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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band.

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Höfen von Berlin, Wien und Darmstadt abgegangen sein wird. Das Circular
bezweckt, den auswärtigen Regierungen die hilflose Lage zur Kenntniß zu bringen,
in welcher die mecklenburg-schwerinischc Regierung infolge der von ihr publicirten
neuen Strafverordnung der nichtmecklenburgischen deutschen Presse gegenüber sich
befindet, und dadurch womöglich zu schützenden Maßregeln anzuregen. Die
beigegebene Denkschrift stellt sich die Aufgabe, die Verordnung gegen die ihr
gemachten Vorwürfe zu vertheidigen und sie als ein höchst wohlthätiges, ge¬
rechtes und humanes Werk der Gesetzgebung zu erweisen.

Der Eingang des Circulars lautet:

"Ew. ze. ist es nicht entgangen, mit welcher Uebereinstimmung die demo¬
kratische Presse in Deutschland neuerlich ihre Angriffe gegen Mecklenburg ge¬
richtet hat, namentlich aus Veranlassung der kürzlich in hiesigen Landen publi-
cirten Verordnung, betreffend die Bestrafung der Dienstvergehen der Gutsleute
in den ritterschaftlichen Gütern vom 2. April d. I. Fast alle Organe der Umsturz¬
partei, die vorsichtigeren mit einiger Reserve!, als sei dergleichen doch nicht zu
glauben, hallen wieder von Schmähungen gegen die Regierung, welche nur
durch Handhabung des Stocks sich halten könne, gegen die feudalen Gutsherrn,
welche nun gesetzlich ermächtigt seien, die Sklavenpeitsche über dem Arbeiter zu
schwingen, und überhaupt gegen die Zustände des Landes, wo eine solche
Barbarei noch möglich sei. Sie berichten von einer bedenklichen Aufregung,
welche das Gesetz veranlaßt habe, während dasselbe in Wirklichkeit von Allen,
die der Verhältnisse kundig sind, als eine wahre Verbesserung und Sicherstellung
der Dienstleute gegen einen etwaigen Mißbrauch der gutsherrlichen Polizeigewalt
erkannt und gebilligt worden ist.

"Wenn es hiernach mehr als wahrscheinlich ist, daß die Umsturzpartei in
Deutschland zu dem vorliegenden Angriffe das Zeichen gegeben und damit einem
früher wirklich schon verkündeten politischen Plane gemäß gehandelt hat. wozu
die Partei in Bezug auf Mecklenburg ihre Gründe haben mag, so versteht es
sich von selbst, daß die großherzogliche Regierung auch von der gründlichsten
Nachweisung, daß jene Schmähungen auf Unwahrheit und Entstellung beruhen,
in den von der demokratischen Presse beherrschten Kreisen für den Augenblick
keinen wesentlichen Eindruck erwarten kann, und es geschieht daher eines anderen
Zweckes wegen, daß Ew. ?c. eine solche von der Regierung veranlaßte Nach¬
weisung in der Anlage mitgetheilt wird."

Hier bricht im "Norddeutschen Korrespondent" die Mittheilung des Wort¬
lauts ab, und es folgt eine bloße Inhaltsangabe, der zufolge das Circular
weiter darlegt, wie in diesem Falle für die deutschen Regierungen und für alle
Patriotisch Gesinnte, welche die Gefahren, womit das Treiben der Revvlutions-
Partei Deutschland bedroht, erkennen, ein klares Bild dieses vollständig vrgani-
strten Treibens hervortrete. Es möge wohl sein Gutes haben, wenn die Presse


Höfen von Berlin, Wien und Darmstadt abgegangen sein wird. Das Circular
bezweckt, den auswärtigen Regierungen die hilflose Lage zur Kenntniß zu bringen,
in welcher die mecklenburg-schwerinischc Regierung infolge der von ihr publicirten
neuen Strafverordnung der nichtmecklenburgischen deutschen Presse gegenüber sich
befindet, und dadurch womöglich zu schützenden Maßregeln anzuregen. Die
beigegebene Denkschrift stellt sich die Aufgabe, die Verordnung gegen die ihr
gemachten Vorwürfe zu vertheidigen und sie als ein höchst wohlthätiges, ge¬
rechtes und humanes Werk der Gesetzgebung zu erweisen.

Der Eingang des Circulars lautet:

„Ew. ze. ist es nicht entgangen, mit welcher Uebereinstimmung die demo¬
kratische Presse in Deutschland neuerlich ihre Angriffe gegen Mecklenburg ge¬
richtet hat, namentlich aus Veranlassung der kürzlich in hiesigen Landen publi-
cirten Verordnung, betreffend die Bestrafung der Dienstvergehen der Gutsleute
in den ritterschaftlichen Gütern vom 2. April d. I. Fast alle Organe der Umsturz¬
partei, die vorsichtigeren mit einiger Reserve!, als sei dergleichen doch nicht zu
glauben, hallen wieder von Schmähungen gegen die Regierung, welche nur
durch Handhabung des Stocks sich halten könne, gegen die feudalen Gutsherrn,
welche nun gesetzlich ermächtigt seien, die Sklavenpeitsche über dem Arbeiter zu
schwingen, und überhaupt gegen die Zustände des Landes, wo eine solche
Barbarei noch möglich sei. Sie berichten von einer bedenklichen Aufregung,
welche das Gesetz veranlaßt habe, während dasselbe in Wirklichkeit von Allen,
die der Verhältnisse kundig sind, als eine wahre Verbesserung und Sicherstellung
der Dienstleute gegen einen etwaigen Mißbrauch der gutsherrlichen Polizeigewalt
erkannt und gebilligt worden ist.

