Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, II. Semester. I. Band.der reußischen und anhaltischen Höfe, der Fürst Philipp von Hessen-Homburg Nachdem man mit den Separatverhandlungen so weit gediehen war, ruhten der reußischen und anhaltischen Höfe, der Fürst Philipp von Hessen-Homburg Nachdem man mit den Separatverhandlungen so weit gediehen war, ruhten <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0572" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/283925"/> <p xml:id="ID_1638" prev="#ID_1637"> der reußischen und anhaltischen Höfe, der Fürst Philipp von Hessen-Homburg<lb/> den seines Hauses an. Die Besorgnis) einiger Bevollmächtigten, daß der pro-<lb/> jectirte Zoll- und Handclsverein den großen Vundcsstaaten Stoff zu Mißtrauen<lb/> geben könnte (eine Besorgniß, die nach Aegidi S. 70 hinsichtlich Preußens nicht<lb/> ganz unbegründet war), beruhigte Berstctt, indem er eine Erklärung Metternichs<lb/> mittheilte, daß in den ihm vorgelesenen Artikeln der Punctationen Bcrstctts<lb/> nichts enthalten, womit er nicht einverstanden sein müsse, und indem er eine<lb/> gleiche Erklärung Bernstorffs in Aussicht stellte.</p><lb/> <p xml:id="ID_1639"> Nachdem man mit den Separatverhandlungen so weit gediehen war, ruhten<lb/> dieselben bis zur Mitte des März, nach Weech, weil man erst in den allge¬<lb/> meinen Verhandlungen über Artikel 19 der Vundesacte etwas Heller sehen zu<lb/> können wünschte. In der Zwischenzeit aber hatten sich die Aussichten Berstetts<lb/> wieder verdunkelt, indem Kuvhcssm sich abfällig erklärt hatte, eine Erklärung,<lb/> welche, wie Fritsch am 19. März schreibt, vielleicht die großherzoglich und her¬<lb/> zoglich sächsischen Lande von jenem Verein ganz trennte, wenn nicht durch den<lb/> Hinzutritt von Bayern die Verbindung wiederhergestellt wurde. Bayern aber<lb/> wollte wohl beitreten, indeß nur nach starken Modificationen der Vorschläge<lb/> Badens. Sobald es die Situation beherrschte, ließ es die Wahl, entweder den<lb/> Verein ganz aufzugeben oder den Anschluß Bayerns mit Einräumungen zu<lb/> erkaufen, durch welche der Verein seinen eigentlichen Gehalt preisgab. In<lb/> einer Note vom 22. März legte Zentner dem Vertreter Badens die Ansichten<lb/> seiner Negierung vor. Dieser antwortete am 28. einlenkend, da ihm, wie er¬<lb/> wähnt, alles daran lag, wenigstens etwas zu erreichen und möglichst viele<lb/> Staaten für den Verein zu gewinnen. Er ließ sich ein Zugeständnis) nach dem<lb/> andern abringen, bis er schließlich auch in dem Technischen der Frage sehr weit<lb/> von den ursprünglichen Ideen entfernt stand. Kam ihm dieser Contrast einmal<lb/> recht grell zum Bewußtsein, so tröstete er sich damit, „daß der Verein durch<lb/> die Ausdehnung der theilnehmenden Staaten dasjenige gewinne, was an Libe¬<lb/> ralität der Principien verloren gehe." Er betrieb die Sache auf das eifrigste,<lb/> nicht nur in München, sondern auch in Stuttgart, und endlich kam er zum<lb/> Ziel, freilich zu einem nur mittelmäßig befriedigenden. Zuerst stimmte Bayern,<lb/> dann Würtemberg zu, letzteres unter mancherlei Beschränkungen. Der Vertrag<lb/> war jetzt nur darauf gerichtet, daß die beitretenden Staaten die thunlichste Er¬<lb/> leichterung des Handels ihren Unterthanen gewähren und nach Verlauf dreier<lb/> Monate zu Darmstadt durch Bevollmächtigte und auf der Basis einer bis dahin<lb/> unverbindlicher Punctation verhandeln wollten. Am 19. Mai wurde er zu<lb/> Wien unterzeichnet, und zwar von Zentner für Bayern, Mandelsloh für Wür¬<lb/> temberg. Berstett für Baden, du Thil für Hessen-Darmstadt, Fritsch für die<lb/> großherzoglich und herzoglich sächsischen Häuser, Marschall für Nassau und<lb/> Reuß. —</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0572]
der reußischen und anhaltischen Höfe, der Fürst Philipp von Hessen-Homburg
den seines Hauses an. Die Besorgnis) einiger Bevollmächtigten, daß der pro-
jectirte Zoll- und Handclsverein den großen Vundcsstaaten Stoff zu Mißtrauen
geben könnte (eine Besorgniß, die nach Aegidi S. 70 hinsichtlich Preußens nicht
ganz unbegründet war), beruhigte Berstctt, indem er eine Erklärung Metternichs
mittheilte, daß in den ihm vorgelesenen Artikeln der Punctationen Bcrstctts
nichts enthalten, womit er nicht einverstanden sein müsse, und indem er eine
gleiche Erklärung Bernstorffs in Aussicht stellte.
Nachdem man mit den Separatverhandlungen so weit gediehen war, ruhten
dieselben bis zur Mitte des März, nach Weech, weil man erst in den allge¬
meinen Verhandlungen über Artikel 19 der Vundesacte etwas Heller sehen zu
können wünschte. In der Zwischenzeit aber hatten sich die Aussichten Berstetts
wieder verdunkelt, indem Kuvhcssm sich abfällig erklärt hatte, eine Erklärung,
welche, wie Fritsch am 19. März schreibt, vielleicht die großherzoglich und her¬
zoglich sächsischen Lande von jenem Verein ganz trennte, wenn nicht durch den
Hinzutritt von Bayern die Verbindung wiederhergestellt wurde. Bayern aber
wollte wohl beitreten, indeß nur nach starken Modificationen der Vorschläge
Badens. Sobald es die Situation beherrschte, ließ es die Wahl, entweder den
Verein ganz aufzugeben oder den Anschluß Bayerns mit Einräumungen zu
erkaufen, durch welche der Verein seinen eigentlichen Gehalt preisgab. In
einer Note vom 22. März legte Zentner dem Vertreter Badens die Ansichten
seiner Negierung vor. Dieser antwortete am 28. einlenkend, da ihm, wie er¬
wähnt, alles daran lag, wenigstens etwas zu erreichen und möglichst viele
Staaten für den Verein zu gewinnen. Er ließ sich ein Zugeständnis) nach dem
andern abringen, bis er schließlich auch in dem Technischen der Frage sehr weit
von den ursprünglichen Ideen entfernt stand. Kam ihm dieser Contrast einmal
recht grell zum Bewußtsein, so tröstete er sich damit, „daß der Verein durch
die Ausdehnung der theilnehmenden Staaten dasjenige gewinne, was an Libe¬
ralität der Principien verloren gehe." Er betrieb die Sache auf das eifrigste,
nicht nur in München, sondern auch in Stuttgart, und endlich kam er zum
Ziel, freilich zu einem nur mittelmäßig befriedigenden. Zuerst stimmte Bayern,
dann Würtemberg zu, letzteres unter mancherlei Beschränkungen. Der Vertrag
war jetzt nur darauf gerichtet, daß die beitretenden Staaten die thunlichste Er¬
leichterung des Handels ihren Unterthanen gewähren und nach Verlauf dreier
Monate zu Darmstadt durch Bevollmächtigte und auf der Basis einer bis dahin
unverbindlicher Punctation verhandeln wollten. Am 19. Mai wurde er zu
Wien unterzeichnet, und zwar von Zentner für Bayern, Mandelsloh für Wür¬
temberg. Berstett für Baden, du Thil für Hessen-Darmstadt, Fritsch für die
großherzoglich und herzoglich sächsischen Häuser, Marschall für Nassau und
Reuß. —
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |