Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, II. Semester. IV. Band.erstrebenswert!), aber durch Privcitkräfte nicht zu erreichen sind", der Bedarf erstrebenswert!), aber durch Privcitkräfte nicht zu erreichen sind", der Bedarf <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0172" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/112680"/> <p xml:id="ID_518" prev="#ID_517" next="#ID_519"> erstrebenswert!), aber durch Privcitkräfte nicht zu erreichen sind", der Bedarf<lb/> bemessen und entwickelt sich mit dem Staatsleben und der Cultur. Im All¬<lb/> gemeinen nehmen für den Staat wie für den Einzelnen die Ausgaben zu.<lb/> Doch fallen auch manche ganz hinweg oder gehen auf die kleineren Verbände<lb/> über. Beispielshalber führen wir an. daß bei der Justizverwaltung die Aus¬<lb/> gaben für das Gefängnißwesen bedeutend zugenommen haben, während für<lb/> Folterkammern und Scheiterhaufen nichts mehr ausgegeben wird, und daß<lb/> mit dem Fortschreiten der Selbstverwaltung manche Kosten der Staatsadmini¬<lb/> stration wegfallen, theils durch unentgeltliche Leistungen wohlhabender Bürger,<lb/> theils durch Uebertragung auf die Lasten der Gemeinden und Bezirke. Als<lb/> Hilfswissenschaften der Lehre vom Staatshaushalt nennt Dr. Umpfenbach die<lb/> Cameralwissenschaften (Bergbaukunde, Land- und Forstwirthschaftslehre. Tech¬<lb/> nologie, Handelslehre), Geschichte, Statistik und politische Arithmetik. — Wir<lb/> würden es für zweckmäßig erachtet haben, wenn der Verfasser für sein Werk<lb/> die Statistik etwas zu Hilfe genommen hätte, nicht etwa um dasselbe mit<lb/> Zahlen und Tabellen zu überladen, sondern um zur Erläuterung mancher<lb/> Stellen ein Beispiel aus dem wirklichen Leben anzuführen, oder um einen<lb/> etwas dunkeln Vorschlag deutlicher zu machen. Nur ein einziges Mal. in dem<lb/> Abschnitte von den Staatsschulden, hat Herr Dr. Umpfenbach den gesammten<lb/> Schuidenbetrag einzelner Länder in runden Summen angegeben (II. Theil,<lb/> S. 136); wir glauben aber, daß ähnliche „Nothbehelfe" auch bei andern Ma¬<lb/> terien nützlich gewesen wären. So z. B. bei der Eintheilung des Staats¬<lb/> bedarfs und des Staatseinkommens ein neueres Budget irgend eines größern<lb/> Staates, oder einiger Staaten nach seinen Hanptrubriken. Besonders dienlich<lb/> dem Verstündnisse würde ein Beispiel gewesen sein bei dem Vorschlage des<lb/> Verfassers für die zur Schuldentilgung zu bestimmende Quote des Staatsein¬<lb/> kommens. Mit Recht verwirft der Verfasser (II, 164 u. ff.) die künstlichen<lb/> Tilgungssysteme, welche seit der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts die<lb/> Engländer ersonnen, und, da sie dieselben nicht brauchen konnten, den fest¬<lb/> ländischen Gelehrten zur Erwägung überliefert haben. Auf die reichen Er¬<lb/> fahrungen der letzten hundert Jahre im Staatsschuldenwesen gestützt, gibt<lb/> Herr Dr. Umpfenbach den Finanzministern der Gegenwart den weisen Nath,<lb/> auf die vollständige Beseitigung der fundirten Schuld zu verzichten; auch die<lb/> Wissenschaft soll die Emancipation des Staates von den Schulden nicht mehr<lb/> als zu erstrebendes Endziel hinstellen. Anstatt aber nun bezüglich der Tilgung<lb/> den aus theuern Erfahrungen gezogenen Lehren zu folgen, wonach nur dann<lb/> noch getilgt wird, wenn das Finanzjahr einen Ueberschuß hinterläßt, plagt<lb/> sich der Verfasser mit einem künstlichen Verfahren, um Factoren zur Ermitte¬<lb/> lung der Summe zu finden, „die zur Ausgleichung zwischen Gegenwart<lb/> Und Zukunft aus die Tilgung der fundirten Schuld verwendet werden darf</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0172]
erstrebenswert!), aber durch Privcitkräfte nicht zu erreichen sind", der Bedarf
bemessen und entwickelt sich mit dem Staatsleben und der Cultur. Im All¬
gemeinen nehmen für den Staat wie für den Einzelnen die Ausgaben zu.
Doch fallen auch manche ganz hinweg oder gehen auf die kleineren Verbände
über. Beispielshalber führen wir an. daß bei der Justizverwaltung die Aus¬
gaben für das Gefängnißwesen bedeutend zugenommen haben, während für
Folterkammern und Scheiterhaufen nichts mehr ausgegeben wird, und daß
mit dem Fortschreiten der Selbstverwaltung manche Kosten der Staatsadmini¬
stration wegfallen, theils durch unentgeltliche Leistungen wohlhabender Bürger,
theils durch Uebertragung auf die Lasten der Gemeinden und Bezirke. Als
Hilfswissenschaften der Lehre vom Staatshaushalt nennt Dr. Umpfenbach die
Cameralwissenschaften (Bergbaukunde, Land- und Forstwirthschaftslehre. Tech¬
nologie, Handelslehre), Geschichte, Statistik und politische Arithmetik. — Wir
würden es für zweckmäßig erachtet haben, wenn der Verfasser für sein Werk
die Statistik etwas zu Hilfe genommen hätte, nicht etwa um dasselbe mit
Zahlen und Tabellen zu überladen, sondern um zur Erläuterung mancher
Stellen ein Beispiel aus dem wirklichen Leben anzuführen, oder um einen
etwas dunkeln Vorschlag deutlicher zu machen. Nur ein einziges Mal. in dem
Abschnitte von den Staatsschulden, hat Herr Dr. Umpfenbach den gesammten
Schuidenbetrag einzelner Länder in runden Summen angegeben (II. Theil,
S. 136); wir glauben aber, daß ähnliche „Nothbehelfe" auch bei andern Ma¬
terien nützlich gewesen wären. So z. B. bei der Eintheilung des Staats¬
bedarfs und des Staatseinkommens ein neueres Budget irgend eines größern
Staates, oder einiger Staaten nach seinen Hanptrubriken. Besonders dienlich
dem Verstündnisse würde ein Beispiel gewesen sein bei dem Vorschlage des
Verfassers für die zur Schuldentilgung zu bestimmende Quote des Staatsein¬
kommens. Mit Recht verwirft der Verfasser (II, 164 u. ff.) die künstlichen
Tilgungssysteme, welche seit der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts die
Engländer ersonnen, und, da sie dieselben nicht brauchen konnten, den fest¬
ländischen Gelehrten zur Erwägung überliefert haben. Auf die reichen Er¬
fahrungen der letzten hundert Jahre im Staatsschuldenwesen gestützt, gibt
Herr Dr. Umpfenbach den Finanzministern der Gegenwart den weisen Nath,
auf die vollständige Beseitigung der fundirten Schuld zu verzichten; auch die
Wissenschaft soll die Emancipation des Staates von den Schulden nicht mehr
als zu erstrebendes Endziel hinstellen. Anstatt aber nun bezüglich der Tilgung
den aus theuern Erfahrungen gezogenen Lehren zu folgen, wonach nur dann
noch getilgt wird, wenn das Finanzjahr einen Ueberschuß hinterläßt, plagt
sich der Verfasser mit einem künstlichen Verfahren, um Factoren zur Ermitte¬
lung der Summe zu finden, „die zur Ausgleichung zwischen Gegenwart
Und Zukunft aus die Tilgung der fundirten Schuld verwendet werden darf
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |