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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. IV. Band.

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und die deutsche Nation,, wie weit immer sie die Anwendung dieses Princips
für ihre Verhältnisse zweckmäßig erachten mögen, die Dienste anerkennen, welche
in der unbeschränkten Durchführung der Handelsfreiheit Hamburg und die
Schwesterstädte Bremen und Lübeck dem deutsche" Handel und der deutschen
Industrie geleistet (nicht zu vergessen auch sich -- s. o. -- und daher lieber keine dank¬
bare Rücksicht verlangen) und die aufhören würden, wenn Schifffahrt und
Handel der Hansestädte dem freien und unbeschränkten Ermessen ihrer Kaufleute
entzogen werden sollten. Wenn diese Ueberzeugungen, als den wirklichen Ver¬
hältnissen entsprechend anerkannt werden, so scheint in der That keine Ver¬
anlassung vorzuliegen, daß Hamburg sich mit der Erörterung von Eventuali¬
täten beschäftige, die erst, wenn sie eingetreten sind, beurtheilt werden können.
Die erste Handelsstadt Deutschlands kann ruhig die Verwirklichung jeder mög¬
lichen Eventualität abwarten, ehe sie zu ihrem eignen Schutze Vorkehrungen
trifft." -- "Damit ist keineswegs ausgeschlossen, das; Hamburg nicht jede Ge¬
legenheit ergreife, um mit dem neuen Zollverein, möge derselbe bis zu unsern
Thoren sich ausbreiten oder in seinen bisherigen Grenzen verbleiben, in das
engste Vertragsverhältniß zu treten, und daß z. V. gleichwie in Bremen, dem
Zollverein in unsern Mauern eine Zollstätte eingeräumt werde, um daselbst
nach dem Zollverein bestimmte Waaren verzollen zu können. Eine solche und
andere derartige Einrichtungen behindern nicht unsern freien Verkehr, im Gegen--
theil, sie gewähren demselben einen größern Spielraum und werden, i" unserm
speziellen wie im Interesse des gesammten Vaterlandes, zur Förderung des
Verkehrs beitragen."

Hierin liegt jedenfalls viel Richtiges. In Betreff des ganzen Räsonne-
ments aber sagen wir- Die Hamburger sind Kaufleute, sie müssen ihren Vor¬
theil am besten verstehen, und sie werden sicher nur nach ihrem Vortheil han¬
deln. Mögen sie das; nur mögen sie künftig nicht meinen, dem Verstand der
Schleswig-Hvlsteincr einreden zu können, ihr Vortheil wäre in dem vorliegenden
Falle auch der feurige.




und die deutsche Nation,, wie weit immer sie die Anwendung dieses Princips
für ihre Verhältnisse zweckmäßig erachten mögen, die Dienste anerkennen, welche
in der unbeschränkten Durchführung der Handelsfreiheit Hamburg und die
Schwesterstädte Bremen und Lübeck dem deutsche» Handel und der deutschen
Industrie geleistet (nicht zu vergessen auch sich — s. o. — und daher lieber keine dank¬
bare Rücksicht verlangen) und die aufhören würden, wenn Schifffahrt und
Handel der Hansestädte dem freien und unbeschränkten Ermessen ihrer Kaufleute
entzogen werden sollten. Wenn diese Ueberzeugungen, als den wirklichen Ver¬
hältnissen entsprechend anerkannt werden, so scheint in der That keine Ver¬
anlassung vorzuliegen, daß Hamburg sich mit der Erörterung von Eventuali¬
täten beschäftige, die erst, wenn sie eingetreten sind, beurtheilt werden können.
Die erste Handelsstadt Deutschlands kann ruhig die Verwirklichung jeder mög¬
lichen Eventualität abwarten, ehe sie zu ihrem eignen Schutze Vorkehrungen
trifft." — „Damit ist keineswegs ausgeschlossen, das; Hamburg nicht jede Ge¬
legenheit ergreife, um mit dem neuen Zollverein, möge derselbe bis zu unsern
Thoren sich ausbreiten oder in seinen bisherigen Grenzen verbleiben, in das
engste Vertragsverhältniß zu treten, und daß z. V. gleichwie in Bremen, dem
Zollverein in unsern Mauern eine Zollstätte eingeräumt werde, um daselbst
nach dem Zollverein bestimmte Waaren verzollen zu können. Eine solche und
andere derartige Einrichtungen behindern nicht unsern freien Verkehr, im Gegen--
theil, sie gewähren demselben einen größern Spielraum und werden, i» unserm
speziellen wie im Interesse des gesammten Vaterlandes, zur Förderung des
Verkehrs beitragen."

Hierin liegt jedenfalls viel Richtiges. In Betreff des ganzen Räsonne-
ments aber sagen wir- Die Hamburger sind Kaufleute, sie müssen ihren Vor¬
theil am besten verstehen, und sie werden sicher nur nach ihrem Vortheil han¬
deln. Mögen sie das; nur mögen sie künftig nicht meinen, dem Verstand der
Schleswig-Hvlsteincr einreden zu können, ihr Vortheil wäre in dem vorliegenden
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[0499] und die deutsche Nation,, wie weit immer sie die Anwendung dieses Princips für ihre Verhältnisse zweckmäßig erachten mögen, die Dienste anerkennen, welche in der unbeschränkten Durchführung der Handelsfreiheit Hamburg und die Schwesterstädte Bremen und Lübeck dem deutsche» Handel und der deutschen Industrie geleistet (nicht zu vergessen auch sich — s. o. — und daher lieber keine dank¬ bare Rücksicht verlangen) und die aufhören würden, wenn Schifffahrt und Handel der Hansestädte dem freien und unbeschränkten Ermessen ihrer Kaufleute entzogen werden sollten. Wenn diese Ueberzeugungen, als den wirklichen Ver¬ hältnissen entsprechend anerkannt werden, so scheint in der That keine Ver¬ anlassung vorzuliegen, daß Hamburg sich mit der Erörterung von Eventuali¬ täten beschäftige, die erst, wenn sie eingetreten sind, beurtheilt werden können. Die erste Handelsstadt Deutschlands kann ruhig die Verwirklichung jeder mög¬ lichen Eventualität abwarten, ehe sie zu ihrem eignen Schutze Vorkehrungen trifft." — „Damit ist keineswegs ausgeschlossen, das; Hamburg nicht jede Ge¬ legenheit ergreife, um mit dem neuen Zollverein, möge derselbe bis zu unsern Thoren sich ausbreiten oder in seinen bisherigen Grenzen verbleiben, in das engste Vertragsverhältniß zu treten, und daß z. V. gleichwie in Bremen, dem Zollverein in unsern Mauern eine Zollstätte eingeräumt werde, um daselbst nach dem Zollverein bestimmte Waaren verzollen zu können. Eine solche und andere derartige Einrichtungen behindern nicht unsern freien Verkehr, im Gegen-- theil, sie gewähren demselben einen größern Spielraum und werden, i» unserm speziellen wie im Interesse des gesammten Vaterlandes, zur Förderung des Verkehrs beitragen." Hierin liegt jedenfalls viel Richtiges. In Betreff des ganzen Räsonne- ments aber sagen wir- Die Hamburger sind Kaufleute, sie müssen ihren Vor¬ theil am besten verstehen, und sie werden sicher nur nach ihrem Vortheil han¬ deln. Mögen sie das; nur mögen sie künftig nicht meinen, dem Verstand der Schleswig-Hvlsteincr einreden zu können, ihr Vortheil wäre in dem vorliegenden Falle auch der feurige.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_360480/499>, abgerufen am 01.07.2024.