Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, II. Semester. III. Band.treten. Bei vorzüglich guter Aufführung oder bei -- besonderer Protection Manche Regimenter, zumal die in den Hauptstädten garnisonirenden, hat¬ Es bestand ein eigener Turnus, nach welchem die vacanten Fähnrichs¬ Denn je eine Stelle wurde mit einem Zögling der Militärakademie in Auf die Ausbildung der Offiziersaspiranten wurde nur geringe Sorgfalt treten. Bei vorzüglich guter Aufführung oder bei — besonderer Protection Manche Regimenter, zumal die in den Hauptstädten garnisonirenden, hat¬ Es bestand ein eigener Turnus, nach welchem die vacanten Fähnrichs¬ Denn je eine Stelle wurde mit einem Zögling der Militärakademie in Auf die Ausbildung der Offiziersaspiranten wurde nur geringe Sorgfalt <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0350" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/115742"/> <p xml:id="ID_972" prev="#ID_971"> treten. Bei vorzüglich guter Aufführung oder bei — besonderer Protection<lb/> konnte der Cadet zum k. f. Cadeten oder „Kcnsercadeten" befördert werden,<lb/> wo ihm dann die Beförderung zum Offizier gesichert war. Dagegen wurden<lb/> die Söhne der Beamten, Gutsbesitzer und wohlhabenden Bürger,, sowie „son¬<lb/> stige junge Leute von Bildung" nur als ex xroxrÜZ Gemeine angenommen.<lb/> Als solche trugen sie das seidne Portepee gleich den Cadeten, wurden mit<lb/> „Sie" angesprochen, standen aber hinsichtlich der Avancemcntberechtigung den<lb/> Cadeten nach.</p><lb/> <p xml:id="ID_973"> Manche Regimenter, zumal die in den Hauptstädten garnisonirenden, hat¬<lb/> ten oft 70—80 Cadeten und ex proprÜZ, Daß denselben nur geringe Hoff¬<lb/> nungen leuchteten, läßt sich leicht denken, besonders wenn man die Art der Er¬<lb/> gänzung des Offizierscorps näher betrachtet.</p><lb/> <p xml:id="ID_974"> Es bestand ein eigener Turnus, nach welchem die vacanten Fähnrichs¬<lb/> oder Lieutenanlsstellen besetzt wurden, doch hatte diese Vorschrift eben nur auf<lb/> die Person desjenigen, welcher das Recht der Ernennung besaß, nicht aber auf<lb/> die Befähigung der zu Ernennenden Bezug.</p><lb/> <p xml:id="ID_975"> Denn je eine Stelle wurde mit einem Zögling der Militärakademie in<lb/> Wiener-Neustadt, eine zweite mit einem Zögling eines der drei Cadetenhäuser<lb/> (in Gratzs. Ollmütz und Mailand) und die dritte mit einem Kcnsercadeten des<lb/> Regiments besetzt. Drei andere Stellen standen dem Inhaber des Regiments,<lb/> zuweilen auch dem Oberst zur Verfügung, worauf wieder der Militärakademie<lb/> das Besetzungsrecht zufiel. Der Inhaber war bei der Auswahl der zu Er¬<lb/> nennenden an keine Rücksicht gebunden, und wenn auch in der Regel zuerst<lb/> einer der ältesten Cadeten und dann ein von dem Oberst vorgeschlagenes In¬<lb/> dividuum befördert werden und nur eine Stelle zur unbeschränkten Disposition<lb/> des Inhabers verbleiben sollte, so konnte der letztere doch, ohne eine Rüge zu<lb/> gewärtigen, auch alle Stellen nach seinem Belieben ersetzen, Cadeten anderer<lb/> Regimenter in sein Regiment aufnehmen, ja selbst junge Leute des Civilstandes<lb/> direct zu Offizieren ernennen. Auch wurden einzelne durch den Hofkriegsrath<lb/> befördert, und zeitweilig wurden die Söhne der ersten Adelsgeschlechter von dem<lb/> Kaiser zu Offizieren ernannt.</p><lb/> <p xml:id="ID_976" next="#ID_977"> Auf die Ausbildung der Offiziersaspiranten wurde nur geringe Sorgfalt<lb/> verwendet, und die bei den Regimentern bestehenden Cadetenschulen befanden<lb/> sich häufig in einem elenden Zustande und konnten, selbst wenn sie sich einer<lb/> vortrefflichen Leitung erfreuten, schon vermöge ihrer ganzen Einrichtung nicht<lb/> genügen. Lesen, Schreiben, die Anfangsgründe der Mathematik, etwas Zeich¬<lb/> nen und Geographie, vor Allem aber das Dienst- und Exercirreglement<lb/> waren die einzigen Gegenstände, welche gelehrt wurden. Suchte der junge<lb/> Mann eine gediegenere Fach- und allgemeine Ausbildung zu erlangen, so war<lb/> es gut; that er es nicht, so hatte er auch keine Zurücksetzung zu befürchten.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0350]
treten. Bei vorzüglich guter Aufführung oder bei — besonderer Protection
konnte der Cadet zum k. f. Cadeten oder „Kcnsercadeten" befördert werden,
wo ihm dann die Beförderung zum Offizier gesichert war. Dagegen wurden
die Söhne der Beamten, Gutsbesitzer und wohlhabenden Bürger,, sowie „son¬
stige junge Leute von Bildung" nur als ex xroxrÜZ Gemeine angenommen.
