Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, II. Semester. I. Band.der.schon sanctionirten Trennung der Administration von der Justiz, anleine Die befürchtete Verminderung der Gerichte lenkte die Verhandlung auf die Noch kurz vor seinem Abgange, am 12. Januar d. I., erließ der Sistirungs- Es wurden vier Verwaltungsämter, aber nicht zwanzig, sondern fünfzehn Be¬ ') Sie wurden nur in Salzburg, Galizien und Krain durchgeführt. S. die stenographischen
Berichte über die Perhandlungen im Hause der Abgeordneten S> 311. der.schon sanctionirten Trennung der Administration von der Justiz, anleine Die befürchtete Verminderung der Gerichte lenkte die Verhandlung auf die Noch kurz vor seinem Abgange, am 12. Januar d. I., erließ der Sistirungs- Es wurden vier Verwaltungsämter, aber nicht zwanzig, sondern fünfzehn Be¬ ') Sie wurden nur in Salzburg, Galizien und Krain durchgeführt. S. die stenographischen
Berichte über die Perhandlungen im Hause der Abgeordneten S> 311. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0527" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/191757"/> <p xml:id="ID_1566" prev="#ID_1565"> der.schon sanctionirten Trennung der Administration von der Justiz, anleine<lb/> Reorganisirung der Verwaltungsbehörden. Für Salzburg waren deren acht<lb/> beantragt, wahrend früher bei der Vereinigung beider Geschäftszweige volle<lb/> zwanzig bestanden hatten. Die Feststellung der Gerichte sollte erst nachfolgnr;<lb/> aber ihre Verminderung wurde vel der „gebotenen äußersten Sparsamkeit im<lb/> Staatshaushalte" mit gutem Grund schon früher besorgt; sie mühte wegen der<lb/> im Gebirge gehemmten Verbindung, die Erschwerung der Justizpflege und die<lb/> Übertragung der nicht streitigen Geschäfte an die Notare zur Fo ge haben.<lb/> Die bäuerlichen Abgeordneten erschrocken vor dieser neuen „Steuerauslage", sie<lb/> wären, wie sie bei der Verhandlung über jenen Regierungsantrag am 20. De¬<lb/> cember 1865 versicherten, am liebsten aus die alten Pfleggerichte zurückgekommen.<lb/> Lasser und mit ihm der vom Landtag gewählte Ausschuß wollten sich jedoch<lb/> nicht auf das schwache Rohr der Volksgunst stützen und strebten das unter den<lb/> gegebenen Umständen Mögliche an, indem sie die Eintheilung in vier politische<lb/> Bezirke mit Beibehaltung der zwanzig Gerichte verlangten. Diese Durchkreuzung<lb/> des Regierungspians, der bei acht Verwaliungsämtern noch immer eine straffere<lb/> Unterordnung der autonomen Gemeinden inS Auge gefaßt halte, glaubie man<lb/> dadurch zu mildern, daß man an die altherkömmlichen, dem feudalen Minister<lb/> unvergeßlichen „Gaue" erinnerte. Graf Taaffe blieb gleichwohl bei seinen I»-<lb/> structionen; er gab zu bedenken, daß vier große Aemter auch zu umfangreichen<lb/> Bezirksgerichten führen müßten, während er andererseits durch die Erklärung<lb/> des Juiiizministers, daß für die Reorganisation nur das Bedürfniß der Justiz-<lb/> Pflege maßgebend sein werden, zu beschwichtigen suchte. Der Landtag ließ sich durch<lb/> dies widerspruchsvolle Orakel nicht irre führen und nahm den Antrag des<lb/> Ausschusses mit großer Mehrheit an.</p><lb/> <p xml:id="ID_1567"> Die befürchtete Verminderung der Gerichte lenkte die Verhandlung auf die<lb/> Notare, wobei Empacher in Ansehung der Kostspieligkeit des Notariatsinstitutes<lb/> Aufhebung desselben in den Landgemeinden und die Zuweisung ihrer Geschäfte<lb/> an die Bezirksgerichte beantragte. Die darüber bestellte Commission erklärte aber<lb/> im folgenden Jahre durch ihren Berichterstatter Widmann, daß dem Notariats-<lb/> institute „ein vollkommen richtiger, gerechter und gesunder Gedanke zu Grunde<lb/> liege", da die Justiz von jeder Administration zu trennen und ihre Aufgabe<lb/> auf das eigentliche Rechtsprecher zu beschränken sei. Man beschloß daher im<lb/> Interesse einer einfacheren und wohlfeileren Justizpflege, Ermäßigung des Notariats-<lb/> tariss bei geringen Beträgen und Erleichterung der Stempel und Gebühren<lb/> für die ärmere Bevölkerung zu erwirken. Wie war der Ausgang dieser An¬<lb/> gelegenheit?</p><lb/> <p xml:id="ID_1568"> Noch kurz vor seinem Abgange, am 12. Januar d. I., erließ der Sistirungs-<lb/> minister das Gesetz über die politische am 5. Februar, also grade am Tage nach<lb/> der Wiederherstellung der Verfassung, der Justizminister Komers das Gesetz über<lb/> die judiciäre Organisation für Salzburg/)</p><lb/> <p xml:id="ID_1569" next="#ID_1570"> Es wurden vier Verwaltungsämter, aber nicht zwanzig, sondern fünfzehn Be¬<lb/> zirksgerichte eingesetzt, dabei auch die Gehalte aller Beamten vermindert, oder,<lb/> wie man sich euphemistisch ausdrückte, abgerundet, d. i. ihr in Conventionsmünze<lb/> berechneter Nominalbetrag wurde auf östreichische Währung herabgesetzt. Es er¬<lb/> hielt somit ein Beamter statt 1000 Gulden C.