„Wenn es hiernach mehr als wahrscheinlich ist, daß die Umsturzpartei in
Deutschland zu dem vorliegenden Angriffe das Zeichen gegeben und damit einem
früher wirklich schon verkündeten politischen Plane gemäß gehandelt hat. wozu
die Partei in Bezug auf Mecklenburg ihre Gründe haben mag, so versteht es
sich von selbst, daß die großherzogliche Regierung auch von der gründlichsten
Nachweisung, daß jene Schmähungen auf Unwahrheit und Entstellung beruhen,
in den von der demokratischen Presse beherrschten Kreisen für den Augenblick
keinen wesentlichen Eindruck erwarten kann, und es geschieht daher eines anderen
Zweckes wegen, daß Ew. ?c. eine solche von der Regierung veranlaßte Nach¬
weisung in der Anlage mitgetheilt wird."

Hier bricht im „Norddeutschen Korrespondent" die Mittheilung des Wort¬
lauts ab, und es folgt eine bloße Inhaltsangabe, der zufolge das Circular
weiter darlegt, wie in diesem Falle für die deutschen Regierungen und für alle
Patriotisch Gesinnte, welche die Gefahren, womit das Treiben der Revvlutions-
Partei Deutschland bedroht, erkennen, ein klares Bild dieses vollständig vrgani-
strten Treibens hervortrete. Es möge wohl sein Gutes haben, wenn die Presse


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[0453] Höfen von Berlin, Wien und Darmstadt abgegangen sein wird. Das Circular bezweckt, den auswärtigen Regierungen die hilflose Lage zur Kenntniß zu bringen, in welcher die mecklenburg-schwerinischc Regierung infolge der von ihr publicirten neuen Strafverordnung der nichtmecklenburgischen deutschen Presse gegenüber sich befindet, und dadurch womöglich zu schützenden Maßregeln anzuregen. Die beigegebene Denkschrift stellt sich die Aufgabe, die Verordnung gegen die ihr gemachten Vorwürfe zu vertheidigen und sie als ein höchst wohlthätiges, ge¬ rechtes und humanes Werk der Gesetzgebung zu erweisen. Der Eingang des Circulars lautet: „Ew. ze. ist es nicht entgangen, mit welcher Uebereinstimmung die demo¬ kratische Presse in Deutschland neuerlich ihre Angriffe gegen Mecklenburg ge¬ richtet hat, namentlich aus Veranlassung der kürzlich in hiesigen Landen publi- cirten Verordnung, betreffend die Bestrafung der Dienstvergehen der Gutsleute in den ritterschaftlichen Gütern vom 2. April d. I. Fast alle Organe der Umsturz¬ partei, die vorsichtigeren mit einiger Reserve!, als sei dergleichen doch nicht zu glauben, hallen wieder von Schmähungen gegen die Regierung, welche nur durch Handhabung des Stocks sich halten könne, gegen die feudalen Gutsherrn, welche nun gesetzlich ermächtigt seien, die Sklavenpeitsche über dem Arbeiter zu schwingen, und überhaupt gegen die Zustände des Landes, wo eine solche Barbarei noch möglich sei. Sie berichten von einer bedenklichen Aufregung, welche das Gesetz veranlaßt habe, während dasselbe in Wirklichkeit von Allen, die der Verhältnisse kundig sind, als eine wahre Verbesserung und Sicherstellung der Dienstleute gegen einen etwaigen Mißbrauch der gutsherrlichen Polizeigewalt erkannt und gebilligt worden ist. „Wenn es hiernach mehr als wahrscheinlich ist, daß die Umsturzpartei in Deutschland zu dem vorliegenden Angriffe das Zeichen gegeben und damit einem früher wirklich schon verkündeten politischen Plane gemäß gehandelt hat. wozu die Partei in Bezug auf Mecklenburg ihre Gründe haben mag, so versteht es sich von selbst, daß die großherzogliche Regierung auch von der gründlichsten Nachweisung, daß jene Schmähungen auf Unwahrheit und Entstellung beruhen, in den von der demokratischen Presse beherrschten Kreisen für den Augenblick keinen wesentlichen Eindruck erwarten kann, und es geschieht daher eines anderen Zweckes wegen, daß Ew. ?c. eine solche von der Regierung veranlaßte Nach¬ weisung in der Anlage mitgetheilt wird." Hier bricht im „Norddeutschen Korrespondent" die Mittheilung des Wort¬ lauts ab, und es folgt eine bloße Inhaltsangabe, der zufolge das Circular weiter darlegt, wie in diesem Falle für die deutschen Regierungen und für alle Patriotisch Gesinnte, welche die Gefahren, womit das Treiben der Revvlutions- Partei Deutschland bedroht, erkennen, ein klares Bild dieses vollständig vrgani- strten Treibens hervortrete. Es möge wohl sein Gutes haben, wenn die Presse

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_188560/453>, abgerufen am 23.07.2024.