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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band.

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es seinem Interesse, daß die neu zu begründenden Verhältnisse eine völkerrecht¬
liche Sanction erhalten, wie sie die vorgeschlagene Konferenz bezwecke.

"Die speciell bundesrcchtlicbe Competenz in Betreff des Bundeslandes
Holstein/' fährt die Depesche fort, "wird dadurch nicht berührt, bleibt vielmehr
auf jede Weise vorbehalten. Aber der Bund hat es zu jeder Zeit anerkannt,
daß seine Rechte auf Schleswig internationaler Art seien und einer internatio¬
nalen Behandlung sich nicht entziehen."

Dann heißt es gegen den Schluß und dies ist die bedeutsamste Stelle der
Depesche:

"Wir sind überzeugt, daß unsre deutschen Bundesgenossen von der Noth¬
wendigkeit ihrer Theilnahme an den bevorstehenden Verhandlungen durchdrungen
sein werden, und wir können auf Seite des Bundes keinen Grund auffinden,
weshalb er seine Mitwirkung zu Berathungen versagen sollte, welche den von
der einladenden Macht ausgesprochenen Zweck verfolgen. Auch der Umstand,
daß der deutsche Bund dem l on d oner Ver trag von 1832 nicht bei-
getreten ist, während die übrigen Theilnehmer der Konferenz zu
den ursprünglichen Unterzeichnern desselben gehören, wird den
Bund nicht verhindern können, da der Vertrag in der Einladung
gar nicht berührt ist und eine Berathung des Bundes mit den
dabei betheiligten Mächten keine Folgerungen über eine Aner¬
kennung desselben zuläßt. Die Herstellung des Friedens, die Verhütung
weiterer Complicationen, die Vermeidung fernerer größerer Opfer, endlich die
Gewinnung eines Zustandes, bei'welchem alle Rechte und Jnter-
essen Deutschlands und der Herzogthümer (auch das durch das lon¬
doner Protokoll umgestoßene aus einen eigenen Fürsten? -- im Fall dies zu
bejahen, träte Preußen von dem Protokoll zurück) vollständig ge¬
wahrt und für die Zukunft gesichert werden, sind Zwecke, zu deren
Erreichung mitzuwirken jede Macht.' und vor allem der Bund, als eine Pflicht
anerkennen muß. Diejenige Negierung würde eine schwere Verantwortung auf
sich nehmen, welche einen dazu dargebotenen Ausweg von vornherein von sich
weisen wollte.

Wir glauben, daß der Bund ebensowenig wie wir selbst und Oestreich die
von Dänemark vorgcschlagne Basis auch nur als Ausgangspunkt der Berathungen
hätte annehmen können. Aber wir zweifeln nicht, daß der Bund ebenso wie
wir selbst und Oestreich die von England ohne eine solche Basis ergangne
Einladung zu Berathungen über die Mittel zur Herstellung des Friedens, wo¬
durch keine Verpflichtung für irgendeine bestimmte Lösung im
Voraus übernommen wird, als annehmbar anerkennen und der Einladung
entsprechen werde." --

"Wenn die Bundesversammlung zunächst im Princip ihre Theilnahme zu¬
sagt, und demgemäß die englische Note beantworten läßt, so wird die Form, in
welcher der Bund auf der Conferenz zu vertreten sein wird, Gegenstand weiterer
Berathung sein können."

Aus dem Schluß dieser preußischen Note ergiebt sich, daß die östreichischen
Gesandten bei den einzelnen Bundesregierungen "in entsprechender Weise" in-
struirt sind. *

Aus Berlin erfährt man noch, daß der König sich wiederholt gegen das
Princip der Integrität der dänischen Monarchie als ein gegen die Legitimität
und insofern auch gegen Preußen gerichtetes ausgesprochen hat.




