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Die Grenzboten. Jg. 19, 1860, II. Semester. IV. Band.

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der einen oder der andern Richtung zu verlangen. Wichtiger und für die
Zukunft entscheidender ist die Frage der Organisat i on und der Wirkungs¬
sphäre des Zollverbandcs, und auf diese Frage sollten unseres Trachtens
diesmal alle Kräfte für die wirthschaftliche Einigung gerichtet werden. Die
Fortbildung des Tarifs wird durch die Centralverwaltung und den Vereinstag
mit besseren Erfolg geschehn können, als es seither durch fünfzehn Gcncral-
conferenzen mit unendlicher Verschwendung von Mühe und Zeit geschehen ist.
Die Richtung aber, nach welcher wir die Tarifreform für wünschenswert!)
halten, ist die Vereinfachung. Gegenwärtig zählt der Tarif 32 Gegenstände
auf, welche gar keiner Abgabe unterworfen find; sodann 43 Hauptgegenstände
mit vielen Untera'btheilungcn, von welchen beim Eingange eine geringere oder
eine höhere Abgabe als ein halber Thaler vom Centner, und beim Ausgange
überhaupt irgend eine Abgabe erhoben wird; alle übrigen, deshalb auch nicht
namentlich im Tarife aufgeführten Artikel zahlen die allgemeine Eingangs¬
abgabe von einem halben Thaler für den Centner, aber keine Ausgangsabgabe.
Eine ansehnliche, aber zum Verschwinden besonders geeignete Abtheilung des
Tarifs enthält die Bestimmungen über die Abgaben, welche bei der Durch¬
fuhr erhoben werden. Befrachter wir dagegen den englischen Tarif, wie er
aus der letzten Session des Parlamentes hervorgegangen ist, und in dem Econo-
inist vom 22. September kaum anderthalb Spalten füllt, so zeigt derselbe, statt der
frühern 150 nur noch zwölf Hauptartikel, in welche statt der ehemaligen 400
nur noch 40 einzelne zollpflichtige Gegenstände eingereiht sind. Unter den zwölf
Artikeln betrifft Einer die Abgaben, welche zur Ausgleichung der Accise auf
inländische Papiere und Drucksachen, Malz, Hopfen, Gold- und Silbergeschirr.
Spielkarten und Würfel von den gleichnamigen ausländischen Erzeugnissen zu
entrichten sind; ein anderer Artikel ist vorübergehender Natur, da die Zollsätze
welche er ans Hüte und Mützen legt, am 31. März 1801, auf Korkstöpsel am
31. März 1862 erlöschen. Die übrigen zehn Gegenstände, welche in England
noch der Zollabgabe unterliegen, sind: 1) gcgohrene Flüssigkeiten (feriueutsä
liMvrs), hauptsächlich geistige Getränke und Essig; 2) Zucker; 3) Tabak; 4) Thee;
5) Kaffe; 6) Kakao; 7) Getreide und Mehl; 8) getrocknetes Obst; 9) Holz;
10) Pfeffer. -- Diese Einfachheit möchten wir den Reformatoren des Vereins¬
zolltarifs zur Nachahmung empfehlen; die Höhe mancher englischen Tarifsätze,
z. B. 3 Thaler auf das Pfund Rauchtabak, 12'/^ Silbergroschen auf das Pfund
Thee, dürfte unseren deutschen Konsumenten beiderlei Geschlechtes eben so wenig
zusagen,/wie das Verschwinden des Eisens aus der Reihe der zollpflichtigen
Gegenstände einer gegenwärtig stark gedrückten Classe von Producenten.

Ebensowenig als die Reform des Tarifs halten wir die Erweiterung
des Gebiets für eine Frage, die bei den Unterhandlungen über Modificationen
der Verträge in bon Vordergrund gestellt werden sollte. Zum Glücke ist kein


Gveiizl'oder IV. 18V0. 7

der einen oder der andern Richtung zu verlangen. Wichtiger und für die
Zukunft entscheidender ist die Frage der Organisat i on und der Wirkungs¬
sphäre des Zollverbandcs, und auf diese Frage sollten unseres Trachtens
diesmal alle Kräfte für die wirthschaftliche Einigung gerichtet werden. Die
Fortbildung des Tarifs wird durch die Centralverwaltung und den Vereinstag
mit besseren Erfolg geschehn können, als es seither durch fünfzehn Gcncral-
conferenzen mit unendlicher Verschwendung von Mühe und Zeit geschehen ist.
Die Richtung aber, nach welcher wir die Tarifreform für wünschenswert!)
halten, ist die Vereinfachung. Gegenwärtig zählt der Tarif 32 Gegenstände
auf, welche gar keiner Abgabe unterworfen find; sodann 43 Hauptgegenstände
mit vielen Untera'btheilungcn, von welchen beim Eingange eine geringere oder
eine höhere Abgabe als ein halber Thaler vom Centner, und beim Ausgange
überhaupt irgend eine Abgabe erhoben wird; alle übrigen, deshalb auch nicht
namentlich im Tarife aufgeführten Artikel zahlen die allgemeine Eingangs¬
abgabe von einem halben Thaler für den Centner, aber keine Ausgangsabgabe.
Eine ansehnliche, aber zum Verschwinden besonders geeignete Abtheilung des
Tarifs enthält die Bestimmungen über die Abgaben, welche bei der Durch¬
fuhr erhoben werden. Befrachter wir dagegen den englischen Tarif, wie er
aus der letzten Session des Parlamentes hervorgegangen ist, und in dem Econo-
inist vom 22. September kaum anderthalb Spalten füllt, so zeigt derselbe, statt der
frühern 150 nur noch zwölf Hauptartikel, in welche statt der ehemaligen 400
nur noch 40 einzelne zollpflichtige Gegenstände eingereiht sind. Unter den zwölf
Artikeln betrifft Einer die Abgaben, welche zur Ausgleichung der Accise auf
inländische Papiere und Drucksachen, Malz, Hopfen, Gold- und Silbergeschirr.
Spielkarten und Würfel von den gleichnamigen ausländischen Erzeugnissen zu
entrichten sind; ein anderer Artikel ist vorübergehender Natur, da die Zollsätze
welche er ans Hüte und Mützen legt, am 31. März 1801, auf Korkstöpsel am
31. März 1862 erlöschen. Die übrigen zehn Gegenstände, welche in England
noch der Zollabgabe unterliegen, sind: 1) gcgohrene Flüssigkeiten (feriueutsä
liMvrs), hauptsächlich geistige Getränke und Essig; 2) Zucker; 3) Tabak; 4) Thee;
5) Kaffe; 6) Kakao; 7) Getreide und Mehl; 8) getrocknetes Obst; 9) Holz;
10) Pfeffer. — Diese Einfachheit möchten wir den Reformatoren des Vereins¬
zolltarifs zur Nachahmung empfehlen; die Höhe mancher englischen Tarifsätze,
z. B. 3 Thaler auf das Pfund Rauchtabak, 12'/^ Silbergroschen auf das Pfund
Thee, dürfte unseren deutschen Konsumenten beiderlei Geschlechtes eben so wenig
zusagen,/wie das Verschwinden des Eisens aus der Reihe der zollpflichtigen
Gegenstände einer gegenwärtig stark gedrückten Classe von Producenten.

Ebensowenig als die Reform des Tarifs halten wir die Erweiterung
des Gebiets für eine Frage, die bei den Unterhandlungen über Modificationen
der Verträge in bon Vordergrund gestellt werden sollte. Zum Glücke ist kein


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[0061] der einen oder der andern Richtung zu verlangen. Wichtiger und für die Zukunft entscheidender ist die Frage der Organisat i on und der Wirkungs¬ sphäre des Zollverbandcs, und auf diese Frage sollten unseres Trachtens diesmal alle Kräfte für die wirthschaftliche Einigung gerichtet werden. Die Fortbildung des Tarifs wird durch die Centralverwaltung und den Vereinstag mit besseren Erfolg geschehn können, als es seither durch fünfzehn Gcncral- conferenzen mit unendlicher Verschwendung von Mühe und Zeit geschehen ist. Die Richtung aber, nach welcher wir die Tarifreform für wünschenswert!) halten, ist die Vereinfachung. Gegenwärtig zählt der Tarif 32 Gegenstände auf, welche gar keiner Abgabe unterworfen find; sodann 43 Hauptgegenstände mit vielen Untera'btheilungcn, von welchen beim Eingange eine geringere oder eine höhere Abgabe als ein halber Thaler vom Centner, und beim Ausgange überhaupt irgend eine Abgabe erhoben wird; alle übrigen, deshalb auch nicht namentlich im Tarife aufgeführten Artikel zahlen die allgemeine Eingangs¬ abgabe von einem halben Thaler für den Centner, aber keine Ausgangsabgabe. Eine ansehnliche, aber zum Verschwinden besonders geeignete Abtheilung des Tarifs enthält die Bestimmungen über die Abgaben, welche bei der Durch¬ fuhr erhoben werden. Befrachter wir dagegen den englischen Tarif, wie er aus der letzten Session des Parlamentes hervorgegangen ist, und in dem Econo- inist vom 22. September kaum anderthalb Spalten füllt, so zeigt derselbe, statt der frühern 150 nur noch zwölf Hauptartikel, in welche statt der ehemaligen 400 nur noch 40 einzelne zollpflichtige Gegenstände eingereiht sind. Unter den zwölf Artikeln betrifft Einer die Abgaben, welche zur Ausgleichung der Accise auf inländische Papiere und Drucksachen, Malz, Hopfen, Gold- und Silbergeschirr. Spielkarten und Würfel von den gleichnamigen ausländischen Erzeugnissen zu entrichten sind; ein anderer Artikel ist vorübergehender Natur, da die Zollsätze welche er ans Hüte und Mützen legt, am 31. März 1801, auf Korkstöpsel am 31. März 1862 erlöschen. Die übrigen zehn Gegenstände, welche in England noch der Zollabgabe unterliegen, sind: 1) gcgohrene Flüssigkeiten (feriueutsä liMvrs), hauptsächlich geistige Getränke und Essig; 2) Zucker; 3) Tabak; 4) Thee; 5) Kaffe; 6) Kakao; 7) Getreide und Mehl; 8) getrocknetes Obst; 9) Holz; 10) Pfeffer. — Diese Einfachheit möchten wir den Reformatoren des Vereins¬ zolltarifs zur Nachahmung empfehlen; die Höhe mancher englischen Tarifsätze, z. B. 3 Thaler auf das Pfund Rauchtabak, 12'/^ Silbergroschen auf das Pfund Thee, dürfte unseren deutschen Konsumenten beiderlei Geschlechtes eben so wenig zusagen,/wie das Verschwinden des Eisens aus der Reihe der zollpflichtigen Gegenstände einer gegenwärtig stark gedrückten Classe von Producenten. Ebensowenig als die Reform des Tarifs halten wir die Erweiterung des Gebiets für eine Frage, die bei den Unterhandlungen über Modificationen der Verträge in bon Vordergrund gestellt werden sollte. Zum Glücke ist kein Gveiizl'oder IV. 18V0. 7

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 19, 1860, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341594_110347/61>, abgerufen am 15.01.2025.