Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. I. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

Dänemark im Herzogthum Sachsen-Lauenburg nicht succesfionsberechtigt ist.
Denn erstens ist nachgewiesen worden, daß dazu die erfolgte Zustimmung der
Agnaten und der Landstände erforderlich wäre, und diese ist nicht erfolgt, und
es ist nicht einmal Aussicht da, sie zu erreichen. Zweitens haben in Lauen¬
burg nur Mannsstamme zu succediren, und zwar nicht in willkürlicher Reihen¬
folge, sondern mit Bevorzugung des ältern vor dem jüngern - demnach würde
selbst in dem Falle, daß man das für Lauenburg zweifelhafte Succcssionsrecht
der holsteinischen herzoglichen Linien als giltig anerkennen wollte, immerhin
das eventuelle Erbrecht Christians des Neunten demjenigen des Herzogs Frie¬
drich von Augustenburg nachstehen. Drittens haben endlich die verschiednen Be¬
sitzwechsel den Bestand Sachsen-Lauenburgs als besondres Herzogthum (mit An¬
recht auf eine bestimmte Successionsordnung) nicht aufgehoben, und co beruht
nicht auf den Verträgen, sondern auf einseitiger dänischer Prätension, daß
Lauenburg ein für alle Mal mit dem dänischen Throne zu vererben habe. Da¬
her ist auch in dieser Beziehung die Successionsberechtiguug König Christians
des Neunten in Sachsen-Lauenburg bestimmt in Abrede zu stellen.




Ein Seitenstück zu Goethes Beschreibung der Krönung
Kaiser Joseph des Zweiten.

Den meisten unserer Leser ist ohne Zweifel der Schriftsteller, aus dessen
Memoiren wir hier ein Stück mittheilen, nicht wenigen vielleicht das mitge¬
theilte Stück selbst bekannt; auch die letzteren indeß lassen sich dasselbe wohl
gern einmal in das Gedächtniß zurückrufen. Ritter v. Lang ist bekanntlich im
"eueren Deutschland einer der ersten Verfasser solcher Denkwürdigkeiten aus
dem eigenen Leben, deren Interesse nicht wesentlich auf literaturgeschichtlichem,
sondern auf politischem und allgemeinerem, culturhistorischen Gebiete zu suchen
ist. Die äußerst verschiedenen Lebenslagen, durch welche er hindurchgegangen,
haben ihn in eine Menge bedeutender Beziehungen gebracht; indeß sind es nicht
sowohl große Aufschlüsse über einzelne, hervorragende Persönlichkeiten und Be.
gebcnheiten, ihre Beweggründe, Ursachen u. dergl. in., durch welche die Me-


Dänemark im Herzogthum Sachsen-Lauenburg nicht succesfionsberechtigt ist.
Denn erstens ist nachgewiesen worden, daß dazu die erfolgte Zustimmung der
Agnaten und der Landstände erforderlich wäre, und diese ist nicht erfolgt, und
es ist nicht einmal Aussicht da, sie zu erreichen. Zweitens haben in Lauen¬
burg nur Mannsstamme zu succediren, und zwar nicht in willkürlicher Reihen¬
folge, sondern mit Bevorzugung des ältern vor dem jüngern - demnach würde
selbst in dem Falle, daß man das für Lauenburg zweifelhafte Succcssionsrecht
der holsteinischen herzoglichen Linien als giltig anerkennen wollte, immerhin
das eventuelle Erbrecht Christians des Neunten demjenigen des Herzogs Frie¬
drich von Augustenburg nachstehen. Drittens haben endlich die verschiednen Be¬
sitzwechsel den Bestand Sachsen-Lauenburgs als besondres Herzogthum (mit An¬
recht auf eine bestimmte Successionsordnung) nicht aufgehoben, und co beruht
nicht auf den Verträgen, sondern auf einseitiger dänischer Prätension, daß
Lauenburg ein für alle Mal mit dem dänischen Throne zu vererben habe. Da¬
her ist auch in dieser Beziehung die Successionsberechtiguug König Christians
des Neunten in Sachsen-Lauenburg bestimmt in Abrede zu stellen.




Ein Seitenstück zu Goethes Beschreibung der Krönung
Kaiser Joseph des Zweiten.

Den meisten unserer Leser ist ohne Zweifel der Schriftsteller, aus dessen
Memoiren wir hier ein Stück mittheilen, nicht wenigen vielleicht das mitge¬
theilte Stück selbst bekannt; auch die letzteren indeß lassen sich dasselbe wohl
gern einmal in das Gedächtniß zurückrufen. Ritter v. Lang ist bekanntlich im
»eueren Deutschland einer der ersten Verfasser solcher Denkwürdigkeiten aus
dem eigenen Leben, deren Interesse nicht wesentlich auf literaturgeschichtlichem,
sondern auf politischem und allgemeinerem, culturhistorischen Gebiete zu suchen
ist. Die äußerst verschiedenen Lebenslagen, durch welche er hindurchgegangen,
haben ihn in eine Menge bedeutender Beziehungen gebracht; indeß sind es nicht
sowohl große Aufschlüsse über einzelne, hervorragende Persönlichkeiten und Be.
gebcnheiten, ihre Beweggründe, Ursachen u. dergl. in., durch welche die Me-


