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Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, I. Semester. II. Band.

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leiten habe, heißt es hier zunächst, liegendem vor Augen, doch sei nicht undenkbar, daß
sie demnächst, wenn auch nicht in den nächsten Monaten, realisirt und selbst ohne
besondern Anstoß realisirt werde. Dann meint der Verfasser, auf gewaltsamen
Wege dürfe nicht annectirt werden, wie in Deutschland überhaupt nicht, so ganz
besonders in Schleswig-Holstein nicht, weil das hier brutal und perfid zugleich sein
würde, eine Ansicht, die uns nicht genügend begründet und am wenigsten glücklich
mit Sätzen empfohlen zu sein scheint, wie der, wo von tur violcMus und Frevel an
"fremdem Gut" gesprochen wird, oder wie der folgende, wo es heißt: "nicht für Vorschie-
bung der schwarz-weißen Grenzpfähle glaubten unsrejungcn Leute zu sterben, die in Schles¬
wig die dänische Kugel traf." Sollten das nicht lapsus ealarm sein? Einen An¬
dern als den verehrten Verfasser würden wir uns hinsichtlich der letzteren Behaup¬
tung zu fragen erlauben, ob er vielleicht Berichte habe, nach denen die sterbenden
Musketiere von Düppel und Athen mit dem Namen des Herzogs Friedrich auf den
Lippen zu Gott eingegangen sind, oder daß sie für den Dünkel der Normal-
menschen der Schleswig-holsteinischen Vereine zu sterben vermeinten, die sie Ende
Januar 18L4 wie Feinde empfingen, und die jetzt die Schilderhäuser derer anspu¬
cken, ohne die sie nimmermehr frei geworden wären.

Mehr einverstanden können wir mit der folgenden Partie der Broschüre sein,
welche die Anncctirung in militärischer und maritimer Beziehung nicht blos als ein
Recht, sondern als eine Pflicht Preußens darstellt, nur verlangen wir vollstän¬
dige Erfüllung der Preußischen Forderungen und namentlich nicht blos, wie Momm-
sen, eine ewige Convention in Militärsachen, sondern Einreihung der Schleswig-hol-
steinischen Mannschaften in die preußische Armee durch den Fahneneid.

Vortrefflich dagegen und gar nicht zu dem Honig passend, den die Biene von
der Eider in die Columncnwabc des "Hamburger unparteiischen Korrespondenten"
trug, ist, was Mommsen zunächst, auf Seite 17 und 13 über die Form sagt, in
welcher die Forderungen Preußens durch die künftige Regierung und Vertretung Schles-
wig-Holsteins zu legalisiren sein werden.

"Man sagt häufig, daß der einzig legale Weg zu diesem Ziele derjenige sei, die
Landcsvcrsammlung der Herzogthümer einzuberufen, und von dieser die Annahme
jener Forderungen zu erwarten. Die Legitimisten und die particularistischen Demo¬
kraten, beide, namentlich aber jene in den Herzogthümern besonders zur Zeit vor¬
wiegend und wunderlich mit einander verquickt, sind in dieser Forderung einig, ob¬
wohl aus sehr verschiedenen Gründen. Jene erwarten, daß der erste Act der Landes-
vcrscunmlung die Einsetzung des Herzogs Friedrich sein werde, und wollen sodann
den Vertrag mit Preuße" nach der hergebrachten Schablone abschließen; diese fordern
das Selbstbestimmungsrecht des Schleswig-holsteinischen Volkes ganz und unverkürzt.
Jener Ansicht soll die formale Consequenz nicht abgesprochen werden; aber die Be¬
hauptung, daß Schleswig-Holstein ein Staat von vicrhundertjähriger Dauer und
der Regierungsantritt des Herzogs Friedrich ein gewöhnlich"' Successionsfall sei, ist
einfach eine Absurdität, und die desfälligen erd- und staatsrechtlichen Demonstrationen
des prätcndircndcn Legitimismus haben, ans diese Spitze getrieben, das gewöhnliche
Schicksal, nicht widerlegt, aber überhört und vergessen zu werden. Das Selbstbe-
stimmungsrecht ferner des Schleswig-holsteinischen Volkes ist an sich vollkommen
berechtigt, aber es ist kein unbedingtes, sondern findet seine Schranken an den
allgemeinen Interessen der deutschen Nation. Denn es giebt eben kein Schles-
wig-holstcinischcs Volk, sondern nur ein deutsches, und wo dieses spricht, hat
jenes zu gehorchen. Wir kennen fie wohl, diese Gattung von Particularismus, die
schlimmste von allen, die den beiden großen Grundgedanken verwahren Demokratie,
dem Princip der Nationalität und dem Princip der Majorität zugleich ins Gesicht
schlägt, noch von der Paulskirche her; ihre factiöse Opposition gegen die deutsche
Verfassung, weil ihr die preußische Spitze und einiges Andere darin mißfiel, auch


