Die Grenzboten. Jg. 19, 1860, II. Semester. IV. Band.Zeiten gerichtet ist. Eine solche ist indessen hier um so bedenklicher, als sie Sobald eine Aenderung in der Veriretung des Landes eingetreten sein Auf dem 103.4" Quadratur, umfassenden Gebiete der Ritterschaft befinden sich Zeiten gerichtet ist. Eine solche ist indessen hier um so bedenklicher, als sie Sobald eine Aenderung in der Veriretung des Landes eingetreten sein Auf dem 103.4» Quadratur, umfassenden Gebiete der Ritterschaft befinden sich <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0099" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/110447"/> <p xml:id="ID_239" prev="#ID_238"> Zeiten gerichtet ist. Eine solche ist indessen hier um so bedenklicher, als sie<lb/> im graben Gegensatze steht zu den landesherrlichen Bestrebungen und Verfü¬<lb/> gungen im Domanium des Landes, welche die allmälige Vermehrung des länd¬<lb/> lichen Mittelstandes bezwecken. Die Ritterschaft ihrerseits bezweckt nämlich die Un-<lb/> theilbarkeit von Grund und Boden, wie sie jetzt besteht, in ihren strengsten<lb/> Consequenzen aufrecht zu erhalten und durch die Gesetzgebung zu binden. Es<lb/> ist klar, daß dieser Gegensatz der Bestrebungen auch auf die weitere Theilung<lb/> des Areals im Domanium nur hemmend einwirken kann. Denn wenn auch<lb/> die Landesverwaltung bisher in ihrer Weise fortgefahren und die Zahl der<lb/> mittlern und kleinern Besitzungen jährlich vermehrt hat, so konnte und kann<lb/> sie dies doch immer deshalb nur in einem geringern Grade thun, als wün¬<lb/> schenswert!) war und ist, weil sie nicht über ein bestimmtes Maß hinausgehn<lb/> darf. Sie darf dies aber deshalb nicht, weil ihr sonst bald die Gelegenheit<lb/> zu weitrer Vermehrung solcher Besitzungen fehlen würde und weil sie eine An¬<lb/> zahl großer Güter in ihrer Landeshälfte reserviren muß, um der Ritterschaft,<lb/> deren Machtstellung auf dem großen Grundbesitze beruht, in dieser Hinsicht<lb/> einigermaßen das Gleichgewicht halten zu können.</p><lb/> <p xml:id="ID_240"> Sobald eine Aenderung in der Veriretung des Landes eingetreten sein<lb/> wird, muß die Frage über die Theilbarkeit der Güter in Mecklenburg zur<lb/> Sprache gebracht werden. Dieselbe ist bei dem herrschenden Systeme nicht<lb/> möglich; da die politische Stellung der Rittergutsbesitzer auf dem großen<lb/> Grundbesitze beruht, so steht und fällt jene mit diesem. Andererseits aber<lb/> rückt die Nothwendigkeit der Theilbarkeit bis zu einem gewissen Grade täglich<lb/> mit immer größerer Schwere nahe, Die Heimath-, Niederlassungs- und Ar-<lb/> mennoth in Mecklenburg mit ihrem Gefolge von Auswanderung, unehelichen<lb/> Geburten u. f. w. ist so entschieden an die Erhaltung des Status <zu<i ge¬<lb/> knüpft und nur durch die Modification des Bestehenden zu einem glücklichen<lb/> Austrage zu bringen, daß wir nicht umhin können, diesen Gegenstand hier<lb/> ganz besonders hervorzuheben und zu erläutern.</p><lb/> <p xml:id="ID_241" next="#ID_242"> Auf dem 103.4» Quadratur, umfassenden Gebiete der Ritterschaft befinden sich<lb/> nur 917 Hauptgütcr (von denen ein Theil Nebengüter besitzt) in den Händen<lb/> von 023 adligen und bürgerlichen Besitzern. Die durchschnittliche Größe eines<lb/> jeden Gutes beträgt 2692^ preuß. Morgen und im durchschnittlichen Besitze jedes<lb/> Gutsbesitzers befinden sich 3992'/» preuß. Morgen Areal, welche nach den Ver¬<lb/> kaufspreisen des Quinquenniums i8°Vss, laut den Mittheilungen des statisti¬<lb/> schen Bureaus. einen mittleren Werth von 176,000 Thlrn. für jeden Gutsbesitzer<lb/> repräsentiren. Neben diesen Gutsbesitzern befinden sich auf dem Gebiete der<lb/> Ritterschaft, auf dem Areale derselben und von ihnen in gewissem Grade ab¬<lb/> hängig, auch ihnen zur Pachtleistung verpflichtet, nur noch 1187 kleinere Land¬<lb/> wirthe (Bauern), außerdem einige Müller, Schmiede u. s. w. Die ganze</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0099]
