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Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, I. Semester. II. Band.

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die Nachbarmächte, mit denen es verglichen werden könne, ihrerseits für sich
bestimmten, und daß man nur, indem man diese Regel für das Minimum
der Scestärke befolge, sich darauf Hoffnung machen könne, unter ehrenvollen
Bedingungen Bündnisse zu gemeinschaftlicher Vertheidigung einzugehen, ohne
welche ein Staat von Dünemarks Große und Lage sich auf die Länge gegen
mächtige Feinde nicht behaupten könne. Die Commission gelangte dabei zu
dem Resultat, daß, um diese Anforderung zu erfüllen, Dänemark eine Flotte
von 9 großen und 4 kleineren Fregatten, 4 Corvetten. 4 kleineren Dampfern,
16 Dampf-Kanonenbooten und 18 Kanonenjollen haben müsse. Doch wurde
zugleich hinzugefügt, daß, wenn man auf Grund der geographischen Lage und
Beschaffenheit Dänemarks das dringende Bedürfniß nach einer Seevertheidigung
in Erwägung ziehe, die Commission annehme, daß die Selbständigkeit des
Landes nicht durch diese Stärke gesichert sei, und daß aus diesem Grunde noch
3 Fregatten ersten Ranges hinzukommen müssen. Eine solche Flotte würde
940 Kanonen führen, ungefähr 11,000 Mann Bemannung erfordern, einen
Kapitalwerth von 21,768,000 Rchsthlr.*) haben und zur Unterhaltung jährlich
1,306,000 Rchsthlr. erfordern.

Dieser Plan kann und darf gegenwärtig wol nicht zur Ausführung ge¬
bracht werden; wie es überhaupt als zweckmäßig nicht angesehen werden kann
zu bestimmen, ob z. B. Linienschiffe oder Fregatten und wie viele von jeder
Art gebant werden sollen. Denn das würde heißen einen Flottenplan zu be¬
gründen, der, wenn er zum Gesetz erhoben würde, die Arbeit der Verwaltung
im höchsten Grade erschweren würde. Aber das Resultat, wozu die Commission
gelangt ist, gibt doch in finanzieller Beziehung einen Ausgangspunkt für künf¬
tige Verhandlungen darüber, welche Mittel der Staat für seine Flotte gewähren
kann und muß.

Vergleicht man die Summe, welche die Commission als zur Unterhaltung
der vorgeschlagenen Flotte nothwendig beantragt hat mit demjenigen, was
als ordentliches Bedürfniß für das nächste Finanzjahr unter Conto I. L. Ar¬
beitsstärke und Material bewilligt ist, nämlich 1,084,000 Rchsthlr., so ergibt sich ein
Unterschied von 222,000 Rchsthlr. Aber hierbei ist sehr wesentlich zu berücksich¬
tigen , daß die bewilligte. Summe bei Weitem nicht allein zum Bau und zur
Unterhaltung der Flotte verwandt werden kann. Von der Budgetsumme wird
nicht nur der Handwerkeretat mit allen Ober- und Unterbedicnstcten besoldet,
sondern auch die Artillerie- und Matrosen-Corps, sowie die Pensionisten; hier¬
unter ist ferner die Unterhaltung der sämmtlichen Neubuden^), das Schulwesen,
das Proviantmagazin und das Medicinalwesen begriffen. Endlich gehört dazu
und dies ist das Wichtigste -- die Unterhaltung der ganzen Werste mit




") Der dänische Reichsthaler ist ^ Vcrcnisthnler oder 22'/2 Silbergroschen,
"
) Die öffentlichen Gebäude zur Wohnung der cascrnirten Manncmcmnschast.

die Nachbarmächte, mit denen es verglichen werden könne, ihrerseits für sich
bestimmten, und daß man nur, indem man diese Regel für das Minimum
der Scestärke befolge, sich darauf Hoffnung machen könne, unter ehrenvollen
Bedingungen Bündnisse zu gemeinschaftlicher Vertheidigung einzugehen, ohne
welche ein Staat von Dünemarks Große und Lage sich auf die Länge gegen
mächtige Feinde nicht behaupten könne. Die Commission gelangte dabei zu
dem Resultat, daß, um diese Anforderung zu erfüllen, Dänemark eine Flotte
von 9 großen und 4 kleineren Fregatten, 4 Corvetten. 4 kleineren Dampfern,
16 Dampf-Kanonenbooten und 18 Kanonenjollen haben müsse. Doch wurde
zugleich hinzugefügt, daß, wenn man auf Grund der geographischen Lage und
Beschaffenheit Dänemarks das dringende Bedürfniß nach einer Seevertheidigung
in Erwägung ziehe, die Commission annehme, daß die Selbständigkeit des
Landes nicht durch diese Stärke gesichert sei, und daß aus diesem Grunde noch
3 Fregatten ersten Ranges hinzukommen müssen. Eine solche Flotte würde
940 Kanonen führen, ungefähr 11,000 Mann Bemannung erfordern, einen
Kapitalwerth von 21,768,000 Rchsthlr.*) haben und zur Unterhaltung jährlich
1,306,000 Rchsthlr. erfordern.

Dieser Plan kann und darf gegenwärtig wol nicht zur Ausführung ge¬
bracht werden; wie es überhaupt als zweckmäßig nicht angesehen werden kann
zu bestimmen, ob z. B. Linienschiffe oder Fregatten und wie viele von jeder
Art gebant werden sollen. Denn das würde heißen einen Flottenplan zu be¬
gründen, der, wenn er zum Gesetz erhoben würde, die Arbeit der Verwaltung
im höchsten Grade erschweren würde. Aber das Resultat, wozu die Commission
gelangt ist, gibt doch in finanzieller Beziehung einen Ausgangspunkt für künf¬
tige Verhandlungen darüber, welche Mittel der Staat für seine Flotte gewähren
kann und muß.

Vergleicht man die Summe, welche die Commission als zur Unterhaltung
der vorgeschlagenen Flotte nothwendig beantragt hat mit demjenigen, was
als ordentliches Bedürfniß für das nächste Finanzjahr unter Conto I. L. Ar¬
beitsstärke und Material bewilligt ist, nämlich 1,084,000 Rchsthlr., so ergibt sich ein
Unterschied von 222,000 Rchsthlr. Aber hierbei ist sehr wesentlich zu berücksich¬
tigen , daß die bewilligte. Summe bei Weitem nicht allein zum Bau und zur
Unterhaltung der Flotte verwandt werden kann. Von der Budgetsumme wird
nicht nur der Handwerkeretat mit allen Ober- und Unterbedicnstcten besoldet,
sondern auch die Artillerie- und Matrosen-Corps, sowie die Pensionisten; hier¬
unter ist ferner die Unterhaltung der sämmtlichen Neubuden^), das Schulwesen,
das Proviantmagazin und das Medicinalwesen begriffen. Endlich gehört dazu
und dies ist das Wichtigste — die Unterhaltung der ganzen Werste mit




") Der dänische Reichsthaler ist ^ Vcrcnisthnler oder 22'/2 Silbergroschen,
"
) Die öffentlichen Gebäude zur Wohnung der cascrnirten Manncmcmnschast.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341793_111431/415>, abgerufen am 22.07.2024.