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Die Grenzboten. Jg. 25, 1866, I. Semester. I. Band.

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Verfassung dargestellt von or. Anton v. Virozsil. 1. Bd. Pesth, 186S. Verlag
von G. Hcckcnast. 362 S. 8.

Wer sich nicht von vornherein an die Weitschweifigkeit und den Rococostil des
Verfassers stößt, findet hier eine gute Zusammenstellung alles dessen, was zum Ver¬
ständniß des, beiläufig sehr bunt zusammengesetzten, in vielen Punkten dunkeln und
bestrittenen politischen Rcchtsschatzcs Ungarns von Nöthen ist. Die Schrift betrachtet
zuvörderst Ursprung und Entwickelung des ungarischen Staats und seiner Verfas¬
sung bis zum Jahre 1848, dann dessen Nebenländer und die Ansprüche der Krone
Ungarn auf andere Ncichbargebietc und hierauf die Einwohner des Reichs nach Ab¬
stammung, Beruf, Religion und Stand. Dann folgt ein zweites Hauptstück über
die Staatsverfassung des Königreichs überhaupt und die Grundvcrträge und Für"
damentalgcsetzc des Landes, und hierauf ein drittes über die zwischen dem König
von Ungarn und dem Reiche bestehenden Rechtsverhältnisse insbesondere, die Rega¬
lien, Monopole und die denselben entsprechenden Pflichten des Souveräns. Darauf
wendet sich der Verfasser zu den Rechten und Obliegenheiten der Stände, welche die
ungarische Nation vertreten und betrachtet die Mitglieder der Ständeversammlung
zunächst als Ganzes, dann nach ihren Classen, als Prälaten-, Magnaten-, Ritter¬
stand und als Vertreter der Freistätte und privilegirten Districte, worauf er
in einem ersten Anhang die Municipalrcchtc der Königreiche Kroatien, Slavonien
und Dalmatien vom Standpunkte des ungarischen Staatsrechts darstellt und in
einem zweiten einen Rückblick auf die ungarische Konstitution wirst. Die zweite
Hauptabtheilung des Werkes beschäftigt sich mit dem Verwaltungsrecht Ungarns.
Ein erstes Hauptstück behandelt die Ausübung des Gesctzgebcrrcchts aus dem Reichs¬
tage, dessen Begriff und Zusammensetzung, ein zweites die Landesbehörden,
welchen die vollziehende Gewalt zusteht, die Verwaltung der innern Landesange-
legenheiten, die Gerechtigkeitspflege, das Finanzwesen und die militärischen Verwal¬
tung. Ein letzter Abschnitt endlich saßt das äußere Staatsrecht Ungarns ins Auge,
wobei die wichtigen Fragen nach der Beschaffenheit der politischen Verbindung des
Königreichs mit den östreichischen Erbländern und nach dem gegenwärtigen Staats-
interesse desselben in seinen Beziehungen zu diesen Ländern zur Sprache kommen.
Wir empfehlen das Werk (dessen Verfasser zu den jetzt brennenden Fragen einen
vermittelnden Standpunkt einnimmt) als ein lehrreiches Nachschlagebuch.


Jahrbuch für Literaturgeschichte. Herausgegeben von Richard Gosche.
1. Bd. Berlin. F. Dümmlers Verlagsbuchhandlung. 1865.

Ein Unternehmen, dem wir , einmal weil es ein Bedürfniß, dann weil es in
guten Händen ist, allgemeine Theilnahme wünschen. Der vorliegende erste Band
enthält zunächst fünf größere Abhandlungen. Karl Weinhold in Kiel behandelt in
anziehender Weise das Komische im altdeutschen Schauspiel und erweckt mit der
Fülle von Belesenheit, die er dabei entwickelt, den Wunsch, er möge es einmal
unternehmen, uns die Komik, die das ganze deutsche Mittelalter durchdringt, über¬
haupt zu schildern. Karl Schröder folgt dann mit einer historischen Skizze über
die höfische Dorfpoestc des deutschen Mittelalters von deren liebenswürdigen naiv
humoristischen Ansängen an bis auf ihre Ausartung in Platte Gemeinheit, und


Verfassung dargestellt von or. Anton v. Virozsil. 1. Bd. Pesth, 186S. Verlag
von G. Hcckcnast. 362 S. 8.

Wer sich nicht von vornherein an die Weitschweifigkeit und den Rococostil des
Verfassers stößt, findet hier eine gute Zusammenstellung alles dessen, was zum Ver¬
ständniß des, beiläufig sehr bunt zusammengesetzten, in vielen Punkten dunkeln und
bestrittenen politischen Rcchtsschatzcs Ungarns von Nöthen ist. Die Schrift betrachtet
zuvörderst Ursprung und Entwickelung des ungarischen Staats und seiner Verfas¬
sung bis zum Jahre 1848, dann dessen Nebenländer und die Ansprüche der Krone
Ungarn auf andere Ncichbargebietc und hierauf die Einwohner des Reichs nach Ab¬
stammung, Beruf, Religion und Stand. Dann folgt ein zweites Hauptstück über
die Staatsverfassung des Königreichs überhaupt und die Grundvcrträge und Für«
damentalgcsetzc des Landes, und hierauf ein drittes über die zwischen dem König
von Ungarn und dem Reiche bestehenden Rechtsverhältnisse insbesondere, die Rega¬
lien, Monopole und die denselben entsprechenden Pflichten des Souveräns. Darauf
wendet sich der Verfasser zu den Rechten und Obliegenheiten der Stände, welche die
ungarische Nation vertreten und betrachtet die Mitglieder der Ständeversammlung
zunächst als Ganzes, dann nach ihren Classen, als Prälaten-, Magnaten-, Ritter¬
stand und als Vertreter der Freistätte und privilegirten Districte, worauf er
in einem ersten Anhang die Municipalrcchtc der Königreiche Kroatien, Slavonien
und Dalmatien vom Standpunkte des ungarischen Staatsrechts darstellt und in
einem zweiten einen Rückblick auf die ungarische Konstitution wirst. Die zweite
Hauptabtheilung des Werkes beschäftigt sich mit dem Verwaltungsrecht Ungarns.
Ein erstes Hauptstück behandelt die Ausübung des Gesctzgebcrrcchts aus dem Reichs¬
tage, dessen Begriff und Zusammensetzung, ein zweites die Landesbehörden,
welchen die vollziehende Gewalt zusteht, die Verwaltung der innern Landesange-
legenheiten, die Gerechtigkeitspflege, das Finanzwesen und die militärischen Verwal¬
tung. Ein letzter Abschnitt endlich saßt das äußere Staatsrecht Ungarns ins Auge,
wobei die wichtigen Fragen nach der Beschaffenheit der politischen Verbindung des
Königreichs mit den östreichischen Erbländern und nach dem gegenwärtigen Staats-
interesse desselben in seinen Beziehungen zu diesen Ländern zur Sprache kommen.
Wir empfehlen das Werk (dessen Verfasser zu den jetzt brennenden Fragen einen
vermittelnden Standpunkt einnimmt) als ein lehrreiches Nachschlagebuch.


Jahrbuch für Literaturgeschichte. Herausgegeben von Richard Gosche.
1. Bd. Berlin. F. Dümmlers Verlagsbuchhandlung. 1865.

Ein Unternehmen, dem wir , einmal weil es ein Bedürfniß, dann weil es in
guten Händen ist, allgemeine Theilnahme wünschen. Der vorliegende erste Band
enthält zunächst fünf größere Abhandlungen. Karl Weinhold in Kiel behandelt in
anziehender Weise das Komische im altdeutschen Schauspiel und erweckt mit der
Fülle von Belesenheit, die er dabei entwickelt, den Wunsch, er möge es einmal
unternehmen, uns die Komik, die das ganze deutsche Mittelalter durchdringt, über¬
haupt zu schildern. Karl Schröder folgt dann mit einer historischen Skizze über
die höfische Dorfpoestc des deutschen Mittelalters von deren liebenswürdigen naiv
humoristischen Ansängen an bis auf ihre Ausartung in Platte Gemeinheit, und


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 25, 1866, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341803_284469/44>, abgerufen am 22.07.2024.