Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, I. Semester. II. Band.Reihe langweiliger Reden zu ertragen, um schließlich zu einer bedeutenden zu Ebenso unglücklich ist unsre Nachahmung des französischen orelre an jour, Es fragt sich nun, wie die Vorlagen zur Berathung gelangen. Die Re¬ Die Wahlen zu den Ausschüssen werden in Preußen noch von den Ab¬ Reihe langweiliger Reden zu ertragen, um schließlich zu einer bedeutenden zu Ebenso unglücklich ist unsre Nachahmung des französischen orelre an jour, Es fragt sich nun, wie die Vorlagen zur Berathung gelangen. Die Re¬ Die Wahlen zu den Ausschüssen werden in Preußen noch von den Ab¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0329" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/191023"/> <p xml:id="ID_1136" prev="#ID_1135"> Reihe langweiliger Reden zu ertragen, um schließlich zu einer bedeutenden zu<lb/> gelangen. Die englische Art ist die natürliche und zweckmäßige und ihre An¬<lb/> nahme zu empfehlen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1137"> Ebenso unglücklich ist unsre Nachahmung des französischen orelre an jour,<lb/> wonach die zu verhandelnden Gegenstände mit etwaiger Ausnahme von Regie-<lb/> rungsvoilageu, Interpellationen und dringlichen Anträgen in der Reihenfolge<lb/> zur Discussion kommen, in welcher sie angemeldet werden. In England theilt<lb/> man die Tage nach Gegenständen ein, gewisse Tage erbittet sich die Negierung ein<lb/> für alle Mal bei Beginn der Session (goveinm-me niM), gewisse Stunden<lb/> gehören für die private; bills e-de. und diese Ordnung wird nur unterbrochen,<lb/> wenn es sich darum handelt, eine große Debatte im Zusammenhang (de sie<lb/> in älen) durchzuführen. Diese Einrichtung wollen wir allerdings nicht skla¬<lb/> visch copircn, zumal wir glücklicherweise keine private bills zu discutiren haben,<lb/> aber die Eintheilung der Verhandlungen in allgemeine Kategorien möchten wir<lb/> allerdings empfehlen, z. B. ein Tag der Woche möge für die Petitionen be-<lb/> stimmt sein, zwei für die Anträge der Mitglieder, drei für die Discussion der<lb/> Regierungsvorlagen; ist für eine dieser Rubriken kein Stoff, oder soll eine Ver-<lb/> Handlung im Zusammenhange durchgeführt werden, oder beschließt das Haus<lb/> einen dringlichen Antrag voranzustellen, so tritt nach gegenseitiger Vereinbarung<lb/> ein Tausch ein. Daneben können die Interpellationen laufen, welche gewöhn-<lb/> lich nicht viel Zeit absorbiren und jedesmal vorher angekündigt werden müssen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1138"> Es fragt sich nun, wie die Vorlagen zur Berathung gelangen. Die Re¬<lb/> vision der Geschäftsordnung hat glücklicherweise die Abtheilungen hiefür be¬<lb/> seitigt und dies Geschäft den Ausschüssen zugewiesen, sie hat auch die praktische<lb/> englische Weise adoptirt. wonach das ganze Haus sich in einen Ausschuß ver-<lb/> wandeln, d. h, sofort in die Vorberathung eintreten kann. Nach der Erfahrung<lb/> im norddeutschen Reichstage ist es kaum noch nöthig die Vorzüge dieser Me¬<lb/> thode auseinanderzusetzen. Auf diese Weise können alle sachlich competenten<lb/> Mitglieder zu Worte kommen und doch ist niemand durch seine Reden bei dieser<lb/> Vorberathung für die Schlußbcrathung gebunden, die Geschäftsordnung ordnet<lb/> dies ganz zweckmäßig in den §§ Is—17. Dieser Weg wird indeß begreiflich<lb/> nur bei großen Fragen gewählt, die meisten sachlichen Vorlagen werden also<lb/> durch Specialausschüsse vorbereitet, diese zerfallen nun in feststehende, z. B. für<lb/> Geschäftsordnung. Justizfrageu, Handel- und Gewerbe u. s. w. und in aol twe<lb/> eingesetzte, d. h. Ausschüsse, welchen die Erörterung einer bestimmten Frage<lb/> obliegt.</p><lb/> <p xml:id="ID_1139" next="#ID_1140"> Die Wahlen zu den Ausschüssen werden in Preußen noch von den Ab¬<lb/> theilungen ausgeführt. Man führt hiefür an. daß auf diese Weise die Aus-<lb/> schüsse am unparteiischsten zusammengesetzt würden, dies beruht indeß wesentlich<lb/> auf Täuschung, im Gegentheil macht man sie damit in den allermeisten Fällen</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0329]
Reihe langweiliger Reden zu ertragen, um schließlich zu einer bedeutenden zu
gelangen. Die englische Art ist die natürliche und zweckmäßige und ihre An¬
nahme zu empfehlen.
Ebenso unglücklich ist unsre Nachahmung des französischen orelre an jour,
wonach die zu verhandelnden Gegenstände mit etwaiger Ausnahme von Regie-
rungsvoilageu, Interpellationen und dringlichen Anträgen in der Reihenfolge
zur Discussion kommen, in welcher sie angemeldet werden. In England theilt
man die Tage nach Gegenständen ein, gewisse Tage erbittet sich die Negierung ein
für alle Mal bei Beginn der Session (goveinm-me niM), gewisse Stunden
gehören für die private; bills e-de. und diese Ordnung wird nur unterbrochen,
wenn es sich darum handelt, eine große Debatte im Zusammenhang (de sie
in älen) durchzuführen. Diese Einrichtung wollen wir allerdings nicht skla¬
visch copircn, zumal wir glücklicherweise keine private bills zu discutiren haben,
aber die Eintheilung der Verhandlungen in allgemeine Kategorien möchten wir
allerdings empfehlen, z. B. ein Tag der Woche möge für die Petitionen be-
stimmt sein, zwei für die Anträge der Mitglieder, drei für die Discussion der
Regierungsvorlagen; ist für eine dieser Rubriken kein Stoff, oder soll eine Ver-
Handlung im Zusammenhange durchgeführt werden, oder beschließt das Haus
einen dringlichen Antrag voranzustellen, so tritt nach gegenseitiger Vereinbarung
ein Tausch ein. Daneben können die Interpellationen laufen, welche gewöhn-
lich nicht viel Zeit absorbiren und jedesmal vorher angekündigt werden müssen.
Es fragt sich nun, wie die Vorlagen zur Berathung gelangen. Die Re¬
vision der Geschäftsordnung hat glücklicherweise die Abtheilungen hiefür be¬
seitigt und dies Geschäft den Ausschüssen zugewiesen, sie hat auch die praktische
englische Weise adoptirt. wonach das ganze Haus sich in einen Ausschuß ver-
wandeln, d. h, sofort in die Vorberathung eintreten kann. Nach der Erfahrung
im norddeutschen Reichstage ist es kaum noch nöthig die Vorzüge dieser Me¬
thode auseinanderzusetzen. Auf diese Weise können alle sachlich competenten
Mitglieder zu Worte kommen und doch ist niemand durch seine Reden bei dieser
Vorberathung für die Schlußbcrathung gebunden, die Geschäftsordnung ordnet
dies ganz zweckmäßig in den §§ Is—17. Dieser Weg wird indeß begreiflich
nur bei großen Fragen gewählt, die meisten sachlichen Vorlagen werden also
durch Specialausschüsse vorbereitet, diese zerfallen nun in feststehende, z. B. für
Geschäftsordnung. Justizfrageu, Handel- und Gewerbe u. s. w. und in aol twe
eingesetzte, d. h. Ausschüsse, welchen die Erörterung einer bestimmten Frage
obliegt.
Die Wahlen zu den Ausschüssen werden in Preußen noch von den Ab¬
theilungen ausgeführt. Man führt hiefür an. daß auf diese Weise die Aus-
schüsse am unparteiischsten zusammengesetzt würden, dies beruht indeß wesentlich
auf Täuschung, im Gegentheil macht man sie damit in den allermeisten Fällen
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