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Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, II. Semester. III. Band.

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Nordsee vom Bunde getragen werden, keineswegs ein Princip der Billigkeit
zum Grunde.

Die Hansestädte tragen nach dem Maßstabe der Volkszahl gleiche Con-
tingentpflicht mit den übrigen deutschen Staaten. Ist damit eine gleiche Ver-
theilung der Kosten zugegeben? Ein Vergleich des Wohlstandes einer großen
Handelsstadt und derjenigen Bundesstaaten, deren Bevölkerung überwiegend
ländlich ist, zeigt, daß in der Vertheilung der Contingentlast nach der bloßen
Volkszahl eine große und dauernde Ueberbürdung der letztern enthalten ist.

Hierzu kommt dann, daß die Hansestädte und namentlich Bremen, selbst
noch innerhalb dieses Princips, dadurch begünstigt sind, daß sie nicht nach
ihrer heutigen Volkszahl, sondern nach der in der Bundesmatrikel von 1819
enthaltenen ihr Truppen-Contingent stellen und ihre Matricularbeiträge ent¬
richten. Während in Deutschland die Bundescontingente durchschnittlich °/i
Procent der heutigen Volkszahl ausmachen, beträgt das Bremens nur °/" und
da diese Stadt in Folge dessen gegen 250 Mann weniger als das übrige
Deutschland stellt und das bremische Contingent über 200 Thlr. per Mann
kostet, so ergibt sich, daß Bremen in Folge der Anwendung der veralteten
Bundcsmatrikel allein in Betreff des Bundesmilitärs etwa 50.000 Thlr. jährlich
spart, d. h. nicht viel weniger als diejenige Summe, welche eine Flotille
von zehn Kanonenbooten jährlich kosten würde. Aehnlich verhält es sich mit
Hamburg.

Es dürfte daher ganz in der Billigkeit begründet sein, wenn diese beiden
Städte eine Flotille, deren Vortheile wesentlich ihnen selbst zu Gute kommen,
auf ihre Kosten übernehmen.

Wenn von einigen Seiten der Wunsch geäußert ist, daß den Hansestädten,
von denen Bremen etwa 150,000 Thlr., Hamburg 300.000 Thlr. jährlich für
das Bundcscontingcnt verausgabt, die Contingentpflicht zum Bundesheer in
dem Verhältnisse der Kosten jener Schraubenbootflotillen abgenommen werde,
so würde dieses offenbar nur ein andrer Weg für die Ueberwälzung dieser
Kosten auf den Bund sein. Es treten diesem Vorschlage die schon angeführ¬
ten Gründe entgegen. Diese Verwandlung des Militärcontingents in eine
Marineleistung auf dem Wege des Bundesbeschlusses zu erreichen, derzu fehlt
alle Aussicht. Das bloße Vordringen dieses Gegenstandes würde das ganze
Spiel von Intriguen wach rufen, in welchem man vieler Orten in Deutsch'
land staatsmännische Weisheit erblickt. Günstiger Falls würde ein halbes
Jahrzehnt darüber hingehen, bevor die Sache ihr Ende erreicht hätte.

Wäre es für die Hansestädte möglich auf jenem Umwege in den kosten¬
losen Besitz einer Flotte zu kommen, so würden sie allerdings bei dieser Um¬
wandlung einen baaren Prosit gemacht haben. Denn offenbar würde das
Marinecontingent diesen Seestaaten mehr nützen als das Landcontingent


Nordsee vom Bunde getragen werden, keineswegs ein Princip der Billigkeit
zum Grunde.

Die Hansestädte tragen nach dem Maßstabe der Volkszahl gleiche Con-
tingentpflicht mit den übrigen deutschen Staaten. Ist damit eine gleiche Ver-
theilung der Kosten zugegeben? Ein Vergleich des Wohlstandes einer großen
Handelsstadt und derjenigen Bundesstaaten, deren Bevölkerung überwiegend
ländlich ist, zeigt, daß in der Vertheilung der Contingentlast nach der bloßen
Volkszahl eine große und dauernde Ueberbürdung der letztern enthalten ist.

Hierzu kommt dann, daß die Hansestädte und namentlich Bremen, selbst
noch innerhalb dieses Princips, dadurch begünstigt sind, daß sie nicht nach
ihrer heutigen Volkszahl, sondern nach der in der Bundesmatrikel von 1819
enthaltenen ihr Truppen-Contingent stellen und ihre Matricularbeiträge ent¬
richten. Während in Deutschland die Bundescontingente durchschnittlich °/i
Procent der heutigen Volkszahl ausmachen, beträgt das Bremens nur °/" und
da diese Stadt in Folge dessen gegen 250 Mann weniger als das übrige
Deutschland stellt und das bremische Contingent über 200 Thlr. per Mann
kostet, so ergibt sich, daß Bremen in Folge der Anwendung der veralteten
Bundcsmatrikel allein in Betreff des Bundesmilitärs etwa 50.000 Thlr. jährlich
spart, d. h. nicht viel weniger als diejenige Summe, welche eine Flotille
von zehn Kanonenbooten jährlich kosten würde. Aehnlich verhält es sich mit
Hamburg.

Es dürfte daher ganz in der Billigkeit begründet sein, wenn diese beiden
Städte eine Flotille, deren Vortheile wesentlich ihnen selbst zu Gute kommen,
auf ihre Kosten übernehmen.

Wenn von einigen Seiten der Wunsch geäußert ist, daß den Hansestädten,
von denen Bremen etwa 150,000 Thlr., Hamburg 300.000 Thlr. jährlich für
das Bundcscontingcnt verausgabt, die Contingentpflicht zum Bundesheer in
dem Verhältnisse der Kosten jener Schraubenbootflotillen abgenommen werde,
so würde dieses offenbar nur ein andrer Weg für die Ueberwälzung dieser
Kosten auf den Bund sein. Es treten diesem Vorschlage die schon angeführ¬
ten Gründe entgegen. Diese Verwandlung des Militärcontingents in eine
Marineleistung auf dem Wege des Bundesbeschlusses zu erreichen, derzu fehlt
alle Aussicht. Das bloße Vordringen dieses Gegenstandes würde das ganze
Spiel von Intriguen wach rufen, in welchem man vieler Orten in Deutsch'
land staatsmännische Weisheit erblickt. Günstiger Falls würde ein halbes
Jahrzehnt darüber hingehen, bevor die Sache ihr Ende erreicht hätte.

Wäre es für die Hansestädte möglich auf jenem Umwege in den kosten¬
losen Besitz einer Flotte zu kommen, so würden sie allerdings bei dieser Um¬
wandlung einen baaren Prosit gemacht haben. Denn offenbar würde das
Marinecontingent diesen Seestaaten mehr nützen als das Landcontingent


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341793_111969/500>, abgerufen am 23.07.2024.