Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, II. Semester. I. Band.11. Mai im Ober- und Unterhause in Schwung gesetzt und sich zu deren Die Autographen der bevollmächtigten Gesandten unter den Natifications" Diese Antwort wurde von Lord Granville und Lord Argyll nicht als be¬ "Seiner Ansicht nach würde England in einem derartigen Falle aller Ver¬ Dieser Ansicht hatte Lord Derby die Stirne sich anzuschließen, indem er Damit wurde also wirklich die Behauptung gewagt, daß die Separat- 11. Mai im Ober- und Unterhause in Schwung gesetzt und sich zu deren Die Autographen der bevollmächtigten Gesandten unter den Natifications« Diese Antwort wurde von Lord Granville und Lord Argyll nicht als be¬ „Seiner Ansicht nach würde England in einem derartigen Falle aller Ver¬ Dieser Ansicht hatte Lord Derby die Stirne sich anzuschließen, indem er Damit wurde also wirklich die Behauptung gewagt, daß die Separat- <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0158" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/191388"/> <p xml:id="ID_410" prev="#ID_409"> 11. Mai im Ober- und Unterhause in Schwung gesetzt und sich zu deren<lb/> Complicen gemacht.</p><lb/> <p xml:id="ID_411"> Die Autographen der bevollmächtigten Gesandten unter den Natifications«<lb/> Urkunden des Vertrages v. 11. Mai waren kaum trocken, als am 20. Mai d. I.<lb/> Lord Derby auf die Jnterpellation Carl Nüssels über die Bedeutung der wegen<lb/> Luxemburgs von England übernommenen Collectivgarantie, erklärte: „daß wenn<lb/> die Neutralität Luxemburgs jemals durch Frankreich oder Preußen angegriffen<lb/> werden sollte, keine der andern Tractatmächte zu deren Vertheidigung ver¬<lb/> pflichtet sei, weil diese ja nur collectiv von allen zu leisten sei."</p><lb/> <p xml:id="ID_412"> Diese Antwort wurde von Lord Granville und Lord Argyll nicht als be¬<lb/> friedigend und präcis genug erachtet, und der Letztere exemplificirte den muth-<lb/> maßlichen Neutralilätsbruch in eindringlichster Weise, indem er direct fragte:<lb/> „Ob, falls in einem europäischen Kriege Frankreich sich Luxemburgs bemächtigte,<lb/> Preußen in Verbindung mit den andern Mächten das Recht haben würde,<lb/> England aufzufordern, daß es ihnen beisieh.e, Frankreich wieder aus Luxemburg<lb/> herauszudrängen?</p><lb/> <p xml:id="ID_413"> „Seiner Ansicht nach würde England in einem derartigen Falle aller Ver¬<lb/> pflichtungen enthoben sein, da nachdem der Angriff von einer der garantirenden<lb/> Mächte ausgegangen, von einer Collectivgarantie nicht mehr die Rede sein<lb/> könne."</p><lb/> <p xml:id="ID_414"> Dieser Ansicht hatte Lord Derby die Stirne sich anzuschließen, indem er<lb/> die von Lord Argyll gestellte Frage einfach dahin beantwortete, „daß England,<lb/> wenn gleich zum Beistand gegen das den Neutralitätstractus Luxemburgs verletzende<lb/> Frankreich von Preußen aufgefordert, nicht verpflichtet sein würde, diesen zu ge¬<lb/> währen," weil Preußen sich über den Unterschied einer separat- und Collectiv¬<lb/> garantie unmöglich habe unklar sein können.</p><lb/> <p xml:id="ID_415" next="#ID_416"> Damit wurde also wirklich die Behauptung gewagt, daß die Separat-<lb/> garantie eine Gewähr biete, die Collectivgarantie aller europäischen Mächte da¬<lb/> gegen jeden Contrahenten berechtige, die gemeinsame Verpflichtung für erloschen<lb/> zu erachten, sobald einer derselben dem Vertrag Hohn spreche! Nach der oben<lb/> gegebenen, von den Völkerrechtslehrern aller Zeiten und Völker gemeinsam<lb/> adoptirten Auslegung eines Collectivgarantievertrages kennzeichnet sich die grobe<lb/> Verdrehung Derbys von selbst. Sie wird erhöht nur dadurch, daß wenige<lb/> Minuten zuvor^Earl Russel, unter Zustimmung und mindestens unter dem<lb/> tacitus eoriLerisus des Ministertisches erklärt hatte: „Um den Frieden Europas<lb/> zu erhalten, sei die von England im Verein mit den übrigen Mächten ge¬<lb/> währleistete Garantie als kein zu schweres Opfer anzusehen." Um seiner Würde<lb/> als englischer Minister die Krone aufzusetzen, gewann es Lord Derby an<lb/> diesem Tage auch über sich, die mit Heiterkeit und Cheers der edlen Pairs<lb/> aufgenommene Anfrage Lord Argylls, wie es denn komme, daß sich Lord Stanley</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0158]
11. Mai im Ober- und Unterhause in Schwung gesetzt und sich zu deren
Complicen gemacht.
Die Autographen der bevollmächtigten Gesandten unter den Natifications«
Urkunden des Vertrages v. 11. Mai waren kaum trocken, als am 20. Mai d. I.
Lord Derby auf die Jnterpellation Carl Nüssels über die Bedeutung der wegen
Luxemburgs von England übernommenen Collectivgarantie, erklärte: „daß wenn
die Neutralität Luxemburgs jemals durch Frankreich oder Preußen angegriffen
werden sollte, keine der andern Tractatmächte zu deren Vertheidigung ver¬
pflichtet sei, weil diese ja nur collectiv von allen zu leisten sei."
Diese Antwort wurde von Lord Granville und Lord Argyll nicht als be¬
friedigend und präcis genug erachtet, und der Letztere exemplificirte den muth-
maßlichen Neutralilätsbruch in eindringlichster Weise, indem er direct fragte:
„Ob, falls in einem europäischen Kriege Frankreich sich Luxemburgs bemächtigte,
Preußen in Verbindung mit den andern Mächten das Recht haben würde,
England aufzufordern, daß es ihnen beisieh.e, Frankreich wieder aus Luxemburg
herauszudrängen?
„Seiner Ansicht nach würde England in einem derartigen Falle aller Ver¬
pflichtungen enthoben sein, da nachdem der Angriff von einer der garantirenden
Mächte ausgegangen, von einer Collectivgarantie nicht mehr die Rede sein
könne."
Dieser Ansicht hatte Lord Derby die Stirne sich anzuschließen, indem er
die von Lord Argyll gestellte Frage einfach dahin beantwortete, „daß England,
wenn gleich zum Beistand gegen das den Neutralitätstractus Luxemburgs verletzende
Frankreich von Preußen aufgefordert, nicht verpflichtet sein würde, diesen zu ge¬
währen," weil Preußen sich über den Unterschied einer separat- und Collectiv¬
garantie unmöglich habe unklar sein können.
Damit wurde also wirklich die Behauptung gewagt, daß die Separat-
garantie eine Gewähr biete, die Collectivgarantie aller europäischen Mächte da¬
gegen jeden Contrahenten berechtige, die gemeinsame Verpflichtung für erloschen
zu erachten, sobald einer derselben dem Vertrag Hohn spreche! Nach der oben
gegebenen, von den Völkerrechtslehrern aller Zeiten und Völker gemeinsam
adoptirten Auslegung eines Collectivgarantievertrages kennzeichnet sich die grobe
Verdrehung Derbys von selbst. Sie wird erhöht nur dadurch, daß wenige
Minuten zuvor^Earl Russel, unter Zustimmung und mindestens unter dem
tacitus eoriLerisus des Ministertisches erklärt hatte: „Um den Frieden Europas
zu erhalten, sei die von England im Verein mit den übrigen Mächten ge¬
währleistete Garantie als kein zu schweres Opfer anzusehen." Um seiner Würde
als englischer Minister die Krone aufzusetzen, gewann es Lord Derby an
diesem Tage auch über sich, die mit Heiterkeit und Cheers der edlen Pairs
aufgenommene Anfrage Lord Argylls, wie es denn komme, daß sich Lord Stanley
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