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Die Grenzboten. Jg. 25, 1866, II. Semester. III. Band.

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dann aus der Zahl der bisherigen Staatseinnahmen eine Reihe von Posten,
die sich der jährlichen budgetmäßigen Verwilligung oder Verweigerung ihrer
Natur nach entziehen, weil sie Jahr aus Jahr ein so ziemlich mit derselben
Regelmäßigkeit fließen, so lange nicht die Gesetzgebung oder das Niveau des
Durchschnittswohlstandes der Nation sich ändert. Solche Posten sind z. B. die
Zölle, die Ueberschüsse der PostVerwaltung, der Ertrag solcher Regalien, welche
man nicht oder noch nicht als gemeinschädlich abschaffen will. Ermitteln wir so viel
derartige Posten, daß der Gesammtertrag derselben die Summe des Normal¬
aus gab ebudgets bilancirt. Vereinbaren wir auf dieser Grundlage das Normal¬
einnahmebudget, setzen wir fest, daß "Ach dieses nur durch und in Ueberein¬
stimmung aller Factoren der Gesetzgebung geändert werden kann. Damit ist
die erste Grundlage des Friedens gewonnen. In n<zeessN,rÜ8 unitW et 8eeu-
ritg,8. Was hierüber hinausgeht, muß im Jahresbudget angefordert werden.
Wird ein Posten dieses veränderlichen, der alljährlichen neuen Vereinbarung
unterliegenden Jabresbudgets (welches einmal die wechselnden Bedürfnisse um¬
faßt, bei deren Befriedigung der Staat weniger innerhalb seiner eigentlichen
Macht und Berufssphäre, sondern als austragloser Geschäftsführer -- irsZo-
tiorum Mstor -- der bürgerlichen, wirthschaftlichen. menschlichen, in einem
Nationalverband vereinigten Gesellschaft handelt, sodann weiter sich auf die
außerordentlichen und unregelmäßigen Vorkommnisse erstreckt), wird, sagen wir,
ein Posten dieses variablen Ausgabebudgets von den Vertretern der Steuer¬
zahler nicht verwilligt, so ist und bleibt er gestrichen. Stellen wir diesem
variablen Ausgabebudget ein variables Einnahmcbudget zur Seite, das durch
Steuern aufgebracht wird. statuiren wir als Einheit des Steuersatzes (Sim-
plum genannt in der alten deutschen Steuerverfassung) einen Procentsatz des
Einkommens*). Dann stellt sich die Sache so: Zur Deckung des variablen
Jahresausgabebudgets wird zunächst verwendet der active.Ueberschuß des Nor¬
maleinnahmebudgets (Zölle, Post, Regalien) über das Normalausgabebudget
(Heer, Rechtspflege, Administration). Was dann noch fehlt, wird durch Steuern
gedeckt. Diese Steuern sind nicht fixirt, sondern variabel. Sind diese Bedürf¬
nisse für das laufende Jahr hoch, so wird der Einheitssatz (Simplum) fünf- oder
sechsmal, sind sie niedrig, so wird er nur zwei- oder dreimal erhoben. Die
Verwilligung dieser variablen Steuern in "Maki "t. ^na-rito erfolgt jährlich. Die
Zustimmung der Vertreter der Steuerzahler in Betreff des "Ob?" und des
"Wieviel?" ist indispensabel. Ohne dieselbe kann nichts erhoben werden. Das
Wieviel richtet sich nach der Höhe des Bedarfs. Folglich muß zuerst der Be¬
darf, d.h. das varible Ausgabebudget votirt. dann die Ueberbilanz der Zölle
u. f. w. calculirt und dann dje zur Deckung des Restes erforderliche Zahl der



Wir lassen hier die technischen Fragen- "Einkommensteuer?" oder "Vermögenssteuer?"
oder "Gemischtes System" absichtlich unberührt. ,

dann aus der Zahl der bisherigen Staatseinnahmen eine Reihe von Posten,
die sich der jährlichen budgetmäßigen Verwilligung oder Verweigerung ihrer
Natur nach entziehen, weil sie Jahr aus Jahr ein so ziemlich mit derselben
Regelmäßigkeit fließen, so lange nicht die Gesetzgebung oder das Niveau des
Durchschnittswohlstandes der Nation sich ändert. Solche Posten sind z. B. die
Zölle, die Ueberschüsse der PostVerwaltung, der Ertrag solcher Regalien, welche
man nicht oder noch nicht als gemeinschädlich abschaffen will. Ermitteln wir so viel
derartige Posten, daß der Gesammtertrag derselben die Summe des Normal¬
aus gab ebudgets bilancirt. Vereinbaren wir auf dieser Grundlage das Normal¬
einnahmebudget, setzen wir fest, daß «Ach dieses nur durch und in Ueberein¬
stimmung aller Factoren der Gesetzgebung geändert werden kann. Damit ist
die erste Grundlage des Friedens gewonnen. In n<zeessN,rÜ8 unitW et 8eeu-
ritg,8. Was hierüber hinausgeht, muß im Jahresbudget angefordert werden.
Wird ein Posten dieses veränderlichen, der alljährlichen neuen Vereinbarung
unterliegenden Jabresbudgets (welches einmal die wechselnden Bedürfnisse um¬
faßt, bei deren Befriedigung der Staat weniger innerhalb seiner eigentlichen
Macht und Berufssphäre, sondern als austragloser Geschäftsführer — irsZo-
tiorum Mstor — der bürgerlichen, wirthschaftlichen. menschlichen, in einem
Nationalverband vereinigten Gesellschaft handelt, sodann weiter sich auf die
außerordentlichen und unregelmäßigen Vorkommnisse erstreckt), wird, sagen wir,
ein Posten dieses variablen Ausgabebudgets von den Vertretern der Steuer¬
zahler nicht verwilligt, so ist und bleibt er gestrichen. Stellen wir diesem
variablen Ausgabebudget ein variables Einnahmcbudget zur Seite, das durch
Steuern aufgebracht wird. statuiren wir als Einheit des Steuersatzes (Sim-
plum genannt in der alten deutschen Steuerverfassung) einen Procentsatz des
Einkommens*). Dann stellt sich die Sache so: Zur Deckung des variablen
Jahresausgabebudgets wird zunächst verwendet der active.Ueberschuß des Nor¬
maleinnahmebudgets (Zölle, Post, Regalien) über das Normalausgabebudget
(Heer, Rechtspflege, Administration). Was dann noch fehlt, wird durch Steuern
gedeckt. Diese Steuern sind nicht fixirt, sondern variabel. Sind diese Bedürf¬
nisse für das laufende Jahr hoch, so wird der Einheitssatz (Simplum) fünf- oder
sechsmal, sind sie niedrig, so wird er nur zwei- oder dreimal erhoben. Die
Verwilligung dieser variablen Steuern in «Maki «t. ^na-rito erfolgt jährlich. Die
Zustimmung der Vertreter der Steuerzahler in Betreff des „Ob?" und des
„Wieviel?" ist indispensabel. Ohne dieselbe kann nichts erhoben werden. Das
Wieviel richtet sich nach der Höhe des Bedarfs. Folglich muß zuerst der Be¬
darf, d.h. das varible Ausgabebudget votirt. dann die Ueberbilanz der Zölle
u. f. w. calculirt und dann dje zur Deckung des Restes erforderliche Zahl der



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[0340] dann aus der Zahl der bisherigen Staatseinnahmen eine Reihe von Posten, die sich der jährlichen budgetmäßigen Verwilligung oder Verweigerung ihrer Natur nach entziehen, weil sie Jahr aus Jahr ein so ziemlich mit derselben Regelmäßigkeit fließen, so lange nicht die Gesetzgebung oder das Niveau des Durchschnittswohlstandes der Nation sich ändert. Solche Posten sind z. B. die Zölle, die Ueberschüsse der PostVerwaltung, der Ertrag solcher Regalien, welche man nicht oder noch nicht als gemeinschädlich abschaffen will. Ermitteln wir so viel derartige Posten, daß der Gesammtertrag derselben die Summe des Normal¬ aus gab ebudgets bilancirt. Vereinbaren wir auf dieser Grundlage das Normal¬ einnahmebudget, setzen wir fest, daß «Ach dieses nur durch und in Ueberein¬ stimmung aller Factoren der Gesetzgebung geändert werden kann. Damit ist die erste Grundlage des Friedens gewonnen. In n<zeessN,rÜ8 unitW et 8eeu- ritg,8. Was hierüber hinausgeht, muß im Jahresbudget angefordert werden. Wird ein Posten dieses veränderlichen, der alljährlichen neuen Vereinbarung unterliegenden Jabresbudgets (welches einmal die wechselnden Bedürfnisse um¬ faßt, bei deren Befriedigung der Staat weniger innerhalb seiner eigentlichen Macht und Berufssphäre, sondern als austragloser Geschäftsführer — irsZo- tiorum Mstor — der bürgerlichen, wirthschaftlichen. menschlichen, in einem Nationalverband vereinigten Gesellschaft handelt, sodann weiter sich auf die außerordentlichen und unregelmäßigen Vorkommnisse erstreckt), wird, sagen wir, ein Posten dieses variablen Ausgabebudgets von den Vertretern der Steuer¬ zahler nicht verwilligt, so ist und bleibt er gestrichen. Stellen wir diesem variablen Ausgabebudget ein variables Einnahmcbudget zur Seite, das durch Steuern aufgebracht wird. statuiren wir als Einheit des Steuersatzes (Sim- plum genannt in der alten deutschen Steuerverfassung) einen Procentsatz des Einkommens*). Dann stellt sich die Sache so: Zur Deckung des variablen Jahresausgabebudgets wird zunächst verwendet der active.Ueberschuß des Nor¬ maleinnahmebudgets (Zölle, Post, Regalien) über das Normalausgabebudget (Heer, Rechtspflege, Administration). Was dann noch fehlt, wird durch Steuern gedeckt. Diese Steuern sind nicht fixirt, sondern variabel. Sind diese Bedürf¬ nisse für das laufende Jahr hoch, so wird der Einheitssatz (Simplum) fünf- oder sechsmal, sind sie niedrig, so wird er nur zwei- oder dreimal erhoben. Die Verwilligung dieser variablen Steuern in «Maki «t. ^na-rito erfolgt jährlich. Die Zustimmung der Vertreter der Steuerzahler in Betreff des „Ob?" und des „Wieviel?" ist indispensabel. Ohne dieselbe kann nichts erhoben werden. Das Wieviel richtet sich nach der Höhe des Bedarfs. Folglich muß zuerst der Be¬ darf, d.h. das varible Ausgabebudget votirt. dann die Ueberbilanz der Zölle u. f. w. calculirt und dann dje zur Deckung des Restes erforderliche Zahl der Wir lassen hier die technischen Fragen- „Einkommensteuer?" oder „Vermögenssteuer?" oder „Gemischtes System" absichtlich unberührt. ,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 25, 1866, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341803_285587/340>, abgerufen am 22.07.2024.