Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, II. Semester. I. Band."Wir dürfen uns darüber nicht täuschen: die Opfer, welche zur Erfüllung "Die Friedenspräsenzstärke des Militärs wird sich in Zukunft, nach "Das andere Opfer, welches wir zu bringen haben, sind die hohen, na¬ „Wir dürfen uns darüber nicht täuschen: die Opfer, welche zur Erfüllung „Die Friedenspräsenzstärke des Militärs wird sich in Zukunft, nach „Das andere Opfer, welches wir zu bringen haben, sind die hohen, na¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0084" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/191314"/> <p xml:id="ID_197"> „Wir dürfen uns darüber nicht täuschen: die Opfer, welche zur Erfüllung<lb/> dieser Pflichten von uns werden gefordert werden, sind keineswegs unbedeutend.<lb/> Es wird nicht fehlen, daß man die Bundesverfassung und unsere Zustimmung<lb/> zu derselben wegen der Lasten, welche sie uns aufzuerlegen droht, hart angreift.<lb/> Man wird aber dabei zunächst Eines nicht vergessen dürfen: nämlich, daß wir<lb/> es nicht sind, welche diese Opfer gefordert haben, sondern daß die Forderung<lb/> Von den Regierungen ausgegangen und daß unsere Einwilligung in deren Ueber¬<lb/> nahme zur Bedingung der bundesstaatlichen Einigung gemacht worden ist. Wir<lb/> mußten einwilligen, wenn das Wert der Einigung nicht wiederum und dann<lb/> vielleicht für immer scheitern sollte. Unsere Negierung wird also gewußt haben,<lb/> daß das Land die Lasten würde tragen können, und sie war, wenn sie diese Ueber¬<lb/> zeugung hegte, dabei auch in ihrem guten Rechte. Warum sollte Mecklenburg<lb/> nicht dasselbe Maß von Lasten tragen können, welches Preußen schon lange<lb/> getragen hat? Aber gewiß ist es andererseits, daß Mecklenburg, wenn es den<lb/> neuen Anforderungen gewachsen sein soll, dazu einer gründlichen Veränderung<lb/> seiner staatlichen Einrichtungen bedarf. Sehen wir uns die von uns geforderten<lb/> üpser darauf näher an.</p><lb/> <p xml:id="ID_198"> „Die Friedenspräsenzstärke des Militärs wird sich in Zukunft, nach<lb/> dem Maßstabe von 1 Procent der Bevölkerung von 1867, auf 5601 Mann an<lb/> Unteroffizieren und Mannschaften belaufen, während sie bisher nur wenig über<lb/> die Hälfte dieser Zahl betragen haben wird, wogegen die Kriegsstärke unseres<lb/> bisherigen Bundescontingentö allerdings eine höhere war, indem dieselbe 6564<lb/> Mann betrug. Man wird indeß hoffen dürfen, daß durch die spätere Bundcs-<lb/> gesetzgebung. bei festerer Begründung des europäischen Friedens und bei Er¬<lb/> langung rascherer Ausbilbungsmethoden, diese Präsenzstärke, welche auch der pro-<lb/> ductiven Arbeit mehr Kräfte als bisher entzieht, sich bedeutend werde abmindern<lb/> lassen. Zu übersehen ist hierbei im Uebrigen nicht, daß mit der erhöhten Leistung<lb/> auch die allgemeine Wehrpflicht, unter Ausschluß des Lose'auses von derselben<lb/> eintritt und'daß also dadurch der bisherige Borzug der Wohlhabenden vor den<lb/> Minderbegüterten hinsichtlich des Kriegsdienstes abgeschafft wird.</p><lb/> <p xml:id="ID_199" next="#ID_200"> „Das andere Opfer, welches wir zu bringen haben, sind die hohen, na¬<lb/> mentlich für das Kriegswesen erforderlichen Beiträge zur Bund es lasse.<lb/> Der ordentliche Einnahmeetat ist für das Jnterimisticum bis zum 31. Decem¬<lb/> ber 1871 an Beiträgen für das Landheer auf 226 Thlr. pro Mann der Frie¬<lb/> denspräsenzstärke festgesetzt, was also für 5601 Mann die Summe von<lb/> 1,260,225 Thlr. ergiebt. Darin sind, ganz abgesehen von außerordentlichen Aus¬<lb/> gaben, die Kosten für die Bundeskricgsmarine und für sonstige Bundesausgaben<lb/> noch nicht mitbegriffen, welche für unser Land auf circa 140,000 Thlr. veran¬<lb/> schlagt werden dürfen. Die Beiträge zu dem ordentlichen Etat der Bundes¬<lb/> kasse berechnen sich also für Mecklcnbcrg - Schwerin auf rund 1,400,000 Thlr.<lb/> Die bisherigen Ausgaben für unsern 'Militäretat und an Bundesmatrikular-<lb/> umlagen lassen sich zu 750.000 Thlr. veranschlagen, so daß eine Mehrausgabe von<lb/> 650,000 Thlr. bevorsteht. Gedecke werden von jenen 1.400.000 Thlr. durch den<lb/> auf unser Land fallenden Antheil an dem Ertrage der Zölle und Verbrauchs¬<lb/> steuern circa 900 000 Thlr.. so daß die großhe'rzoglichc Kasse an Matntular-<lb/> umlage noch etwa 500.000 Thlr zuzuschießen haben würde. Für diese Kasse tritt<lb/> also eine Erleichterung im Betrage von 250,000 Thlr. gegen früher ein, weiche<lb/> sich jedoch nach Abrechnung der cessirenden Einnahme aus dem bisherigen mecklen¬<lb/> burgischen Grcnzzoll und der landstädtischen Handelsclassensteuer, im Betrage<lb/> von 200.000 Thlr.. auf 60.000 Thlr reducirt. Die Mehrbelastung der Bevöl¬<lb/> kerung dagegen wird circa 700.000 Thlr. bcirage», da sie die 900,000 Thlr.<lb/> an neuem Zoll und Verbrauchssteuern aufzubringen hat, welche Summe die bis-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0084]
„Wir dürfen uns darüber nicht täuschen: die Opfer, welche zur Erfüllung
dieser Pflichten von uns werden gefordert werden, sind keineswegs unbedeutend.
