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Die Grenzboten. Jg. 25, 1866, II. Semester. III. Band.

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gesehen von etwaigem bayerischen und Hessen-darmstädtischen Zuwachs -- auf
23 490,000 Seelen gesteigert. Für das " übrige" Deutschland bleiben noch
14,270000 Seelen.

Hiervon kommen auf die ohne völlige Einverleibung in den norddeutschen
Bund mit Preußen tretenden Länder 6,406,000 Seelen -- darunter Königreich
Sachsen mit 2,344,000 Seelen, Mecklenburg-Schwerin mit 552,000 Seelen,
Oldenburg mit 302.000 Seelen --, die übrigen 14 Herzog- und Fürstenthümer ,
und 3 freien Städte bleiben jedes unter 300,000 Seelen.

Uebrig bleibt dann also, soweit es nicht -- was nur für Hessen-Darm¬
stadt und Bayern in Aussicht steht -- kleine Gebietsschmälerungen zu erleiden
haben wird, Bayern mit 4,807,000 Seelen, Würtemberg mit 1,748,000 Seelen.
Baden mit 1,429,000 Seelen, Hessen-Darmstadt mit 880,000 Seelen. -- im ,
Ganzen 8.864.000 Seelen.

Das außeröstreichische Deutschland wird sich also theilen in den norddeut¬
schen Bund mit etwa 29 Millionen und in den süddeutschen Rest mit etwa
8 Millionen Einwohnern. Wo hier der nationale Schwerpunkt liegt, bedarf
keiner weitern Ausführung.

Dies sind die gegebenen Größen, mit welchen der volkswirtschaftliche
Kongreß oder vielmehr dessen verstärkter Ausschuß am 4. August 1864 zu rech¬
nen hatte.

Nach Anhörung des bestellten Referenten Braun und des Correferenten
Böhmert, beantragte ersterer folgende Resolution:

"1. Durch die Constituirung des parlamentarischen Bundesstaats, zu dessen
Competenz auch die Zoll- und Handelsgesetzgebung gehört, wird das Bedürfniß
einer Reform der Zollvereinsverfassung befriedigt. An die Stelle der Zoll-
vereinsconferenzen tritt die Bundesgewalt und der Reichstag.

2. Deutsche Staaten, welche nicht dem zu gründenden Bundesstaate, son¬
dern nur dem (vorläufig zu erneuernden) Zollvereine beitreten wollen, können
zu letzterem nur dann zugelassen werden, wenn sie mindestens auf eine solche
Reform der Zollvereinsverfassung eingehen, durch welche die handelspolitische
Gesetzgebung der Bundesgewalt und dem Reichstag und die Verwaltung der
Bundesregierung übertragen wird.

3. Denjenigen Reichstagssitzungen, in welchen über Zollvereinsangelegen¬
heiten beschlossen wird, treten ",6 Koe Abgeordnete bei. welche in den dein
Bundesstaate nicht angehörigen Zollvereinsierritorien nach den Reichswahlgesetzen
i" wählen sind."

Dieser Antrag fand von zwei Seiten lebhaften Widerspruch, von der einen.
5veil er zu wenig die politische Seite berücksichtige und sich zu sehr an die
bisherige ausschließlich wirthschaftliche Institution anlehne; von der andern
Seite, weil er zu viel Politik treibt und nicht genug für die Erhaltung


gesehen von etwaigem bayerischen und Hessen-darmstädtischen Zuwachs — auf
23 490,000 Seelen gesteigert. Für das „ übrige" Deutschland bleiben noch
14,270000 Seelen.

Hiervon kommen auf die ohne völlige Einverleibung in den norddeutschen
Bund mit Preußen tretenden Länder 6,406,000 Seelen — darunter Königreich
Sachsen mit 2,344,000 Seelen, Mecklenburg-Schwerin mit 552,000 Seelen,
Oldenburg mit 302.000 Seelen —, die übrigen 14 Herzog- und Fürstenthümer ,
und 3 freien Städte bleiben jedes unter 300,000 Seelen.

Uebrig bleibt dann also, soweit es nicht — was nur für Hessen-Darm¬
stadt und Bayern in Aussicht steht — kleine Gebietsschmälerungen zu erleiden
haben wird, Bayern mit 4,807,000 Seelen, Würtemberg mit 1,748,000 Seelen.
Baden mit 1,429,000 Seelen, Hessen-Darmstadt mit 880,000 Seelen. — im ,
Ganzen 8.864.000 Seelen.

Das außeröstreichische Deutschland wird sich also theilen in den norddeut¬
schen Bund mit etwa 29 Millionen und in den süddeutschen Rest mit etwa
8 Millionen Einwohnern. Wo hier der nationale Schwerpunkt liegt, bedarf
keiner weitern Ausführung.

Dies sind die gegebenen Größen, mit welchen der volkswirtschaftliche
Kongreß oder vielmehr dessen verstärkter Ausschuß am 4. August 1864 zu rech¬
nen hatte.

Nach Anhörung des bestellten Referenten Braun und des Correferenten
Böhmert, beantragte ersterer folgende Resolution:

„1. Durch die Constituirung des parlamentarischen Bundesstaats, zu dessen
Competenz auch die Zoll- und Handelsgesetzgebung gehört, wird das Bedürfniß
einer Reform der Zollvereinsverfassung befriedigt. An die Stelle der Zoll-
vereinsconferenzen tritt die Bundesgewalt und der Reichstag.

2. Deutsche Staaten, welche nicht dem zu gründenden Bundesstaate, son¬
dern nur dem (vorläufig zu erneuernden) Zollvereine beitreten wollen, können
zu letzterem nur dann zugelassen werden, wenn sie mindestens auf eine solche
Reform der Zollvereinsverfassung eingehen, durch welche die handelspolitische
Gesetzgebung der Bundesgewalt und dem Reichstag und die Verwaltung der
Bundesregierung übertragen wird.

3. Denjenigen Reichstagssitzungen, in welchen über Zollvereinsangelegen¬
heiten beschlossen wird, treten «,6 Koe Abgeordnete bei. welche in den dein
Bundesstaate nicht angehörigen Zollvereinsierritorien nach den Reichswahlgesetzen
i» wählen sind."

Dieser Antrag fand von zwei Seiten lebhaften Widerspruch, von der einen.
5veil er zu wenig die politische Seite berücksichtige und sich zu sehr an die
bisherige ausschließlich wirthschaftliche Institution anlehne; von der andern
Seite, weil er zu viel Politik treibt und nicht genug für die Erhaltung


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[0409] gesehen von etwaigem bayerischen und Hessen-darmstädtischen Zuwachs — auf 23 490,000 Seelen gesteigert. Für das „ übrige" Deutschland bleiben noch 14,270000 Seelen. Hiervon kommen auf die ohne völlige Einverleibung in den norddeutschen Bund mit Preußen tretenden Länder 6,406,000 Seelen — darunter Königreich Sachsen mit 2,344,000 Seelen, Mecklenburg-Schwerin mit 552,000 Seelen, Oldenburg mit 302.000 Seelen —, die übrigen 14 Herzog- und Fürstenthümer , und 3 freien Städte bleiben jedes unter 300,000 Seelen. Uebrig bleibt dann also, soweit es nicht — was nur für Hessen-Darm¬ stadt und Bayern in Aussicht steht — kleine Gebietsschmälerungen zu erleiden haben wird, Bayern mit 4,807,000 Seelen, Würtemberg mit 1,748,000 Seelen. Baden mit 1,429,000 Seelen, Hessen-Darmstadt mit 880,000 Seelen. — im , Ganzen 8.864.000 Seelen. Das außeröstreichische Deutschland wird sich also theilen in den norddeut¬ schen Bund mit etwa 29 Millionen und in den süddeutschen Rest mit etwa 8 Millionen Einwohnern. Wo hier der nationale Schwerpunkt liegt, bedarf keiner weitern Ausführung. Dies sind die gegebenen Größen, mit welchen der volkswirtschaftliche Kongreß oder vielmehr dessen verstärkter Ausschuß am 4. August 1864 zu rech¬ nen hatte. Nach Anhörung des bestellten Referenten Braun und des Correferenten Böhmert, beantragte ersterer folgende Resolution: „1. Durch die Constituirung des parlamentarischen Bundesstaats, zu dessen Competenz auch die Zoll- und Handelsgesetzgebung gehört, wird das Bedürfniß einer Reform der Zollvereinsverfassung befriedigt. An die Stelle der Zoll- vereinsconferenzen tritt die Bundesgewalt und der Reichstag. 2. Deutsche Staaten, welche nicht dem zu gründenden Bundesstaate, son¬ dern nur dem (vorläufig zu erneuernden) Zollvereine beitreten wollen, können zu letzterem nur dann zugelassen werden, wenn sie mindestens auf eine solche Reform der Zollvereinsverfassung eingehen, durch welche die handelspolitische Gesetzgebung der Bundesgewalt und dem Reichstag und die Verwaltung der Bundesregierung übertragen wird. 3. Denjenigen Reichstagssitzungen, in welchen über Zollvereinsangelegen¬ heiten beschlossen wird, treten «,6 Koe Abgeordnete bei. welche in den dein Bundesstaate nicht angehörigen Zollvereinsierritorien nach den Reichswahlgesetzen i» wählen sind." Dieser Antrag fand von zwei Seiten lebhaften Widerspruch, von der einen. 5veil er zu wenig die politische Seite berücksichtige und sich zu sehr an die bisherige ausschließlich wirthschaftliche Institution anlehne; von der andern Seite, weil er zu viel Politik treibt und nicht genug für die Erhaltung

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 25, 1866, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341803_285587/409>, abgerufen am 22.07.2024.