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Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, II. Semester. III. Band.

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sie auf 6.082 Millionen mit einer Zinsenlast von mehr als 23K Millionen,
1858 aus 8.422 Millionen Capital mit einem jährlichen Zins von 310 Mill.
Francs gestiegen. Nach Einzahlung der neuen Anlehen kann die Zinslast nicht
unter 345 Millionen betragen. Dies ergibt für den kurzen Zeitraum von
sechs Jahren eine Vermehrung der jährlichen Last um mehr als 108 Millio¬
nen -- bloß für Verzinsung. Zu der consolidirten kommt noch eine nicht
fundirte Schuld, die Anfangs 1859 schon 810 Millionen betrug, und zu deren
Deckung nur Werthe von 102 Millionen vorhanden waren, so daß ein Pas¬
sionen von 708 Millionen bleibt. Diese schwebende Schuld entstand dadurch,
daß man vor Eingang der Steuern Zahlungen zu leisten hatte und sich durch
Ausgabe von verzinslichen Anweisungen auf kurze Zeit half. Aber bald ging
man weiter, indem man Depositengelder, Sparkasseneinlagen, Gemeindefonds
und hinterlegte Cautionen verbrauchte. Diese schwebende Schuld lastet schwer
auf den französischen Finanzen. Das Capital ist verthan, den Gläubigern
steht meist das Kündigungsrecht zu. und gerade in kritischen Zeiten strömen
sie naturgemäß herbei, um ihre Einlagen zurück zu fordern. Außer der schwe¬
bende" Schuld sind noch bedeutende Zahlungsrückstände vorhanden, entstanden
aus der immer mehr angewachsenen Summe der verschiedenen Jahresdeficits.
Diese Deficits und die schwebende Schuld betragen zusammen mehr als die
gesammten Jahreseinkünfte des Staats, und man hat. ganz abgesehen von
der großen consolidirten Staatsschuld, bloß nebenher die sämmtlichen Einkünfte
eines Jahres im Voraus verbraucht. Ferner hat man, unverkennbar in der
Absicht, neue Schulden vorerst zu verdecken, statt offener Inscriptionen soge¬
nannte "Annuitäten" geschaffen. Schon 1856 machte die Regierung eine An¬
deutung darüber, welche jedoch im gesetzgebenden Körper lauten Widerspruch
veranlaßte. Gleichwohl brachte der Finanzminister im nächsten Jahr einen
Gesetzentwurf zur Vorlage, nach welchem 200 Millionen, die der Staat an
Eisenbahngesellschaften schuldete, in fünfzigjährige Annuitäten verwandelt werden
sollten, und die Sache wurde genehmigt. Endlich gehören hierher noch die
Leibrenten, wofür, im Budget für 1859 nahezu 71 Mill. Fr. als Jahresbedarf
ausgesetzt waren, was einer Capitalschuld von ungefähr 710 Millionen gleich
zu achten sein wird.

So stellt sich der Gesammtbetrag derfranzösischen Staatsschuld folgendermaßen:
Consolidirte Schuld...... 9.330 Millionen Francs
Schwebende Schuld ...... 700 " "
Zahlungsrückstände...... 750 " "
Annuitäten......... 200 " "
Leibrenten, gleich einem Capital von 710 "
Gesammtsumme der Verbindlichkeiten it^.690 Millionen Francs.

Sicht man selbst von den beiden letzten Positionen ab. so bleibt immer
noch eine Capitalschuld von mehr als 10.000 Millionen Francs oder 2700
Millionen Thalern. Keine der andern Großmächte. England ausgenommen,
hat eine solche Schuld. Die preußische Staatsschuld betrügt unseres W>sse"°
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Millionen Thaler. (2700 Mill. F>.) Eine hohe Staatsschuld ist an und M
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eines Landes. Die Frage ist nur, wofür sie aufgenommen, und ob in>r
ihrem Anwachsen die Activa des Landes gewachsen sind. Daß dies bei Frank¬
reich nicht in dem Maße der Fall, wie nöthig, ist sicher, dafür spricht schon
die Eingangs erwähnte Beobachtung, daß sich die Volkszahl in der letzten Zeir
nicht vermehrt hat.




sie auf 6.082 Millionen mit einer Zinsenlast von mehr als 23K Millionen,
1858 aus 8.422 Millionen Capital mit einem jährlichen Zins von 310 Mill.
Francs gestiegen. Nach Einzahlung der neuen Anlehen kann die Zinslast nicht
unter 345 Millionen betragen. Dies ergibt für den kurzen Zeitraum von
sechs Jahren eine Vermehrung der jährlichen Last um mehr als 108 Millio¬
nen — bloß für Verzinsung. Zu der consolidirten kommt noch eine nicht
fundirte Schuld, die Anfangs 1859 schon 810 Millionen betrug, und zu deren
Deckung nur Werthe von 102 Millionen vorhanden waren, so daß ein Pas¬
sionen von 708 Millionen bleibt. Diese schwebende Schuld entstand dadurch,
daß man vor Eingang der Steuern Zahlungen zu leisten hatte und sich durch
Ausgabe von verzinslichen Anweisungen auf kurze Zeit half. Aber bald ging
man weiter, indem man Depositengelder, Sparkasseneinlagen, Gemeindefonds
und hinterlegte Cautionen verbrauchte. Diese schwebende Schuld lastet schwer
auf den französischen Finanzen. Das Capital ist verthan, den Gläubigern
steht meist das Kündigungsrecht zu. und gerade in kritischen Zeiten strömen
sie naturgemäß herbei, um ihre Einlagen zurück zu fordern. Außer der schwe¬
bende« Schuld sind noch bedeutende Zahlungsrückstände vorhanden, entstanden
aus der immer mehr angewachsenen Summe der verschiedenen Jahresdeficits.
Diese Deficits und die schwebende Schuld betragen zusammen mehr als die
gesammten Jahreseinkünfte des Staats, und man hat. ganz abgesehen von
der großen consolidirten Staatsschuld, bloß nebenher die sämmtlichen Einkünfte
eines Jahres im Voraus verbraucht. Ferner hat man, unverkennbar in der
Absicht, neue Schulden vorerst zu verdecken, statt offener Inscriptionen soge¬
nannte „Annuitäten" geschaffen. Schon 1856 machte die Regierung eine An¬
deutung darüber, welche jedoch im gesetzgebenden Körper lauten Widerspruch
veranlaßte. Gleichwohl brachte der Finanzminister im nächsten Jahr einen
Gesetzentwurf zur Vorlage, nach welchem 200 Millionen, die der Staat an
Eisenbahngesellschaften schuldete, in fünfzigjährige Annuitäten verwandelt werden
sollten, und die Sache wurde genehmigt. Endlich gehören hierher noch die
Leibrenten, wofür, im Budget für 1859 nahezu 71 Mill. Fr. als Jahresbedarf
ausgesetzt waren, was einer Capitalschuld von ungefähr 710 Millionen gleich
zu achten sein wird.

So stellt sich der Gesammtbetrag derfranzösischen Staatsschuld folgendermaßen:
Consolidirte Schuld...... 9.330 Millionen Francs
Schwebende Schuld ...... 700 „ „
Zahlungsrückstände...... 750 „ „
Annuitäten......... 200 „ „
Leibrenten, gleich einem Capital von 710 „
Gesammtsumme der Verbindlichkeiten it^.690 Millionen Francs.

Sicht man selbst von den beiden letzten Positionen ab. so bleibt immer
noch eine Capitalschuld von mehr als 10.000 Millionen Francs oder 2700
Millionen Thalern. Keine der andern Großmächte. England ausgenommen,
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eines Landes. Die Frage ist nur, wofür sie aufgenommen, und ob in>r
ihrem Anwachsen die Activa des Landes gewachsen sind. Daß dies bei Frank¬
reich nicht in dem Maße der Fall, wie nöthig, ist sicher, dafür spricht schon
die Eingangs erwähnte Beobachtung, daß sich die Volkszahl in der letzten Zeir
nicht vermehrt hat.




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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341793_111969/204>, abgerufen am 01.07.2024.