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Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, II. Semester. IV. Band.

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tigem Einflüssen zu schützen. Durch ein anderes Wcihlreglcment hat er das frühere
Reglement vom 30. Mai 1849 beseitigt, welches in der Bildung der Urwahlbezirke
und in der Art, wie die Reihenfolge der Abstimmung festgestellt wurde, der will¬
kürlichen Einwirkung der Verwaltungsbeamten einen ziemlich weiten Spielraum
ließ. Außerdem hat er durch ein Rundschreiben an sämmtliche Regierungen den
betreffenden Beamten eingeschärft, daß es die Aufgabe der Wahlen ist, der Ueber¬
zeugung des Landes voll und unbehindert Ausdruck zu verleihen, und daß daher
jede Art von Nöthigung, welche einen Einfluß auf die Wahlen auszuüben beabsich¬
tigt, unbedingt zu verwerfen ist. Niemand zweifelte an der aufrichtigen Verfassungs¬
treue des Grafen Schwerin. Ihm ist es gewiß vollkommener Ernst mit der Siche¬
rung der Unabhängigkeit der Wahlen. Auch wird seine Vorschrift gewiß mit der
vollkommensten Gewissenhaftigkeit in dem Sinne befolgt werden, daß keinerlei amt¬
licher Einfluß zu Gunsten des Ministeriums geltend gemacht wird. Desto unbefan¬
gener wird aber an manchen Orten von amtlicher Stelle aus gegen das Ministerium
agitirt. Graf Schwerin hat die Schwäche, daß er vorzugsweise seine Feinde, seine
politischen Gegner Salome, weil er nichts so sehr scheut, als auch nur den Schein
auf sich zu laden, als ob er irgend Jemanden wegen seiner politischen Gesinnung
verfolge. Dies wissen die feudalen Beamten recht gut, und darauf hin stellen sie
seine Geduld auf die Probe. Es versteht sich, daß ein Beamter das Recht einer
politischen Ueberzeugung hat und daß er sie bei den Wahlen, wie jeder andere
Wähler, geltend machen kann. Niemand wird etwas dagegen haben, daß ein Be¬
amter, wenn seine Ueberzeugung ihn dazu treibt, gegen das Ministerium stimmt,
oder daß er in einer Wahlversammlung, an' der er als Urwähler, nicht als Beamter,
Theil nimmt, gegen das Ministerium spricht. Allein die Grenze ist hier sehr scharf'
Die Beamten mögen Opposition treiben, so lange sie nicht zum Zwecke derselben
ihre amtliche Autorität mißbrauchen. Wenn aber die Kreisblätter, die amtlichen
Organe der Regierungen, mit reactionären Wahlaufrufen und mit dem Gift der
Kreuzzeitung gefüllt werden, wenn Landräthe die Programme der Coalition Blanken-
burg-Pause unter ihrem amtlichen Siegel colportiren, wenn die mit dem Junkcrthum
verbündeten Pfaffen die Kanzel mißbrauchen, um gegen das Ministerium zu wühlen;
dann sollte doch Graf Schwerin zeigen, daß auch seine Geduld einmal zu Ende
geht. Man sagt den Pommern häufig nach, daß sie grob seien und derb drein
schlagen. Vom Grafen Schwerin hoffen seine Freunde, daß er endlich diese Seite der
pvmmcr'schen Natur mehr herauskehren möge.

Den Kern der Opposition gegen die bestehende Regierung bildet natürlich die
feudale Partei. Sie selbst nennt sich gern die conservative Partei; man kann
den Namen nicht schnöder mißbrauchen. Conscrviren heißt erhalten; diese Partei
aber will nur zerstören; sie sollte die destructive Partei heißen. Der Wahlaufruf,
mit welchem die damals noch durch keine Coalitionen abgeschwächte Junkerpartci
schon zu Anfang August auf der Arena erschien, ist zugleich eine erheiternde und
belehrende Lectüre. Was die grimmigsten Kämpen der Herrenhaus-Mehrheit des
Breiteren von sich zu g^ben lieben, die ganze Weisheit der Herrn Waldow-Stcin-