-M. nur noch 1000 Gulden Oe.-W.<lb/> d. h. SO Gulden weniger. Die Bezirtsvorsteher verkürzte man außerdem um<lb/> ihre Amtswohnungen, die Adjuncten in der Vorrückung und den Gehaltsstufen.<lb/> Es schien als ob man sie dafür bestrafen wollte, daß sie sich zu Hütern des</p><lb/> <note xml:id="FID_65" place="foot"> ') Sie wurden nur in Salzburg, Galizien und Krain durchgeführt. S. die stenographischen<lb/> Berichte über die Perhandlungen im Hause der Abgeordneten S> 311.</note><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0527]
der.schon sanctionirten Trennung der Administration von der Justiz, anleine
Reorganisirung der Verwaltungsbehörden. Für Salzburg waren deren acht
beantragt, wahrend früher bei der Vereinigung beider Geschäftszweige volle
zwanzig bestanden hatten. Die Feststellung der Gerichte sollte erst nachfolgnr;
aber ihre Verminderung wurde vel der „gebotenen äußersten Sparsamkeit im
Staatshaushalte" mit gutem Grund schon früher besorgt; sie mühte wegen der
im Gebirge gehemmten Verbindung, die Erschwerung der Justizpflege und die
Übertragung der nicht streitigen Geschäfte an die Notare zur Fo ge haben.
Die bäuerlichen Abgeordneten erschrocken vor dieser neuen „Steuerauslage", sie
wären, wie sie bei der Verhandlung über jenen Regierungsantrag am 20. De¬
cember 1865 versicherten, am liebsten aus die alten Pfleggerichte zurückgekommen.
Lasser und mit ihm der vom Landtag gewählte Ausschuß wollten sich jedoch
nicht auf das schwache Rohr der Volksgunst stützen und strebten das unter den
gegebenen Umständen Mögliche an, indem sie die Eintheilung in vier politische
Bezirke mit Beibehaltung der zwanzig Gerichte verlangten. Diese Durchkreuzung
des Regierungspians, der bei acht Verwaliungsämtern noch immer eine straffere
Unterordnung der autonomen Gemeinden inS Auge gefaßt halte, glaubie man
dadurch zu mildern, daß man an die altherkömmlichen, dem feudalen Minister
unvergeßlichen „Gaue" erinnerte. Graf Taaffe blieb gleichwohl bei seinen I»-
structionen; er gab zu bedenken, daß vier große Aemter auch zu umfangreichen
Bezirksgerichten führen müßten, während er andererseits durch die Erklärung
des Juiiizministers, daß für die Reorganisation nur das Bedürfniß der Justiz-
Pflege maßgebend sein werden, zu beschwichtigen suchte. Der Landtag ließ sich durch
dies widerspruchsvolle Orakel nicht irre führen und nahm den Antrag des
Ausschusses mit großer Mehrheit an.
Die befürchtete Verminderung der Gerichte lenkte die Verhandlung auf die
Notare, wobei Empacher in Ansehung der Kostspieligkeit des Notariatsinstitutes
Aufhebung desselben in den Landgemeinden und die Zuweisung ihrer Geschäfte
an die Bezirksgerichte beantragte. Die darüber bestellte Commission erklärte aber
im folgenden Jahre durch ihren Berichterstatter Widmann, daß dem Notariats-
institute „ein vollkommen richtiger, gerechter und gesunder Gedanke zu Grunde
liege", da die Justiz von jeder Administration zu trennen und ihre Aufgabe
auf das eigentliche Rechtsprecher zu beschränken sei. Man beschloß daher im
Interesse einer einfacheren und wohlfeileren Justizpflege, Ermäßigung des Notariats-
tariss bei geringen Beträgen und Erleichterung der Stempel und Gebühren
für die ärmere Bevölkerung zu erwirken. Wie war der Ausgang dieser An¬
gelegenheit?
Noch kurz vor seinem Abgange, am 12. Januar d. I., erließ der Sistirungs-
minister das Gesetz über die politische am 5. Februar, also grade am Tage nach
der Wiederherstellung der Verfassung, der Justizminister Komers das Gesetz über
die judiciäre Organisation für Salzburg/)
Es wurden vier Verwaltungsämter, aber nicht zwanzig, sondern fünfzehn Be¬
zirksgerichte eingesetzt, dabei auch die Gehalte aller Beamten vermindert, oder,
wie man sich euphemistisch ausdrückte, abgerundet, d. i. ihr in Conventionsmünze
berechneter Nominalbetrag wurde auf östreichische Währung herabgesetzt. Es er¬
hielt somit ein Beamter statt 1000 Gulden C.-M. nur noch 1000 Gulden Oe.-W.
d. h. SO Gulden weniger. Die Bezirtsvorsteher verkürzte man außerdem um
ihre Amtswohnungen, die Adjuncten in der Vorrückung und den Gehaltsstufen.
Es schien als ob man sie dafür bestrafen wollte, daß sie sich zu Hütern des
') Sie wurden nur in Salzburg, Galizien und Krain durchgeführt. S. die stenographischen
Berichte über die Perhandlungen im Hause der Abgeordneten S> 311.
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