Zeiten gerichtet ist. Eine solche ist indessen hier um so bedenklicher, als sie
im graben Gegensatze steht zu den landesherrlichen Bestrebungen und Verfü¬
gungen im Domanium des Landes, welche die allmälige Vermehrung des länd¬
lichen Mittelstandes bezwecken. Die Ritterschaft ihrerseits bezweckt nämlich die Un-
theilbarkeit von Grund und Boden, wie sie jetzt besteht, in ihren strengsten
Consequenzen aufrecht zu erhalten und durch die Gesetzgebung zu binden. Es
ist klar, daß dieser Gegensatz der Bestrebungen auch auf die weitere Theilung
des Areals im Domanium nur hemmend einwirken kann. Denn wenn auch
die Landesverwaltung bisher in ihrer Weise fortgefahren und die Zahl der
mittlern und kleinern Besitzungen jährlich vermehrt hat, so konnte und kann
sie dies doch immer deshalb nur in einem geringern Grade thun, als wün¬
schenswert!) war und ist, weil sie nicht über ein bestimmtes Maß hinausgehn
darf. Sie darf dies aber deshalb nicht, weil ihr sonst bald die Gelegenheit
zu weitrer Vermehrung solcher Besitzungen fehlen würde und weil sie eine An¬
zahl großer Güter in ihrer Landeshälfte reserviren muß, um der Ritterschaft,
deren Machtstellung auf dem großen Grundbesitze beruht, in dieser Hinsicht
einigermaßen das Gleichgewicht halten zu können.
Sobald eine Aenderung in der Veriretung des Landes eingetreten sein
wird, muß die Frage über die Theilbarkeit der Güter in Mecklenburg zur
Sprache gebracht werden. Dieselbe ist bei dem herrschenden Systeme nicht
möglich; da die politische Stellung der Rittergutsbesitzer auf dem großen
Grundbesitze beruht, so steht und fällt jene mit diesem. Andererseits aber
rückt die Nothwendigkeit der Theilbarkeit bis zu einem gewissen Grade täglich
mit immer größerer Schwere nahe, Die Heimath-, Niederlassungs- und Ar-
mennoth in Mecklenburg mit ihrem Gefolge von Auswanderung, unehelichen
Geburten u. f. w. ist so entschieden an die Erhaltung des Status <zu<i ge¬
knüpft und nur durch die Modification des Bestehenden zu einem glücklichen
Austrage zu bringen, daß wir nicht umhin können, diesen Gegenstand hier
ganz besonders hervorzuheben und zu erläutern.
Auf dem 103.4» Quadratur, umfassenden Gebiete der Ritterschaft befinden sich
nur 917 Hauptgütcr (von denen ein Theil Nebengüter besitzt) in den Händen
von 023 adligen und bürgerlichen Besitzern. Die durchschnittliche Größe eines
jeden Gutes beträgt 2692^ preuß. Morgen und im durchschnittlichen Besitze jedes
Gutsbesitzers befinden sich 3992'/» preuß. Morgen Areal, welche nach den Ver¬
kaufspreisen des Quinquenniums i8°Vss, laut den Mittheilungen des statisti¬
schen Bureaus. einen mittleren Werth von 176,000 Thlrn. für jeden Gutsbesitzer
repräsentiren. Neben diesen Gutsbesitzern befinden sich auf dem Gebiete der
Ritterschaft, auf dem Areale derselben und von ihnen in gewissem Grade ab¬
hängig, auch ihnen zur Pachtleistung verpflichtet, nur noch 1187 kleinere Land¬
wirthe (Bauern), außerdem einige Müller, Schmiede u. s. w. Die ganze
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |