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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band.

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heit dort vielmehr ein Stützpunkt geschaffen, von welchem aus die alte Reichs¬
welt in den Angeln zu bewegen war. Wir deuten dabei nicht blos drei und
vier Jahrhunderte weiter auf den großen Friedrich und die Freiheitskriege, son>
dem schon damals im Frischer hat sich gezeigt, daß die Natur der Beziehung
Brandenburgs zum Reiche diese Fähigkeit barg, wennschon das Verhältniß zu¬
nächst die Gestalt wiederholter schwerer Opfer trug.

Urkunde und Mißgunst haben nicht verabsäumt, die Motive, welche jener
Erhebung des Zollernhauses zu Grunde lagen, zu bemängeln, und das große
Gewicht ihrer Folgen auf die zufällige Ursache einer Schuldverschreibung zurück¬
zuführen. Man bedient sich dabei als Beweises der Thatsache, daß König
Sigismund den Burggrafen bei der erblichen Verleihung der Hauptmannschaft
für die Summe von 100,000 Goldgulden auf die Marken angewiesen hat.
Dies ist gerade im entgegengesetzten Sinne ein Umstand von Wichtigkeit. Denn
die Marken wurden dem neuen Hauptmann nicht übergeben, damit er sich an
ihnen für eine Schuld des Königs schadlos halte, sondern das Geld wurde ihm
als Entschädigung für die Mühen und Kosten zugesichert, die er -- wie der
König überzeugt war -- an die Durchführung seiner Aufgabe setzen werde.
Ausdrücklich so weist es die Urkunde aus; wie auch die weitere Verschreibung
infolge des Abkommens mit König Wenzel durch die Absicht begründet wird,
das Fürstenthum der Marken "desto geruhlicher in ein ordentliches Wesen und
gute Sasse zu bringen." Daß aber Sigismund dabei mit Nichten einen Raub
am Lande beging, lehrt zum Ueberfluß die Motivirung seines Beschlusses den
märkischen Ständen gegenüber. Er sprach da, um die Herren Stände nicht
kopfscheu zu machen, glimpflicher Weise nur von "Anfechtungen, Kriegen und
Versetzungen, durch welche die Nutzungen, Zinsen und Renten der Markgraf¬
schaft so klein geworden seien, daß der Burggraf zur Führung der Hauptmann¬
schaft des Königs besonderer Hilfe bedürfe, wenn man ihn nicht in die Gefahr
bringen wolle, sein eignes Vermögen zuzusetzen;" aber gemeint waren damit
vor allem die Zugriffe und Anmaßungen gegen den landesherrlichen Güter- und
Rechtsbestand. Mit Worten und Papier hatten die Ktände sich gehorsam zur
Huldigung erboten, in der betrüglichen Hoffnung, es würde nichts Rechtes aus
der Sache werden; waren sie doch in der Erfahrung groß geworden, daß alle
solche Ankündigungen fürstlicher Restauration sich unwirksam erwiesen hatten.
Gewitzigt aber durch die Maßregeln König Karls hielten sie es für gut, sich
jetzt gleich vor dem ersten wirtlichen Schritte zu hüten. Als mit des neuen
Hauptmanns Vollmacht Wand von Eilenburg zu ihnen kam. um sich im
Interesse ihres anerkannten Herrn zu onentiren, begaben sich die Einen wieder
in die Obhut ihres ehemaligen Hauptmanns Swantibor von Pommern-Stettin;
Andere erklärten, lakonisch und beharrlich, "Kaspar Gans von Puttlitz sei ihnen
Markgrafs genug." Auch die Städte machten es nicht besser. Alle waren


heit dort vielmehr ein Stützpunkt geschaffen, von welchem aus die alte Reichs¬
welt in den Angeln zu bewegen war. Wir deuten dabei nicht blos drei und
vier Jahrhunderte weiter auf den großen Friedrich und die Freiheitskriege, son>
dem schon damals im Frischer hat sich gezeigt, daß die Natur der Beziehung
Brandenburgs zum Reiche diese Fähigkeit barg, wennschon das Verhältniß zu¬
nächst die Gestalt wiederholter schwerer Opfer trug.

Urkunde und Mißgunst haben nicht verabsäumt, die Motive, welche jener
Erhebung des Zollernhauses zu Grunde lagen, zu bemängeln, und das große
Gewicht ihrer Folgen auf die zufällige Ursache einer Schuldverschreibung zurück¬
zuführen. Man bedient sich dabei als Beweises der Thatsache, daß König
Sigismund den Burggrafen bei der erblichen Verleihung der Hauptmannschaft
für die Summe von 100,000 Goldgulden auf die Marken angewiesen hat.
Dies ist gerade im entgegengesetzten Sinne ein Umstand von Wichtigkeit. Denn
die Marken wurden dem neuen Hauptmann nicht übergeben, damit er sich an
ihnen für eine Schuld des Königs schadlos halte, sondern das Geld wurde ihm
als Entschädigung für die Mühen und Kosten zugesichert, die er — wie der
König überzeugt war — an die Durchführung seiner Aufgabe setzen werde.
Ausdrücklich so weist es die Urkunde aus; wie auch die weitere Verschreibung
infolge des Abkommens mit König Wenzel durch die Absicht begründet wird,
das Fürstenthum der Marken „desto geruhlicher in ein ordentliches Wesen und
gute Sasse zu bringen." Daß aber Sigismund dabei mit Nichten einen Raub
am Lande beging, lehrt zum Ueberfluß die Motivirung seines Beschlusses den
märkischen Ständen gegenüber. Er sprach da, um die Herren Stände nicht
kopfscheu zu machen, glimpflicher Weise nur von „Anfechtungen, Kriegen und
Versetzungen, durch welche die Nutzungen, Zinsen und Renten der Markgraf¬
schaft so klein geworden seien, daß der Burggraf zur Führung der Hauptmann¬
schaft des Königs besonderer Hilfe bedürfe, wenn man ihn nicht in die Gefahr
bringen wolle, sein eignes Vermögen zuzusetzen;" aber gemeint waren damit
vor allem die Zugriffe und Anmaßungen gegen den landesherrlichen Güter- und
Rechtsbestand. Mit Worten und Papier hatten die Ktände sich gehorsam zur
Huldigung erboten, in der betrüglichen Hoffnung, es würde nichts Rechtes aus
der Sache werden; waren sie doch in der Erfahrung groß geworden, daß alle
solche Ankündigungen fürstlicher Restauration sich unwirksam erwiesen hatten.
Gewitzigt aber durch die Maßregeln König Karls hielten sie es für gut, sich
jetzt gleich vor dem ersten wirtlichen Schritte zu hüten. Als mit des neuen
Hauptmanns Vollmacht Wand von Eilenburg zu ihnen kam. um sich im
Interesse ihres anerkannten Herrn zu onentiren, begaben sich die Einen wieder
in die Obhut ihres ehemaligen Hauptmanns Swantibor von Pommern-Stettin;
Andere erklärten, lakonisch und beharrlich, „Kaspar Gans von Puttlitz sei ihnen
Markgrafs genug." Auch die Städte machten es nicht besser. Alle waren


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_188560/24>, abgerufen am 23.07.2024.