Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band.Höfen von Berlin, Wien und Darmstadt abgegangen sein wird. Das Circular Der Eingang des Circulars lautet: "Ew. ze. ist es nicht entgangen, mit welcher Uebereinstimmung die demo¬ "Wenn es hiernach mehr als wahrscheinlich ist, daß die Umsturzpartei in Hier bricht im "Norddeutschen Korrespondent" die Mittheilung des Wort¬ Höfen von Berlin, Wien und Darmstadt abgegangen sein wird. Das Circular Der Eingang des Circulars lautet: „Ew. ze. ist es nicht entgangen, mit welcher Uebereinstimmung die demo¬ „Wenn es hiernach mehr als wahrscheinlich ist, daß die Umsturzpartei in Hier bricht im „Norddeutschen Korrespondent" die Mittheilung des Wort¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0453" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/189014"/> <p xml:id="ID_1532" prev="#ID_1531"> Höfen von Berlin, Wien und Darmstadt abgegangen sein wird. Das Circular<lb/> bezweckt, den auswärtigen Regierungen die hilflose Lage zur Kenntniß zu bringen,<lb/> in welcher die mecklenburg-schwerinischc Regierung infolge der von ihr publicirten<lb/> neuen Strafverordnung der nichtmecklenburgischen deutschen Presse gegenüber sich<lb/> befindet, und dadurch womöglich zu schützenden Maßregeln anzuregen. Die<lb/> beigegebene Denkschrift stellt sich die Aufgabe, die Verordnung gegen die ihr<lb/> gemachten Vorwürfe zu vertheidigen und sie als ein höchst wohlthätiges, ge¬<lb/> rechtes und humanes Werk der Gesetzgebung zu erweisen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1533"> Der Eingang des Circulars lautet:</p><lb/> <p xml:id="ID_1534"> „Ew. ze. ist es nicht entgangen, mit welcher Uebereinstimmung die demo¬<lb/> kratische Presse in Deutschland neuerlich ihre Angriffe gegen Mecklenburg ge¬<lb/> richtet hat, namentlich aus Veranlassung der kürzlich in hiesigen Landen publi-<lb/> cirten Verordnung, betreffend die Bestrafung der Dienstvergehen der Gutsleute<lb/> in den ritterschaftlichen Gütern vom 2. April d. I. Fast alle Organe der Umsturz¬<lb/> partei, die vorsichtigeren mit einiger Reserve!, als sei dergleichen doch nicht zu<lb/> glauben, hallen wieder von Schmähungen gegen die Regierung, welche nur<lb/> durch Handhabung des Stocks sich halten könne, gegen die feudalen Gutsherrn,<lb/> welche nun gesetzlich ermächtigt seien, die Sklavenpeitsche über dem Arbeiter zu<lb/> schwingen, und überhaupt gegen die Zustände des Landes, wo eine solche<lb/> Barbarei noch möglich sei. Sie berichten von einer bedenklichen Aufregung,<lb/> welche das Gesetz veranlaßt habe, während dasselbe in Wirklichkeit von Allen,<lb/> die der Verhältnisse kundig sind, als eine wahre Verbesserung und Sicherstellung<lb/> der Dienstleute gegen einen etwaigen Mißbrauch der gutsherrlichen Polizeigewalt<lb/> erkannt und gebilligt worden ist.</p><lb/> <p xml:id="ID_1535"> „Wenn es hiernach mehr als wahrscheinlich ist, daß die Umsturzpartei in<lb/> Deutschland zu dem vorliegenden Angriffe das Zeichen gegeben und damit einem<lb/> früher wirklich schon verkündeten politischen Plane gemäß gehandelt hat. wozu<lb/> die Partei in Bezug auf Mecklenburg ihre Gründe haben mag, so versteht es<lb/> sich von selbst, daß die großherzogliche Regierung auch von der gründlichsten<lb/> Nachweisung, daß jene Schmähungen auf Unwahrheit und Entstellung beruhen,<lb/> in den von der demokratischen Presse beherrschten Kreisen für den Augenblick<lb/> keinen wesentlichen Eindruck erwarten kann, und es geschieht daher eines anderen<lb/> Zweckes wegen, daß Ew. ?c. eine solche von der Regierung veranlaßte Nach¬<lb/> weisung in der Anlage mitgetheilt wird."