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Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, I. Semester. I. Band.

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unter 80 Thaler, darunter 733 unter 31 Thaler und über 200 Stellen unter
26 Thaler ohne Neihetisch hatten, so daß also 1,496 Stellen den doch sehr
mäßig gegriffenen Minimalsatz nicht erreichten.

Da die Ausführung des Gesetzes wegen der erforderlichen vorgängigen
örtlichen Feststellung der Schulbezirke, der Verhandlungen mit Schulvorständen,
Lehrern, Patronen :c. mit großer Schwierigkeit verbunden war, die Schul¬
verbesserungen auch in manchen Gemeinden auf hartnäckigen Widerstand stießen,
so brauchte man zur Realisirung der Einnahmeerhöhungen einen ziemlichen
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In den nächsten Jahren wurde dann ebenfalls durch Erweiterung der be¬
stehenden und Anlegung neuer Seminare, durch Einführung von Schullehrer¬
prüfungen und Schulinspectionen durch besondre zu dem Ende den Confistorial-
behörden zugeordnete Fachmänner für tüchtigere Leistungen im Schulfache Sorge
getragen, daneben aber die Verbesserungsarbeiten eifrig fortgesetzt. Nach elf
Jahren -- 1836 -- waren denn auch sämmtliche Schulstellen auf das Minimal-
einkommen gebracht, eine erhebliche Anzahl darüber hinaus erhöht, und so das
Durchschnittseinkommen, obwohl die Zahl der Stellen aus 3,812 gestiegen war,
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ermächtigt, das Diensteinkommen jeder Schulstelle bis aus 150 Thaler zu steigern,
wegen besonderer Umstände aber auf dem Lande bis zu 230 Thaler und in
Städten bis zu 400 Thaler. Die Negierung faßte diese Befugniß als Grund¬
lage für eine allmälig fortschreitende Verbesserung und suchte fürs Erste nur
dem dringendsten Bedürfniß abzuhelfen, wobei neben der Rücksicht auf eine
billige Schonung der Kräfte derjenigen Gemeinden, die durch die Verbesserung
auf Grund des Gesetzes von 1843 stark angegriffen waren, der Grundsatz! ma߬
gebend war, zur Beihilfe aus Staatsmitteln nur mit äußerster Beschränkung
zu greifen. So wurden bis zum 1. Juli 1861 im Ganzen 1,810 Stellen um
insgesammt jährlich 30,300 Thaler erhöht, wovon nur ein Zuschuß von 6,700
Thaler auf die Staatskasse übernommen war. ,^ luttiij'l,^

mi. Nachdem dann 1862 die Stände erweiterte Ausführung der Schulvtrbesse-
rung anheimgegeben und die öffentliche Kasse in ausgiebiger Weise zu Beihilfen
zun Verfügung gestellt hatten, nahm die Regierung die Angelegenheit von
neuem vor und stellte folgende leitende Grundsätze auf: Schulsiellen init einer,
Kinderzahl von 25 und mehr müssen mindestens 120'Thaler Einnahme" mit
einer Kinderzahl von 30 und darüber 140--150 Thaler, mit einer Kinderzahl
von über 60 mindestens 150--200 Thaler und Schulsiellen mit über 90 Kindern
200 --250 Thaler, studirte Lehrer (Nectoren) 330--400 Thaler Einnahme
haben; ist die Schulstelle mit einem Kirchendienste (Küster, Cantor) verbunden,
ist die Einnahme etwas höher zu bestimmen. So gelang es den Behörden,


unter 80 Thaler, darunter 733 unter 31 Thaler und über 200 Stellen unter
26 Thaler ohne Neihetisch hatten, so daß also 1,496 Stellen den doch sehr
mäßig gegriffenen Minimalsatz nicht erreichten.

Da die Ausführung des Gesetzes wegen der erforderlichen vorgängigen
örtlichen Feststellung der Schulbezirke, der Verhandlungen mit Schulvorständen,
Lehrern, Patronen :c. mit großer Schwierigkeit verbunden war, die Schul¬
verbesserungen auch in manchen Gemeinden auf hartnäckigen Widerstand stießen,
so brauchte man zur Realisirung der Einnahmeerhöhungen einen ziemlichen
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stehenden und Anlegung neuer Seminare, durch Einführung von Schullehrer¬
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behörden zugeordnete Fachmänner für tüchtigere Leistungen im Schulfache Sorge
getragen, daneben aber die Verbesserungsarbeiten eifrig fortgesetzt. Nach elf
Jahren — 1836 — waren denn auch sämmtliche Schulstellen auf das Minimal-
einkommen gebracht, eine erhebliche Anzahl darüber hinaus erhöht, und so das
Durchschnittseinkommen, obwohl die Zahl der Stellen aus 3,812 gestiegen war,
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wegen besonderer Umstände aber auf dem Lande bis zu 230 Thaler und in
Städten bis zu 400 Thaler. Die Negierung faßte diese Befugniß als Grund¬
lage für eine allmälig fortschreitende Verbesserung und suchte fürs Erste nur
dem dringendsten Bedürfniß abzuhelfen, wobei neben der Rücksicht auf eine
billige Schonung der Kräfte derjenigen Gemeinden, die durch die Verbesserung
auf Grund des Gesetzes von 1843 stark angegriffen waren, der Grundsatz! ma߬
gebend war, zur Beihilfe aus Staatsmitteln nur mit äußerster Beschränkung
zu greifen. So wurden bis zum 1. Juli 1861 im Ganzen 1,810 Stellen um
insgesammt jährlich 30,300 Thaler erhöht, wovon nur ein Zuschuß von 6,700
Thaler auf die Staatskasse übernommen war. ,^ luttiij'l,^

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rung anheimgegeben und die öffentliche Kasse in ausgiebiger Weise zu Beihilfen
zun Verfügung gestellt hatten, nahm die Regierung die Angelegenheit von
neuem vor und stellte folgende leitende Grundsätze auf: Schulsiellen init einer,
Kinderzahl von 25 und mehr müssen mindestens 120'Thaler Einnahme» mit
einer Kinderzahl von 30 und darüber 140—150 Thaler, mit einer Kinderzahl
von über 60 mindestens 150—200 Thaler und Schulsiellen mit über 90 Kindern
200 —250 Thaler, studirte Lehrer (Nectoren) 330—400 Thaler Einnahme
haben; ist die Schulstelle mit einem Kirchendienste (Küster, Cantor) verbunden,
ist die Einnahme etwas höher zu bestimmen. So gelang es den Behörden,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341805_190158/182>, abgerufen am 25.07.2024.