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Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, II. Semester. III. Band.

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an der Sache unaufhaltsam arbeite. Wirklich konnte auch der Facultätsac-
tuar Kratzsch unter dem 3. September 1806 dem Oberamtmannssecretär an¬
zeigen, daß die Sache abgeurtelt und die Locatorie ausgearbeitet sei und gegen
Zahlung von 520 Thlr. Verspruch-Gebühren übersendet werden solle. Am
13. October desselben Jahres wurde denn auch die verlangte Summe mit
der Post nach Wittenberg gesendet und war am 18. October von Eisleben in
Leipzig eingetroffen. Unglücklicherweise trafen aber an demselben Tage auch die
über Hof eindringenden Franzosen in Leipzig ein, nahmen das Geld mit allen
übrigen bei dem dasigen Oberpostamte befindlichen Geldern ohne Weiteres in
Beschlag und gaben es nur nach langen Weiterungen wieder frei, so daß es
erst am Weihnachtsabende desselben Jahres in Wittenberg anlangte. Nun
wurde das Urtel verabfolgt und die Acten durch denselben Fuhrmann, der sie
nach Wittenberg geschafft hatte, diesmal für 20 Thlr., am 19. Januar wieder
abgeholt.

Die Publication des Erkenntnisses erfolgte erst am 7. April 1808; dasselbe
ist von dein Ordinarius der Facultät Prof. Dr. Wiesand gefertigt und in
jedel Hinsicht merkwürdig. Es enthält in Betreff der Priorilütssrage der li-
aMdirten Ansprüche definitive Entscheidung, dagegen ist es bezüglich der
Ventät derselben größtentheils ein Jnterlocut und eröffnet somit tue Aussicht
auf eine Menge unabsehbarer Beweise. Die Schreibart ist wie bei allen Ur-
eln jener Zeit höchst schwerfällig und namentlich durch die so beliebten bo¬
genlangen Perioden und Einschachtelungen von Zwischensätzen für den Nichtjuri-
sten fast unverständlich : denn es galt damals -- heutzutage hegt man bekanntlich
hierüber andere Ansichten -- für die höchste Kunst des Juristen, seine Schreib¬
weise' so einzurichten, daß man das, was er sagen wollte, womöglich gar nicht,
auf keinen Fall aber eher als nach mehrmaligem mühevollen Durchlesen ver¬
stehen könne, welche humane Absicht man bei Urteln dadurch erreichte, daß man
nicht nur die Entscheidungsgründe in den Text des Urtels selbst aufnahm.
sondern überdieß das Ganze, wenn die Kunst des Verfassers hierzu ausreichte,
in eine einzige Periode zu bringen suchte, was bei der Locatorie in dem
Mansfeld'sehen Creditwesen, die zusammen 160 Seiten umfaßte, keine Kleinig¬
keit war. Auch leidet dieses Erkenntniß an dem ferneren Mangel, daß tue
Parteien nicht namentlich aufgeführt sind, sondern nur durch Allegirung der
Actenfolien, aus denen sie liquidirt haben, bezeichnet werden, daß dabei auch
auf die frühere Locatorie von 1580 und das Leuterungsurtel von 1609 man¬
nigfach Bezug genommen ist und die auferlegten Beweise zu unbestimmt und
allgemein gefaßt sind.

Wir müssen es uns versagen, den Inhalt des Erkenntnisses selbst hier
wiederzugeben und wollen nur beiläufig erwähnen, daß dasselbe über Forde¬
rungen im Gesammtbetrage von 6,662,666 Thlr. 1 Ngr. 8 Pf. entschied;


Grenzboten III. 18(11, 33'

an der Sache unaufhaltsam arbeite. Wirklich konnte auch der Facultätsac-
tuar Kratzsch unter dem 3. September 1806 dem Oberamtmannssecretär an¬
zeigen, daß die Sache abgeurtelt und die Locatorie ausgearbeitet sei und gegen
Zahlung von 520 Thlr. Verspruch-Gebühren übersendet werden solle. Am
13. October desselben Jahres wurde denn auch die verlangte Summe mit
der Post nach Wittenberg gesendet und war am 18. October von Eisleben in
Leipzig eingetroffen. Unglücklicherweise trafen aber an demselben Tage auch die
über Hof eindringenden Franzosen in Leipzig ein, nahmen das Geld mit allen
übrigen bei dem dasigen Oberpostamte befindlichen Geldern ohne Weiteres in
Beschlag und gaben es nur nach langen Weiterungen wieder frei, so daß es
erst am Weihnachtsabende desselben Jahres in Wittenberg anlangte. Nun
wurde das Urtel verabfolgt und die Acten durch denselben Fuhrmann, der sie
nach Wittenberg geschafft hatte, diesmal für 20 Thlr., am 19. Januar wieder
abgeholt.

Die Publication des Erkenntnisses erfolgte erst am 7. April 1808; dasselbe
ist von dein Ordinarius der Facultät Prof. Dr. Wiesand gefertigt und in
jedel Hinsicht merkwürdig. Es enthält in Betreff der Priorilütssrage der li-
aMdirten Ansprüche definitive Entscheidung, dagegen ist es bezüglich der
Ventät derselben größtentheils ein Jnterlocut und eröffnet somit tue Aussicht
auf eine Menge unabsehbarer Beweise. Die Schreibart ist wie bei allen Ur-
eln jener Zeit höchst schwerfällig und namentlich durch die so beliebten bo¬
genlangen Perioden und Einschachtelungen von Zwischensätzen für den Nichtjuri-
sten fast unverständlich : denn es galt damals — heutzutage hegt man bekanntlich
hierüber andere Ansichten — für die höchste Kunst des Juristen, seine Schreib¬
weise' so einzurichten, daß man das, was er sagen wollte, womöglich gar nicht,
auf keinen Fall aber eher als nach mehrmaligem mühevollen Durchlesen ver¬
stehen könne, welche humane Absicht man bei Urteln dadurch erreichte, daß man
nicht nur die Entscheidungsgründe in den Text des Urtels selbst aufnahm.
sondern überdieß das Ganze, wenn die Kunst des Verfassers hierzu ausreichte,
in eine einzige Periode zu bringen suchte, was bei der Locatorie in dem
Mansfeld'sehen Creditwesen, die zusammen 160 Seiten umfaßte, keine Kleinig¬
keit war. Auch leidet dieses Erkenntniß an dem ferneren Mangel, daß tue
Parteien nicht namentlich aufgeführt sind, sondern nur durch Allegirung der
Actenfolien, aus denen sie liquidirt haben, bezeichnet werden, daß dabei auch
auf die frühere Locatorie von 1580 und das Leuterungsurtel von 1609 man¬
nigfach Bezug genommen ist und die auferlegten Beweise zu unbestimmt und
allgemein gefaßt sind.

Wir müssen es uns versagen, den Inhalt des Erkenntnisses selbst hier
wiederzugeben und wollen nur beiläufig erwähnen, daß dasselbe über Forde¬
rungen im Gesammtbetrage von 6,662,666 Thlr. 1 Ngr. 8 Pf. entschied;


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[0267] an der Sache unaufhaltsam arbeite. Wirklich konnte auch der Facultätsac- tuar Kratzsch unter dem 3. September 1806 dem Oberamtmannssecretär an¬ zeigen, daß die Sache abgeurtelt und die Locatorie ausgearbeitet sei und gegen Zahlung von 520 Thlr. Verspruch-Gebühren übersendet werden solle. Am 13. October desselben Jahres wurde denn auch die verlangte Summe mit der Post nach Wittenberg gesendet und war am 18. October von Eisleben in Leipzig eingetroffen. Unglücklicherweise trafen aber an demselben Tage auch die über Hof eindringenden Franzosen in Leipzig ein, nahmen das Geld mit allen übrigen bei dem dasigen Oberpostamte befindlichen Geldern ohne Weiteres in Beschlag und gaben es nur nach langen Weiterungen wieder frei, so daß es erst am Weihnachtsabende desselben Jahres in Wittenberg anlangte. Nun wurde das Urtel verabfolgt und die Acten durch denselben Fuhrmann, der sie nach Wittenberg geschafft hatte, diesmal für 20 Thlr., am 19. Januar wieder abgeholt. Die Publication des Erkenntnisses erfolgte erst am 7. April 1808; dasselbe ist von dein Ordinarius der Facultät Prof. Dr. Wiesand gefertigt und in jedel Hinsicht merkwürdig. Es enthält in Betreff der Priorilütssrage der li- aMdirten Ansprüche definitive Entscheidung, dagegen ist es bezüglich der Ventät derselben größtentheils ein Jnterlocut und eröffnet somit tue Aussicht auf eine Menge unabsehbarer Beweise. Die Schreibart ist wie bei allen Ur- eln jener Zeit höchst schwerfällig und namentlich durch die so beliebten bo¬ genlangen Perioden und Einschachtelungen von Zwischensätzen für den Nichtjuri- sten fast unverständlich : denn es galt damals — heutzutage hegt man bekanntlich hierüber andere Ansichten — für die höchste Kunst des Juristen, seine Schreib¬ weise' so einzurichten, daß man das, was er sagen wollte, womöglich gar nicht, auf keinen Fall aber eher als nach mehrmaligem mühevollen Durchlesen ver¬ stehen könne, welche humane Absicht man bei Urteln dadurch erreichte, daß man nicht nur die Entscheidungsgründe in den Text des Urtels selbst aufnahm. sondern überdieß das Ganze, wenn die Kunst des Verfassers hierzu ausreichte, in eine einzige Periode zu bringen suchte, was bei der Locatorie in dem Mansfeld'sehen Creditwesen, die zusammen 160 Seiten umfaßte, keine Kleinig¬ keit war. Auch leidet dieses Erkenntniß an dem ferneren Mangel, daß tue Parteien nicht namentlich aufgeführt sind, sondern nur durch Allegirung der Actenfolien, aus denen sie liquidirt haben, bezeichnet werden, daß dabei auch auf die frühere Locatorie von 1580 und das Leuterungsurtel von 1609 man¬ nigfach Bezug genommen ist und die auferlegten Beweise zu unbestimmt und allgemein gefaßt sind. Wir müssen es uns versagen, den Inhalt des Erkenntnisses selbst hier wiederzugeben und wollen nur beiläufig erwähnen, daß dasselbe über Forde¬ rungen im Gesammtbetrage von 6,662,666 Thlr. 1 Ngr. 8 Pf. entschied; Grenzboten III. 18(11, 33'

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341793_111969/267>, abgerufen am 23.07.2024.