leiten habe, heißt es hier zunächst, liegendem vor Augen, doch sei nicht undenkbar, daß
sie demnächst, wenn auch nicht in den nächsten Monaten, realisirt und selbst ohne
besondern Anstoß realisirt werde. Dann meint der Verfasser, auf gewaltsamen
Wege dürfe nicht annectirt werden, wie in Deutschland überhaupt nicht, so ganz
besonders in Schleswig-Holstein nicht, weil das hier brutal und perfid zugleich sein
würde, eine Ansicht, die uns nicht genügend begründet und am wenigsten glücklich
mit Sätzen empfohlen zu sein scheint, wie der, wo von tur violcMus und Frevel an
„fremdem Gut" gesprochen wird, oder wie der folgende, wo es heißt: „nicht für Vorschie-
bung der schwarz-weißen Grenzpfähle glaubten unsrejungcn Leute zu sterben, die in Schles¬
wig die dänische Kugel traf." Sollten das nicht lapsus ealarm sein? Einen An¬
dern als den verehrten Verfasser würden wir uns hinsichtlich der letzteren Behaup¬
tung zu fragen erlauben, ob er vielleicht Berichte habe, nach denen die sterbenden
Musketiere von Düppel und Athen mit dem Namen des Herzogs Friedrich auf den
Lippen zu Gott eingegangen sind, oder daß sie für den Dünkel der Normal-
menschen der Schleswig-holsteinischen Vereine zu sterben vermeinten, die sie Ende
Januar 18L4 wie Feinde empfingen, und die jetzt die Schilderhäuser derer anspu¬
cken, ohne die sie nimmermehr frei geworden wären.

Mehr einverstanden können wir mit der folgenden Partie der Broschüre sein,
welche die Anncctirung in militärischer und maritimer Beziehung nicht blos als ein
Recht, sondern als eine Pflicht Preußens darstellt, nur verlangen wir vollstän¬
dige Erfüllung der Preußischen Forderungen und namentlich nicht blos, wie Momm-
sen, eine ewige Convention in Militärsachen, sondern Einreihung der Schleswig-hol-
steinischen Mannschaften in die preußische Armee durch den Fahneneid.

Vortrefflich dagegen und gar nicht zu dem Honig passend, den die Biene von
der Eider in die Columncnwabc des „Hamburger unparteiischen Korrespondenten"
trug, ist, was Mommsen zunächst, auf Seite 17 und 13 über die Form sagt, in
welcher die Forderungen Preußens durch die künftige Regierung und Vertretung Schles-
wig-Holsteins zu legalisiren sein werden.

„Man sagt häufig, daß der einzig legale Weg zu diesem Ziele derjenige sei, die
Landcsvcrsammlung der Herzogthümer einzuberufen, und von dieser die Annahme
jener Forderungen zu erwarten. Die Legitimisten und die particularistischen Demo¬
kraten, beide, namentlich aber jene in den Herzogthümern besonders zur Zeit vor¬
wiegend und wunderlich mit einander verquickt, sind in dieser Forderung einig, ob¬
wohl aus sehr verschiedenen Gründen. Jene erwarten, daß der erste Act der Landes-
vcrscunmlung die Einsetzung des Herzogs Friedrich sein werde, und wollen sodann
den Vertrag mit Preuße» nach der hergebrachten Schablone abschließen; diese fordern
das Selbstbestimmungsrecht des Schleswig-holsteinischen Volkes ganz und unverkürzt.
Jener Ansicht soll die formale Consequenz nicht abgesprochen werden; aber die Be¬
hauptung, daß Schleswig-Holstein ein Staat von vicrhundertjähriger Dauer und
der Regierungsantritt des Herzogs Friedrich ein gewöhnlich«' Successionsfall sei, ist
einfach eine Absurdität, und die desfälligen erd- und staatsrechtlichen Demonstrationen
des prätcndircndcn Legitimismus haben, ans diese Spitze getrieben, das gewöhnliche
Schicksal, nicht widerlegt, aber überhört und vergessen zu werden. Das Selbstbe-
stimmungsrecht ferner des Schleswig-holsteinischen Volkes ist an sich vollkommen
berechtigt, aber es ist kein unbedingtes, sondern findet seine Schranken an den
allgemeinen Interessen der deutschen Nation. Denn es giebt eben kein Schles-
wig-holstcinischcs Volk, sondern nur ein deutsches, und wo dieses spricht, hat
jenes zu gehorchen. Wir kennen fie wohl, diese Gattung von Particularismus, die
schlimmste von allen, die den beiden großen Grundgedanken verwahren Demokratie,
dem Princip der Nationalität und dem Princip der Majorität zugleich ins Gesicht
schlägt, noch von der Paulskirche her; ihre factiöse Opposition gegen die deutsche
Verfassung, weil ihr die preußische Spitze und einiges Andere darin mißfiel, auch


