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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band.

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welche letzteren auf diese Weise wohlfeiler, schneller und mit größerer Schonung
der Ufer durch den Kanal kommen würden, als wenn sie ihre eignen Maschinen
benutzten. Diese Eisenbahnen und ebenso was sonst sich dem neuen Wasser¬
wege anfügte, die Magazine, Docks und Kohlendepots wären am besten durch
besondere Compagnien, aber natürlich im EinVerständniß mit der Gesellschaft
auszuführen, welche mit dem Bau des Kanals betraut wäre.

Die Capitalien, welche allein durch diese Nebcnunternehmungen und durch
Gründung neuer Bevölkcningscentren, Westen, Fabriken u. s. w. angezogen
werden würden, und die Sturz schon für die ersten zehn Jahre auf mehr als
hundert Millionen Thaler veranschlagt, würden bei der sichern Aussicht auf
raschen und erheblichen Gewinn in Deutschland sehr schnell zum Vorschein kommen
und auch ausländisches Geld und mit ihm ein schwungvoller Unternehmungs¬
geist sich einstellen.

Dem großen Werke des Kanalbaues selbst, welches voraussichtlich zu seiner
Ausführung 70 bis 90 Millionen Thaler erfordern würde, dürfte die Gewähr¬
leistung des deutschen Bundes, besser die der Staaten des Zollvereins nicht
vorenthalten werden. Der Kanalbau-Gesellschaft und den besondern Associa¬
tionen zur Errichtung von Bassins, Docks, Lagerhäusern und Werften, ,Eisen
bahnen und Fabriken wären umfassende Concessionen und Expropriationsrechte
zu ertheilen. Der Kostenpunkt in Bezug auf den Kanal selbst kann keine
Schwierigkeiten bieten, da die den Zinsen des Anlagecapitals gleichkommende
Summe fast schon durch den Zeitverlust verschlungen wird, welchen der gegen¬
wärtige Umweg erfordert. Hierzu tritt aber noch, wie angedeutet, der Mehr¬
betrag der Seeversicherung und der Verlust an Schiffen und Ladungen, der
erwähnten Menschenopfer gar nicht noch einmal zu gedenken. Jede billig an¬
gesetzte Durchfahrtsabgabe wird daher bereitwillig entrichtet werden, und diese
Abgabe sichert dem angelegten Capitale nicht nur hohe Zinsen, sondern wirb
dasselbe sogar in nicht ferner Zeit reproduciren.

Von den Hansestädten und Mecklenburg würde Transitzoll zu verlangen
sein, falls der Zollverein die Bürgschaft für die Verzinsung des Capitals über-
nähme und die Mecklenburger, Hamburger, Bremer und Lübecker nicht vor
Eröffnung des Kanals dem Zollverein beigetreten sein sollten, der sich ja den
Grundsätzen der Handelsfreiheit immer mehr nähert. Fremde Kriegsschiffe wären
selbstverständlich von jeder Benutzung des Kanals auf immer auszuschließen.
Für alle Handelsschiffe und im Allgemeinen für alle Handelszwecke muß der
Kanal unter allen Umständen neutral bleiben, und zwar in dem Sinne, daß
die Schiffe und Waaren feindlicher Nationen im Kanal niemals mit Embargo
belegt oder confiscire werden können, sofern sie sich bei Ausbruch des Krieges
bereits dort befinden. Fremdes Gut. sofern es Privateigenthum ist, muß dort
ebenso unter dem Schutze deutschen Rechts und deutscher Kanonen stehen, wie
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welche letzteren auf diese Weise wohlfeiler, schneller und mit größerer Schonung
der Ufer durch den Kanal kommen würden, als wenn sie ihre eignen Maschinen
benutzten. Diese Eisenbahnen und ebenso was sonst sich dem neuen Wasser¬
wege anfügte, die Magazine, Docks und Kohlendepots wären am besten durch
besondere Compagnien, aber natürlich im EinVerständniß mit der Gesellschaft
auszuführen, welche mit dem Bau des Kanals betraut wäre.

Die Capitalien, welche allein durch diese Nebcnunternehmungen und durch
Gründung neuer Bevölkcningscentren, Westen, Fabriken u. s. w. angezogen
werden würden, und die Sturz schon für die ersten zehn Jahre auf mehr als
hundert Millionen Thaler veranschlagt, würden bei der sichern Aussicht auf
raschen und erheblichen Gewinn in Deutschland sehr schnell zum Vorschein kommen
und auch ausländisches Geld und mit ihm ein schwungvoller Unternehmungs¬
geist sich einstellen.

Dem großen Werke des Kanalbaues selbst, welches voraussichtlich zu seiner
Ausführung 70 bis 90 Millionen Thaler erfordern würde, dürfte die Gewähr¬
leistung des deutschen Bundes, besser die der Staaten des Zollvereins nicht
vorenthalten werden. Der Kanalbau-Gesellschaft und den besondern Associa¬
tionen zur Errichtung von Bassins, Docks, Lagerhäusern und Werften, ,Eisen
bahnen und Fabriken wären umfassende Concessionen und Expropriationsrechte
zu ertheilen. Der Kostenpunkt in Bezug auf den Kanal selbst kann keine
Schwierigkeiten bieten, da die den Zinsen des Anlagecapitals gleichkommende
Summe fast schon durch den Zeitverlust verschlungen wird, welchen der gegen¬
wärtige Umweg erfordert. Hierzu tritt aber noch, wie angedeutet, der Mehr¬
betrag der Seeversicherung und der Verlust an Schiffen und Ladungen, der
erwähnten Menschenopfer gar nicht noch einmal zu gedenken. Jede billig an¬
gesetzte Durchfahrtsabgabe wird daher bereitwillig entrichtet werden, und diese
Abgabe sichert dem angelegten Capitale nicht nur hohe Zinsen, sondern wirb
dasselbe sogar in nicht ferner Zeit reproduciren.

Von den Hansestädten und Mecklenburg würde Transitzoll zu verlangen
sein, falls der Zollverein die Bürgschaft für die Verzinsung des Capitals über-
nähme und die Mecklenburger, Hamburger, Bremer und Lübecker nicht vor
Eröffnung des Kanals dem Zollverein beigetreten sein sollten, der sich ja den
Grundsätzen der Handelsfreiheit immer mehr nähert. Fremde Kriegsschiffe wären
selbstverständlich von jeder Benutzung des Kanals auf immer auszuschließen.
Für alle Handelsschiffe und im Allgemeinen für alle Handelszwecke muß der
Kanal unter allen Umständen neutral bleiben, und zwar in dem Sinne, daß
die Schiffe und Waaren feindlicher Nationen im Kanal niemals mit Embargo
belegt oder confiscire werden können, sofern sie sich bei Ausbruch des Krieges
bereits dort befinden. Fremdes Gut. sofern es Privateigenthum ist, muß dort
ebenso unter dem Schutze deutschen Rechts und deutscher Kanonen stehen, wie
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_188560/507>, abgerufen am 23.07.2024.