</p><lb/> <p xml:id="ID_1536" next="#ID_1537"> Hier bricht im „Norddeutschen Korrespondent" die Mittheilung des Wort¬<lb/> lauts ab, und es folgt eine bloße Inhaltsangabe, der zufolge das Circular<lb/> weiter darlegt, wie in diesem Falle für die deutschen Regierungen und für alle<lb/> Patriotisch Gesinnte, welche die Gefahren, womit das Treiben der Revvlutions-<lb/> Partei Deutschland bedroht, erkennen, ein klares Bild dieses vollständig vrgani-<lb/> strten Treibens hervortrete. Es möge wohl sein Gutes haben, wenn die Presse</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0453]
Höfen von Berlin, Wien und Darmstadt abgegangen sein wird. Das Circular
bezweckt, den auswärtigen Regierungen die hilflose Lage zur Kenntniß zu bringen,
in welcher die mecklenburg-schwerinischc Regierung infolge der von ihr publicirten
neuen Strafverordnung der nichtmecklenburgischen deutschen Presse gegenüber sich
befindet, und dadurch womöglich zu schützenden Maßregeln anzuregen. Die
beigegebene Denkschrift stellt sich die Aufgabe, die Verordnung gegen die ihr
gemachten Vorwürfe zu vertheidigen und sie als ein höchst wohlthätiges, ge¬
rechtes und humanes Werk der Gesetzgebung zu erweisen.
Der Eingang des Circulars lautet:
„Ew. ze. ist es nicht entgangen, mit welcher Uebereinstimmung die demo¬
kratische Presse in Deutschland neuerlich ihre Angriffe gegen Mecklenburg ge¬
richtet hat, namentlich aus Veranlassung der kürzlich in hiesigen Landen publi-
cirten Verordnung, betreffend die Bestrafung der Dienstvergehen der Gutsleute
in den ritterschaftlichen Gütern vom 2. April d. I. Fast alle Organe der Umsturz¬
partei, die vorsichtigeren mit einiger Reserve!, als sei dergleichen doch nicht zu
glauben, hallen wieder von Schmähungen gegen die Regierung, welche nur
durch Handhabung des Stocks sich halten könne, gegen die feudalen Gutsherrn,
welche nun gesetzlich ermächtigt seien, die Sklavenpeitsche über dem Arbeiter zu
schwingen, und überhaupt gegen die Zustände des Landes, wo eine solche
Barbarei noch möglich sei. Sie berichten von einer bedenklichen Aufregung,
welche das Gesetz veranlaßt habe, während dasselbe in Wirklichkeit von Allen,
die der Verhältnisse kundig sind, als eine wahre Verbesserung und Sicherstellung
der Dienstleute gegen einen etwaigen Mißbrauch der gutsherrlichen Polizeigewalt
erkannt und gebilligt worden ist.
„Wenn es hiernach mehr als wahrscheinlich ist, daß die Umsturzpartei in
Deutschland zu dem vorliegenden Angriffe das Zeichen gegeben und damit einem
früher wirklich schon verkündeten politischen Plane gemäß gehandelt hat. wozu
die Partei in Bezug auf Mecklenburg ihre Gründe haben mag, so versteht es
sich von selbst, daß die großherzogliche Regierung auch von der gründlichsten
Nachweisung, daß jene Schmähungen auf Unwahrheit und Entstellung beruhen,
in den von der demokratischen Presse beherrschten Kreisen für den Augenblick
keinen wesentlichen Eindruck erwarten kann, und es geschieht daher eines anderen
Zweckes wegen, daß Ew. ?c. eine solche von der Regierung veranlaßte Nach¬
weisung in der Anlage mitgetheilt wird."
Hier bricht im „Norddeutschen Korrespondent" die Mittheilung des Wort¬
lauts ab, und es folgt eine bloße Inhaltsangabe, der zufolge das Circular
weiter darlegt, wie in diesem Falle für die deutschen Regierungen und für alle
Patriotisch Gesinnte, welche die Gefahren, womit das Treiben der Revvlutions-
Partei Deutschland bedroht, erkennen, ein klares Bild dieses vollständig vrgani-
strten Treibens hervortrete. Es möge wohl sein Gutes haben, wenn die Presse
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |