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Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, I. Semester. I. Band.

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Wir waren im Begriff, uns nicht von der vortheilhaftesten Seite zu zeigen, und das
will man doch -lieber vermeiden. Da die Gefahr jetzt mehr in den Hintergrund
tritt, darf man sich wol offner darüber aussprechen.

Alle Welt -- wenigstens in Preußen -- scheint mit der Haltung des berliner
Cabinets zufrieden zu sein. Handelte es sich nur um das stilistische Verdienst, so
wäre wirklich die Note vom 12. Februar meisterhaft: alles was sie sagt, ist richtig;
die Wendungen fein, überraschend und treffend, die Logik ohne Tadel, die Anspielungen
voller Witz. Handelte es sich um ein Duell auf dem Papier, so würde alle Welt
dieser Note Beifall klatschen.

Aber bei diplomatischen Verhandlungen ist die Hauptsache doch nicht, wie gut
man sich ausdrückt, sondern was man erreicht. -- Und hier war der Erfolg der
preußischen Note vom 12. Februar folgender. "

In Erwiderung auf jene Note drückt Oestreich --- 22. Februar -- die Er¬
wartung aus, daß Preußen im gegebenen Fall seine Stellung als europäische Macht
vor seinen Bundespflichten werde zurücktreten lassen. Oestreich halte im Vertrauen
auf die erfreulichen cinmüthigcn patriotischen Stimmungen den Augenblick sür ge¬
kommen, die zur Abwehr gemeinsamer Gefahren erforderlichen Maßregeln bei der
deutschen Bundesversammlung zu beantragen. Dennoch wolle es mit Rücksicht auf
die Stellung Preußens diese Anträge erst dann in Frankfurt anbringen, wenn seine
italienische Armee vollständig auf den Kriegsfuß gesetzt sei.

Daß in dieser Auffassung wirklich noch eine Art von Höflichkeit liegt, lehrt
folgender Hinblick aus die wiener Schlußcictc- zum deutschen Bunde. §. 46. Beginnt
ein Bundesstaat, der zugleich außerhalb des Bundes Besitzungen hat, in seiner Eigen¬
schaft als europäische Macht einen Krieg, so bleibt ein solcher, die Verhältnisse und
Verpflichtungen des Bundes nicht berührender Krieg dem Bunde ganz fremd. §. 47.
In dem Falle, wo ein solcher Bundesstaat in seinen außer dem Bunde belegenen
Besitzungen bedroht oder angegriffen wird, tritt für den Bund die Verpflichtung zu
gemeinschaftlichen Vertheidigungsmaßrcgeln nur insofern ein, als derselbe, nach vor-
güngiger Berathung durch Stimmenmehrheit in der engern Versammlung Gefahr
für das Bundesgebiet erkennt. §. 41. Der in der engern Versammlung ge¬
faßte Beschluß über die Wirklichkeit der Gefahr eines feindlichen Angriffs verbindet
sämmtliche Bundcsstnaten zur Theilnahme an den vom Bundestage nothwendig er¬
achteten Vertheidigungsmaßrcgeln. §. 42. Wenn die Vorfrage, ob Gefahr vor¬
handen ist, durch die Stimmenmehrheit verneinend entschieden wäre, so bleibt nichts
desto weniger denjenigen Bundesstaaten, welche von der Wirklichkeit der Gefahr über¬
zeugt sind, unbenommen, gemeinschaftliche Vcrthcidigungsmaßregcln untereinander
zu verabreden.

Es ist klar, daß nach dem Sinn dieser Artikel ein Krieg zwischen Oestreich
und Frankreich über das Primat in Italien "dem Bunde ganz fremd bleiben" muß.
Aber formal hat nach dem Buchstaben der Acte darüber der engere Ausschuß des
Bundes zu entscheiden, dessen 17 Stimmen sich so vertheilen: 1) Oestreich, 2 -6)
die fünf Königreiche, 7) Baden^ 3--9) die beiden Hessen, 10--11) Niederlande und
Dänemark; die andern Stimmen fallen aus die kleinen Staaten. 9 von diesen
Stimmen, und Oestreich hatte bewiesen, daß eine Schmälerung feines Einflusses in
Modena eine "Gefahr für das Bundesgebiet" involvire! Diese Stimmen hatte


Wir waren im Begriff, uns nicht von der vortheilhaftesten Seite zu zeigen, und das
will man doch -lieber vermeiden. Da die Gefahr jetzt mehr in den Hintergrund
tritt, darf man sich wol offner darüber aussprechen.

Alle Welt — wenigstens in Preußen — scheint mit der Haltung des berliner
Cabinets zufrieden zu sein. Handelte es sich nur um das stilistische Verdienst, so
wäre wirklich die Note vom 12. Februar meisterhaft: alles was sie sagt, ist richtig;
die Wendungen fein, überraschend und treffend, die Logik ohne Tadel, die Anspielungen
voller Witz. Handelte es sich um ein Duell auf dem Papier, so würde alle Welt
dieser Note Beifall klatschen.

Aber bei diplomatischen Verhandlungen ist die Hauptsache doch nicht, wie gut
man sich ausdrückt, sondern was man erreicht. — Und hier war der Erfolg der
preußischen Note vom 12. Februar folgender. »

In Erwiderung auf jene Note drückt Oestreich —- 22. Februar — die Er¬
wartung aus, daß Preußen im gegebenen Fall seine Stellung als europäische Macht
vor seinen Bundespflichten werde zurücktreten lassen. Oestreich halte im Vertrauen
auf die erfreulichen cinmüthigcn patriotischen Stimmungen den Augenblick sür ge¬
kommen, die zur Abwehr gemeinsamer Gefahren erforderlichen Maßregeln bei der
deutschen Bundesversammlung zu beantragen. Dennoch wolle es mit Rücksicht auf
die Stellung Preußens diese Anträge erst dann in Frankfurt anbringen, wenn seine
italienische Armee vollständig auf den Kriegsfuß gesetzt sei.

Daß in dieser Auffassung wirklich noch eine Art von Höflichkeit liegt, lehrt
folgender Hinblick aus die wiener Schlußcictc- zum deutschen Bunde. §. 46. Beginnt
ein Bundesstaat, der zugleich außerhalb des Bundes Besitzungen hat, in seiner Eigen¬
schaft als europäische Macht einen Krieg, so bleibt ein solcher, die Verhältnisse und
Verpflichtungen des Bundes nicht berührender Krieg dem Bunde ganz fremd. §. 47.
In dem Falle, wo ein solcher Bundesstaat in seinen außer dem Bunde belegenen
Besitzungen bedroht oder angegriffen wird, tritt für den Bund die Verpflichtung zu
gemeinschaftlichen Vertheidigungsmaßrcgeln nur insofern ein, als derselbe, nach vor-
güngiger Berathung durch Stimmenmehrheit in der engern Versammlung Gefahr
für das Bundesgebiet erkennt. §. 41. Der in der engern Versammlung ge¬
faßte Beschluß über die Wirklichkeit der Gefahr eines feindlichen Angriffs verbindet
sämmtliche Bundcsstnaten zur Theilnahme an den vom Bundestage nothwendig er¬
achteten Vertheidigungsmaßrcgeln. §. 42. Wenn die Vorfrage, ob Gefahr vor¬
handen ist, durch die Stimmenmehrheit verneinend entschieden wäre, so bleibt nichts
desto weniger denjenigen Bundesstaaten, welche von der Wirklichkeit der Gefahr über¬
zeugt sind, unbenommen, gemeinschaftliche Vcrthcidigungsmaßregcln untereinander
zu verabreden.

Es ist klar, daß nach dem Sinn dieser Artikel ein Krieg zwischen Oestreich
und Frankreich über das Primat in Italien „dem Bunde ganz fremd bleiben" muß.
Aber formal hat nach dem Buchstaben der Acte darüber der engere Ausschuß des
Bundes zu entscheiden, dessen 17 Stimmen sich so vertheilen: 1) Oestreich, 2 -6)
die fünf Königreiche, 7) Baden^ 3—9) die beiden Hessen, 10—11) Niederlande und
Dänemark; die andern Stimmen fallen aus die kleinen Staaten. 9 von diesen
Stimmen, und Oestreich hatte bewiesen, daß eine Schmälerung feines Einflusses in
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[0449] Wir waren im Begriff, uns nicht von der vortheilhaftesten Seite zu zeigen, und das will man doch -lieber vermeiden. Da die Gefahr jetzt mehr in den Hintergrund tritt, darf man sich wol offner darüber aussprechen. Alle Welt — wenigstens in Preußen — scheint mit der Haltung des berliner Cabinets zufrieden zu sein. Handelte es sich nur um das stilistische Verdienst, so wäre wirklich die Note vom 12. Februar meisterhaft: alles was sie sagt, ist richtig; die Wendungen fein, überraschend und treffend, die Logik ohne Tadel, die Anspielungen voller Witz. Handelte es sich um ein Duell auf dem Papier, so würde alle Welt dieser Note Beifall klatschen. Aber bei diplomatischen Verhandlungen ist die Hauptsache doch nicht, wie gut man sich ausdrückt, sondern was man erreicht. — Und hier war der Erfolg der preußischen Note vom 12. Februar folgender. » In Erwiderung auf jene Note drückt Oestreich —- 22. Februar — die Er¬ wartung aus, daß Preußen im gegebenen Fall seine Stellung als europäische Macht vor seinen Bundespflichten werde zurücktreten lassen. Oestreich halte im Vertrauen auf die erfreulichen cinmüthigcn patriotischen Stimmungen den Augenblick sür ge¬ kommen, die zur Abwehr gemeinsamer Gefahren erforderlichen Maßregeln bei der deutschen Bundesversammlung zu beantragen. Dennoch wolle es mit Rücksicht auf die Stellung Preußens diese Anträge erst dann in Frankfurt anbringen, wenn seine italienische Armee vollständig auf den Kriegsfuß gesetzt sei. Daß in dieser Auffassung wirklich noch eine Art von Höflichkeit liegt, lehrt folgender Hinblick aus die wiener Schlußcictc- zum deutschen Bunde. §. 46. Beginnt ein Bundesstaat, der zugleich außerhalb des Bundes Besitzungen hat, in seiner Eigen¬ schaft als europäische Macht einen Krieg, so bleibt ein solcher, die Verhältnisse und Verpflichtungen des Bundes nicht berührender Krieg dem Bunde ganz fremd. §. 47. In dem Falle, wo ein solcher Bundesstaat in seinen außer dem Bunde belegenen Besitzungen bedroht oder angegriffen wird, tritt für den Bund die Verpflichtung zu gemeinschaftlichen Vertheidigungsmaßrcgeln nur insofern ein, als derselbe, nach vor- güngiger Berathung durch Stimmenmehrheit in der engern Versammlung Gefahr für das Bundesgebiet erkennt. §. 41. Der in der engern Versammlung ge¬ faßte Beschluß über die Wirklichkeit der Gefahr eines feindlichen Angriffs verbindet sämmtliche Bundcsstnaten zur Theilnahme an den vom Bundestage nothwendig er¬ achteten Vertheidigungsmaßrcgeln. §. 42. Wenn die Vorfrage, ob Gefahr vor¬ handen ist, durch die Stimmenmehrheit verneinend entschieden wäre, so bleibt nichts desto weniger denjenigen Bundesstaaten, welche von der Wirklichkeit der Gefahr über¬ zeugt sind, unbenommen, gemeinschaftliche Vcrthcidigungsmaßregcln untereinander zu verabreden. Es ist klar, daß nach dem Sinn dieser Artikel ein Krieg zwischen Oestreich und Frankreich über das Primat in Italien „dem Bunde ganz fremd bleiben" muß. Aber formal hat nach dem Buchstaben der Acte darüber der engere Ausschuß des Bundes zu entscheiden, dessen 17 Stimmen sich so vertheilen: 1) Oestreich, 2 -6) die fünf Königreiche, 7) Baden^ 3—9) die beiden Hessen, 10—11) Niederlande und Dänemark; die andern Stimmen fallen aus die kleinen Staaten. 9 von diesen Stimmen, und Oestreich hatte bewiesen, daß eine Schmälerung feines Einflusses in Modena eine „Gefahr für das Bundesgebiet" involvire! Diese Stimmen hatte

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341590_186950/449>, abgerufen am 24.07.2024.