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[0169] leiten habe, heißt es hier zunächst, liegendem vor Augen, doch sei nicht undenkbar, daß sie demnächst, wenn auch nicht in den nächsten Monaten, realisirt und selbst ohne besondern Anstoß realisirt werde. Dann meint der Verfasser, auf gewaltsamen Wege dürfe nicht annectirt werden, wie in Deutschland überhaupt nicht, so ganz besonders in Schleswig-Holstein nicht, weil das hier brutal und perfid zugleich sein würde, eine Ansicht, die uns nicht genügend begründet und am wenigsten glücklich mit Sätzen empfohlen zu sein scheint, wie der, wo von tur violcMus und Frevel an „fremdem Gut" gesprochen wird, oder wie der folgende, wo es heißt: „nicht für Vorschie- bung der schwarz-weißen Grenzpfähle glaubten unsrejungcn Leute zu sterben, die in Schles¬ wig die dänische Kugel traf." Sollten das nicht lapsus ealarm sein? Einen An¬ dern als den verehrten Verfasser würden wir uns hinsichtlich der letzteren Behaup¬ tung zu fragen erlauben, ob er vielleicht Berichte habe, nach denen die sterbenden Musketiere von Düppel und Athen mit dem Namen des Herzogs Friedrich auf den Lippen zu Gott eingegangen sind, oder daß sie für den Dünkel der Normal- menschen der Schleswig-holsteinischen Vereine zu sterben vermeinten, die sie Ende Januar 18L4 wie Feinde empfingen, und die jetzt die Schilderhäuser derer anspu¬ cken, ohne die sie nimmermehr frei geworden wären. Mehr einverstanden können wir mit der folgenden Partie der Broschüre sein, welche die Anncctirung in militärischer und maritimer Beziehung nicht blos als ein Recht, sondern als eine Pflicht Preußens darstellt, nur verlangen wir vollstän¬ dige Erfüllung der Preußischen Forderungen und namentlich nicht blos, wie Momm- sen, eine ewige Convention in Militärsachen, sondern Einreihung der Schleswig-hol- steinischen Mannschaften in die preußische Armee durch den Fahneneid. Vortrefflich dagegen und gar nicht zu dem Honig passend, den die Biene von der Eider in die Columncnwabc des „Hamburger unparteiischen Korrespondenten" trug, ist, was Mommsen zunächst, auf Seite 17 und 13 über die Form sagt, in welcher die Forderungen Preußens durch die künftige Regierung und Vertretung Schles- wig-Holsteins zu legalisiren sein werden. „Man sagt häufig, daß der einzig legale Weg zu diesem Ziele derjenige sei, die Landcsvcrsammlung der Herzogthümer einzuberufen, und von dieser die Annahme jener Forderungen zu erwarten. Die Legitimisten und die particularistischen Demo¬ kraten, beide, namentlich aber jene in den Herzogthümern besonders zur Zeit vor¬ wiegend und wunderlich mit einander verquickt, sind in dieser Forderung einig, ob¬ wohl aus sehr verschiedenen Gründen. Jene erwarten, daß der erste Act der Landes- vcrscunmlung die Einsetzung des Herzogs Friedrich sein werde, und wollen sodann den Vertrag mit Preuße» nach der hergebrachten Schablone abschließen; diese fordern das Selbstbestimmungsrecht des Schleswig-holsteinischen Volkes ganz und unverkürzt. Jener Ansicht soll die formale Consequenz nicht abgesprochen werden; aber die Be¬ hauptung, daß Schleswig-Holstein ein Staat von vicrhundertjähriger Dauer und der Regierungsantritt des Herzogs Friedrich ein gewöhnlich«' Successionsfall sei, ist einfach eine Absurdität, und die desfälligen erd- und staatsrechtlichen Demonstrationen des prätcndircndcn Legitimismus haben, ans diese Spitze getrieben, das gewöhnliche Schicksal, nicht widerlegt, aber überhört und vergessen zu werden. Das Selbstbe- stimmungsrecht ferner des Schleswig-holsteinischen Volkes ist an sich vollkommen berechtigt, aber es ist kein unbedingtes, sondern findet seine Schranken an den allgemeinen Interessen der deutschen Nation. Denn es giebt eben kein Schles- wig-holstcinischcs Volk, sondern nur ein deutsches, und wo dieses spricht, hat jenes zu gehorchen. Wir kennen fie wohl, diese Gattung von Particularismus, die schlimmste von allen, die den beiden großen Grundgedanken verwahren Demokratie, dem Princip der Nationalität und dem Princip der Majorität zugleich ins Gesicht schlägt, noch von der Paulskirche her; ihre factiöse Opposition gegen die deutsche Verfassung, weil ihr die preußische Spitze und einiges Andere darin mißfiel, auch

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341801_282796/169>, abgerufen am 26.06.2024.