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Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, I. Semester. II. Band.

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einiger Angaben von Marino Marini selbst (M. 65 und 66) scheint zu be¬
weisen, daß er hier die Unwahrheit gesagt hat. Die Acten waren ursprünglich
mi.t anderen Proceßacten in einen Band zusammengeheftet, welcher die Ur. 1180
trug, und von Seite 337 bis zur Seite S62 auf Galilei sich bezog. Noch vor
1789 hat man aus diesem Theile einen neuen Band Ur. 1181 gebildet, und
spätestens damals, behaupten wir, kamen fünf Blätter abhanden. In dem
neuen Bande ist nämlich außer der alten mit Seite 337 beginnenden Paginirung
"och eine neue Paginirung unten an den Seiten angefangen, die aber nicht
durchgeführt ist, sondern bei Seite 103 aufHort, d. h. offenbar bei jener Seite,
die in alter Pagination 439 hieß. Die Seite, die darnach folgt, muß die alte
440 gewesen sein, d. h. eine Rückseite, oder wenn auf dieser aus irgendeinem
Grunde nichts geschrieben war. die Seite 441 alter Bezeichnung. Wenn daher
Marino Maria (M. 65) ausdrücklich jbezeugt, .unmittelbar (jmmöüiÄta.monts)
"ach S. 103 neuer Paginalion komme die alte Seite 451, so fehlen eben die
5 Blätter, welche früher als S. 441--450 bezeichnet waren. Nun kann man
sich auch denken, warum die neue untere Pagination noch vor der Hälfte der
Acten abblicht. Ein Leser derselben, vielleicht gar Delambre, wollte den ganzen
Band frisch paginiren und hörte plötzlich auf, als er an eine Lücke kam.' Die
Zeit endlich, zu welcher die Lücke entstand, haben wir oben, so weit es möglich
ist, angegeben: vor 1798, denn in diesem Jahre kam der Band bereits nach
Paris,'wo er lange Zeit verloren, wahrscheinlich absichtlich verborgen gehalten
blieb, bis er 1850 durch Vermittlung des Grafen Rossi nach Rom zurück ge¬
langte und am 8. Mai jenes Jahres dem Archive des Vatikans aufs neue
einverleibt wurde (M. 152).

Wir haben oben bereits versucht aus Vermuthungen herzustellen, was der
Inhalt der fünf fehlenden Blätter gewesen sein wird; kurz gesagt: die Ver¬
handlungen zwischen der Majorität und Minorität der Commission, letztere
unterstützt durch den Papst, Verhandlungen, welcke zum Theil um die Frage
sich drehten, ob Galilei gefoltert werden dürfe, und die nur dahin führten,
daß es erlaubt wurde, ihm geistige Qualen zu bereiten dadurch, daß man ihn
mit der Folter bedrohte.

Er wurde in Wirklichkeit nicht gefoltert. Das ist sicher gestellt durch den
Bericht Niccolinis vom Abend des 24. Juni, in welchem dieser entzückt ist von
der Milde Urbans des Achten; könnte er sich so äußern, wenn sein Freund ge¬
foltert worden wäre? Das ist ferner sicher gestellt dadurch, daß Galilei am
6- Juli bei frischem Wetter vier Millim zu Fuß zurücklegte; das war absolut
unmöglich, wenn er 14 Tage vorher gefoltert^vordem wäre. Aber weshalb wurde er
denn nicht gefoltert? Wieder aus dem Grunde und nur aus dem Grunde, weil
Urban der Ächte ihn schützte. Die Anwendung der Folter konnte in Rom nicht
ohne Befragung des Papstes (M. 58) zum Vollzuge kommen, und der Papst
verweigerte seine Einwilligung. Die milde Gesinnung Urbans des Achten blieb
sich auch nach der Verurtheilung Galileis so weit getreu, daß er ihm gestattete,
zuerst bei dem Crzbischof von Siena dem Namen nach in Hast zu leben, in
Wirklichkeit aber frei und ungebunden, denn Crzbischof Ascanio Piccolomini
war Galileis Schüler und langjähriger Verehrer. Im December 1633 erhielt
Galilei sogar die Erlaubniß, auf seine eigene Villa zu Arcetri sich zurück-
zuziehen allerdings "mit dem geschärften Befehl, weder nach >der Stadt zu
gehen, noch Besuch vieler Freunde zu empfangen, noch sie zum Gespräche ein¬
zuladen", wie Galilei in dem schon einmal erwähnten Briefe vom 28. Juli
1634 schreibt. Weiteres wurde ihm nie gestattet. Dem Namen nach gefangen
und der That nach wenigstens immerßmit strengem Gefängnisse bedroht, blieb
Galilei in Arcetri bis zu seinem Tode, der den 8. Januar 1642 erfolgte.