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0038" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/116503"/>
          <p xml:id="ID_91" prev="#ID_90"> Dänemark im Herzogthum Sachsen-Lauenburg nicht succesfionsberechtigt ist.<lb/>
Denn erstens ist nachgewiesen worden, daß dazu die erfolgte Zustimmung der<lb/>
Agnaten und der Landstände erforderlich wäre, und diese ist nicht erfolgt, und<lb/>
es ist nicht einmal Aussicht da, sie zu erreichen. Zweitens haben in Lauen¬<lb/>
burg nur Mannsstamme zu succediren, und zwar nicht in willkürlicher Reihen¬<lb/>
folge, sondern mit Bevorzugung des ältern vor dem jüngern - demnach würde<lb/>
selbst in dem Falle, daß man das für Lauenburg zweifelhafte Succcssionsrecht<lb/>
der holsteinischen herzoglichen Linien als giltig anerkennen wollte, immerhin<lb/>
das eventuelle Erbrecht Christians des Neunten demjenigen des Herzogs Frie¬<lb/>
drich von Augustenburg nachstehen. Drittens haben endlich die verschiednen Be¬<lb/>
sitzwechsel den Bestand Sachsen-Lauenburgs als besondres Herzogthum (mit An¬<lb/>
recht auf eine bestimmte Successionsordnung) nicht aufgehoben, und co beruht<lb/>
nicht auf den Verträgen, sondern auf einseitiger dänischer Prätension, daß<lb/>
Lauenburg ein für alle Mal mit dem dänischen Throne zu vererben habe. Da¬<lb/>
her ist auch in dieser Beziehung die Successionsberechtiguug König Christians<lb/>
des Neunten in Sachsen-Lauenburg bestimmt in Abrede zu stellen.</p><lb/>
          <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
        </div>
        <div n="1">
          <head> Ein Seitenstück zu Goethes Beschreibung der Krönung<lb/>
Kaiser Joseph des Zweiten.</head><lb/>
          <p xml:id="ID_92" next="#ID_93"> Den meisten unserer Leser ist ohne Zweifel der Schriftsteller, aus dessen<lb/>
Memoiren wir hier ein Stück mittheilen, nicht wenigen vielleicht das mitge¬<lb/>
theilte Stück selbst bekannt; auch die letzteren indeß lassen sich dasselbe wohl<lb/>
gern einmal in das Gedächtniß zurückrufen. Ritter v. Lang ist bekanntlich im<lb/>
»eueren Deutschland einer der ersten Verfasser solcher Denkwürdigkeiten aus<lb/>
dem eigenen Leben, deren Interesse nicht wesentlich auf literaturgeschichtlichem,<lb/>
sondern auf politischem und allgemeinerem, culturhistorischen Gebiete zu suchen<lb/>
ist. Die äußerst verschiedenen Lebenslagen, durch welche er hindurchgegangen,<lb/>
haben ihn in eine Menge bedeutender Beziehungen gebracht; indeß sind es nicht<lb/>
sowohl große Aufschlüsse über einzelne, hervorragende Persönlichkeiten und Be.<lb/>
gebcnheiten, ihre Beweggründe, Ursachen u. dergl. in., durch welche die Me-</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0038] Dänemark im Herzogthum Sachsen-Lauenburg nicht succesfionsberechtigt ist. Denn erstens ist nachgewiesen worden, daß dazu die erfolgte Zustimmung der Agnaten und der Landstände erforderlich wäre, und diese ist nicht erfolgt, und es ist nicht einmal Aussicht da, sie zu erreichen. Zweitens haben in Lauen¬ burg nur Mannsstamme zu succediren, und zwar nicht in willkürlicher Reihen¬ folge, sondern mit Bevorzugung des ältern vor dem jüngern - demnach würde selbst in dem Falle, daß man das für Lauenburg zweifelhafte Succcssionsrecht der holsteinischen herzoglichen Linien als giltig anerkennen wollte, immerhin das eventuelle Erbrecht Christians des Neunten demjenigen des Herzogs Frie¬ drich von Augustenburg nachstehen. Drittens haben endlich die verschiednen Be¬ sitzwechsel den Bestand Sachsen-Lauenburgs als besondres Herzogthum (mit An¬ recht auf eine bestimmte Successionsordnung) nicht aufgehoben, und co beruht nicht auf den Verträgen, sondern auf einseitiger dänischer Prätension, daß Lauenburg ein für alle Mal mit dem dänischen Throne zu vererben habe. Da¬ her ist auch in dieser Beziehung die Successionsberechtiguug König Christians des Neunten in Sachsen-Lauenburg bestimmt in Abrede zu stellen. Ein Seitenstück zu Goethes Beschreibung der Krönung Kaiser Joseph des Zweiten. Den meisten unserer Leser ist ohne Zweifel der Schriftsteller, aus dessen Memoiren wir hier ein Stück mittheilen, nicht wenigen vielleicht das mitge¬ theilte Stück selbst bekannt; auch die letzteren indeß lassen sich dasselbe wohl gern einmal in das Gedächtniß zurückrufen. Ritter v. Lang ist bekanntlich im »eueren Deutschland einer der ersten Verfasser solcher Denkwürdigkeiten aus dem eigenen Leben, deren Interesse nicht wesentlich auf literaturgeschichtlichem, sondern auf politischem und allgemeinerem, culturhistorischen Gebiete zu suchen ist. Die äußerst verschiedenen Lebenslagen, durch welche er hindurchgegangen, haben ihn in eine Menge bedeutender Beziehungen gebracht; indeß sind es nicht sowohl große Aufschlüsse über einzelne, hervorragende Persönlichkeiten und Be. gebcnheiten, ihre Beweggründe, Ursachen u. dergl. in., durch welche die Me-

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_116464
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_116464/38
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_116464/38>, abgerufen am 24.07.2024.