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Die Grenzboten. Jg. 25, 1866, II. Semester. III. Band.

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Regierung unterstützen zu können, der ^ogar den Vorschlag einer freiwilligen
Anleihe zurückweist, und ruhig dem Ruin derer zusieht, die verblendet genug
waren, ihn reich zu machen und in einen unersättlichen Magen Millionen zu
schleudern.

Die einzige klare Uebersicht des geistlichen Vermögens erhalten wir aus
den uns vorliegenden, von der Geistlichkeit selbst im Jahre 1849 freiwillig ge¬
machten Angaben. Allerdings sind seit 1849 sehr viele Herrschaften der Geist¬
lichkeit mit Hypotheken, zum Theil mit solchen aus Wohlthätigkeitsanstalten des
Klerus, aus Stiftsgeldern geistlicher Banken :c. belastet worden, es hat sich
aber auch die Zahl der geistlichen Herrschaften durch neue Ankäufe gewaltig
vermehrt, wodurch zum mindesten die Regierung die von den früheren Besitzern
gezählten vollständige" Steuer" verlor. Es bedarf zwar nach östreichischen Ge¬
setz zum Ankauf von Gütern seitens der Geistlichkeit der Erlaubniß der Regie¬
rung, diese ist aber selten eingeholt, und wenn dies geschehen, sofort gegeben,
und von Seiten der Behörde immer nur als Formsache betrachtet worden. In
Böhmen allein, wo das Verhältnis! des geistlichen Vermögens zur Gesammtheit
weit, weit geringer ist als in Ungarn und in einigen andern Kronländern der
Monarchie, beläuft sich z. B. der geistliche Großgrundbesitz noch mit Ausnahme
der zu Stiftungen gehörigen Territorien, bei einer Gesammtsumme von 912
landtäflichen Gütern auf eine Zahl von 86 Domänen, ungerechnet die Kohlen¬
werke und industriellen Etablissements. Eine genaue Schätzung des geistlichen
Großgrundbesitzes in Ungarn ist deshalb nicht möglich, weil die Einführung der
Grundbücher in den Comitaten kaum beendet, und sicherer Ausweis über das
Eigenthum und über den Hypothckenstand noch nicht erschienen ist. Nach den
Angaben des Klerus aber von 1849 erwiesen sich folgende beträchtliche Summen:

Stammvermögen.Passiva.Einkommen.
Säcularpfründen113.803 595 Fi.2,619,019 Fi.8.772.984 Fi.
Klostergut62,822.301 -3.129 575 -4.258 147 -
Kirchen101.014.557 -3.859.982 -6.083 281 -
Unterrichts-U.Erziehungsanstalt. 3 848.513 -18.501 -329.252 -
Kirchl. Gcsundheitspfleganstalt.1,752 674 -26,208 -184.016 -
Wohlthätigkeitsanstalten144.043 -535 -12.033 -
Religionsfonds68.086.807 -979.622 -3.410 748 -
Studiensonds15.418.496 -326.642 -875 370 -

Rechnen wir nun dazu die bedeutenden Einkünfte der Zehnten, die Zu¬
schüsse der Regierung und vergleichen wir die Zwecke', zu denen diese Gelder
verwandt wurden, so erzieht sich ein Mißverhältniß, das schlimmer kaum ge-


Regierung unterstützen zu können, der ^ogar den Vorschlag einer freiwilligen
Anleihe zurückweist, und ruhig dem Ruin derer zusieht, die verblendet genug
waren, ihn reich zu machen und in einen unersättlichen Magen Millionen zu
schleudern.

Die einzige klare Uebersicht des geistlichen Vermögens erhalten wir aus
den uns vorliegenden, von der Geistlichkeit selbst im Jahre 1849 freiwillig ge¬
machten Angaben. Allerdings sind seit 1849 sehr viele Herrschaften der Geist¬
lichkeit mit Hypotheken, zum Theil mit solchen aus Wohlthätigkeitsanstalten des
Klerus, aus Stiftsgeldern geistlicher Banken :c. belastet worden, es hat sich
aber auch die Zahl der geistlichen Herrschaften durch neue Ankäufe gewaltig
vermehrt, wodurch zum mindesten die Regierung die von den früheren Besitzern
gezählten vollständige» Steuer» verlor. Es bedarf zwar nach östreichischen Ge¬
setz zum Ankauf von Gütern seitens der Geistlichkeit der Erlaubniß der Regie¬
rung, diese ist aber selten eingeholt, und wenn dies geschehen, sofort gegeben,
und von Seiten der Behörde immer nur als Formsache betrachtet worden. In
Böhmen allein, wo das Verhältnis! des geistlichen Vermögens zur Gesammtheit
weit, weit geringer ist als in Ungarn und in einigen andern Kronländern der
Monarchie, beläuft sich z. B. der geistliche Großgrundbesitz noch mit Ausnahme
der zu Stiftungen gehörigen Territorien, bei einer Gesammtsumme von 912
landtäflichen Gütern auf eine Zahl von 86 Domänen, ungerechnet die Kohlen¬
werke und industriellen Etablissements. Eine genaue Schätzung des geistlichen
Großgrundbesitzes in Ungarn ist deshalb nicht möglich, weil die Einführung der
Grundbücher in den Comitaten kaum beendet, und sicherer Ausweis über das
Eigenthum und über den Hypothckenstand noch nicht erschienen ist. Nach den
Angaben des Klerus aber von 1849 erwiesen sich folgende beträchtliche Summen:

Stammvermögen.Passiva.Einkommen.
Säcularpfründen113.803 595 Fi.2,619,019 Fi.8.772.984 Fi.
Klostergut62,822.301 -3.129 575 -4.258 147 -
Kirchen101.014.557 -3.859.982 -6.083 281 -
Unterrichts-U.Erziehungsanstalt. 3 848.513 -18.501 -329.252 -
Kirchl. Gcsundheitspfleganstalt.1,752 674 -26,208 -184.016 -
Wohlthätigkeitsanstalten144.043 -535 -12.033 -
Religionsfonds68.086.807 -979.622 -3.410 748 -
Studiensonds15.418.496 -326.642 -875 370 -

Rechnen wir nun dazu die bedeutenden Einkünfte der Zehnten, die Zu¬
schüsse der Regierung und vergleichen wir die Zwecke', zu denen diese Gelder
verwandt wurden, so erzieht sich ein Mißverhältniß, das schlimmer kaum ge-


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[0506] Regierung unterstützen zu können, der ^ogar den Vorschlag einer freiwilligen Anleihe zurückweist, und ruhig dem Ruin derer zusieht, die verblendet genug waren, ihn reich zu machen und in einen unersättlichen Magen Millionen zu schleudern. Die einzige klare Uebersicht des geistlichen Vermögens erhalten wir aus den uns vorliegenden, von der Geistlichkeit selbst im Jahre 1849 freiwillig ge¬ machten Angaben. Allerdings sind seit 1849 sehr viele Herrschaften der Geist¬ lichkeit mit Hypotheken, zum Theil mit solchen aus Wohlthätigkeitsanstalten des Klerus, aus Stiftsgeldern geistlicher Banken :c. belastet worden, es hat sich aber auch die Zahl der geistlichen Herrschaften durch neue Ankäufe gewaltig vermehrt, wodurch zum mindesten die Regierung die von den früheren Besitzern gezählten vollständige» Steuer» verlor. Es bedarf zwar nach östreichischen Ge¬ setz zum Ankauf von Gütern seitens der Geistlichkeit der Erlaubniß der Regie¬ rung, diese ist aber selten eingeholt, und wenn dies geschehen, sofort gegeben, und von Seiten der Behörde immer nur als Formsache betrachtet worden. In Böhmen allein, wo das Verhältnis! des geistlichen Vermögens zur Gesammtheit weit, weit geringer ist als in Ungarn und in einigen andern Kronländern der Monarchie, beläuft sich z. B. der geistliche Großgrundbesitz noch mit Ausnahme der zu Stiftungen gehörigen Territorien, bei einer Gesammtsumme von 912 landtäflichen Gütern auf eine Zahl von 86 Domänen, ungerechnet die Kohlen¬ werke und industriellen Etablissements. Eine genaue Schätzung des geistlichen Großgrundbesitzes in Ungarn ist deshalb nicht möglich, weil die Einführung der Grundbücher in den Comitaten kaum beendet, und sicherer Ausweis über das Eigenthum und über den Hypothckenstand noch nicht erschienen ist. Nach den Angaben des Klerus aber von 1849 erwiesen sich folgende beträchtliche Summen: Stammvermögen.Passiva.Einkommen. Säcularpfründen113.803 595 Fi.2,619,019 Fi.8.772.984 Fi. Klostergut62,822.301 -3.129 575 -4.258 147 - Kirchen101.014.557 -3.859.982 -6.083 281 - Unterrichts-U.Erziehungsanstalt. 3 848.513 -18.501 -329.252 - Kirchl. Gcsundheitspfleganstalt.1,752 674 -26,208 -184.016 - Wohlthätigkeitsanstalten144.043 -535 -12.033 - Religionsfonds68.086.807 -979.622 -3.410 748 - Studiensonds15.418.496 -326.642 -875 370 - Rechnen wir nun dazu die bedeutenden Einkünfte der Zehnten, die Zu¬ schüsse der Regierung und vergleichen wir die Zwecke', zu denen diese Gelder verwandt wurden, so erzieht sich ein Mißverhältniß, das schlimmer kaum ge-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 25, 1866, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341803_285587/506>, abgerufen am 22.07.2024.