Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, I. Semester. I. Band.Aber eine Enttäuschung ließ nicht auf sich warten. Am Donnerstag den Eine spätere mildere Interpretation dieser Erklärung durch die Stern¬ Wer freilich unbefangen den am Montag vom Grafen Bernstorff präci- Es ist zu bedauern, daß das Ministerium der Commission nicht das freund¬ Aber eine Enttäuschung ließ nicht auf sich warten. Am Donnerstag den Eine spätere mildere Interpretation dieser Erklärung durch die Stern¬ Wer freilich unbefangen den am Montag vom Grafen Bernstorff präci- Es ist zu bedauern, daß das Ministerium der Commission nicht das freund¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0412" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/113654"/> <p xml:id="ID_1267"> Aber eine Enttäuschung ließ nicht auf sich warten. Am Donnerstag den<lb/> 27. Febr. wurde in der deutschen Commission der von der Subcommissio»<lb/> vereinbarte Antrag vorgelegt. Graf Bernstorff erschien in dieser Sitzung nicht<lb/> selbst, sondern ließ sich durch den Legationsrath Hcvke vertreten. Dieser aber<lb/> sprach sich dahin aus. daß die Regierung „die vorliegende Fassung des Reso-<lb/> lutions-Antrages nicht als eine solche anerkennen könne, welche ihrem Stand¬<lb/> punkte entspreche"; mit den Motiven, deren Wegfall als das Wünschens-<lb/> wertheste bezeichnet wurde, könne die Regierung sich nach Form und Inhalt<lb/> nicht einverstanden erklären.</p><lb/> <p xml:id="ID_1268"> Eine spätere mildere Interpretation dieser Erklärung durch die Stern¬<lb/> zeitung, welche hervorzuheben suchte, daß die Staatsregierung doch mit der<lb/> Tendenz des Antrages einverstanden sei. vermochte den ungünstigen Eindruck<lb/> nicht zu verwischen, welchen der Vertreter des Ministeriums in der Commission<lb/> hervorgebracht hatte, die Commission gab die Hoffnung auf, eine Einigung<lb/> mit der Regierung zu erzielen. Der Antrag wurde noch einmal an tue<lb/> Subcommission zurückgewiesen in der Absicht, nunmehr die der Regierung ge><lb/> machten Concessionen zurückzunehmen. Die Folge war eine wesentliche Ver¬<lb/> änderung des Antrages. Diese „Verschärfung" besteht in zwei Punkten.<lb/> Erstens ist in die Motive ausdrücklich die Erwähnung des „nicht mehr zu<lb/> Recht bestehenden Bundestags" aufgenommen. Zweitens hat die zweite Re¬<lb/> flation des Antrages am Schluß eine veränderte Fassung erhalten, so daß<lb/> sie jetzt lautet: „in welchem die Krone Preußen die einheitliche Bundesregie¬<lb/> rung führt und durch eine gemeinsame parlamentarische Vertretung für Frei-<lb/> heit und Recht des deutschen Volkes die unerläßlichen Garantien geboten<lb/> werden." Den so veränderten Antrag hat die Commission mit allen gegen<lb/> zwei Stimmen angenommen, und will ihn dem Hause zur Annahme em¬<lb/> pfehlen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1269"> Wer freilich unbefangen den am Montag vom Grafen Bernstorff präci-<lb/> sirten Standpunkt der Regierung mit dem aus den Berathungen der Sub¬<lb/> commission hervorgegangenen Antrag vergleicht, der konnte den principiellen Un¬<lb/> terschied auch dieser beiden Auffassungen nicht verkennen. Es ist derselbe Unterschied,<lb/> welcher zwischen der preußische» Depesche vom 20. Decbr. v. I. und der<lb/> badischen Denkschrift vom 28. Jan. d. I. obwaltet. Die eine geht vom<lb/> bestehenden Bundesrecht ans und erstrebt auf Grundlage des Artikel 11 der<lb/> Bundesacte einen engeren Verein mehrerer deutscher Staaten. Die andere<lb/> geht vom nationalen Bedürfniß aus. und erstrebt die bundesstaatliche Eini¬<lb/> gung des gesammten außeröstreichischen Deutschlands. Das ist der Gegensatz,<lb/> welcher bei der bevorstehenden Debatte durchgesuchten werden wird.