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Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, II. Semester. I. Band.

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monarchischen nur von Anhalt mit 17 Thlr. per Kopf und den Freistädter
Hamburg, Bremen und Frankfurt übertroffen wurde, während selbst Oest¬
reich mit 9 Thlr. und Preußen mit 7,g Thlr. per Kopf reichlich unter jenem
Verhältniß bleiben. Von den andern europäischen Staaten gehen zwar Frank¬
reich mit 16,g Thlr., Großbritannien mit 15,z Thlr. und die bekanntlich eben¬
falls sehr hoch besteuerten Niederlande mit 13,4 Thlr. per Kopf über jenes Ver¬
hältniß hinaus, dagegen bleiben Spanien mit 10,". Belgien mit 8,", Dänemark
mit nicht ganz 6 Thlr. per Kopf Ausgaben wieder dahinter zurück. Ganz be¬
sonders stark drückt dabei die Schuldenlast auf die Herzogthümer; in diesem
Betreff ergiebt eine Vergleichung mit einer Anzahl andrer Staaten nach einer
amtlichen Berechnung des Ministeriums des Auswärtigen in London folgende
Reihe:

Ueber die Schuldenlast Schleswig-Holsteins gehen hinaus: Großbritannien
und Irland mit über 187 Thlr. xro Kopf Staatsschulden; die Niederlande
mit über 137 Thlr. pro Kopf; Frankreich (1863) mit über 93 Thlr. pro Kopf.
Gleich stehen etwa Schleswig-Holstein nur die Vereinigten Staaten
von Nordamerika, letztere im Finanzjahre 1864/65 mit über 74 Thlr.
pro Kopf. Darnach folgen Oestreich (1862) mit 44 Thlr., Italien (1862) mit
38 Thlr.. Dänemark (18Z5) mit (48,3 Rcichsthlr) 36 Thlr. 23V" Sgr., Rußland
mit 24 Thlr., Preußen (1863) mit 14--18 Thlr. Von den deutschen Staaten
insbesondere überschreiten nur die freien Städte das Staatsschuldverhältniß
Schleswig-Holsteins, wobei aber in Anrechnung zu bringen ist, daß ihre Schuld
zum guten Theil in productiver Eisenbahnschuld besteht, von den übrigen Staaten
nähert sich nur Anhalt mit c. 49 Thlr. pro Kopf in bedeutendster Weise dem
Satze Schleswig-Holsteins, die übrigen alle bleiben weit unter demselben.

Es erübrigt uns noch mit diesem Stand der Dinge, in Bezug auf die
Ausgaben und Lasten eines souveränen Schleswig-Holstein den Einnahmestand
der Herzogthümer seit ihrer Befreiung von der dänischen Herrschaft zu vergleichen.
Während die Ausgaben also nach den Budgets der provisorischen Verwaltung
mit 10,934,224 Mrk. Cre. oder 4.313,413 Thlr. oder 7.897.316 si. beziffert
waren, betrugen die Einnahmen 15,988,248 Mrk. Cre. oder 6.599,393 Thlr.
oder 11,549,289 si. und lieferten daher einen Ueberschuß von 5,054,024 Mrk. Cre.
oder 2,086,180 Thlr. oder 3.651,973 si. über die Ausgaben. Dieser Ueberschuß
reicht indeß bei Weitem nicht aus, den Ueberschuß der Ausgaben eines fertig
constituirten Staates über die bisherigen Ausgaben der intermistischen Ver¬
waltung zu decken. Zwar rechnet eine andere uns vorliegende Aufstellung zu
dem oben benannten Ueberschusse noch extraordinäre, nicht wiederkehrende Aus¬
gaben für Holstein 740,750 Mrk. Cre. und für Schleswig 1,300,000 Mrk. Cre.
hinzu, die wir in unseren Budgetquellen nicht finden, allein sie bringt auch
sofort wieder einen 1,600,000 Mrk. Cre., betragenden durch den wahrscheinlichen


