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Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, II. Semester. I. Band.

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im Laufe der Zeit sich empfehlende Statutenänderungen, wenn sie überhaupt
berücksichtigt werden sollten, längst der mühevollsten Erörterung zwischen dem
Verwaltunqsrath und den Zweigstiftungen überantwortet hätte werden können;
so fehlte den zu der Generalversammlung Abgeordneten begreiflicherweise der
Anhalt jeder mehr als oberflächlichen Instruktion. Sogar der von der Ver-
waltungsrathsstiftung München am 30. September beim Verwaltungs¬
rath eingebrachte Antrag auf Beseitigung des Vorortswcchsels gab dem Vor¬
sitzenden, Herrn v. Dingelstedt, keine Veranlassung zu einer ergänzenden Mit¬
theilung an die Zweigstiftungen, obschon die Generalversammlung erst am 17.
October bevorstand. Alles, was in Betreff dieses Vorortswechsels Seiten des
Verwaltungsraths an die Zweigstiftungen gelangt war, beschränkte sich auf
einen scheinbar wieder jeden derartigen Aenderungsplan von der Hand weihenden
Ausdruck in dem Umlaufschreiben vom 24. Mai 1864: der Verwaltungsrath
spreche seine frohe Zuversicht aus. "daß die bevorstehende Generalversammlung
"n der wichtigen Grenzscheide des ersten und zweite" Lustrums der Stiftung.
Voraussichtlich zum letzten Male auf Weimars heiligem Boden.
----einmüthig .... sich begegnen werde."

Die Ueberraschung der nicht Eingeweihten, als der Verwaltungsrath am
Zweiten Sitzungstage dennoch einen ganz neuen Entwurf von Satzungen in die
Versammlung brachte, war somit wohl eine gerechtfertigte. Aus 12 Para-
Araphen waren überdies nicht weniger als 31 geworden; es fehlte jede Er¬
leichterung zum Vergleichen; Einholen von Instructionen war unmöglich; eine
einzige Nacht sollte zum Prüfen dieses Verbesserungsergebnisses einer fünfjährigen
Verwaltungsperiode genügen, während das Vorhandensein grundverschiedener
Ansichten im Schoße der Stiftung doch längst constatirt war und also kein
blind sich hingebendes Vertrauen verlangt werden durfte.

Das Protokoll vom 18. October läßt aber auch jeden thatsächlichen Grund
M Erklärung dieser auffallenden Hast, nach so langem Schweigen und Zurück¬
halten, vermissen. Das ganze vielsagende "soweit möglich" des §. 101 wird
wie den Worten abgethan "man habe sich im Verwaltungsrath zu dem der
Generalversammlung leider heute erst -- die Zeit habe ein Früheres nicht
gestattet! -- vorgelegten EntWurfe geeinigt."

Auch am Tage der Debatte über die Zulässigkeit einer so späten Vorlage
'si nicht der entfernteste Versuch gemacht worden, die Unmöglichkeit einer recht-
^eigen Mittheilung des Entwurfs wirklich nachzuweisen.

Nach dem nun. was wir über die Stellung des Verwaltungsraths und
ihm zur Verfügung stehenden Mittel zur Bildung einer geschlossenen "n-
"isteriellen Majorität gesagt haben, kann es nicht grade befremden, daß gegen
e'ne Minderheit von fünf Stimmen die Durchberathung des ganzen Entwurfs
dennoch beschlossen wurde. Höchstens erscheint das Präsidium, Herr v. Dingel-


im Laufe der Zeit sich empfehlende Statutenänderungen, wenn sie überhaupt
berücksichtigt werden sollten, längst der mühevollsten Erörterung zwischen dem
Verwaltunqsrath und den Zweigstiftungen überantwortet hätte werden können;
so fehlte den zu der Generalversammlung Abgeordneten begreiflicherweise der
Anhalt jeder mehr als oberflächlichen Instruktion. Sogar der von der Ver-
waltungsrathsstiftung München am 30. September beim Verwaltungs¬
rath eingebrachte Antrag auf Beseitigung des Vorortswcchsels gab dem Vor¬
sitzenden, Herrn v. Dingelstedt, keine Veranlassung zu einer ergänzenden Mit¬
theilung an die Zweigstiftungen, obschon die Generalversammlung erst am 17.
October bevorstand. Alles, was in Betreff dieses Vorortswechsels Seiten des
Verwaltungsraths an die Zweigstiftungen gelangt war, beschränkte sich auf
einen scheinbar wieder jeden derartigen Aenderungsplan von der Hand weihenden
Ausdruck in dem Umlaufschreiben vom 24. Mai 1864: der Verwaltungsrath
spreche seine frohe Zuversicht aus. „daß die bevorstehende Generalversammlung
«n der wichtigen Grenzscheide des ersten und zweite» Lustrums der Stiftung.
Voraussichtlich zum letzten Male auf Weimars heiligem Boden.
----einmüthig .... sich begegnen werde."

