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Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, I. Semester. I. Band.

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organisation zu vereiteln oder wenigstens zu erschweren. Man setzte seinen
Ehrgeiz darein, weniger zu leisten, als das ganze übrige Deutschland, auch
die Minister vertheidigten die Regierungsvorlagen nicht von dem Gesichts¬
punkt aus, daß sie eine Forderung der nationalen Ehre seien, sondern damit,
daß ihre Genehmigung im Interesse der Selbständigkeit des Königreichs
liege. Namentlich leugnete Herr v. Varnbüler jeden Zusammenhang der
Heeresreform mit den Allianzverträgen. Sie wäre, meint er. ohnedem gebo¬
ten gewesen und stehe nur mit den Verabredungen der süddeutschen Staaten
zu München in Verbindung.

Durch so unwürdiges Markten gelang es nun wirklich, die Militärvor¬
lagen derart zuzurichten, daß für das Kriegsministerium die Frage entstehen
mußte, ob nicht das Scheitern am Ende vorzuziehen sei. Wenn es gleich¬
wohl an dem Entwürfe festhielt, so war hiefür die Erwägung maßgebend,
daß denn doch schon allein die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht ein
wesentlicher Fortschritt, ja die Hauptsache sei. Aus anderen Gründen lag
auch den andern Ministern daran, daß überhaupt das Kriegsdienstgesetz --
wie beschaffen immer -- zu Stande komme. Denn blieb es in der Schwebe,
so wäre dies bei den nächsten Abgeordnetenwahlen ein höchst willkommenes
und wirksames Agitationsmittel für die demokratischen Vereine gewesen.
Und dieses Interesse des Gesammtministeriums machte wieder die Stellung
des Kriegsministers einigermaßen günstiger. Die deutsche Partei war näm¬
lich eben stark genug, um zwischen den 'Reinministeriellen und den Partiku-
laristen den Ausschlag zu geben. Das Gesetz durfte also nicht unannehmbar
sein für die deutsche Parteisonst wäre es sicher gescheitert. Diese aber
machte ^ ihre Zustimmung wesentlich von der Haltung des Kriegsministers
abhängig, auf den sie unbedingtes Vertrauen setzen durste. So gab dieser
Rückhalt dem General von Wagner seinen College" gegenüber festere Position.

Nun war bei der Stimmung der Kammer und des Landes allerdings
eine Herabsetzung der im Entwurf auf drei Jahre bestimmten Präsenzzeit.,
obwohl sie dem ganzen System widersprach, unvermeidlich. Es beruhte diese
Forderung weniger auf einer bestimmten Abschätzung der Kräfte des Landes
un Verhältniß zu den angesonnenen Leistungen, als vielmehr auf einem
Schlagwort, das noch eine fatale Erbschaft des preußischen Militärconflicts war.
Hatte das preußische Abgeordnetenhaus so lang gegen die dreijährige Präsenz
sich gewehrt, so konnte in Schwaben unmöglich dieselbe Forderung zugestanden
werden. Hier also mußte der Kriegsminister, von seinen Collegen gedrängt,
nachgeben, obwohl noch kurz zuvor auf der zweiten Münchner Conferenz die
Kriegsminister der 3 süddeutschen Staaten das Festhalten an der dreijähri¬
gen Präsenz verabredet hatten. General v. Wagner konnte unter diesen
Umständen wenigstens solche Bedingungen stellen, welche auf Zugeständnisse
^in nationalen Sinn und auf theilweise Wiederherstellung seines ursprüng-
uchen Programms hinausliefen, -- insbesondere rücksichtlich der Sendung
von Offizieren nach Berlin, -- und man erzählt, er habe sich im Minister-
rath diese Zugeständnisse schriftlich ertheilen lassen. Allein auch mit der
Nachgiebigkeit im Punkt der Präsenz erreichte er noch keine sichere Mehrheit
sur seinen Entwurf, die Abstimmungen blieben bis zuletzt fast Sache des
Zufalls. In der ersten Berathung wurden sämmtliche Anträge über die
Präsenz verworfen und erst in der Schlußberathung gelang es. die Mehrheit
>ur eine gesetzliche Fixirung der Präsenzpflicht auf nicht über zwei Jahre zu
gewinnen, nachdem das Kriegsministerium auch noch in Betreff der Unter¬
offiziere hatte nachgeben müssen-, für die es vergebens die Möglichkeit einer
längeren Präsenz zu retten versuchte, die ihm aber nur für die Reiterei be-


organisation zu vereiteln oder wenigstens zu erschweren. Man setzte seinen
Ehrgeiz darein, weniger zu leisten, als das ganze übrige Deutschland, auch
die Minister vertheidigten die Regierungsvorlagen nicht von dem Gesichts¬
punkt aus, daß sie eine Forderung der nationalen Ehre seien, sondern damit,
daß ihre Genehmigung im Interesse der Selbständigkeit des Königreichs
liege. Namentlich leugnete Herr v. Varnbüler jeden Zusammenhang der
Heeresreform mit den Allianzverträgen. Sie wäre, meint er. ohnedem gebo¬
ten gewesen und stehe nur mit den Verabredungen der süddeutschen Staaten
zu München in Verbindung.

Durch so unwürdiges Markten gelang es nun wirklich, die Militärvor¬
lagen derart zuzurichten, daß für das Kriegsministerium die Frage entstehen
mußte, ob nicht das Scheitern am Ende vorzuziehen sei. Wenn es gleich¬
wohl an dem Entwürfe festhielt, so war hiefür die Erwägung maßgebend,
daß denn doch schon allein die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht ein
wesentlicher Fortschritt, ja die Hauptsache sei. Aus anderen Gründen lag
auch den andern Ministern daran, daß überhaupt das Kriegsdienstgesetz —
wie beschaffen immer — zu Stande komme. Denn blieb es in der Schwebe,
so wäre dies bei den nächsten Abgeordnetenwahlen ein höchst willkommenes
und wirksames Agitationsmittel für die demokratischen Vereine gewesen.
Und dieses Interesse des Gesammtministeriums machte wieder die Stellung
des Kriegsministers einigermaßen günstiger. Die deutsche Partei war näm¬
lich eben stark genug, um zwischen den 'Reinministeriellen und den Partiku-
laristen den Ausschlag zu geben. Das Gesetz durfte also nicht unannehmbar
sein für die deutsche Parteisonst wäre es sicher gescheitert. Diese aber
machte ^ ihre Zustimmung wesentlich von der Haltung des Kriegsministers
abhängig, auf den sie unbedingtes Vertrauen setzen durste. So gab dieser
Rückhalt dem General von Wagner seinen College» gegenüber festere Position.

Nun war bei der Stimmung der Kammer und des Landes allerdings
eine Herabsetzung der im Entwurf auf drei Jahre bestimmten Präsenzzeit.,
obwohl sie dem ganzen System widersprach, unvermeidlich. Es beruhte diese
Forderung weniger auf einer bestimmten Abschätzung der Kräfte des Landes
un Verhältniß zu den angesonnenen Leistungen, als vielmehr auf einem
Schlagwort, das noch eine fatale Erbschaft des preußischen Militärconflicts war.
Hatte das preußische Abgeordnetenhaus so lang gegen die dreijährige Präsenz
sich gewehrt, so konnte in Schwaben unmöglich dieselbe Forderung zugestanden
werden. Hier also mußte der Kriegsminister, von seinen Collegen gedrängt,
nachgeben, obwohl noch kurz zuvor auf der zweiten Münchner Conferenz die
Kriegsminister der 3 süddeutschen Staaten das Festhalten an der dreijähri¬
gen Präsenz verabredet hatten. General v. Wagner konnte unter diesen
Umständen wenigstens solche Bedingungen stellen, welche auf Zugeständnisse
^in nationalen Sinn und auf theilweise Wiederherstellung seines ursprüng-
uchen Programms hinausliefen, — insbesondere rücksichtlich der Sendung
von Offizieren nach Berlin, — und man erzählt, er habe sich im Minister-
rath diese Zugeständnisse schriftlich ertheilen lassen. Allein auch mit der
Nachgiebigkeit im Punkt der Präsenz erreichte er noch keine sichere Mehrheit
sur seinen Entwurf, die Abstimmungen blieben bis zuletzt fast Sache des
Zufalls. In der ersten Berathung wurden sämmtliche Anträge über die
Präsenz verworfen und erst in der Schlußberathung gelang es. die Mehrheit
>ur eine gesetzliche Fixirung der Präsenzpflicht auf nicht über zwei Jahre zu
gewinnen, nachdem das Kriegsministerium auch noch in Betreff der Unter¬
offiziere hatte nachgeben müssen-, für die es vergebens die Möglichkeit einer
längeren Präsenz zu retten versuchte, die ihm aber nur für die Reiterei be-


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[0407] organisation zu vereiteln oder wenigstens zu erschweren. Man setzte seinen Ehrgeiz darein, weniger zu leisten, als das ganze übrige Deutschland, auch die Minister vertheidigten die Regierungsvorlagen nicht von dem Gesichts¬ punkt aus, daß sie eine Forderung der nationalen Ehre seien, sondern damit, daß ihre Genehmigung im Interesse der Selbständigkeit des Königreichs liege. Namentlich leugnete Herr v. Varnbüler jeden Zusammenhang der Heeresreform mit den Allianzverträgen. Sie wäre, meint er. ohnedem gebo¬ ten gewesen und stehe nur mit den Verabredungen der süddeutschen Staaten zu München in Verbindung. Durch so unwürdiges Markten gelang es nun wirklich, die Militärvor¬ lagen derart zuzurichten, daß für das Kriegsministerium die Frage entstehen mußte, ob nicht das Scheitern am Ende vorzuziehen sei. Wenn es gleich¬ wohl an dem Entwürfe festhielt, so war hiefür die Erwägung maßgebend, daß denn doch schon allein die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht ein wesentlicher Fortschritt, ja die Hauptsache sei. Aus anderen Gründen lag auch den andern Ministern daran, daß überhaupt das Kriegsdienstgesetz — wie beschaffen immer — zu Stande komme. Denn blieb es in der Schwebe, so wäre dies bei den nächsten Abgeordnetenwahlen ein höchst willkommenes und wirksames Agitationsmittel für die demokratischen Vereine gewesen. Und dieses Interesse des Gesammtministeriums machte wieder die Stellung des Kriegsministers einigermaßen günstiger. Die deutsche Partei war näm¬ lich eben stark genug, um zwischen den 'Reinministeriellen und den Partiku- laristen den Ausschlag zu geben. Das Gesetz durfte also nicht unannehmbar sein für die deutsche Parteisonst wäre es sicher gescheitert. Diese aber machte ^ ihre Zustimmung wesentlich von der Haltung des Kriegsministers abhängig, auf den sie unbedingtes Vertrauen setzen durste. So gab dieser Rückhalt dem General von Wagner seinen College» gegenüber festere Position. Nun war bei der Stimmung der Kammer und des Landes allerdings eine Herabsetzung der im Entwurf auf drei Jahre bestimmten Präsenzzeit., obwohl sie dem ganzen System widersprach, unvermeidlich. Es beruhte diese Forderung weniger auf einer bestimmten Abschätzung der Kräfte des Landes un Verhältniß zu den angesonnenen Leistungen, als vielmehr auf einem Schlagwort, das noch eine fatale Erbschaft des preußischen Militärconflicts war. Hatte das preußische Abgeordnetenhaus so lang gegen die dreijährige Präsenz sich gewehrt, so konnte in Schwaben unmöglich dieselbe Forderung zugestanden werden. Hier also mußte der Kriegsminister, von seinen Collegen gedrängt, nachgeben, obwohl noch kurz zuvor auf der zweiten Münchner Conferenz die Kriegsminister der 3 süddeutschen Staaten das Festhalten an der dreijähri¬ gen Präsenz verabredet hatten. General v. Wagner konnte unter diesen Umständen wenigstens solche Bedingungen stellen, welche auf Zugeständnisse ^in nationalen Sinn und auf theilweise Wiederherstellung seines ursprüng- uchen Programms hinausliefen, — insbesondere rücksichtlich der Sendung von Offizieren nach Berlin, — und man erzählt, er habe sich im Minister- rath diese Zugeständnisse schriftlich ertheilen lassen. Allein auch mit der Nachgiebigkeit im Punkt der Präsenz erreichte er noch keine sichere Mehrheit sur seinen Entwurf, die Abstimmungen blieben bis zuletzt fast Sache des Zufalls. In der ersten Berathung wurden sämmtliche Anträge über die Präsenz verworfen und erst in der Schlußberathung gelang es. die Mehrheit >ur eine gesetzliche Fixirung der Präsenzpflicht auf nicht über zwei Jahre zu gewinnen, nachdem das Kriegsministerium auch noch in Betreff der Unter¬ offiziere hatte nachgeben müssen-, für die es vergebens die Möglichkeit einer längeren Präsenz zu retten versuchte, die ihm aber nur für die Reiterei be-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341807_117005/407>, abgerufen am 22.07.2024.