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Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, I. Semester. I. Band.

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zu viel zu den gemeinschaftlichen Ausgaben entrichten müssen, ohne daß der
Ständeversammlung irgend ein Mittel blieb, dies zu verhindern, und ohne daß
ihre Forderungen auf Rückerstattung der zu viel gezählten Summe irgend Gehör
gesunden hätten.

Bei einer solchen Finanzwirthschaft ist es leicht erklärlich, wie so das König¬
reich, obwohl in demselben in der Zeitperiode von nach 1848 beträchtliche Steuer¬
herabsetzungen stattgefunden haben, und obwohl es für Literatur, Kunst und
gemeinnützige Zwecke Jahr für Jahr aus seiner besondern Kasse sehr erhebliche
Summen verwendet, dennoch für sich noch einen aparten Kassenbehalt und
Reservefonds von gegen sieben Millionen Thlr. aufhäufen konnte,! während in
Holstein, wo für Literatur, Kunst und gemeinnützige Zwecke fast gar nichts von
Staatswegen gethan wird, außer der Einführung einer neuen Steuer und der
Erhöhung des Zolltarifs, die Landsteuer in derselben Periode auf das Vierfache
und die Haussteuer aus das Doppelte erhöht werden mußte, um nur den An¬
forderungen der dänischen Negierung genügen zu können. Ueberhaupt ist man bei
der neuen Einrichtung des Finanzwesens, durch welche die Aufhebung der frühern
Finanzgemeinschaft und die Trennung in "besondere" und "gemeinschaftliche"
Einnahmen und Ausgaben eingefübrt wurde, mit der größten Willkür und Un¬
gerechtigkeit zu Werke gegangen. Für das dänische Interesse war in dieser Hin¬
sicht aufs Beste gesorgt; Dänemark konnte sich auf die Negierung und auf die
exorbitanten Rechte des Reichstags in Finanzsachen verlassen; die Herzogthümer
dagegen wurden nie um ihre Zustimmung befragt. Man hielt es nicht einmal
für nöthig, ihre Landesvcrtretungen bei der Reorganisation des Finanzwesens
auch nur zu Rathe zu ziehen.

Geld und Gewalt! -- das scheint die Losung des dänischen Regimes zu
sein; jede Berufung auf Recht und Billigkeit ist bisher ungehört verklungen.

Der Obliegenheit aber wird sich jedenfalls die Bundesversammlung nicht
entziehen können, von der dänischen Regierung ernste Rechenschaft über ihr Ver¬
fahren in Betreff des Budgets für das Finanzjahr 1861-62 zu fordern. Sie
wird dies thun müssen, einerseits um die Rechte und Interessen Holsteins vor
einer so schweren Beeinträchtigung, wie die dänische Regierung sie sich nach
Ausweis der "Staatsrechnung" erlaubt hat, zu schützen, und andrerseits, um der
dänischen Negierung zu dewas.n, daß es derselben nicht gestattet ist, mit den
Decreten des Bundes ein frivoles Spiel zu treiben.




Das ClMusidml in der nider Kunst.

Der Widerwille der ersten Christen gegen Bildwerke und Gemälde verlor
sich schon im zweiten und dritten Jahrhundert, und wenn auch die Darstellung


zu viel zu den gemeinschaftlichen Ausgaben entrichten müssen, ohne daß der
Ständeversammlung irgend ein Mittel blieb, dies zu verhindern, und ohne daß
ihre Forderungen auf Rückerstattung der zu viel gezählten Summe irgend Gehör
gesunden hätten.

Bei einer solchen Finanzwirthschaft ist es leicht erklärlich, wie so das König¬
reich, obwohl in demselben in der Zeitperiode von nach 1848 beträchtliche Steuer¬
herabsetzungen stattgefunden haben, und obwohl es für Literatur, Kunst und
gemeinnützige Zwecke Jahr für Jahr aus seiner besondern Kasse sehr erhebliche
Summen verwendet, dennoch für sich noch einen aparten Kassenbehalt und
Reservefonds von gegen sieben Millionen Thlr. aufhäufen konnte,! während in
Holstein, wo für Literatur, Kunst und gemeinnützige Zwecke fast gar nichts von
Staatswegen gethan wird, außer der Einführung einer neuen Steuer und der
Erhöhung des Zolltarifs, die Landsteuer in derselben Periode auf das Vierfache
und die Haussteuer aus das Doppelte erhöht werden mußte, um nur den An¬
forderungen der dänischen Negierung genügen zu können. Ueberhaupt ist man bei
der neuen Einrichtung des Finanzwesens, durch welche die Aufhebung der frühern
Finanzgemeinschaft und die Trennung in „besondere" und „gemeinschaftliche"
Einnahmen und Ausgaben eingefübrt wurde, mit der größten Willkür und Un¬
gerechtigkeit zu Werke gegangen. Für das dänische Interesse war in dieser Hin¬
sicht aufs Beste gesorgt; Dänemark konnte sich auf die Negierung und auf die
exorbitanten Rechte des Reichstags in Finanzsachen verlassen; die Herzogthümer
dagegen wurden nie um ihre Zustimmung befragt. Man hielt es nicht einmal
für nöthig, ihre Landesvcrtretungen bei der Reorganisation des Finanzwesens
auch nur zu Rathe zu ziehen.

Geld und Gewalt! — das scheint die Losung des dänischen Regimes zu
sein; jede Berufung auf Recht und Billigkeit ist bisher ungehört verklungen.

Der Obliegenheit aber wird sich jedenfalls die Bundesversammlung nicht
entziehen können, von der dänischen Regierung ernste Rechenschaft über ihr Ver¬
fahren in Betreff des Budgets für das Finanzjahr 1861-62 zu fordern. Sie
wird dies thun müssen, einerseits um die Rechte und Interessen Holsteins vor
einer so schweren Beeinträchtigung, wie die dänische Regierung sie sich nach
Ausweis der „Staatsrechnung" erlaubt hat, zu schützen, und andrerseits, um der
dänischen Negierung zu dewas.n, daß es derselben nicht gestattet ist, mit den
Decreten des Bundes ein frivoles Spiel zu treiben.




Das ClMusidml in der nider Kunst.

Der Widerwille der ersten Christen gegen Bildwerke und Gemälde verlor
sich schon im zweiten und dritten Jahrhundert, und wenn auch die Darstellung


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[0060] zu viel zu den gemeinschaftlichen Ausgaben entrichten müssen, ohne daß der Ständeversammlung irgend ein Mittel blieb, dies zu verhindern, und ohne daß ihre Forderungen auf Rückerstattung der zu viel gezählten Summe irgend Gehör gesunden hätten. Bei einer solchen Finanzwirthschaft ist es leicht erklärlich, wie so das König¬ reich, obwohl in demselben in der Zeitperiode von nach 1848 beträchtliche Steuer¬ herabsetzungen stattgefunden haben, und obwohl es für Literatur, Kunst und gemeinnützige Zwecke Jahr für Jahr aus seiner besondern Kasse sehr erhebliche Summen verwendet, dennoch für sich noch einen aparten Kassenbehalt und Reservefonds von gegen sieben Millionen Thlr. aufhäufen konnte,! während in Holstein, wo für Literatur, Kunst und gemeinnützige Zwecke fast gar nichts von Staatswegen gethan wird, außer der Einführung einer neuen Steuer und der Erhöhung des Zolltarifs, die Landsteuer in derselben Periode auf das Vierfache und die Haussteuer aus das Doppelte erhöht werden mußte, um nur den An¬ forderungen der dänischen Negierung genügen zu können. Ueberhaupt ist man bei der neuen Einrichtung des Finanzwesens, durch welche die Aufhebung der frühern Finanzgemeinschaft und die Trennung in „besondere" und „gemeinschaftliche" Einnahmen und Ausgaben eingefübrt wurde, mit der größten Willkür und Un¬ gerechtigkeit zu Werke gegangen. Für das dänische Interesse war in dieser Hin¬ sicht aufs Beste gesorgt; Dänemark konnte sich auf die Negierung und auf die exorbitanten Rechte des Reichstags in Finanzsachen verlassen; die Herzogthümer dagegen wurden nie um ihre Zustimmung befragt. Man hielt es nicht einmal für nöthig, ihre Landesvcrtretungen bei der Reorganisation des Finanzwesens auch nur zu Rathe zu ziehen. Geld und Gewalt! — das scheint die Losung des dänischen Regimes zu sein; jede Berufung auf Recht und Billigkeit ist bisher ungehört verklungen. Der Obliegenheit aber wird sich jedenfalls die Bundesversammlung nicht entziehen können, von der dänischen Regierung ernste Rechenschaft über ihr Ver¬ fahren in Betreff des Budgets für das Finanzjahr 1861-62 zu fordern. Sie wird dies thun müssen, einerseits um die Rechte und Interessen Holsteins vor einer so schweren Beeinträchtigung, wie die dänische Regierung sie sich nach Ausweis der „Staatsrechnung" erlaubt hat, zu schützen, und andrerseits, um der dänischen Negierung zu dewas.n, daß es derselben nicht gestattet ist, mit den Decreten des Bundes ein frivoles Spiel zu treiben. Das ClMusidml in der nider Kunst. Der Widerwille der ersten Christen gegen Bildwerke und Gemälde verlor sich schon im zweiten und dritten Jahrhundert, und wenn auch die Darstellung

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341797_187493/60>, abgerufen am 27.11.2024.