Als solche trugen sie das seidne Portepee gleich den Cadeten, wurden mit
„Sie" angesprochen, standen aber hinsichtlich der Avancemcntberechtigung den
Cadeten nach.
Manche Regimenter, zumal die in den Hauptstädten garnisonirenden, hat¬
ten oft 70—80 Cadeten und ex proprÜZ, Daß denselben nur geringe Hoff¬
nungen leuchteten, läßt sich leicht denken, besonders wenn man die Art der Er¬
gänzung des Offizierscorps näher betrachtet.
Es bestand ein eigener Turnus, nach welchem die vacanten Fähnrichs¬
oder Lieutenanlsstellen besetzt wurden, doch hatte diese Vorschrift eben nur auf
die Person desjenigen, welcher das Recht der Ernennung besaß, nicht aber auf
die Befähigung der zu Ernennenden Bezug.
Denn je eine Stelle wurde mit einem Zögling der Militärakademie in
Wiener-Neustadt, eine zweite mit einem Zögling eines der drei Cadetenhäuser
(in Gratzs. Ollmütz und Mailand) und die dritte mit einem Kcnsercadeten des
Regiments besetzt. Drei andere Stellen standen dem Inhaber des Regiments,
zuweilen auch dem Oberst zur Verfügung, worauf wieder der Militärakademie
das Besetzungsrecht zufiel. Der Inhaber war bei der Auswahl der zu Er¬
nennenden an keine Rücksicht gebunden, und wenn auch in der Regel zuerst
einer der ältesten Cadeten und dann ein von dem Oberst vorgeschlagenes In¬
dividuum befördert werden und nur eine Stelle zur unbeschränkten Disposition
des Inhabers verbleiben sollte, so konnte der letztere doch, ohne eine Rüge zu
gewärtigen, auch alle Stellen nach seinem Belieben ersetzen, Cadeten anderer
Regimenter in sein Regiment aufnehmen, ja selbst junge Leute des Civilstandes
direct zu Offizieren ernennen. Auch wurden einzelne durch den Hofkriegsrath
befördert, und zeitweilig wurden die Söhne der ersten Adelsgeschlechter von dem
Kaiser zu Offizieren ernannt.
Auf die Ausbildung der Offiziersaspiranten wurde nur geringe Sorgfalt
verwendet, und die bei den Regimentern bestehenden Cadetenschulen befanden
sich häufig in einem elenden Zustande und konnten, selbst wenn sie sich einer
vortrefflichen Leitung erfreuten, schon vermöge ihrer ganzen Einrichtung nicht
genügen. Lesen, Schreiben, die Anfangsgründe der Mathematik, etwas Zeich¬
nen und Geographie, vor Allem aber das Dienst- und Exercirreglement
waren die einzigen Gegenstände, welche gelehrt wurden. Suchte der junge
Mann eine gediegenere Fach- und allgemeine Ausbildung zu erlangen, so war
es gut; that er es nicht, so hatte er auch keine Zurücksetzung zu befürchten.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |