Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, I. Semester. I. Band.Todesnoth im Stiche zu lassen. Gern nehmen wir an, daß er die Opfer, Aber das war nicht seine Schuld, sondern schuld des Standes, in dem Bon solchem Standpunkt aus ist es dem Historiker unmöglich, das Rei¬ Todesnoth im Stiche zu lassen. Gern nehmen wir an, daß er die Opfer, Aber das war nicht seine Schuld, sondern schuld des Standes, in dem Bon solchem Standpunkt aus ist es dem Historiker unmöglich, das Rei¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0400" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/113642"/> <p xml:id="ID_1229" prev="#ID_1228"> Todesnoth im Stiche zu lassen. Gern nehmen wir an, daß er die Opfer,<lb/> welche er in Haft führte, menschlicher behandelte, als die meiste» seiner Ge¬<lb/> nossen thaten, und daß er sie nichl ohne einen Zug von guter Laune anschnaubte und<lb/> mit dem Tode bedrohte, ja daß er sie wohlwollender,' als irgend ein Anderer mit<lb/> einem Tritt auf das Gesäß entließ. Aber alle diese menschlichen Eigenschaften,<lb/> welche ihn unter seinen Standesgenossen immerhin als eine verhältnißmäßig<lb/> behagliche Gestalt erscheinen lassen, reichen nicht aus, um ihn in der Hauptsache<lb/> aus der Masse herauszuheben. Er war — in seiner Reiterzeit — ein adeliger Räu¬<lb/> ber, in den unsittlichen Ueberlieferungen seines Berufes aufgewachsen, eben so schäd¬<lb/> lich für Sicherheit, Bildung und Wohlstand seiner Zeltgenossen, ebenso unnütz<lb/> für die höchsten Interessen seiner Zeit, als irgend ein anderer Junker, der am<lb/> Main und Spessart aus Kaufmannsgüter lauerte und seine Fehdebriefe an die<lb/> Thore von Nürnberg heften ließ.</p><lb/> <p xml:id="ID_1230"> Aber das war nicht seine Schuld, sondern schuld des Standes, in dem<lb/> er aufgewachsen war. Schuld seiner Zeit! — Auf diesen Einwurf, der eine<lb/> Frage von allgemeinsten Interesse berührt, diene folgende Antwort. Für das<lb/> historische Urtheil überPersonen gelten drei höchste Grundsätze. Erstens wir<lb/> haben jede Eigenthümlichkeit in Sitte, Rechtsgefühl, Moral einer vergangenen Pe¬<lb/> riode abzuschätzen nach Sitte, Moral und Rechtsgefühl der Gegenwart. Wie un¬<lb/> befangen und liebevoll auch der Historiker das Besondere und Beschränkte ir¬<lb/> gend einer Zeit erkläre und in seinem innern Zusammenhange mit noch<lb/> früheren Entwickelungsstufen als nothwendig und unvermeidlich darlege, im¬<lb/> mer muß bei Abschätzung des Guten und Bösen, des Segens und Nachtheils<lb/> menschlicher Verhältnisse der letzte Maßstab seiner Beurtheilung aus der Bildung<lb/> und den ethischen Bedürfnissen unseres Lebens genommen sein. Zweitens sind<lb/> wir allerdings verpflichtet, den einzelnen Mann in irgend einer Zeit mit dem Ma߬<lb/> stabe zu messen, welchen Intelligenz, Sitte und Moral seiner Zeitgenossen an die<lb/> Hand gibt; und wir werden bei unserm Urtheile über seine Beschränktheiten sorg¬<lb/> fältig zu unterscheiden haben zwischen dem, was seine Schuld und Schuld seiner<lb/> Zeit ist. Eine Unterscheidung, die oft sehr schwer ist, den höchsten Scharfsinn und<lb/> Unbefangenheit eines Historikers in Anspruch nimmt und nicht in allen ein¬<lb/> zelnen Fällen ein sicheres Endurtheil über den relativen sittlichen Werth oder<lb/> Unwerth des Individuums gestattet, weil bei mangelhafter Kenntniß weit<lb/> abliegender Zeiten oft dem schärfsten Auge unmöglich wird, zu unterscheiden,<lb/> was Beschränktheit des Mannes und Beschränktheit der Zeit ist. Drittens<lb/> endlich — und das ist >in vorliegenden Falle entscheidend — haben wir die<lb/> Pflicht, das Individuum innerhalb seiner Zeit zu messen nach den, Maßstäbe,<lb/> welchen die beste Bildung seiner Zeit an die Hand gibt, und wir werden,<lb/> wo diese verurtheilt, nur Entschuldigungsgründe finden in den Beschränkt¬<lb/> heiten, welche dem Einzelnen durch seine Erziehung und Umgebung gegeben<lb/> werden, und durch sein Hängen in einem größeren Kreise von Menschen und<lb/> Interessen, welche in Opposition gegen die höchsten Forderungen ihrer Zeit da¬<lb/> hinleben.</p><lb/> <p xml:id="ID_1231" next="#ID_1232"> Bon solchem Standpunkt aus ist es dem Historiker unmöglich, das Rei¬<lb/> terleben des Bcrlichingers mit Billigung zu behandeln. Denn es war beim<lb/> Beginn des 16. Jahrhunderts keineswegs die Behauptung einzelner, besonders<lb/> hochgebildeter Männer, sondern eine allgemeine, durch alle Landschaften schal¬<lb/> lende Klage, daß das Treiben des niedern Adels im Ganzen betrachtet höchst<lb/> ruchlos und gemeinschädlich sei. Es war auch keine neue Klage. Durch drei<lb/> Jahrhunderte waren seine Lieblingsneigungen als schlecht und verderblich ver¬<lb/> urtheilt worden. Kaiser und Reich hatten sie als unleidlich erkannt, durch<lb/> einen großen Act der Gesetzgebung waren sie verdammt worden; kurz darauf fällten</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0400]
Todesnoth im Stiche zu lassen. Gern nehmen wir an, daß er die Opfer,
welche er in Haft führte, menschlicher behandelte, als die meiste» seiner Ge¬
nossen thaten, und daß er sie nichl ohne einen Zug von guter Laune anschnaubte und
mit dem Tode bedrohte, ja daß er sie wohlwollender,' als irgend ein Anderer mit
einem Tritt auf das Gesäß entließ. Aber alle diese menschlichen Eigenschaften,
welche ihn unter seinen Standesgenossen immerhin als eine verhältnißmäßig
behagliche Gestalt erscheinen lassen, reichen nicht aus, um ihn in der Hauptsache
aus der Masse herauszuheben. Er war — in seiner Reiterzeit — ein adeliger Räu¬
ber, in den unsittlichen Ueberlieferungen seines Berufes aufgewachsen, eben so schäd¬
lich für Sicherheit, Bildung und Wohlstand seiner Zeltgenossen, ebenso unnütz
für die höchsten Interessen seiner Zeit, als irgend ein anderer Junker, der am
Main und Spessart aus Kaufmannsgüter lauerte und seine Fehdebriefe an die
Thore von Nürnberg heften ließ.
Aber das war nicht seine Schuld, sondern schuld des Standes, in dem
er aufgewachsen war. Schuld seiner Zeit! — Auf diesen Einwurf, der eine
Frage von allgemeinsten Interesse berührt, diene folgende Antwort. Für das
historische Urtheil überPersonen gelten drei höchste Grundsätze. Erstens wir
haben jede Eigenthümlichkeit in Sitte, Rechtsgefühl, Moral einer vergangenen Pe¬
riode abzuschätzen nach Sitte, Moral und Rechtsgefühl der Gegenwart. Wie un¬
befangen und liebevoll auch der Historiker das Besondere und Beschränkte ir¬
gend einer Zeit erkläre und in seinem innern Zusammenhange mit noch
früheren Entwickelungsstufen als nothwendig und unvermeidlich darlege, im¬
mer muß bei Abschätzung des Guten und Bösen, des Segens und Nachtheils
menschlicher Verhältnisse der letzte Maßstab seiner Beurtheilung aus der Bildung
und den ethischen Bedürfnissen unseres Lebens genommen sein. Zweitens sind
wir allerdings verpflichtet, den einzelnen Mann in irgend einer Zeit mit dem Ma߬
stabe zu messen, welchen Intelligenz, Sitte und Moral seiner Zeitgenossen an die
Hand gibt; und wir werden bei unserm Urtheile über seine Beschränktheiten sorg¬
fältig zu unterscheiden haben zwischen dem, was seine Schuld und Schuld seiner
Zeit ist. Eine Unterscheidung, die oft sehr schwer ist, den höchsten Scharfsinn und
Unbefangenheit eines Historikers in Anspruch nimmt und nicht in allen ein¬
zelnen Fällen ein sicheres Endurtheil über den relativen sittlichen Werth oder
Unwerth des Individuums gestattet, weil bei mangelhafter Kenntniß weit
abliegender Zeiten oft dem schärfsten Auge unmöglich wird, zu unterscheiden,
was Beschränktheit des Mannes und Beschränktheit der Zeit ist. Drittens
endlich — und das ist >in vorliegenden Falle entscheidend — haben wir die
Pflicht, das Individuum innerhalb seiner Zeit zu messen nach den, Maßstäbe,
welchen die beste Bildung seiner Zeit an die Hand gibt, und wir werden,
wo diese verurtheilt, nur Entschuldigungsgründe finden in den Beschränkt¬
heiten, welche dem Einzelnen durch seine Erziehung und Umgebung gegeben
werden, und durch sein Hängen in einem größeren Kreise von Menschen und
Interessen, welche in Opposition gegen die höchsten Forderungen ihrer Zeit da¬
hinleben.
Bon solchem Standpunkt aus ist es dem Historiker unmöglich, das Rei¬
terleben des Bcrlichingers mit Billigung zu behandeln. Denn es war beim
Beginn des 16. Jahrhunderts keineswegs die Behauptung einzelner, besonders
hochgebildeter Männer, sondern eine allgemeine, durch alle Landschaften schal¬
lende Klage, daß das Treiben des niedern Adels im Ganzen betrachtet höchst
ruchlos und gemeinschädlich sei. Es war auch keine neue Klage. Durch drei
Jahrhunderte waren seine Lieblingsneigungen als schlecht und verderblich ver¬
urtheilt worden. Kaiser und Reich hatten sie als unleidlich erkannt, durch
einen großen Act der Gesetzgebung waren sie verdammt worden; kurz darauf fällten
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