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Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, II. Semester. IV. Band.

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dachten, zeigt unter Andern ihr Opusculum as Zestis eir<n clock.ring.8 et
libros ^ temxoribus D?ceti!l6 Uögis use^us annum 1632; hier versuchten
sie die Unzulässigkeit des römischen Index nachzuweisen, erklärten, das Recht
schlechte Bücher zu verbieten stehe nur den Fürsten zu :c. -- Und als zur sei¬
den Zeit das Lweiclg.rinn I)6ixu,iÄ" vom Jesuiten I. B. Pvza in Rom ver¬
boten wurde, ließen die spanischen Jesuiten dieses Verbot sowenig gelten, daß
sie sogar für eine elegantere Ausgabe des Buches sorgten.

Ueberhaupt war es eine Taktik der Jesuiten, Jndcxverbote, die nicht nach
ihrem Geschmack ausgefallen waren, einfach zu ignoriren; oder sie ließen etwa
nach Verlauf von einigen Jahren dasselbe Buch unverändert aber mit könig¬
lichen Privilegien geschützt wieder drucken.'

Das ist nun freilich anders geworden, da die Jesuiten seit ihrer Restau-
ration selbst in der Congregation mit entscheiden.

Die Vertretung der Orden ist jetzt im Jndexcollegium der Art, daß es
nicht mehr thunlich ist, die eine oder andere der ältern kirchlichen Schulen mit
Judcxdccreten zu überwachen; in der neuern Wissenschaft ersteht ein ihnen allen
gleich gefährlicher Feind, und so wird denn auch das Jndexinstitut besonders
um diese zu bekämpfen und niederzuhalten verwendet. -- Wie ehedem Geschichte,
Jurisprudenz und Naturkunde überwacht wurden, so ist es jetzt vorzüglich
die Philosophie, welche die Jndextheologen in Zucht und Gehorsam zu er¬
halten streben. Keine Philosophie soll geduldet werden, die sich nicht begnügt
mit dem, was bereits Thomas von Aquin in der Summa niedergelegt hat
und besonders die deutsche, die sie als eine Frucht des Protestantismus bezeich¬
nen, verdient wie ein ungezogener Junge bei jedem Schritt und Tritt gezüch¬
tigt zu werden.'

In neuester Zeit nun bildet sich noch eine allerneueste Praxis aus; wahr-
schciniich zum Ersatz dafür, daß die Congregation den Massen gegenüber mehr
und mehr an ihrem Einfluß und Ansehe" einbüßt, wendet sie sich an den Ver¬
fasser, es solle dieser durch den öffentlichen Act seiner Unterwerfung ihr Urtheil
bestätigen. Früher wurde nicht einmal an die Ordenspersonen eine solche Zu-
muthung gestellt, und selbst die letzte für die Jndexcongregation bestimmende
Bulle erwähnt davon noch nichts. Man gibt darum auch der Sache die Wen¬
dung, durch die Verurteilung des Buches könnte der Verdacht entstehen, als
habe der Autor aus Widersetzlichkeit gegen die kirchliche Lehre gefehlt, und
wenn nun der Verfasser einer besondern Rücksicht würdig sei, so solle man ihm
mit dem Antrage, seine Unterwerfung unter das Jndexurtheil aussprechen zu
dürfen, die Gunst erweisen, gleichzeitig mit der Verurtheilung seine Reinigung
vom oben genannten Verdachte zu verkünden. Wie wenig aber dies der wahre
Grund ist, erhellt schou daraus, daß man gegen den, der von dieser Gunst
Gebrauch zu machen keine Lust zeigt, mit Strafen einschreitet.


dachten, zeigt unter Andern ihr Opusculum as Zestis eir<n clock.ring.8 et
libros ^ temxoribus D?ceti!l6 Uögis use^us annum 1632; hier versuchten
sie die Unzulässigkeit des römischen Index nachzuweisen, erklärten, das Recht
schlechte Bücher zu verbieten stehe nur den Fürsten zu :c. — Und als zur sei¬
den Zeit das Lweiclg.rinn I)6ixu,iÄ« vom Jesuiten I. B. Pvza in Rom ver¬
boten wurde, ließen die spanischen Jesuiten dieses Verbot sowenig gelten, daß
sie sogar für eine elegantere Ausgabe des Buches sorgten.

Ueberhaupt war es eine Taktik der Jesuiten, Jndcxverbote, die nicht nach
ihrem Geschmack ausgefallen waren, einfach zu ignoriren; oder sie ließen etwa
nach Verlauf von einigen Jahren dasselbe Buch unverändert aber mit könig¬
lichen Privilegien geschützt wieder drucken.'

Das ist nun freilich anders geworden, da die Jesuiten seit ihrer Restau-
ration selbst in der Congregation mit entscheiden.

Die Vertretung der Orden ist jetzt im Jndexcollegium der Art, daß es
nicht mehr thunlich ist, die eine oder andere der ältern kirchlichen Schulen mit
Judcxdccreten zu überwachen; in der neuern Wissenschaft ersteht ein ihnen allen
gleich gefährlicher Feind, und so wird denn auch das Jndexinstitut besonders
um diese zu bekämpfen und niederzuhalten verwendet. — Wie ehedem Geschichte,
Jurisprudenz und Naturkunde überwacht wurden, so ist es jetzt vorzüglich
die Philosophie, welche die Jndextheologen in Zucht und Gehorsam zu er¬
halten streben. Keine Philosophie soll geduldet werden, die sich nicht begnügt
mit dem, was bereits Thomas von Aquin in der Summa niedergelegt hat
und besonders die deutsche, die sie als eine Frucht des Protestantismus bezeich¬
nen, verdient wie ein ungezogener Junge bei jedem Schritt und Tritt gezüch¬
tigt zu werden.'

In neuester Zeit nun bildet sich noch eine allerneueste Praxis aus; wahr-
schciniich zum Ersatz dafür, daß die Congregation den Massen gegenüber mehr
und mehr an ihrem Einfluß und Ansehe» einbüßt, wendet sie sich an den Ver¬
fasser, es solle dieser durch den öffentlichen Act seiner Unterwerfung ihr Urtheil
bestätigen. Früher wurde nicht einmal an die Ordenspersonen eine solche Zu-
muthung gestellt, und selbst die letzte für die Jndexcongregation bestimmende
Bulle erwähnt davon noch nichts. Man gibt darum auch der Sache die Wen¬
dung, durch die Verurteilung des Buches könnte der Verdacht entstehen, als
habe der Autor aus Widersetzlichkeit gegen die kirchliche Lehre gefehlt, und
wenn nun der Verfasser einer besondern Rücksicht würdig sei, so solle man ihm
mit dem Antrage, seine Unterwerfung unter das Jndexurtheil aussprechen zu
dürfen, die Gunst erweisen, gleichzeitig mit der Verurtheilung seine Reinigung
vom oben genannten Verdachte zu verkünden. Wie wenig aber dies der wahre
Grund ist, erhellt schou daraus, daß man gegen den, der von dieser Gunst
Gebrauch zu machen keine Lust zeigt, mit Strafen einschreitet.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341797_115927/152>, abgerufen am 15.01.2025.