Es wird nicht fehlen, daß man die Bundesverfassung und unsere Zustimmung
zu derselben wegen der Lasten, welche sie uns aufzuerlegen droht, hart angreift.
Man wird aber dabei zunächst Eines nicht vergessen dürfen: nämlich, daß wir
es nicht sind, welche diese Opfer gefordert haben, sondern daß die Forderung
Von den Regierungen ausgegangen und daß unsere Einwilligung in deren Ueber¬
nahme zur Bedingung der bundesstaatlichen Einigung gemacht worden ist. Wir
mußten einwilligen, wenn das Wert der Einigung nicht wiederum und dann
vielleicht für immer scheitern sollte. Unsere Negierung wird also gewußt haben,
daß das Land die Lasten würde tragen können, und sie war, wenn sie diese Ueber¬
zeugung hegte, dabei auch in ihrem guten Rechte. Warum sollte Mecklenburg
nicht dasselbe Maß von Lasten tragen können, welches Preußen schon lange
getragen hat? Aber gewiß ist es andererseits, daß Mecklenburg, wenn es den
neuen Anforderungen gewachsen sein soll, dazu einer gründlichen Veränderung
seiner staatlichen Einrichtungen bedarf. Sehen wir uns die von uns geforderten
üpser darauf näher an.
„Die Friedenspräsenzstärke des Militärs wird sich in Zukunft, nach
dem Maßstabe von 1 Procent der Bevölkerung von 1867, auf 5601 Mann an
Unteroffizieren und Mannschaften belaufen, während sie bisher nur wenig über
die Hälfte dieser Zahl betragen haben wird, wogegen die Kriegsstärke unseres
bisherigen Bundescontingentö allerdings eine höhere war, indem dieselbe 6564
Mann betrug. Man wird indeß hoffen dürfen, daß durch die spätere Bundcs-
gesetzgebung. bei festerer Begründung des europäischen Friedens und bei Er¬
langung rascherer Ausbilbungsmethoden, diese Präsenzstärke, welche auch der pro-
ductiven Arbeit mehr Kräfte als bisher entzieht, sich bedeutend werde abmindern
lassen. Zu übersehen ist hierbei im Uebrigen nicht, daß mit der erhöhten Leistung
auch die allgemeine Wehrpflicht, unter Ausschluß des Lose'auses von derselben
eintritt und'daß also dadurch der bisherige Borzug der Wohlhabenden vor den
Minderbegüterten hinsichtlich des Kriegsdienstes abgeschafft wird.
„Das andere Opfer, welches wir zu bringen haben, sind die hohen, na¬
mentlich für das Kriegswesen erforderlichen Beiträge zur Bund es lasse.
Der ordentliche Einnahmeetat ist für das Jnterimisticum bis zum 31. Decem¬
ber 1871 an Beiträgen für das Landheer auf 226 Thlr. pro Mann der Frie¬
denspräsenzstärke festgesetzt, was also für 5601 Mann die Summe von
1,260,225 Thlr. ergiebt. Darin sind, ganz abgesehen von außerordentlichen Aus¬
gaben, die Kosten für die Bundeskricgsmarine und für sonstige Bundesausgaben
noch nicht mitbegriffen, welche für unser Land auf circa 140,000 Thlr. veran¬
schlagt werden dürfen. Die Beiträge zu dem ordentlichen Etat der Bundes¬
kasse berechnen sich also für Mecklcnbcrg - Schwerin auf rund 1,400,000 Thlr.
Die bisherigen Ausgaben für unsern 'Militäretat und an Bundesmatrikular-
umlagen lassen sich zu 750.000 Thlr. veranschlagen, so daß eine Mehrausgabe von
650,000 Thlr. bevorsteht. Gedecke werden von jenen 1.400.000 Thlr. durch den
auf unser Land fallenden Antheil an dem Ertrage der Zölle und Verbrauchs¬
steuern circa 900 000 Thlr.. so daß die großhe'rzoglichc Kasse an Matntular-
umlage noch etwa 500.000 Thlr zuzuschießen haben würde. Für diese Kasse tritt
also eine Erleichterung im Betrage von 250,000 Thlr. gegen früher ein, weiche
sich jedoch nach Abrechnung der cessirenden Einnahme aus dem bisherigen mecklen¬
burgischen Grcnzzoll und der landstädtischen Handelsclassensteuer, im Betrage
von 200.000 Thlr.. auf 60.000 Thlr reducirt. Die Mehrbelastung der Bevöl¬
kerung dagegen wird circa 700.000 Thlr. bcirage», da sie die 900,000 Thlr.
an neuem Zoll und Verbrauchssteuern aufzubringen hat, welche Summe die bis-
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