Die Ueberraschung der nicht Eingeweihten, als der Verwaltungsrath am
Zweiten Sitzungstage dennoch einen ganz neuen Entwurf von Satzungen in die
Versammlung brachte, war somit wohl eine gerechtfertigte. Aus 12 Para-
Araphen waren überdies nicht weniger als 31 geworden; es fehlte jede Er¬
leichterung zum Vergleichen; Einholen von Instructionen war unmöglich; eine
einzige Nacht sollte zum Prüfen dieses Verbesserungsergebnisses einer fünfjährigen
Verwaltungsperiode genügen, während das Vorhandensein grundverschiedener
Ansichten im Schoße der Stiftung doch längst constatirt war und also kein
blind sich hingebendes Vertrauen verlangt werden durfte.

Das Protokoll vom 18. October läßt aber auch jeden thatsächlichen Grund
M Erklärung dieser auffallenden Hast, nach so langem Schweigen und Zurück¬
halten, vermissen. Das ganze vielsagende „soweit möglich" des §. 101 wird
wie den Worten abgethan „man habe sich im Verwaltungsrath zu dem der
Generalversammlung leider heute erst — die Zeit habe ein Früheres nicht
gestattet! — vorgelegten EntWurfe geeinigt."

Auch am Tage der Debatte über die Zulässigkeit einer so späten Vorlage
'si nicht der entfernteste Versuch gemacht worden, die Unmöglichkeit einer recht-
^eigen Mittheilung des Entwurfs wirklich nachzuweisen.

Nach dem nun. was wir über die Stellung des Verwaltungsraths und
ihm zur Verfügung stehenden Mittel zur Bildung einer geschlossenen »n-
"isteriellen Majorität gesagt haben, kann es nicht grade befremden, daß gegen
e'ne Minderheit von fünf Stimmen die Durchberathung des ganzen Entwurfs
dennoch beschlossen wurde. Höchstens erscheint das Präsidium, Herr v. Dingel-


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[0365] im Laufe der Zeit sich empfehlende Statutenänderungen, wenn sie überhaupt berücksichtigt werden sollten, längst der mühevollsten Erörterung zwischen dem Verwaltunqsrath und den Zweigstiftungen überantwortet hätte werden können; so fehlte den zu der Generalversammlung Abgeordneten begreiflicherweise der Anhalt jeder mehr als oberflächlichen Instruktion. Sogar der von der Ver- waltungsrathsstiftung München am 30. September beim Verwaltungs¬ rath eingebrachte Antrag auf Beseitigung des Vorortswcchsels gab dem Vor¬ sitzenden, Herrn v. Dingelstedt, keine Veranlassung zu einer ergänzenden Mit¬ theilung an die Zweigstiftungen, obschon die Generalversammlung erst am 17. October bevorstand. Alles, was in Betreff dieses Vorortswechsels Seiten des Verwaltungsraths an die Zweigstiftungen gelangt war, beschränkte sich auf einen scheinbar wieder jeden derartigen Aenderungsplan von der Hand weihenden Ausdruck in dem Umlaufschreiben vom 24. Mai 1864: der Verwaltungsrath spreche seine frohe Zuversicht aus. „daß die bevorstehende Generalversammlung «n der wichtigen Grenzscheide des ersten und zweite» Lustrums der Stiftung. Voraussichtlich zum letzten Male auf Weimars heiligem Boden. ----einmüthig .... sich begegnen werde." Die Ueberraschung der nicht Eingeweihten, als der Verwaltungsrath am Zweiten Sitzungstage dennoch einen ganz neuen Entwurf von Satzungen in die Versammlung brachte, war somit wohl eine gerechtfertigte. Aus 12 Para- Araphen waren überdies nicht weniger als 31 geworden; es fehlte jede Er¬ leichterung zum Vergleichen; Einholen von Instructionen war unmöglich; eine einzige Nacht sollte zum Prüfen dieses Verbesserungsergebnisses einer fünfjährigen Verwaltungsperiode genügen, während das Vorhandensein grundverschiedener Ansichten im Schoße der Stiftung doch längst constatirt war und also kein blind sich hingebendes Vertrauen verlangt werden durfte. Das Protokoll vom 18. October läßt aber auch jeden thatsächlichen Grund M Erklärung dieser auffallenden Hast, nach so langem Schweigen und Zurück¬ halten, vermissen. Das ganze vielsagende „soweit möglich" des §. 101 wird wie den Worten abgethan „man habe sich im Verwaltungsrath zu dem der Generalversammlung leider heute erst — die Zeit habe ein Früheres nicht gestattet! — vorgelegten EntWurfe geeinigt." Auch am Tage der Debatte über die Zulässigkeit einer so späten Vorlage 'si nicht der entfernteste Versuch gemacht worden, die Unmöglichkeit einer recht- ^eigen Mittheilung des Entwurfs wirklich nachzuweisen. Nach dem nun. was wir über die Stellung des Verwaltungsraths und ihm zur Verfügung stehenden Mittel zur Bildung einer geschlossenen »n- "isteriellen Majorität gesagt haben, kann es nicht grade befremden, daß gegen e'ne Minderheit von fünf Stimmen die Durchberathung des ganzen Entwurfs dennoch beschlossen wurde. Höchstens erscheint das Präsidium, Herr v. Dingel-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341801_283352/365>, abgerufen am 15.01.2025.