Vermmrwrtlicher Redacteur! Dr. Murip Busch.
Verlag von F. L. H erdig. -- Druck von C. E. Elbert in Leipzig.

es seinem Interesse, daß die neu zu begründenden Verhältnisse eine völkerrecht¬
liche Sanction erhalten, wie sie die vorgeschlagene Konferenz bezwecke.

„Die speciell bundesrcchtlicbe Competenz in Betreff des Bundeslandes
Holstein/' fährt die Depesche fort, „wird dadurch nicht berührt, bleibt vielmehr
auf jede Weise vorbehalten. Aber der Bund hat es zu jeder Zeit anerkannt,
daß seine Rechte auf Schleswig internationaler Art seien und einer internatio¬
nalen Behandlung sich nicht entziehen."

Dann heißt es gegen den Schluß und dies ist die bedeutsamste Stelle der
Depesche:

„Wir sind überzeugt, daß unsre deutschen Bundesgenossen von der Noth¬
wendigkeit ihrer Theilnahme an den bevorstehenden Verhandlungen durchdrungen
sein werden, und wir können auf Seite des Bundes keinen Grund auffinden,
weshalb er seine Mitwirkung zu Berathungen versagen sollte, welche den von
der einladenden Macht ausgesprochenen Zweck verfolgen. Auch der Umstand,
daß der deutsche Bund dem l on d oner Ver trag von 1832 nicht bei-
getreten ist, während die übrigen Theilnehmer der Konferenz zu
den ursprünglichen Unterzeichnern desselben gehören, wird den
Bund nicht verhindern können, da der Vertrag in der Einladung
gar nicht berührt ist und eine Berathung des Bundes mit den
dabei betheiligten Mächten keine Folgerungen über eine Aner¬
kennung desselben zuläßt. Die Herstellung des Friedens, die Verhütung
weiterer Complicationen, die Vermeidung fernerer größerer Opfer, endlich die
Gewinnung eines Zustandes, bei'welchem alle Rechte und Jnter-
essen Deutschlands und der Herzogthümer (auch das durch das lon¬
doner Protokoll umgestoßene aus einen eigenen Fürsten? — im Fall dies zu
bejahen, träte Preußen von dem Protokoll zurück) vollständig ge¬
wahrt und für die Zukunft gesichert werden, sind Zwecke, zu deren
Erreichung mitzuwirken jede Macht.' und vor allem der Bund, als eine Pflicht
anerkennen muß. Diejenige Negierung würde eine schwere Verantwortung auf
sich nehmen, welche einen dazu dargebotenen Ausweg von vornherein von sich
weisen wollte.

Wir glauben, daß der Bund ebensowenig wie wir selbst und Oestreich die
von Dänemark vorgcschlagne Basis auch nur als Ausgangspunkt der Berathungen
hätte annehmen können. Aber wir zweifeln nicht, daß der Bund ebenso wie
wir selbst und Oestreich die von England ohne eine solche Basis ergangne
Einladung zu Berathungen über die Mittel zur Herstellung des Friedens, wo¬
durch keine Verpflichtung für irgendeine bestimmte Lösung im
Voraus übernommen wird, als annehmbar anerkennen und der Einladung
entsprechen werde." —

„Wenn die Bundesversammlung zunächst im Princip ihre Theilnahme zu¬
sagt, und demgemäß die englische Note beantworten läßt, so wird die Form, in
welcher der Bund auf der Conferenz zu vertreten sein wird, Gegenstand weiterer
Berathung sein können."

Aus dem Schluß dieser preußischen Note ergiebt sich, daß die östreichischen
Gesandten bei den einzelnen Bundesregierungen „in entsprechender Weise" in-
struirt sind. *

Aus Berlin erfährt man noch, daß der König sich wiederholt gegen das
Princip der Integrität der dänischen Monarchie als ein gegen die Legitimität
und insofern auch gegen Preußen gerichtetes ausgesprochen hat.




Vermmrwrtlicher Redacteur! Dr. Murip Busch.
Verlag von F. L. H erdig. — Druck von C. E. Elbert in Leipzig.
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[0128] es seinem Interesse, daß die neu zu begründenden Verhältnisse eine völkerrecht¬ liche Sanction erhalten, wie sie die vorgeschlagene Konferenz bezwecke. „Die speciell bundesrcchtlicbe Competenz in Betreff des Bundeslandes Holstein/' fährt die Depesche fort, „wird dadurch nicht berührt, bleibt vielmehr auf jede Weise vorbehalten. Aber der Bund hat es zu jeder Zeit anerkannt, daß seine Rechte auf Schleswig internationaler Art seien und einer internatio¬ nalen Behandlung sich nicht entziehen." Dann heißt es gegen den Schluß und dies ist die bedeutsamste Stelle der Depesche: „Wir sind überzeugt, daß unsre deutschen Bundesgenossen von der Noth¬ wendigkeit ihrer Theilnahme an den bevorstehenden Verhandlungen durchdrungen sein werden, und wir können auf Seite des Bundes keinen Grund auffinden, weshalb er seine Mitwirkung zu Berathungen versagen sollte, welche den von der einladenden Macht ausgesprochenen Zweck verfolgen. Auch der Umstand, daß der deutsche Bund dem l on d oner Ver trag von 1832 nicht bei- getreten ist, während die übrigen Theilnehmer der Konferenz zu den ursprünglichen Unterzeichnern desselben gehören, wird den Bund nicht verhindern können, da der Vertrag in der Einladung gar nicht berührt ist und eine Berathung des Bundes mit den dabei betheiligten Mächten keine Folgerungen über eine Aner¬ kennung desselben zuläßt. Die Herstellung des Friedens, die Verhütung weiterer Complicationen, die Vermeidung fernerer größerer Opfer, endlich die Gewinnung eines Zustandes, bei'welchem alle Rechte und Jnter- essen Deutschlands und der Herzogthümer (auch das durch das lon¬ doner Protokoll umgestoßene aus einen eigenen Fürsten? — im Fall dies zu bejahen, träte Preußen von dem Protokoll zurück) vollständig ge¬ wahrt und für die Zukunft gesichert werden, sind Zwecke, zu deren Erreichung mitzuwirken jede Macht.' und vor allem der Bund, als eine Pflicht anerkennen muß. Diejenige Negierung würde eine schwere Verantwortung auf sich nehmen, welche einen dazu dargebotenen Ausweg von vornherein von sich weisen wollte. Wir glauben, daß der Bund ebensowenig wie wir selbst und Oestreich die von Dänemark vorgcschlagne Basis auch nur als Ausgangspunkt der Berathungen hätte annehmen können. Aber wir zweifeln nicht, daß der Bund ebenso wie wir selbst und Oestreich die von England ohne eine solche Basis ergangne Einladung zu Berathungen über die Mittel zur Herstellung des Friedens, wo¬ durch keine Verpflichtung für irgendeine bestimmte Lösung im Voraus übernommen wird, als annehmbar anerkennen und der Einladung entsprechen werde." — „Wenn die Bundesversammlung zunächst im Princip ihre Theilnahme zu¬ sagt, und demgemäß die englische Note beantworten läßt, so wird die Form, in welcher der Bund auf der Conferenz zu vertreten sein wird, Gegenstand weiterer Berathung sein können." Aus dem Schluß dieser preußischen Note ergiebt sich, daß die östreichischen Gesandten bei den einzelnen Bundesregierungen „in entsprechender Weise" in- struirt sind. * Aus Berlin erfährt man noch, daß der König sich wiederholt gegen das Princip der Integrität der dänischen Monarchie als ein gegen die Legitimität und insofern auch gegen Preußen gerichtetes ausgesprochen hat. Vermmrwrtlicher Redacteur! Dr. Murip Busch. Verlag von F. L. H erdig. — Druck von C. E. Elbert in Leipzig.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_188560/128>, abgerufen am 23.07.2024.