jahr 1839
hatten beständig Reibungen zwischen Meistern und Arbeitern der durhamer
Teppichwebereien stattgefunden. Damals schufen die Meister ein Schieds¬
gericht über Streitigkeiten, welches nach so gerechten Grundsätzen und mit
solcher Unparteilichkeit entschied, obgleich es nur aus Meistern bestand, daß
27 Jahre lang beständig Frieden und gegenseitige Achtung zwischen Arbeitern
und Arbeitgebern herrschte. Zu den Gründern dieses Schiedsgerichts gehörten
die obengenannten drei Herren Croßley, die ihre Weberei vor drei Jahren
in ein Actienunternehmen verwandelten, begründet auf 110,000 Antheilen
mit 10 Pfd. Sterl. Einzahlung (15 Pfd. Sterl. dem Nennwerth nach). Von
diesen behielten die ehemaligen Eigenthümer 88,000 für sich zurück, die übri¬
gen kamen auf den Markt mit Ausnahme von 5000, die für die Arbeiter
Zurückbehalten wurden; deren beschäftigen sie 4796, worunter jedoch nur
1881 erwachsene Männer sich befinden; der Rest sind Frauen und Minder¬
jährige. Zum Ankauf der Actien streckte die Firma den Arbeitern Geld zu
fünf Procent vor. Im ersten Jahre betrugen die Gewinne 15 Procent, im
Zweiten 20 Procent, sodaß also 10 Procent im ersten und 15 Procent im
zweiten Jahre von der Actienschuld des Arbeiters gestrichen werden konnten,
und daß, wenn die Gewinne in der Höhe von 20 Procent fortdauern, bis
zum Jahr 1872 die Arbeiter sämmtlich Actionäre geworden sein werden.

Noch großmüthiger verfuhr die Firma Greening Co. Auch sie ver¬
wandelte sich in eine Actiengesellschaft (4000 Actien zu 5 Pf> Sterl. jede)
und stellte den Arbeitern Actien zur Verfügung. Außerdem wurden die
Gewinne getheilt und zwar fielen, da seit der Übereinkunft der Geschäfts¬
nutzen 15 Procent betrug, fünf Procent davon auf die Arbeiter, deren 70
vorhanden waren, darunter 30 erwachsene Männer bei einem Wochenlohn
von 28 Schilling bis 2 Pfund Sterling.

Auch die Herren Foxhead K Co.. Eigenthümer eines großen Hütten-
"ut Walzwerkes zu Newport, haben ihren Arbeitern einen Cooperativ-Ver-
^ag mit folgenden Bedingungen proponirt: 1) die Arbeiter erhalten ihren
Tag- und Stückarbeiterlohn wie bisher oder nach dem Arbeitslohn-Tarif,
den die Iron NkwulÄetursi-s ^ssoeiÄtioll zu entwerfen im Begriff ist, — jedoch
unter der Voraussetzung, daß die Arbeiter keiner anderen Erwerbs-Ge¬
nossenschaft sich anschließen. — 2) Von dem Jahres-Reingewinn des Geschäfts
^hält die Firma vorweg 10 Procent als Entschädigung für die Zinsen :c.
des in den Grundstücken und Maschinen steckenden Capitals. — 3) Die
übrigen 90 Procent des Reingewinns werden ge-theilt, die eine Hälfte fließt
der Firma zu und die andere Hälfte den Arbeitern nach Verhältniß ihrer
Leistungen. — 4) Beträgt der Reingewinn eines Jahres nur 10 Procent,


Grenzboten III. 1868. gy
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[0505] Eine andere Firma, die Herren Croßley, Teppichweber von Durham, haben ihren Arbeitern eine andere Prämie zugebilligt. Bis zum Jahr 1839 hatten beständig Reibungen zwischen Meistern und Arbeitern der durhamer Teppichwebereien stattgefunden. Damals schufen die Meister ein Schieds¬ gericht über Streitigkeiten, welches nach so gerechten Grundsätzen und mit solcher Unparteilichkeit entschied, obgleich es nur aus Meistern bestand, daß 27 Jahre lang beständig Frieden und gegenseitige Achtung zwischen Arbeitern und Arbeitgebern herrschte. Zu den Gründern dieses Schiedsgerichts gehörten die obengenannten drei Herren Croßley, die ihre Weberei vor drei Jahren in ein Actienunternehmen verwandelten, begründet auf 110,000 Antheilen mit 10 Pfd. Sterl. Einzahlung (15 Pfd. Sterl. dem Nennwerth nach). Von diesen behielten die ehemaligen Eigenthümer 88,000 für sich zurück, die übri¬ gen kamen auf den Markt mit Ausnahme von 5000, die für die Arbeiter Zurückbehalten wurden; deren beschäftigen sie 4796, worunter jedoch nur 1881 erwachsene Männer sich befinden; der Rest sind Frauen und Minder¬ jährige. Zum Ankauf der Actien streckte die Firma den Arbeitern Geld zu fünf Procent vor. Im ersten Jahre betrugen die Gewinne 15 Procent, im Zweiten 20 Procent, sodaß also 10 Procent im ersten und 15 Procent im zweiten Jahre von der Actienschuld des Arbeiters gestrichen werden konnten, und daß, wenn die Gewinne in der Höhe von 20 Procent fortdauern, bis zum Jahr 1872 die Arbeiter sämmtlich Actionäre geworden sein werden. Noch großmüthiger verfuhr die Firma Greening Co. Auch sie ver¬ wandelte sich in eine Actiengesellschaft (4000 Actien zu 5 Pf> Sterl. jede) und stellte den Arbeitern Actien zur Verfügung. Außerdem wurden die Gewinne getheilt und zwar fielen, da seit der Übereinkunft der Geschäfts¬ nutzen 15 Procent betrug, fünf Procent davon auf die Arbeiter, deren 70 vorhanden waren, darunter 30 erwachsene Männer bei einem Wochenlohn von 28 Schilling bis 2 Pfund Sterling. Auch die Herren Foxhead K Co.. Eigenthümer eines großen Hütten- "ut Walzwerkes zu Newport, haben ihren Arbeitern einen Cooperativ-Ver- ^ag mit folgenden Bedingungen proponirt: 1) die Arbeiter erhalten ihren Tag- und Stückarbeiterlohn wie bisher oder nach dem Arbeitslohn-Tarif, den die Iron NkwulÄetursi-s ^ssoeiÄtioll zu entwerfen im Begriff ist, — jedoch unter der Voraussetzung, daß die Arbeiter keiner anderen Erwerbs-Ge¬ nossenschaft sich anschließen. — 2) Von dem Jahres-Reingewinn des Geschäfts ^hält die Firma vorweg 10 Procent als Entschädigung für die Zinsen :c. des in den Grundstücken und Maschinen steckenden Capitals. — 3) Die übrigen 90 Procent des Reingewinns werden ge-theilt, die eine Hälfte fließt der Firma zu und die andere Hälfte den Arbeitern nach Verhältniß ihrer Leistungen. — 4) Beträgt der Reingewinn eines Jahres nur 10 Procent, Grenzboten III. 1868. gy

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, II. Semester. I Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341807_286711/505>, abgerufen am 23.06.2024.