Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, I. Semester. II. Band.Position der Beanen. die sogar eine gesetzlich autorisirte Ceremonie war. ist Was die Zahl und die sonstigen Verhältnisse der spätern Professoren an¬ Grenzboten. II, 1861.
Position der Beanen. die sogar eine gesetzlich autorisirte Ceremonie war. ist Was die Zahl und die sonstigen Verhältnisse der spätern Professoren an¬ Grenzboten. II, 1861.
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Position der Beanen. die sogar eine gesetzlich autorisirte Ceremonie war. ist
sicher nur als eine weitere Ausbildung jener alten Possen anzusehen.
Was die Zahl und die sonstigen Verhältnisse der spätern Professoren an¬
langt, so bestimmt wenigstens ein Gesetz des Kaisers Theodosius des
Zweiten (425 nach Chr.) die Zahl der öffentlichen Professoren zu Konstant!'
nopel. wobei man vielleicht das Muster der älteren kaiserlichen Universität
in Rom vor Augen hatte. Darnach sollten im Ganzen 31 Professoren sein
und zwar drei römische und fünf griechische Rhetoren, zehn.Grammatiker für
jede der beiden Sprachen, ein Philosoph und zwei Juristen. Jedem akade¬
mischen Lehrer wurde ein besonderes Auditorium angewiesen, und zwar bestand
das Universitätsgebäude aus einer großen Porticus (im achten Distrikte der
Stadt), in deren schattigen Säulengängen halbmondförmige Ausbiegungen
mit amphitheatralisch ansteigenden hölzernen Sitzreihen in solchen Zwischen-
räumen angebracht waren, daß die Vortragenden sich gegenseitig nicht stören
konnten. Außerdem gab es auch kleinere Zimmer (xergulg-o). Die nicht
öffentlichen Lehrer (Privatdocenten), die zum Aerger der ordentlichen Professoren
zuweilen mit der größeren Zahl ihrer Zuhörer prahlend die öffentlichen Unter-
richtslocale benutzten, wies das Gesetz bei Strafe der Ausweisung in die
Schranken der Privatwohnungen zurück. Die wirklichen Professoren sollten
dagegen nie Privatunterricht ertheilen; sonst verloren sie ihre Privilegien und
den Anspruch auf die nach zwanzigjähriger, tadelloser Dienstzeit seit Konstantin
ihnen ertheilten Jnsignien und Titel der ersten Verdienstklasse. Es setzt diese
Beschränkung der im Staatsdienst stehenden Universitätslehrer einen aus¬
reichenden Gehalt voraus. LeiNer können wir aber kaum einen der Herren
Professoren genau nachrechnen. Die Besoldung aus dem Fiscus bestand größten¬
teils aus Getreidcliefcrungcn und kann wol in ihrem Werthe ermittelt wer¬
den. Das Deputat our.de nämlich nach den Gctrcideportionen (tmnonae) be¬
stimmt, welche die ärmern Bewohner Roms seit alter Zeit theils unentgeld-
lich. theils zu geringem Preise aus den öffentlichen Magazinen bezogen.
Gewöhnlich rechnete man auf den Kopf monatlich fünf römische Scheffel,
also jährlich 60 9-/, preußische Scheffel. Nun dotirte, der Kaiser Gratian
(36?) die Rhetoren in Gallien mit 24 Ammonem (228 pr. Scheffel), die
Grammatiker mit der Hälfte (sie standen sich stets schlechter als die Lehrer
der Beredsamkeit); nur unter den Professoren zu Trier, dem reichen Moselathen,
wurde der Rhetor nut 30 Ammonem (285 sah.). der lateinische Grammatiker
um 20. der griechische, „wenn ein würdiger aufgetrieben werden könnte."
"Ut 12 bedacht. Nimmt man aber bei dem Schwanken der Waizenpreise als
^ehe hohen Durchschnittspreis für den preußischen Scheffel 1 Thaler an. so sieht
">an klar, daß die Lehrer von diesen Getreiderationcn nicht leben konnien. und
Wenn man auch anzunehmen geneigt wäre, daß die Professoren zu Rom und
Grenzboten. II, 1861.
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