tigem Einflüssen zu schützen. Durch ein anderes Wcihlreglcment hat er das frühere
Reglement vom 30. Mai 1849 beseitigt, welches in der Bildung der Urwahlbezirke
und in der Art, wie die Reihenfolge der Abstimmung festgestellt wurde, der will¬
kürlichen Einwirkung der Verwaltungsbeamten einen ziemlich weiten Spielraum
ließ. Außerdem hat er durch ein Rundschreiben an sämmtliche Regierungen den
betreffenden Beamten eingeschärft, daß es die Aufgabe der Wahlen ist, der Ueber¬
zeugung des Landes voll und unbehindert Ausdruck zu verleihen, und daß daher
jede Art von Nöthigung, welche einen Einfluß auf die Wahlen auszuüben beabsich¬
tigt, unbedingt zu verwerfen ist. Niemand zweifelte an der aufrichtigen Verfassungs¬
treue des Grafen Schwerin. Ihm ist es gewiß vollkommener Ernst mit der Siche¬
rung der Unabhängigkeit der Wahlen. Auch wird seine Vorschrift gewiß mit der
vollkommensten Gewissenhaftigkeit in dem Sinne befolgt werden, daß keinerlei amt¬
licher Einfluß zu Gunsten des Ministeriums geltend gemacht wird. Desto unbefan¬
gener wird aber an manchen Orten von amtlicher Stelle aus gegen das Ministerium
agitirt. Graf Schwerin hat die Schwäche, daß er vorzugsweise seine Feinde, seine
politischen Gegner Salome, weil er nichts so sehr scheut, als auch nur den Schein
auf sich zu laden, als ob er irgend Jemanden wegen seiner politischen Gesinnung
verfolge. Dies wissen die feudalen Beamten recht gut, und darauf hin stellen sie
seine Geduld auf die Probe. Es versteht sich, daß ein Beamter das Recht einer
politischen Ueberzeugung hat und daß er sie bei den Wahlen, wie jeder andere
Wähler, geltend machen kann. Niemand wird etwas dagegen haben, daß ein Be¬
amter, wenn seine Ueberzeugung ihn dazu treibt, gegen das Ministerium stimmt,
oder daß er in einer Wahlversammlung, an' der er als Urwähler, nicht als Beamter,
Theil nimmt, gegen das Ministerium spricht. Allein die Grenze ist hier sehr scharf'
Die Beamten mögen Opposition treiben, so lange sie nicht zum Zwecke derselben
ihre amtliche Autorität mißbrauchen. Wenn aber die Kreisblätter, die amtlichen
Organe der Regierungen, mit reactionären Wahlaufrufen und mit dem Gift der
Kreuzzeitung gefüllt werden, wenn Landräthe die Programme der Coalition Blanken-
burg-Pause unter ihrem amtlichen Siegel colportiren, wenn die mit dem Junkcrthum
verbündeten Pfaffen die Kanzel mißbrauchen, um gegen das Ministerium zu wühlen;
dann sollte doch Graf Schwerin zeigen, daß auch seine Geduld einmal zu Ende
geht. Man sagt den Pommern häufig nach, daß sie grob seien und derb drein
schlagen. Vom Grafen Schwerin hoffen seine Freunde, daß er endlich diese Seite der
pvmmcr'schen Natur mehr herauskehren möge.

Den Kern der Opposition gegen die bestehende Regierung bildet natürlich die
feudale Partei. Sie selbst nennt sich gern die conservative Partei; man kann
den Namen nicht schnöder mißbrauchen. Conscrviren heißt erhalten; diese Partei
aber will nur zerstören; sie sollte die destructive Partei heißen. Der Wahlaufruf,
mit welchem die damals noch durch keine Coalitionen abgeschwächte Junkerpartci
schon zu Anfang August auf der Arena erschien, ist zugleich eine erheiternde und
belehrende Lectüre. Was die grimmigsten Kämpen der Herrenhaus-Mehrheit des
Breiteren von sich zu g^ben lieben, die ganze Weisheit der Herrn Waldow-Stcin-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341793_112507/284>, abgerufen am 23.07.2024.