</p><lb/> <p xml:id="ID_1270" next="#ID_1271"> Es ist zu bedauern, daß das Ministerium der Commission nicht das freund¬<lb/> liche Entgegenkommen bewiesen hat, welches vorzugsweise in dieser Frage ge--</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0412]
Aber eine Enttäuschung ließ nicht auf sich warten. Am Donnerstag den
27. Febr. wurde in der deutschen Commission der von der Subcommissio»
vereinbarte Antrag vorgelegt. Graf Bernstorff erschien in dieser Sitzung nicht
selbst, sondern ließ sich durch den Legationsrath Hcvke vertreten. Dieser aber
sprach sich dahin aus. daß die Regierung „die vorliegende Fassung des Reso-
lutions-Antrages nicht als eine solche anerkennen könne, welche ihrem Stand¬
punkte entspreche"; mit den Motiven, deren Wegfall als das Wünschens-
wertheste bezeichnet wurde, könne die Regierung sich nach Form und Inhalt
nicht einverstanden erklären.
Eine spätere mildere Interpretation dieser Erklärung durch die Stern¬
zeitung, welche hervorzuheben suchte, daß die Staatsregierung doch mit der
Tendenz des Antrages einverstanden sei. vermochte den ungünstigen Eindruck
nicht zu verwischen, welchen der Vertreter des Ministeriums in der Commission
hervorgebracht hatte, die Commission gab die Hoffnung auf, eine Einigung
mit der Regierung zu erzielen. Der Antrag wurde noch einmal an tue
Subcommission zurückgewiesen in der Absicht, nunmehr die der Regierung ge>
machten Concessionen zurückzunehmen. Die Folge war eine wesentliche Ver¬
änderung des Antrages. Diese „Verschärfung" besteht in zwei Punkten.
Erstens ist in die Motive ausdrücklich die Erwähnung des „nicht mehr zu
Recht bestehenden Bundestags" aufgenommen. Zweitens hat die zweite Re¬
flation des Antrages am Schluß eine veränderte Fassung erhalten, so daß
sie jetzt lautet: „in welchem die Krone Preußen die einheitliche Bundesregie¬
rung führt und durch eine gemeinsame parlamentarische Vertretung für Frei-
heit und Recht des deutschen Volkes die unerläßlichen Garantien geboten
werden." Den so veränderten Antrag hat die Commission mit allen gegen
zwei Stimmen angenommen, und will ihn dem Hause zur Annahme em¬
pfehlen.
Wer freilich unbefangen den am Montag vom Grafen Bernstorff präci-
sirten Standpunkt der Regierung mit dem aus den Berathungen der Sub¬
commission hervorgegangenen Antrag vergleicht, der konnte den principiellen Un¬
terschied auch dieser beiden Auffassungen nicht verkennen. Es ist derselbe Unterschied,
welcher zwischen der preußische» Depesche vom 20. Decbr. v. I. und der
badischen Denkschrift vom 28. Jan. d. I. obwaltet. Die eine geht vom
bestehenden Bundesrecht ans und erstrebt auf Grundlage des Artikel 11 der
Bundesacte einen engeren Verein mehrerer deutscher Staaten. Die andere
geht vom nationalen Bedürfniß aus. und erstrebt die bundesstaatliche Eini¬
gung des gesammten außeröstreichischen Deutschlands. Das ist der Gegensatz,
welcher bei der bevorstehenden Debatte durchgesuchten werden wird.
Es ist zu bedauern, daß das Ministerium der Commission nicht das freund¬
liche Entgegenkommen bewiesen hat, welches vorzugsweise in dieser Frage ge--
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