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einiger Angaben von Marino Marini selbst (M. 65 und 66) scheint zu be¬
weisen, daß er hier die Unwahrheit gesagt hat. Die Acten waren ursprünglich
mi.t anderen Proceßacten in einen Band zusammengeheftet, welcher die Ur. 1180
trug, und von Seite 337 bis zur Seite S62 auf Galilei sich bezog. Noch vor
1789 hat man aus diesem Theile einen neuen Band Ur. 1181 gebildet, und
spätestens damals, behaupten wir, kamen fünf Blätter abhanden. In dem
neuen Bande ist nämlich außer der alten mit Seite 337 beginnenden Paginirung
"och eine neue Paginirung unten an den Seiten angefangen, die aber nicht
durchgeführt ist, sondern bei Seite 103 aufHort, d. h. offenbar bei jener Seite,
die in alter Pagination 439 hieß. Die Seite, die darnach folgt, muß die alte
440 gewesen sein, d. h. eine Rückseite, oder wenn auf dieser aus irgendeinem
Grunde nichts geschrieben war. die Seite 441 alter Bezeichnung. Wenn daher
Marino Maria (M. 65) ausdrücklich jbezeugt, .unmittelbar (jmmöüiÄta.monts)
»ach S. 103 neuer Paginalion komme die alte Seite 451, so fehlen eben die
5 Blätter, welche früher als S. 441—450 bezeichnet waren. Nun kann man
sich auch denken, warum die neue untere Pagination noch vor der Hälfte der
Acten abblicht. Ein Leser derselben, vielleicht gar Delambre, wollte den ganzen
Band frisch paginiren und hörte plötzlich auf, als er an eine Lücke kam.' Die
Zeit endlich, zu welcher die Lücke entstand, haben wir oben, so weit es möglich
ist, angegeben: vor 1798, denn in diesem Jahre kam der Band bereits nach
Paris,'wo er lange Zeit verloren, wahrscheinlich absichtlich verborgen gehalten
blieb, bis er 1850 durch Vermittlung des Grafen Rossi nach Rom zurück ge¬
langte und am 8. Mai jenes Jahres dem Archive des Vatikans aufs neue
einverleibt wurde (M. 152).

Wir haben oben bereits versucht aus Vermuthungen herzustellen, was der
Inhalt der fünf fehlenden Blätter gewesen sein wird; kurz gesagt: die Ver¬
handlungen zwischen der Majorität und Minorität der Commission, letztere
unterstützt durch den Papst, Verhandlungen, welcke zum Theil um die Frage
sich drehten, ob Galilei gefoltert werden dürfe, und die nur dahin führten,
daß es erlaubt wurde, ihm geistige Qualen zu bereiten dadurch, daß man ihn
mit der Folter bedrohte.

Er wurde in Wirklichkeit nicht gefoltert. Das ist sicher gestellt durch den
Bericht Niccolinis vom Abend des 24. Juni, in welchem dieser entzückt ist von
der Milde Urbans des Achten; könnte er sich so äußern, wenn sein Freund ge¬
foltert worden wäre? Das ist ferner sicher gestellt dadurch, daß Galilei am
6- Juli bei frischem Wetter vier Millim zu Fuß zurücklegte; das war absolut
unmöglich, wenn er 14 Tage vorher gefoltert^vordem wäre. Aber weshalb wurde er
denn nicht gefoltert? Wieder aus dem Grunde und nur aus dem Grunde, weil
Urban der Ächte ihn schützte. Die Anwendung der Folter konnte in Rom nicht
ohne Befragung des Papstes (M. 58) zum Vollzuge kommen, und der Papst
verweigerte seine Einwilligung. Die milde Gesinnung Urbans des Achten blieb
sich auch nach der Verurtheilung Galileis so weit getreu, daß er ihm gestattete,
zuerst bei dem Crzbischof von Siena dem Namen nach in Hast zu leben, in
Wirklichkeit aber frei und ungebunden, denn Crzbischof Ascanio Piccolomini
war Galileis Schüler und langjähriger Verehrer. Im December 1633 erhielt
Galilei sogar die Erlaubniß, auf seine eigene Villa zu Arcetri sich zurück-
zuziehen allerdings „mit dem geschärften Befehl, weder nach >der Stadt zu
gehen, noch Besuch vieler Freunde zu empfangen, noch sie zum Gespräche ein¬
zuladen", wie Galilei in dem schon einmal erwähnten Briefe vom 28. Juli
1634 schreibt. Weiteres wurde ihm nie gestattet. Dem Namen nach gefangen
und der That nach wenigstens immerßmit strengem Gefängnisse bedroht, blieb
Galilei in Arcetri bis zu seinem Tode, der den 8. Januar 1642 erfolgte.


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[0461] einiger Angaben von Marino Marini selbst (M. 65 und 66) scheint zu be¬ weisen, daß er hier die Unwahrheit gesagt hat. Die Acten waren ursprünglich mi.t anderen Proceßacten in einen Band zusammengeheftet, welcher die Ur. 1180 trug, und von Seite 337 bis zur Seite S62 auf Galilei sich bezog. Noch vor 1789 hat man aus diesem Theile einen neuen Band Ur. 1181 gebildet, und spätestens damals, behaupten wir, kamen fünf Blätter abhanden. In dem neuen Bande ist nämlich außer der alten mit Seite 337 beginnenden Paginirung "och eine neue Paginirung unten an den Seiten angefangen, die aber nicht durchgeführt ist, sondern bei Seite 103 aufHort, d. h. offenbar bei jener Seite, die in alter Pagination 439 hieß. Die Seite, die darnach folgt, muß die alte 440 gewesen sein, d. h. eine Rückseite, oder wenn auf dieser aus irgendeinem Grunde nichts geschrieben war. die Seite 441 alter Bezeichnung. Wenn daher Marino Maria (M. 65) ausdrücklich jbezeugt, .unmittelbar (jmmöüiÄta.monts) »ach S. 103 neuer Paginalion komme die alte Seite 451, so fehlen eben die 5 Blätter, welche früher als S. 441—450 bezeichnet waren. Nun kann man sich auch denken, warum die neue untere Pagination noch vor der Hälfte der Acten abblicht. Ein Leser derselben, vielleicht gar Delambre, wollte den ganzen Band frisch paginiren und hörte plötzlich auf, als er an eine Lücke kam.' Die Zeit endlich, zu welcher die Lücke entstand, haben wir oben, so weit es möglich ist, angegeben: vor 1798, denn in diesem Jahre kam der Band bereits nach Paris,'wo er lange Zeit verloren, wahrscheinlich absichtlich verborgen gehalten blieb, bis er 1850 durch Vermittlung des Grafen Rossi nach Rom zurück ge¬ langte und am 8. Mai jenes Jahres dem Archive des Vatikans aufs neue einverleibt wurde (M. 152). Wir haben oben bereits versucht aus Vermuthungen herzustellen, was der Inhalt der fünf fehlenden Blätter gewesen sein wird; kurz gesagt: die Ver¬ handlungen zwischen der Majorität und Minorität der Commission, letztere unterstützt durch den Papst, Verhandlungen, welcke zum Theil um die Frage sich drehten, ob Galilei gefoltert werden dürfe, und die nur dahin führten, daß es erlaubt wurde, ihm geistige Qualen zu bereiten dadurch, daß man ihn mit der Folter bedrohte. Er wurde in Wirklichkeit nicht gefoltert. Das ist sicher gestellt durch den Bericht Niccolinis vom Abend des 24. Juni, in welchem dieser entzückt ist von der Milde Urbans des Achten; könnte er sich so äußern, wenn sein Freund ge¬ foltert worden wäre? Das ist ferner sicher gestellt dadurch, daß Galilei am 6- Juli bei frischem Wetter vier Millim zu Fuß zurücklegte; das war absolut unmöglich, wenn er 14 Tage vorher gefoltert^vordem wäre. Aber weshalb wurde er denn nicht gefoltert? Wieder aus dem Grunde und nur aus dem Grunde, weil Urban der Ächte ihn schützte. Die Anwendung der Folter konnte in Rom nicht ohne Befragung des Papstes (M. 58) zum Vollzuge kommen, und der Papst verweigerte seine Einwilligung. Die milde Gesinnung Urbans des Achten blieb sich auch nach der Verurtheilung Galileis so weit getreu, daß er ihm gestattete, zuerst bei dem Crzbischof von Siena dem Namen nach in Hast zu leben, in Wirklichkeit aber frei und ungebunden, denn Crzbischof Ascanio Piccolomini war Galileis Schüler und langjähriger Verehrer. Im December 1633 erhielt Galilei sogar die Erlaubniß, auf seine eigene Villa zu Arcetri sich zurück- zuziehen allerdings „mit dem geschärften Befehl, weder nach >der Stadt zu gehen, noch Besuch vieler Freunde zu empfangen, noch sie zum Gespräche ein¬ zuladen", wie Galilei in dem schon einmal erwähnten Briefe vom 28. Juli 1634 schreibt. Weiteres wurde ihm nie gestattet. Dem Namen nach gefangen und der That nach wenigstens immerßmit strengem Gefängnisse bedroht, blieb Galilei in Arcetri bis zu seinem Tode, der den 8. Januar 1642 erfolgte. 65*

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341801_282796/461>, abgerufen am 28.09.2024.