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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. I. Band.

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beaute, sondern auch als die mit ihnen im Range gleichstehenden Offiziere
gestellt worden.

Ueber das Wirken jener Verwaltungszweige, welche das erforderliche Kriegs¬
material zu erzeugen, zu verwalten und aufzubewahren haben, z. B. Zeugsartillerie,
Grenzverwaltung. Verpflegsbranche und Marinevcrwaltung, wurde bereits in
einem früheren Artikel berichtet und einige Krebsschäden dieser Institute enthüllt,
daher hier von denselben nur insofern die Rede sein wird, als es die Voll¬
ständigkeit erfordert und auf das Personelle Rücksicht genommen werden muß.
Ueberdem bestehen die meisten dieser Institute aus Offizieren, welche vor¬
kommenden Falles auch zu dem eigentlichen Truppendienste herangezogen werden
können, und kommen daher weniger in Betracht.

Betrachten wir dagegen vorerst jene Branchen, deren einzelne Mitglieder
den verschiedenen Truppenabtheilungen permanent zugewiesen sind, mit den¬
selben in der Garnison und im Feldlager leben und daher mehr Soldaten als
Beamte sind, kurz die eigentlichen Nichtcombattanten der Armee. Dieselben
sind nach einem gewissen Schema bei den verschiedenen Militärbehörden ver¬
theilt und so wie sich bei dem Kriegsministerium die Spitzen dieser Behörden
befinden, so sind auch den commandirenden Generalen in den Provinzen, den
Divisions- und Brigadegeneralen, sowie den Obeisten und den Chefs mancher
Bataillone die Vertreter dieser Branchen als medicinische, juridische und geist¬
liche Referenten zugetheilt. Es gehören zu diesen Branchen, welche trotz ihres
Verbandes doch immer einen Staat im Staate bilden, die Feldgeistlichkeit,
die Feldärzte, Auditoren, Rechnungsführer und Kriegscommissäre.

Die Militärseelsorger, vuIZo Feldpater, sind, wenn man die zahlreichen
Abstufungen der militärischen oder der kirchlichen Hierarchie dagegen stellt, ziem¬
lich einfach organisirt. Feldkapläne, superiore und ein Bischof, der sogenannte
apostolische Feldvicar, bilden die ganze Rangleiter, welche sich dem Ehrgeize
darbietet. Die Ersteren befinden sich bei den Regimentern oder als sogenannte
Garnisonskapläne in den größeren Festungen und.Hauptstädten, die superiore
führen die Ueberwachung der religiösen Angelegenheiten bei den Armeecorps
oder Generalaten und der Feldbischvf ist der oberste Leiter des Ganzen, unter¬
steht aber in mehrfacher Hinsicht dem Kriegsministerium, in rein religiösen
Angelegenheiten jedoch dem Staatsministerium, ja selbst dem Erzbischof von
Wien. Er bezieht den Gehalt eines Generalmajors und hat nur ein wenig
zahlreiches Personal zu seiner nächsten Verfügung. Die superiore, welche in
mehre Gehaltsclassen getheilt sind, beziehen die Gehalte der gleichstehenden
Stabsoffiziere, während die Kapläne, obwohl im Hauptmannsrange stehend,
theilweise nur den Gehalt der Oberlieutenunts haben. Da die Zahl der höheren
Stellen sehr gering und eine Vacanz in denselben fast nur durch einen Todes¬
fall möglich ist, so ist die Vorrückung eine äußerst langsame und das Loos der


beaute, sondern auch als die mit ihnen im Range gleichstehenden Offiziere
gestellt worden.

Ueber das Wirken jener Verwaltungszweige, welche das erforderliche Kriegs¬
material zu erzeugen, zu verwalten und aufzubewahren haben, z. B. Zeugsartillerie,
Grenzverwaltung. Verpflegsbranche und Marinevcrwaltung, wurde bereits in
einem früheren Artikel berichtet und einige Krebsschäden dieser Institute enthüllt,
daher hier von denselben nur insofern die Rede sein wird, als es die Voll¬
ständigkeit erfordert und auf das Personelle Rücksicht genommen werden muß.
Ueberdem bestehen die meisten dieser Institute aus Offizieren, welche vor¬
kommenden Falles auch zu dem eigentlichen Truppendienste herangezogen werden
können, und kommen daher weniger in Betracht.

Betrachten wir dagegen vorerst jene Branchen, deren einzelne Mitglieder
den verschiedenen Truppenabtheilungen permanent zugewiesen sind, mit den¬
selben in der Garnison und im Feldlager leben und daher mehr Soldaten als
Beamte sind, kurz die eigentlichen Nichtcombattanten der Armee. Dieselben
sind nach einem gewissen Schema bei den verschiedenen Militärbehörden ver¬
theilt und so wie sich bei dem Kriegsministerium die Spitzen dieser Behörden
befinden, so sind auch den commandirenden Generalen in den Provinzen, den
Divisions- und Brigadegeneralen, sowie den Obeisten und den Chefs mancher
Bataillone die Vertreter dieser Branchen als medicinische, juridische und geist¬
liche Referenten zugetheilt. Es gehören zu diesen Branchen, welche trotz ihres
Verbandes doch immer einen Staat im Staate bilden, die Feldgeistlichkeit,
die Feldärzte, Auditoren, Rechnungsführer und Kriegscommissäre.

Die Militärseelsorger, vuIZo Feldpater, sind, wenn man die zahlreichen
Abstufungen der militärischen oder der kirchlichen Hierarchie dagegen stellt, ziem¬
lich einfach organisirt. Feldkapläne, superiore und ein Bischof, der sogenannte
apostolische Feldvicar, bilden die ganze Rangleiter, welche sich dem Ehrgeize
darbietet. Die Ersteren befinden sich bei den Regimentern oder als sogenannte
Garnisonskapläne in den größeren Festungen und.Hauptstädten, die superiore
führen die Ueberwachung der religiösen Angelegenheiten bei den Armeecorps
oder Generalaten und der Feldbischvf ist der oberste Leiter des Ganzen, unter¬
steht aber in mehrfacher Hinsicht dem Kriegsministerium, in rein religiösen
Angelegenheiten jedoch dem Staatsministerium, ja selbst dem Erzbischof von
Wien. Er bezieht den Gehalt eines Generalmajors und hat nur ein wenig
zahlreiches Personal zu seiner nächsten Verfügung. Die superiore, welche in
mehre Gehaltsclassen getheilt sind, beziehen die Gehalte der gleichstehenden
Stabsoffiziere, während die Kapläne, obwohl im Hauptmannsrange stehend,
theilweise nur den Gehalt der Oberlieutenunts haben. Da die Zahl der höheren
Stellen sehr gering und eine Vacanz in denselben fast nur durch einen Todes¬
fall möglich ist, so ist die Vorrückung eine äußerst langsame und das Loos der


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_116464/394>, abgerufen am 24.07.2024.