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Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, II. Semester. I. Band.

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Bureau der obersten Civilbehörde ist mit 40.000 Mrk. Cre. angesetzt, ein Posten,
der oben noch nicht verrechnet ist; die Kosten der Landesregierung sind mit
280.000 Mrk. Cre. fast genau so hoch angesetzt, wie oben, ebenso die für
geistliche und Unterrichtsangelegenheiten mit c. 600,000 Mrk. Cre. und die für
innere Verwaltung; das Pensionswesen erfordert l^/s Mill. Mrk. Cre. Das
Budget der Civilcommissare der beiden deutschen Großmächte für 1865/66 deutet
also bereits an, daß nicht nur keine Ermäßigung der Kosten der Verwaltung
durch die Vereinigung der beiden Verwaltungen eingetreten ist, sondern die
Kosten des weiter constituirten Staates sich noch vermehren werden. Wir blei¬
ben also in unseren Berechnungen bei den oben angegebenen Sätzen, als durchaus
mäßigen, stehen.

Rechnen wir nun zu diesen die in einem souveränen deutschen Staate von
entsprechender Bedeutung herkömmlichen Ausgabeposten hinzu, so tritt uns zuerst
die Civilliste entgegen. Haben wir auch festgestellt, daß wir die Lücken im Allge¬
meinen durch die um die Hälfte vergrößerten Sätze des großherzogl. hessischen
Budgets ersetzen wollen, so werden wir doch von keiner Seite her Widerspruch
erfahren, wenn wir bei diesem Posten den einfachen Betrag des hessischen Budgets
"Bedürfnisse des großh. Hauses und Hofstaates 783,467 si." mit rund 700,000 si.
oder 400.000 Thlr. nehmen. Das Ministerium der auswärtigen An¬
gelegenheiten braucht in dem genannten Staate 133,146 si. Diesen Posten
dürfen wir für ein souveränes Schleswig-Holstein gewiß reichlich IV2 mal nehmen,
weil seine maritime Lage und sein Seehandel die Anstellung vieler Consuln
bedingt; Hamburg z. B., dessen Budget für auswärtige Angelegenheiten 36,200 Thlr.
setzt, verwendet für Handel und Schifffahrt noch einmal besonders über400,000 Thlr.;
wir würden nach unserem Maßstabe also einen Satz von 200,000 si. oder
114,285 Thlr. annehmen und behalten ihn. obgleich er sicher zu niedrig ge¬
griffen ist. Eine andere uns vorliegende im Hamb. Corresp. veröffentlichte
Berechnung z. B. nimmt den Antheil, der nach der dänischen Staatsrechnung
von 1861/62 in Bezug auf den Posten Pensionen und auswärtige Vertretung
auf Schleswig-Holstein fällt, in der Höhe von 1 Mill. Mrk. Cre. oder c. 722,000 si.
oder 413,000 Thlr. Für die Kriegsausgaben würden wir ferner nach dem
Satze von IV2 Großherzogthum Hessen auf die Summe von c. 2,370,000 si.
oder 1,468.572 Thlr. kommen; diese Berechnung ist indeß unter allen Umständen
zu mäßig. Ein neu errichteter souveräner Staat Schleswig-Holstein wird auf
diesem Gebiet ganz besondere Anstrengungen zu machen haben. Nehmen wir
den Fall an, der, wofern Preußen seine an Schleswig-Holstein gestellten Forderungen
nicht zugestanden erhielte, der wahrscheinliche ist, daß Schleswig nicht in den
deutschen Bund aufgenommen würde und Dänemark zunächst nur Schleswig
""griffe, so wäre der neue Staat auf seine eigenen Hilfsquellen angewiesen;
es können, wie schon einmal dagewesen, äußere Verwickelungen eintreten, in-


Bureau der obersten Civilbehörde ist mit 40.000 Mrk. Cre. angesetzt, ein Posten,
der oben noch nicht verrechnet ist; die Kosten der Landesregierung sind mit
280.000 Mrk. Cre. fast genau so hoch angesetzt, wie oben, ebenso die für
geistliche und Unterrichtsangelegenheiten mit c. 600,000 Mrk. Cre. und die für
innere Verwaltung; das Pensionswesen erfordert l^/s Mill. Mrk. Cre. Das
Budget der Civilcommissare der beiden deutschen Großmächte für 1865/66 deutet
also bereits an, daß nicht nur keine Ermäßigung der Kosten der Verwaltung
durch die Vereinigung der beiden Verwaltungen eingetreten ist, sondern die
Kosten des weiter constituirten Staates sich noch vermehren werden. Wir blei¬
ben also in unseren Berechnungen bei den oben angegebenen Sätzen, als durchaus
mäßigen, stehen.

Rechnen wir nun zu diesen die in einem souveränen deutschen Staate von
entsprechender Bedeutung herkömmlichen Ausgabeposten hinzu, so tritt uns zuerst
die Civilliste entgegen. Haben wir auch festgestellt, daß wir die Lücken im Allge¬
meinen durch die um die Hälfte vergrößerten Sätze des großherzogl. hessischen
Budgets ersetzen wollen, so werden wir doch von keiner Seite her Widerspruch
erfahren, wenn wir bei diesem Posten den einfachen Betrag des hessischen Budgets
„Bedürfnisse des großh. Hauses und Hofstaates 783,467 si." mit rund 700,000 si.
oder 400.000 Thlr. nehmen. Das Ministerium der auswärtigen An¬
gelegenheiten braucht in dem genannten Staate 133,146 si. Diesen Posten
dürfen wir für ein souveränes Schleswig-Holstein gewiß reichlich IV2 mal nehmen,
weil seine maritime Lage und sein Seehandel die Anstellung vieler Consuln
bedingt; Hamburg z. B., dessen Budget für auswärtige Angelegenheiten 36,200 Thlr.
setzt, verwendet für Handel und Schifffahrt noch einmal besonders über400,000 Thlr.;
wir würden nach unserem Maßstabe also einen Satz von 200,000 si. oder
114,285 Thlr. annehmen und behalten ihn. obgleich er sicher zu niedrig ge¬
griffen ist. Eine andere uns vorliegende im Hamb. Corresp. veröffentlichte
Berechnung z. B. nimmt den Antheil, der nach der dänischen Staatsrechnung
von 1861/62 in Bezug auf den Posten Pensionen und auswärtige Vertretung
auf Schleswig-Holstein fällt, in der Höhe von 1 Mill. Mrk. Cre. oder c. 722,000 si.
oder 413,000 Thlr. Für die Kriegsausgaben würden wir ferner nach dem
Satze von IV2 Großherzogthum Hessen auf die Summe von c. 2,370,000 si.
oder 1,468.572 Thlr. kommen; diese Berechnung ist indeß unter allen Umständen
zu mäßig. Ein neu errichteter souveräner Staat Schleswig-Holstein wird auf
diesem Gebiet ganz besondere Anstrengungen zu machen haben. Nehmen wir
den Fall an, der, wofern Preußen seine an Schleswig-Holstein gestellten Forderungen
nicht zugestanden erhielte, der wahrscheinliche ist, daß Schleswig nicht in den
deutschen Bund aufgenommen würde und Dänemark zunächst nur Schleswig
""griffe, so wäre der neue Staat auf seine eigenen Hilfsquellen angewiesen;
es können, wie schon einmal dagewesen, äußere Verwickelungen eintreten, in-


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[0263] Bureau der obersten Civilbehörde ist mit 40.000 Mrk. Cre. angesetzt, ein Posten, der oben noch nicht verrechnet ist; die Kosten der Landesregierung sind mit 280.000 Mrk. Cre. fast genau so hoch angesetzt, wie oben, ebenso die für geistliche und Unterrichtsangelegenheiten mit c. 600,000 Mrk. Cre. und die für innere Verwaltung; das Pensionswesen erfordert l^/s Mill. Mrk. Cre. Das Budget der Civilcommissare der beiden deutschen Großmächte für 1865/66 deutet also bereits an, daß nicht nur keine Ermäßigung der Kosten der Verwaltung durch die Vereinigung der beiden Verwaltungen eingetreten ist, sondern die Kosten des weiter constituirten Staates sich noch vermehren werden. Wir blei¬ ben also in unseren Berechnungen bei den oben angegebenen Sätzen, als durchaus mäßigen, stehen. Rechnen wir nun zu diesen die in einem souveränen deutschen Staate von entsprechender Bedeutung herkömmlichen Ausgabeposten hinzu, so tritt uns zuerst die Civilliste entgegen. Haben wir auch festgestellt, daß wir die Lücken im Allge¬ meinen durch die um die Hälfte vergrößerten Sätze des großherzogl. hessischen Budgets ersetzen wollen, so werden wir doch von keiner Seite her Widerspruch erfahren, wenn wir bei diesem Posten den einfachen Betrag des hessischen Budgets „Bedürfnisse des großh. Hauses und Hofstaates 783,467 si." mit rund 700,000 si. oder 400.000 Thlr. nehmen. Das Ministerium der auswärtigen An¬ gelegenheiten braucht in dem genannten Staate 133,146 si. Diesen Posten dürfen wir für ein souveränes Schleswig-Holstein gewiß reichlich IV2 mal nehmen, weil seine maritime Lage und sein Seehandel die Anstellung vieler Consuln bedingt; Hamburg z. B., dessen Budget für auswärtige Angelegenheiten 36,200 Thlr. setzt, verwendet für Handel und Schifffahrt noch einmal besonders über400,000 Thlr.; wir würden nach unserem Maßstabe also einen Satz von 200,000 si. oder 114,285 Thlr. annehmen und behalten ihn. obgleich er sicher zu niedrig ge¬ griffen ist. Eine andere uns vorliegende im Hamb. Corresp. veröffentlichte Berechnung z. B. nimmt den Antheil, der nach der dänischen Staatsrechnung von 1861/62 in Bezug auf den Posten Pensionen und auswärtige Vertretung auf Schleswig-Holstein fällt, in der Höhe von 1 Mill. Mrk. Cre. oder c. 722,000 si. oder 413,000 Thlr. Für die Kriegsausgaben würden wir ferner nach dem Satze von IV2 Großherzogthum Hessen auf die Summe von c. 2,370,000 si. oder 1,468.572 Thlr. kommen; diese Berechnung ist indeß unter allen Umständen zu mäßig. Ein neu errichteter souveräner Staat Schleswig-Holstein wird auf diesem Gebiet ganz besondere Anstrengungen zu machen haben. Nehmen wir den Fall an, der, wofern Preußen seine an Schleswig-Holstein gestellten Forderungen nicht zugestanden erhielte, der wahrscheinliche ist, daß Schleswig nicht in den deutschen Bund aufgenommen würde und Dänemark zunächst nur Schleswig ""griffe, so wäre der neue Staat auf seine eigenen Hilfsquellen angewiesen; es können, wie schon einmal dagewesen, äußere Verwickelungen eintreten, in-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341801_283352/263>, abgerufen am 15.01.2025.