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Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, I. Semester. II. Band.

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sich aus der Vorlage mit einiger Sicherheit nicht ermitteln, indem ein sehr
erheblicher Theil derjenigen Ausgaben, welche nach dem Inhalt des Entwurfs
auf Holstein fallen würden, erst normirt werden soll." "Aber auch ohne das
ist es klar ersichtlich, daß der Entwurf den finanziellen Interessen Holsteins
nicht genügende Rechnung trügt." Die unter dem einseitigen Einfluß der
Vertretung des Königreichs getroffenen hierher bezüglichen Einrichtungen sind
von den Ständen Holsteins wiederholt als zu einer finanziellen Überlastung
des Herzogthums führend bezeichnet worden. Der Entwurf aber berücksichtigt
die damals erhobenen Einwendungen nur in sehr geringem Maß. Die Grund¬
lagen für die Sonderung der gemeinschaftlichen Einnahmen und Ausgaben
von den besonderen sind dieselben geblieben, namentlich sind die Einnahmen
aus den Domänen wieder zu den gemeinschaftlichen gerechnet, und man hat
nur eine derselben entsprechende Aversionalsumme, die statt der wirklichen Ein¬
nahmen aus den holsteinischen Domänen in die Gcsammtstaatskasse zu zahlen
wäre, in Vorschlag gebracht. Auf die Ansicht der Stände, daß die Einkünfte
aus den Domänen, nachdem der Beitrag zur Civilliste des Königs und den
Apanagen seines Hauses anderweitig festgestellt worden, für die öffentlichen
Lasten der Länder, in welchen sie gelegen, zu verwenden seien, ist nicht einge¬
gangen. Die wiederholt ausgesprochne Klage, daß durch unrichtige Postirung
gewisser Einnahmen unter die Domanialintraden dem Herzogthum jährlich
beträchtliche Summen entzogen würden, ist unberücksichtigt geblieben. Ebenso¬
wenig ist dem mehrfach hervorgehobenen Uebelstande, daß durch Einführung
der Brennsteuer und bedeutende Erhöhung des Zolltarifs in den Herzogthümern
sowie andrerseits durch Abschaffung der Consumtions- und Mahlsteuer und
Herabsetzung des Zolltarifs in Dänemark das finanzielle Verhältniß der ver¬
schiedenen Länder zu einander gleich beim Eintritt in die Gesammtstaatsver-
bindung sehr zu Holsteins Nachtheil verrückt worden sei, durch nachträgliche Aus¬
gleichung in andern Budgctpositionen abgeholfen worden.

Nur in einem Punkt hat der Entwurf eine Aenderung zu Gunsten des
Herzogthums Holstein in Vorschlag gebracht. 'Es ist statt der bisher ziemlich
willkürlich angenommenen Beitrngsquole des Herzogthums zu den gemeinschaft¬
lichen Ausgaben von 23 Procent jetzt eine Quote von 21,.^ festgestellt. In¬
deß ist auch das noch zu hoch gegriffen, da nach den 1859 von den Stän¬
den gegebnen Nachweisen und mit Rücksicht auf die Zahl der steuerpflichtigen
Bevölkerung die richtige Quote sich nur auf 20,75 Procent belaufen würde.
Der Ausschuß lenkt dabei die Aufmerksamkeit der Versammlung auf den Um¬
stand, "daß die Bcitragsquote sich bisher nur auf den Zuschuß der verschie¬
denen Länder zu den gemeinschaftlichen Ausgaben bezogen hat, nach dem § 12
des Entwurfs aber künftig auch rücksichtlich der gemeinschaftlichen Einnahmen
der Monarchie eine Berechnung nach dem gleichen Quotenvcrhältniß eintreten


sich aus der Vorlage mit einiger Sicherheit nicht ermitteln, indem ein sehr
erheblicher Theil derjenigen Ausgaben, welche nach dem Inhalt des Entwurfs
auf Holstein fallen würden, erst normirt werden soll." „Aber auch ohne das
ist es klar ersichtlich, daß der Entwurf den finanziellen Interessen Holsteins
nicht genügende Rechnung trügt." Die unter dem einseitigen Einfluß der
Vertretung des Königreichs getroffenen hierher bezüglichen Einrichtungen sind
von den Ständen Holsteins wiederholt als zu einer finanziellen Überlastung
des Herzogthums führend bezeichnet worden. Der Entwurf aber berücksichtigt
die damals erhobenen Einwendungen nur in sehr geringem Maß. Die Grund¬
lagen für die Sonderung der gemeinschaftlichen Einnahmen und Ausgaben
von den besonderen sind dieselben geblieben, namentlich sind die Einnahmen
aus den Domänen wieder zu den gemeinschaftlichen gerechnet, und man hat
nur eine derselben entsprechende Aversionalsumme, die statt der wirklichen Ein¬
nahmen aus den holsteinischen Domänen in die Gcsammtstaatskasse zu zahlen
wäre, in Vorschlag gebracht. Auf die Ansicht der Stände, daß die Einkünfte
aus den Domänen, nachdem der Beitrag zur Civilliste des Königs und den
Apanagen seines Hauses anderweitig festgestellt worden, für die öffentlichen
Lasten der Länder, in welchen sie gelegen, zu verwenden seien, ist nicht einge¬
gangen. Die wiederholt ausgesprochne Klage, daß durch unrichtige Postirung
gewisser Einnahmen unter die Domanialintraden dem Herzogthum jährlich
beträchtliche Summen entzogen würden, ist unberücksichtigt geblieben. Ebenso¬
wenig ist dem mehrfach hervorgehobenen Uebelstande, daß durch Einführung
der Brennsteuer und bedeutende Erhöhung des Zolltarifs in den Herzogthümern
sowie andrerseits durch Abschaffung der Consumtions- und Mahlsteuer und
Herabsetzung des Zolltarifs in Dänemark das finanzielle Verhältniß der ver¬
schiedenen Länder zu einander gleich beim Eintritt in die Gesammtstaatsver-
bindung sehr zu Holsteins Nachtheil verrückt worden sei, durch nachträgliche Aus¬
gleichung in andern Budgctpositionen abgeholfen worden.

Nur in einem Punkt hat der Entwurf eine Aenderung zu Gunsten des
Herzogthums Holstein in Vorschlag gebracht. 'Es ist statt der bisher ziemlich
willkürlich angenommenen Beitrngsquole des Herzogthums zu den gemeinschaft¬
lichen Ausgaben von 23 Procent jetzt eine Quote von 21,.^ festgestellt. In¬
deß ist auch das noch zu hoch gegriffen, da nach den 1859 von den Stän¬
den gegebnen Nachweisen und mit Rücksicht auf die Zahl der steuerpflichtigen
Bevölkerung die richtige Quote sich nur auf 20,75 Procent belaufen würde.
Der Ausschuß lenkt dabei die Aufmerksamkeit der Versammlung auf den Um¬
stand, „daß die Bcitragsquote sich bisher nur auf den Zuschuß der verschie¬
denen Länder zu den gemeinschaftlichen Ausgaben bezogen hat, nach dem § 12
des Entwurfs aber künftig auch rücksichtlich der gemeinschaftlichen Einnahmen
der Monarchie eine Berechnung nach dem gleichen Quotenvcrhältniß eintreten


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341793_111431/17>, abgerufen am 24.08.2024.