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Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, II. Semester. I. Band.

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d. h. Marktrecht), die Steuer von den Waaren und der Lagerung (Hausgeld),
die der Käufer auch entrichtet, die Abgabe vom Laden (Standgeld), vom Wiegen
der Waaren und den Unterlauf. Von den Meßzöllen waren etliche Städte
oder Fürsten befreit durch geschenkte oder erkaufte Privilegien, Kaiser Karl der
Vierte z. B> kaufte seinen vier begünstigten Städten Prag, Kollen, Breslau
und Sulzbach 1358 die Befreiung vom frankfurter Brückenzoll für 300 Gulden,
dafür mußte Frankfurt aber noch jährlich 10 Pfund Rente an die Stadtschult-
hcißen zahlen. Statt der festen Kaufsumme mußten viele Befreite Waaren
u. a. an bestimmte Personen in Frankfurt für die fernere Dauer ihres Vor¬
rechts geben; so das Kloster Arnsburg dem Stadtschultheißen ein Paar Stiefel
und Käse, später noch Tuch und Handschuhe, jedem Schöffen Käse; ein anderes
Kloster Hafermehl und Kuchen, oder bestimmte Wecke (Backwerk), Wein, Brödchen.
Bei dem Pfeiffergericht, das in jeder Herbstmesse tagte, gaben für ihre Zoll¬
freiheit dem Schultheißen: Werms einen aus Holz geschnitzten weißen Becher
mit 1 Pfund Pfeffer, 1 Paar weiße Handschuhe darauf, auf diesen 1 Rädcr-
Albus, 1 weißes Stäbchen und 1 Biberhut, statt dessen später 1 Goldgulden;
Bamberg und Nürnberg fast dasselbe, alle in feierlichem Auszüge. -- Geschenke
andrer Natur erhielten aus der Stadtkasse wie zu Neujahr so auch in den
Messen die Rechenmeister im Rathe, d. b. die Finanzabtheilung mit ihren Schrei¬
bern und Pedellen in der Höhe von etwa 4'/s Gulden.

Die Sorge des Rathes für Ruhe und Sicherheit in der Stadt mußte sich
selbstverständlich in der Messe bedeutend steigern. Zunächst waren die unge-
pflasterten Straßen, auf denen vor jedem Hause der Unrath lag. der in der
Messe von den Hausbesitzern nicht entfernt zu werden brauchte, für den Ver¬
kehr frei zu halten. Daher die städtischen Ausgaben, um -- wie es unverblümt
heißt -- "in der messe den Dreg uzzufuren". oder für "Stroh in den Dreg
in der messe". Vor der Messe ernannte der Rath die Beamten für die Auf¬
sicht und Einsammlung der Gefälle in derselben. Auf Maß und Gewicht
mußte besonders geachtet werden, die Normalelle hing an der Hauptkirche, eigne
Beamte aichten die Maße und Gewichte. -- Diebe. Räuber strömten mit den
Fremden herzu, die Landstraßen waren ja ohne Aufsicht, und für Geld gaben
auch ihnen Ritter das Geleit; ja die Ritter brachen wohl selbst während der
Messe zum Raube in die Stadt, und diese mußte den Gästen ihre Unsicherheit
verantworten. Daher standen viele Wächter Tags und Nachts auf der Stadt¬
mauer, am Mainufer, an den Schlägen, welche vor der Stadt die Landstraßen
sperrten. Bei größerer Gefahr öffnete man diese Schläge auch am Tage nur
gegen Legitimation. Schützen und städtische Söldner wachten an den Thoren
und umzogen die Stadt. Mitunter war eine specielle Schaar während der ganzen
Meßzeit zum augenblicklichen Kampfe gerüstet. Schon seit 1403 sperrte man
durch Ketten an den Brückenbogen den Main ab, besondere Kähne wachten dabei.


d. h. Marktrecht), die Steuer von den Waaren und der Lagerung (Hausgeld),
die der Käufer auch entrichtet, die Abgabe vom Laden (Standgeld), vom Wiegen
der Waaren und den Unterlauf. Von den Meßzöllen waren etliche Städte
oder Fürsten befreit durch geschenkte oder erkaufte Privilegien, Kaiser Karl der
Vierte z. B> kaufte seinen vier begünstigten Städten Prag, Kollen, Breslau
und Sulzbach 1358 die Befreiung vom frankfurter Brückenzoll für 300 Gulden,
dafür mußte Frankfurt aber noch jährlich 10 Pfund Rente an die Stadtschult-
hcißen zahlen. Statt der festen Kaufsumme mußten viele Befreite Waaren
u. a. an bestimmte Personen in Frankfurt für die fernere Dauer ihres Vor¬
rechts geben; so das Kloster Arnsburg dem Stadtschultheißen ein Paar Stiefel
und Käse, später noch Tuch und Handschuhe, jedem Schöffen Käse; ein anderes
Kloster Hafermehl und Kuchen, oder bestimmte Wecke (Backwerk), Wein, Brödchen.
Bei dem Pfeiffergericht, das in jeder Herbstmesse tagte, gaben für ihre Zoll¬
freiheit dem Schultheißen: Werms einen aus Holz geschnitzten weißen Becher
mit 1 Pfund Pfeffer, 1 Paar weiße Handschuhe darauf, auf diesen 1 Rädcr-
Albus, 1 weißes Stäbchen und 1 Biberhut, statt dessen später 1 Goldgulden;
Bamberg und Nürnberg fast dasselbe, alle in feierlichem Auszüge. — Geschenke
andrer Natur erhielten aus der Stadtkasse wie zu Neujahr so auch in den
Messen die Rechenmeister im Rathe, d. b. die Finanzabtheilung mit ihren Schrei¬
bern und Pedellen in der Höhe von etwa 4'/s Gulden.

Die Sorge des Rathes für Ruhe und Sicherheit in der Stadt mußte sich
selbstverständlich in der Messe bedeutend steigern. Zunächst waren die unge-
pflasterten Straßen, auf denen vor jedem Hause der Unrath lag. der in der
Messe von den Hausbesitzern nicht entfernt zu werden brauchte, für den Ver¬
kehr frei zu halten. Daher die städtischen Ausgaben, um — wie es unverblümt
heißt — „in der messe den Dreg uzzufuren". oder für „Stroh in den Dreg
in der messe". Vor der Messe ernannte der Rath die Beamten für die Auf¬
sicht und Einsammlung der Gefälle in derselben. Auf Maß und Gewicht
mußte besonders geachtet werden, die Normalelle hing an der Hauptkirche, eigne
Beamte aichten die Maße und Gewichte. — Diebe. Räuber strömten mit den
Fremden herzu, die Landstraßen waren ja ohne Aufsicht, und für Geld gaben
auch ihnen Ritter das Geleit; ja die Ritter brachen wohl selbst während der
Messe zum Raube in die Stadt, und diese mußte den Gästen ihre Unsicherheit
verantworten. Daher standen viele Wächter Tags und Nachts auf der Stadt¬
mauer, am Mainufer, an den Schlägen, welche vor der Stadt die Landstraßen
sperrten. Bei größerer Gefahr öffnete man diese Schläge auch am Tage nur
gegen Legitimation. Schützen und städtische Söldner wachten an den Thoren
und umzogen die Stadt. Mitunter war eine specielle Schaar während der ganzen
Meßzeit zum augenblicklichen Kampfe gerüstet. Schon seit 1403 sperrte man
durch Ketten an den Brückenbogen den Main ab, besondere Kähne wachten dabei.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341801_283352/231>, abgerufen am 15.01.2025.