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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band.

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Unter Ur. 1. unsrer drei Classen fallen die 1,313.963 Thlr. des Pensions¬
wesens und die 191.073 Thlr., die wir unter der Rubrik "Verschiedene Aus¬
gaben der Monarchie" für die Befestigung Kopenhagens nach der Seeseite an¬
geführt finden. Beide Posten enthalten eine beträchtliche Benachtheiligung der
Herzogthümer; denn die Pensionen für gewesene Beamte und für Wittwen in
Holstein betragen nur 151,786 Thlr. . die in Schleswig allerhöchstens ebenso
viel, und so müßte, wenn es mit rechten Dingen zuginge. Dänemark für seine
Pensionäre ungefähr eine Million aufbringen; nack der Kopfzahlberechnung der
gesammtstaatlichen Finanzmänner trägt es aber nur 827.000 Thlr. bei, profitirt
daher auf Kosten der Herzogthümer circa 183,000 Thlr. Zu der Fortification
Kopenhagens sollten die Schleswig-Holsteiner gegen 70.700 Thlr. abgeben, selbst¬
verständlich nicht in ihrem Interesse, sondern direct gegen dasselbe. Da dieser
Posten ein extraordinärer ist, so sehen wir ihn für die Summirung der zehn¬
jährigen Finanzperiode nur mit dem zehnten Theile an, also mit 7,070 Thlr.

Die zweite unsrer Classen von Ausgaben umfaßt zunächst die Civilliste:
800,000 Thlr.. von denen den Herzogthümern nur das Wenige wieder zu¬
geflossen ist. was bei den kurzen Besuchen verausgabt wurde, die der König
gelegentlich den Schleswigern machte. Man ist daher berechtigt, so ziemlich die
ganze auf die Schleswig-Holsteiner fallende Quote von 296.000 Thlr. als diesen
wirthschaftlich verloren gegangen und von den Dänen gewonnen anzusehen.
Ferner die Apanagen: 368.460 Thlr.. von denen 290.000 in Dänemark, etwa
60,000 in den Herzogthümern und die übrigen Summen anderwärts verzehrt
wurden. Wirthschaftliche Prägravation Schleswig-Holsteins zu Gunsten Däne¬
marks daher nach Kopfzahl berechnet: 73,200 Thlr. Weiter der Geheime Staats¬
rath: SS,500 Thlr., nur mit Dänen besetzt und in Dänemark domicilirend;
wirthschaftlicher Schaden für die Herzogthümer 37 Procent der Summe, also
20.535 Thlr. Sodann das Ministerium des Auswärtigen: 224,717 Thlr.
ebenfalls ganz in dänischen Händen, daher wirthschaftliche Benachtheiligung
Schleswig-Holsteins im Betrag seines ganzen Antheils, der sich auf 83,146 Thlr.
beläuft.

Noch andere Posten dieser Gattung sind endlich: das Kriegs-, das Marine-
und das Finanzministerium. Das erste erforderte 4,388,981 Thlr., und die in
dieser Summe begriffnen Ausgaben verlangen eine verschiedene Beurtheilung.
Wenn Schleswig-Holstein als Miteigenthümer des gesammten vorhandenen Kriegs¬
materials gelten will, so muß es auch zu den Ausgaben mitsteuern, welche die
Conservirung desselben erfordert, und gleiches gilt von den militärischen
Vildungsanstalten. Die Herzogthümer haben zwar hiervon bisher keinerlei
Nutzen, vielmehr Schaden gehabt, doch ist von einer Vertheilung des vorhandenen
Materials einige Entschädigung zu hoffen. Anders steht es mit den Kosten für
die Unterhaltung des Personals der Armee; denn unzweifelhaft ist hiervon den


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Unter Ur. 1. unsrer drei Classen fallen die 1,313.963 Thlr. des Pensions¬
wesens und die 191.073 Thlr., die wir unter der Rubrik „Verschiedene Aus¬
gaben der Monarchie" für die Befestigung Kopenhagens nach der Seeseite an¬
geführt finden. Beide Posten enthalten eine beträchtliche Benachtheiligung der
Herzogthümer; denn die Pensionen für gewesene Beamte und für Wittwen in
Holstein betragen nur 151,786 Thlr. . die in Schleswig allerhöchstens ebenso
viel, und so müßte, wenn es mit rechten Dingen zuginge. Dänemark für seine
Pensionäre ungefähr eine Million aufbringen; nack der Kopfzahlberechnung der
gesammtstaatlichen Finanzmänner trägt es aber nur 827.000 Thlr. bei, profitirt
daher auf Kosten der Herzogthümer circa 183,000 Thlr. Zu der Fortification
Kopenhagens sollten die Schleswig-Holsteiner gegen 70.700 Thlr. abgeben, selbst¬
verständlich nicht in ihrem Interesse, sondern direct gegen dasselbe. Da dieser
Posten ein extraordinärer ist, so sehen wir ihn für die Summirung der zehn¬
jährigen Finanzperiode nur mit dem zehnten Theile an, also mit 7,070 Thlr.

Die zweite unsrer Classen von Ausgaben umfaßt zunächst die Civilliste:
800,000 Thlr.. von denen den Herzogthümern nur das Wenige wieder zu¬
geflossen ist. was bei den kurzen Besuchen verausgabt wurde, die der König
gelegentlich den Schleswigern machte. Man ist daher berechtigt, so ziemlich die
ganze auf die Schleswig-Holsteiner fallende Quote von 296.000 Thlr. als diesen
wirthschaftlich verloren gegangen und von den Dänen gewonnen anzusehen.
Ferner die Apanagen: 368.460 Thlr.. von denen 290.000 in Dänemark, etwa
60,000 in den Herzogthümern und die übrigen Summen anderwärts verzehrt
wurden. Wirthschaftliche Prägravation Schleswig-Holsteins zu Gunsten Däne¬
marks daher nach Kopfzahl berechnet: 73,200 Thlr. Weiter der Geheime Staats¬
rath: SS,500 Thlr., nur mit Dänen besetzt und in Dänemark domicilirend;
wirthschaftlicher Schaden für die Herzogthümer 37 Procent der Summe, also
20.535 Thlr. Sodann das Ministerium des Auswärtigen: 224,717 Thlr.
ebenfalls ganz in dänischen Händen, daher wirthschaftliche Benachtheiligung
Schleswig-Holsteins im Betrag seines ganzen Antheils, der sich auf 83,146 Thlr.
beläuft.

Noch andere Posten dieser Gattung sind endlich: das Kriegs-, das Marine-
und das Finanzministerium. Das erste erforderte 4,388,981 Thlr., und die in
dieser Summe begriffnen Ausgaben verlangen eine verschiedene Beurtheilung.
Wenn Schleswig-Holstein als Miteigenthümer des gesammten vorhandenen Kriegs¬
materials gelten will, so muß es auch zu den Ausgaben mitsteuern, welche die
Conservirung desselben erfordert, und gleiches gilt von den militärischen
Vildungsanstalten. Die Herzogthümer haben zwar hiervon bisher keinerlei
Nutzen, vielmehr Schaden gehabt, doch ist von einer Vertheilung des vorhandenen
Materials einige Entschädigung zu hoffen. Anders steht es mit den Kosten für
die Unterhaltung des Personals der Armee; denn unzweifelhaft ist hiervon den


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[0379] Unter Ur. 1. unsrer drei Classen fallen die 1,313.963 Thlr. des Pensions¬ wesens und die 191.073 Thlr., die wir unter der Rubrik „Verschiedene Aus¬ gaben der Monarchie" für die Befestigung Kopenhagens nach der Seeseite an¬ geführt finden. Beide Posten enthalten eine beträchtliche Benachtheiligung der Herzogthümer; denn die Pensionen für gewesene Beamte und für Wittwen in Holstein betragen nur 151,786 Thlr. . die in Schleswig allerhöchstens ebenso viel, und so müßte, wenn es mit rechten Dingen zuginge. Dänemark für seine Pensionäre ungefähr eine Million aufbringen; nack der Kopfzahlberechnung der gesammtstaatlichen Finanzmänner trägt es aber nur 827.000 Thlr. bei, profitirt daher auf Kosten der Herzogthümer circa 183,000 Thlr. Zu der Fortification Kopenhagens sollten die Schleswig-Holsteiner gegen 70.700 Thlr. abgeben, selbst¬ verständlich nicht in ihrem Interesse, sondern direct gegen dasselbe. Da dieser Posten ein extraordinärer ist, so sehen wir ihn für die Summirung der zehn¬ jährigen Finanzperiode nur mit dem zehnten Theile an, also mit 7,070 Thlr. Die zweite unsrer Classen von Ausgaben umfaßt zunächst die Civilliste: 800,000 Thlr.. von denen den Herzogthümern nur das Wenige wieder zu¬ geflossen ist. was bei den kurzen Besuchen verausgabt wurde, die der König gelegentlich den Schleswigern machte. Man ist daher berechtigt, so ziemlich die ganze auf die Schleswig-Holsteiner fallende Quote von 296.000 Thlr. als diesen wirthschaftlich verloren gegangen und von den Dänen gewonnen anzusehen. Ferner die Apanagen: 368.460 Thlr.. von denen 290.000 in Dänemark, etwa 60,000 in den Herzogthümern und die übrigen Summen anderwärts verzehrt wurden. Wirthschaftliche Prägravation Schleswig-Holsteins zu Gunsten Däne¬ marks daher nach Kopfzahl berechnet: 73,200 Thlr. Weiter der Geheime Staats¬ rath: SS,500 Thlr., nur mit Dänen besetzt und in Dänemark domicilirend; wirthschaftlicher Schaden für die Herzogthümer 37 Procent der Summe, also 20.535 Thlr. Sodann das Ministerium des Auswärtigen: 224,717 Thlr. ebenfalls ganz in dänischen Händen, daher wirthschaftliche Benachtheiligung Schleswig-Holsteins im Betrag seines ganzen Antheils, der sich auf 83,146 Thlr. beläuft. Noch andere Posten dieser Gattung sind endlich: das Kriegs-, das Marine- und das Finanzministerium. Das erste erforderte 4,388,981 Thlr., und die in dieser Summe begriffnen Ausgaben verlangen eine verschiedene Beurtheilung. Wenn Schleswig-Holstein als Miteigenthümer des gesammten vorhandenen Kriegs¬ materials gelten will, so muß es auch zu den Ausgaben mitsteuern, welche die Conservirung desselben erfordert, und gleiches gilt von den militärischen Vildungsanstalten. Die Herzogthümer haben zwar hiervon bisher keinerlei Nutzen, vielmehr Schaden gehabt, doch ist von einer Vertheilung des vorhandenen Materials einige Entschädigung zu hoffen. Anders steht es mit den Kosten für die Unterhaltung des Personals der Armee; denn unzweifelhaft ist hiervon den 47 *

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_188560/379>, abgerufen am 23.07.2024.