monarchischen nur von Anhalt mit 17 Thlr. per Kopf und den Freistädter
Hamburg, Bremen und Frankfurt übertroffen wurde, während selbst Oest¬
reich mit 9 Thlr. und Preußen mit 7,g Thlr. per Kopf reichlich unter jenem
Verhältniß bleiben. Von den andern europäischen Staaten gehen zwar Frank¬
reich mit 16,g Thlr., Großbritannien mit 15,z Thlr. und die bekanntlich eben¬
falls sehr hoch besteuerten Niederlande mit 13,4 Thlr. per Kopf über jenes Ver¬
hältniß hinaus, dagegen bleiben Spanien mit 10,«. Belgien mit 8,«, Dänemark
mit nicht ganz 6 Thlr. per Kopf Ausgaben wieder dahinter zurück. Ganz be¬
sonders stark drückt dabei die Schuldenlast auf die Herzogthümer; in diesem
Betreff ergiebt eine Vergleichung mit einer Anzahl andrer Staaten nach einer
amtlichen Berechnung des Ministeriums des Auswärtigen in London folgende
Reihe:

Ueber die Schuldenlast Schleswig-Holsteins gehen hinaus: Großbritannien
und Irland mit über 187 Thlr. xro Kopf Staatsschulden; die Niederlande
mit über 137 Thlr. pro Kopf; Frankreich (1863) mit über 93 Thlr. pro Kopf.
Gleich stehen etwa Schleswig-Holstein nur die Vereinigten Staaten
von Nordamerika, letztere im Finanzjahre 1864/65 mit über 74 Thlr.
pro Kopf. Darnach folgen Oestreich (1862) mit 44 Thlr., Italien (1862) mit
38 Thlr.. Dänemark (18Z5) mit (48,3 Rcichsthlr) 36 Thlr. 23V» Sgr., Rußland
mit 24 Thlr., Preußen (1863) mit 14—18 Thlr. Von den deutschen Staaten
insbesondere überschreiten nur die freien Städte das Staatsschuldverhältniß
Schleswig-Holsteins, wobei aber in Anrechnung zu bringen ist, daß ihre Schuld
zum guten Theil in productiver Eisenbahnschuld besteht, von den übrigen Staaten
nähert sich nur Anhalt mit c. 49 Thlr. pro Kopf in bedeutendster Weise dem
Satze Schleswig-Holsteins, die übrigen alle bleiben weit unter demselben.

Es erübrigt uns noch mit diesem Stand der Dinge, in Bezug auf die
Ausgaben und Lasten eines souveränen Schleswig-Holstein den Einnahmestand
der Herzogthümer seit ihrer Befreiung von der dänischen Herrschaft zu vergleichen.
Während die Ausgaben also nach den Budgets der provisorischen Verwaltung
mit 10,934,224 Mrk. Cre. oder 4.313,413 Thlr. oder 7.897.316 si. beziffert
waren, betrugen die Einnahmen 15,988,248 Mrk. Cre. oder 6.599,393 Thlr.
oder 11,549,289 si. und lieferten daher einen Ueberschuß von 5,054,024 Mrk. Cre.
oder 2,086,180 Thlr. oder 3.651,973 si. über die Ausgaben. Dieser Ueberschuß
reicht indeß bei Weitem nicht aus, den Ueberschuß der Ausgaben eines fertig
constituirten Staates über die bisherigen Ausgaben der intermistischen Ver¬
waltung zu decken. Zwar rechnet eine andere uns vorliegende Aufstellung zu
dem oben benannten Ueberschusse noch extraordinäre, nicht wiederkehrende Aus¬
gaben für Holstein 740,750 Mrk. Cre. und für Schleswig 1,300,000 Mrk. Cre.
hinzu, die wir in unseren Budgetquellen nicht finden, allein sie bringt auch
sofort wieder einen 1,600,000 Mrk. Cre., betragenden durch den wahrscheinlichen


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[0266] monarchischen nur von Anhalt mit 17 Thlr. per Kopf und den Freistädter Hamburg, Bremen und Frankfurt übertroffen wurde, während selbst Oest¬ reich mit 9 Thlr. und Preußen mit 7,g Thlr. per Kopf reichlich unter jenem Verhältniß bleiben. Von den andern europäischen Staaten gehen zwar Frank¬ reich mit 16,g Thlr., Großbritannien mit 15,z Thlr. und die bekanntlich eben¬ falls sehr hoch besteuerten Niederlande mit 13,4 Thlr. per Kopf über jenes Ver¬ hältniß hinaus, dagegen bleiben Spanien mit 10,«. Belgien mit 8,«, Dänemark mit nicht ganz 6 Thlr. per Kopf Ausgaben wieder dahinter zurück. Ganz be¬ sonders stark drückt dabei die Schuldenlast auf die Herzogthümer; in diesem Betreff ergiebt eine Vergleichung mit einer Anzahl andrer Staaten nach einer amtlichen Berechnung des Ministeriums des Auswärtigen in London folgende Reihe: Ueber die Schuldenlast Schleswig-Holsteins gehen hinaus: Großbritannien und Irland mit über 187 Thlr. xro Kopf Staatsschulden; die Niederlande mit über 137 Thlr. pro Kopf; Frankreich (1863) mit über 93 Thlr. pro Kopf. Gleich stehen etwa Schleswig-Holstein nur die Vereinigten Staaten von Nordamerika, letztere im Finanzjahre 1864/65 mit über 74 Thlr. pro Kopf. Darnach folgen Oestreich (1862) mit 44 Thlr., Italien (1862) mit 38 Thlr.. Dänemark (18Z5) mit (48,3 Rcichsthlr) 36 Thlr. 23V» Sgr., Rußland mit 24 Thlr., Preußen (1863) mit 14—18 Thlr. Von den deutschen Staaten insbesondere überschreiten nur die freien Städte das Staatsschuldverhältniß Schleswig-Holsteins, wobei aber in Anrechnung zu bringen ist, daß ihre Schuld zum guten Theil in productiver Eisenbahnschuld besteht, von den übrigen Staaten nähert sich nur Anhalt mit c. 49 Thlr. pro Kopf in bedeutendster Weise dem Satze Schleswig-Holsteins, die übrigen alle bleiben weit unter demselben. Es erübrigt uns noch mit diesem Stand der Dinge, in Bezug auf die Ausgaben und Lasten eines souveränen Schleswig-Holstein den Einnahmestand der Herzogthümer seit ihrer Befreiung von der dänischen Herrschaft zu vergleichen. Während die Ausgaben also nach den Budgets der provisorischen Verwaltung mit 10,934,224 Mrk. Cre. oder 4.313,413 Thlr. oder 7.897.316 si. beziffert waren, betrugen die Einnahmen 15,988,248 Mrk. Cre. oder 6.599,393 Thlr. oder 11,549,289 si. und lieferten daher einen Ueberschuß von 5,054,024 Mrk. Cre. oder 2,086,180 Thlr. oder 3.651,973 si. über die Ausgaben. Dieser Ueberschuß reicht indeß bei Weitem nicht aus, den Ueberschuß der Ausgaben eines fertig constituirten Staates über die bisherigen Ausgaben der intermistischen Ver¬ waltung zu decken. Zwar rechnet eine andere uns vorliegende Aufstellung zu dem oben benannten Ueberschusse noch extraordinäre, nicht wiederkehrende Aus¬ gaben für Holstein 740,750 Mrk. Cre. und für Schleswig 1,300,000 Mrk. Cre. hinzu, die wir in unseren Budgetquellen nicht finden, allein sie bringt auch sofort wieder einen 1,600,000 Mrk. Cre., betragenden durch den wahrscheinlichen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341801_283352/266>, abgerufen am 15.01.2025.