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Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, II. Semester. I. Band.

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zweite Abdruck von Römers trefflicher Schrift: "Die Verfassung des
norddeutschen Bundes und die süddeutsche, insbesondere die württember¬
gische .Freiheit" (Tübingen, bei H. Laupp, 79 S. in ki. 8.) erschienen.
Auf diese Schrift, die in zwei Haupttheile. "Die Verfassung des nord¬
deutschen Bundes" und die "württembergischen Bedenken gegen den Eintritt in
den norddeutschen Bund" zerfällt und die Unklarheit oder Verlogenheit derer,
welche ihre particulaiistischen Wünsche auf den Namen liberaler Gewissensbedenken
taufen, mit unwidersprechlicher Schärfe nachweist -- kann nicht nachdrücklich genug
hingewiesen werden: zunächst auf die Anschauungen süddeutscher Leser berechnet,
ist sie gleichzeitig an manche norddeutsche Adresse gerichtet. Auf den achtund-
zwanzig ersten Seiten erörtert der Versasser in genauem Anschluß an die einzelnen
Paragraphen der Bundesverfassung deren Organisation, Aufgabe und Competenz,
im zweiten Theil weist er un Einzelnen nach, was es mit der württembergischen
Freiheit und Selbständigkeit und mit dem angeblich gefährdeten württembergischen
Wohlstande eigentlich auf sich habe. Davon ausgehend, "daß die Württemberger
im I. 1849 die Anerkennung der Reichsverfassung zu erzwingen gesucht" und
daß man gegen die in jener Verfassung "beliebte, viel weiter gehende Beschränkung
der Selbilänblgkeil der Einzelstaaten nichts einzuwenden gehabt habe", deducirt
Römer, daß von dem neunundvierziger Standpunkt aus blos gegen einen Punkt
der Bestimmungen über die Bundesgewalt Widerspruch erhoben werden könne,
gegen die Oberbefehlshaberschaft Preußens -- daß diese aber ein nothwendiges
Postulat der praktischen Erfahrungen des vorigen Jahres, der gegenwärtigen
Lage Deutschlands und seiner Beziehungen zu den Nachbarstaaten sei. Bezüglich
der angeblichen Gefährdung des württembergischen Wohlstandes durch die großen
Kosten sür das Bundesheer wird auf die wichtigen Hebel hingewiesen, welche
demselben aus dem höheren Maß wirthschaftlicher Freiheit und Bewegung inner¬
halb des gesummten Bundesgebiets erwachsen müssen und die Phrasen von
der preisgegebenen württembergischen Freiheit werden durch den Beweis ab¬
gefertigt, daß die Zusammensetzung der württembergischen Volksvertretung die
illiberalste von der Welt sei, daß dieselbe weder ein Budgetrecht, noch die
Initiative in der Gesetzgebung, noch irgendwelche Grundrechte zu verlieren habe,
da sie dieselben niemals besessen! ^lutatis mutanäis -- und der Mutanda sind nicht
eben viele-- könnten diese Satze auch den verbündeten Particularisten und Radicalen
des Nordens vorgehalten werden. -- haben doch die Vorgänge bei den letzten
Wahlen, namentlich in Sachsen vielfach zu der Erneuerung des Bündnisses der
"Freunde des Volks" mit den Getreuen der Höfe und zur Aufwärmung jener
verbrauchten Phrasen geführt, freilich mit sehr viel weniger Erfolg, wie vor
sechs Monaten!

Das beste Argument dafür, daß die Gefährdung der Freiheit durch die
Einheit eine Erfindung derer ist, welche weder die eine noch die andere wollen
und daß diese Erfindung vor der Wahrheit nicht bestehen kann, hat aber das
norddeutsche Volk selbst -- das wiederholen wir noch einmal -- und zwar
dadurch geliefert, daß es die Fortführung des begonnenen Werks denselben
Bauleuten in die Hand gegeben hat, welche den Grundstein legten. Von diesem
Argument erwarten wir, daß es auch in Süddeutschland am stärksten und
nachhaltigsten wirken werde.




Verantwortliche Redacteure: Gustav Arehtag u, Julius Eckardt.
Verlag von K. L. Herbig. -- Druck von Hjityel Lrgler in Leipzig.
u, a, wie folgt: "Sonderbarerweise fand der Gedanke einer Unterordnung unter das noch
unconstiiutionelle Preußen damals weit weniger Gegner als die jetzt geforderte Unterordnung
unter das constitutionell gewordene."

zweite Abdruck von Römers trefflicher Schrift: „Die Verfassung des
norddeutschen Bundes und die süddeutsche, insbesondere die württember¬
gische .Freiheit" (Tübingen, bei H. Laupp, 79 S. in ki. 8.) erschienen.
Auf diese Schrift, die in zwei Haupttheile. „Die Verfassung des nord¬
deutschen Bundes" und die „württembergischen Bedenken gegen den Eintritt in
den norddeutschen Bund" zerfällt und die Unklarheit oder Verlogenheit derer,
welche ihre particulaiistischen Wünsche auf den Namen liberaler Gewissensbedenken
taufen, mit unwidersprechlicher Schärfe nachweist — kann nicht nachdrücklich genug
hingewiesen werden: zunächst auf die Anschauungen süddeutscher Leser berechnet,
ist sie gleichzeitig an manche norddeutsche Adresse gerichtet. Auf den achtund-
zwanzig ersten Seiten erörtert der Versasser in genauem Anschluß an die einzelnen
Paragraphen der Bundesverfassung deren Organisation, Aufgabe und Competenz,
im zweiten Theil weist er un Einzelnen nach, was es mit der württembergischen
Freiheit und Selbständigkeit und mit dem angeblich gefährdeten württembergischen
Wohlstande eigentlich auf sich habe. Davon ausgehend, „daß die Württemberger
im I. 1849 die Anerkennung der Reichsverfassung zu erzwingen gesucht" und
daß man gegen die in jener Verfassung „beliebte, viel weiter gehende Beschränkung
der Selbilänblgkeil der Einzelstaaten nichts einzuwenden gehabt habe", deducirt
Römer, daß von dem neunundvierziger Standpunkt aus blos gegen einen Punkt
der Bestimmungen über die Bundesgewalt Widerspruch erhoben werden könne,
gegen die Oberbefehlshaberschaft Preußens — daß diese aber ein nothwendiges
Postulat der praktischen Erfahrungen des vorigen Jahres, der gegenwärtigen
Lage Deutschlands und seiner Beziehungen zu den Nachbarstaaten sei. Bezüglich
der angeblichen Gefährdung des württembergischen Wohlstandes durch die großen
Kosten sür das Bundesheer wird auf die wichtigen Hebel hingewiesen, welche
demselben aus dem höheren Maß wirthschaftlicher Freiheit und Bewegung inner¬
halb des gesummten Bundesgebiets erwachsen müssen und die Phrasen von
der preisgegebenen württembergischen Freiheit werden durch den Beweis ab¬
gefertigt, daß die Zusammensetzung der württembergischen Volksvertretung die
illiberalste von der Welt sei, daß dieselbe weder ein Budgetrecht, noch die
Initiative in der Gesetzgebung, noch irgendwelche Grundrechte zu verlieren habe,
da sie dieselben niemals besessen! ^lutatis mutanäis — und der Mutanda sind nicht
eben viele— könnten diese Satze auch den verbündeten Particularisten und Radicalen
des Nordens vorgehalten werden. — haben doch die Vorgänge bei den letzten
Wahlen, namentlich in Sachsen vielfach zu der Erneuerung des Bündnisses der
„Freunde des Volks" mit den Getreuen der Höfe und zur Aufwärmung jener
verbrauchten Phrasen geführt, freilich mit sehr viel weniger Erfolg, wie vor
sechs Monaten!

Das beste Argument dafür, daß die Gefährdung der Freiheit durch die
Einheit eine Erfindung derer ist, welche weder die eine noch die andere wollen
und daß diese Erfindung vor der Wahrheit nicht bestehen kann, hat aber das
norddeutsche Volk selbst — das wiederholen wir noch einmal — und zwar
dadurch geliefert, daß es die Fortführung des begonnenen Werks denselben
Bauleuten in die Hand gegeben hat, welche den Grundstein legten. Von diesem
Argument erwarten wir, daß es auch in Süddeutschland am stärksten und
nachhaltigsten wirken werde.




Verantwortliche Redacteure: Gustav Arehtag u, Julius Eckardt.
Verlag von K. L. Herbig. — Druck von Hjityel Lrgler in Leipzig.
u, a, wie folgt: „Sonderbarerweise fand der Gedanke einer Unterordnung unter das noch
unconstiiutionelle Preußen damals weit weniger Gegner als die jetzt geforderte Unterordnung
unter das constitutionell gewordene."
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341805_191229/490>, abgerufen am 15.01.2025.