Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. IV. Band.katholische Kirche in keiner Weise molestirt; ihre schädlichen Wirkungen durch die vom 6) Unabhängigkeit der Gerichte durch strenges Festhalten des Ancicnnctäts-Sy- 7) Ausmerzung der blos "Gutgesinnten" aus der Bureaukratie, deren Befug¬ 8) Entschiedenes Princip der Handelspolitik, damit der Einfluß Preußens im 9) Strenge Controlle gegen den Bundestag, daß er seine Befugnisse nach keiner Literatur. Die Ostsee und ihre Küstenländer, geschildert von Anton von Esel. katholische Kirche in keiner Weise molestirt; ihre schädlichen Wirkungen durch die vom 6) Unabhängigkeit der Gerichte durch strenges Festhalten des Ancicnnctäts-Sy- 7) Ausmerzung der blos „Gutgesinnten" aus der Bureaukratie, deren Befug¬ 8) Entschiedenes Princip der Handelspolitik, damit der Einfluß Preußens im 9) Strenge Controlle gegen den Bundestag, daß er seine Befugnisse nach keiner Literatur. Die Ostsee und ihre Küstenländer, geschildert von Anton von Esel. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0411" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/108541"/> <p xml:id="ID_1289" prev="#ID_1288"> katholische Kirche in keiner Weise molestirt; ihre schädlichen Wirkungen durch die vom<lb/> Staat garantirte Freiheit jedes Einzelnen, sich der Kirche zu entzieh«, paralysirt.<lb/> 2n derselben Weise die Seelen, sofern sie nicht die Criminaljustiz gegen sich aufrufen.<lb/> Neue Associationen (industrielle, adlige, bürgerliche jeder Art) unter denselben Be¬<lb/> engungen geduldet.</p><lb/> <p xml:id="ID_1290"> 6) Unabhängigkeit der Gerichte durch strenges Festhalten des Ancicnnctäts-Sy-<lb/> stems.</p><lb/> <p xml:id="ID_1291"> 7) Ausmerzung der blos „Gutgesinnten" aus der Bureaukratie, deren Befug¬<lb/> nisse sich durch die obengedachten Punkte freilich sehr gemindert haben (einige Pen¬<lb/> sionen mehr wird der Staat ertragen); Herstellung des alten Systems der Beför¬<lb/> derung nach Einsicht und Geschicklichkeit; die technischen Zweige sind von der Partei-<lb/> Achtung der höheren Regionen ganz ausgeschlossen; dagegen strenge Einheit in den<lb/> allgemeinen Maßregeln der Verwaltung, und Aufhebung jeder Art von Autonomie von<lb/> Seiten der verschiedenen Polizeipräsidenten. (— Schillerfest!)</p><lb/> <p xml:id="ID_1292"> 8) Entschiedenes Princip der Handelspolitik, damit der Einfluß Preußens im<lb/> Zollvereine (wie sehr sich auch dessen Umfang einschränken möge!) ein wirklicher sei.<lb/> Denn Einfluß hat nur, wer folgerichtig etwas will.</p><lb/> <p xml:id="ID_1293"> 9) Strenge Controlle gegen den Bundestag, daß er seine Befugnisse nach keiner<lb/> Seite hin — aus Gründen des bien xublio — überschreite; Förderung desselben,<lb/> N>o es eine Pflichterfüllung gilt. Wenn Deutschland in Preußen den Hort des Rechts<lb/> sieht, wird das Mißfallen am berlinischen Dialect sich allmälig legen. Ein weiteres<lb/> H<note type="byline"> -j- 5</note> aschen nach Popularität hat Preußen nicht nöthig. </p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Literatur.</head><lb/> <p xml:id="ID_1294" next="#ID_1295"> Die Ostsee und ihre Küstenländer, geschildert von Anton von Esel.<lb/> Leipzig, Lorck. — Es ist von großem Interesse, von einem sachkundigen Mann<lb/> diesen nach verschiedenen Staatcngruppen auscinandcrfallenden Ländcrcoinplcr in seinem<lb/> innern Zusammenhang dargestellt zu sehen. — Der erste Theil enthält die Geschichte<lb/> Ostseehandels von den Phöniciern an bis auf unsere Zeit, in einer zweck¬<lb/> mäßigen Uebersicht. — Darauf folgt eine hydrographisch-naturhistorische Darstellung<lb/> d" Ostsee, eine Schilderung des thierischen Lebens in derselben, ihrer Productionen<lb/> Und des dazu gehörigen Flußnetzes. — Der zweite Theil behandelt die Einzelheiten,<lb/> inen Theil sehr eingehend und selbst anziehend geschildert; die dänischen, deutschen,<lb/> russischen und schwedischen Ufer. Wenn die geographische Eintheilung zum Grunde</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0411]
katholische Kirche in keiner Weise molestirt; ihre schädlichen Wirkungen durch die vom
Staat garantirte Freiheit jedes Einzelnen, sich der Kirche zu entzieh«, paralysirt.
2n derselben Weise die Seelen, sofern sie nicht die Criminaljustiz gegen sich aufrufen.
Neue Associationen (industrielle, adlige, bürgerliche jeder Art) unter denselben Be¬
engungen geduldet.
6) Unabhängigkeit der Gerichte durch strenges Festhalten des Ancicnnctäts-Sy-
stems.
7) Ausmerzung der blos „Gutgesinnten" aus der Bureaukratie, deren Befug¬
nisse sich durch die obengedachten Punkte freilich sehr gemindert haben (einige Pen¬
sionen mehr wird der Staat ertragen); Herstellung des alten Systems der Beför¬
derung nach Einsicht und Geschicklichkeit; die technischen Zweige sind von der Partei-
Achtung der höheren Regionen ganz ausgeschlossen; dagegen strenge Einheit in den
allgemeinen Maßregeln der Verwaltung, und Aufhebung jeder Art von Autonomie von
Seiten der verschiedenen Polizeipräsidenten. (— Schillerfest!)
8) Entschiedenes Princip der Handelspolitik, damit der Einfluß Preußens im
Zollvereine (wie sehr sich auch dessen Umfang einschränken möge!) ein wirklicher sei.
Denn Einfluß hat nur, wer folgerichtig etwas will.
9) Strenge Controlle gegen den Bundestag, daß er seine Befugnisse nach keiner
Seite hin — aus Gründen des bien xublio — überschreite; Förderung desselben,
N>o es eine Pflichterfüllung gilt. Wenn Deutschland in Preußen den Hort des Rechts
sieht, wird das Mißfallen am berlinischen Dialect sich allmälig legen. Ein weiteres
H -j- 5 aschen nach Popularität hat Preußen nicht nöthig.
Literatur.
Die Ostsee und ihre Küstenländer, geschildert von Anton von Esel.
Leipzig, Lorck. — Es ist von großem Interesse, von einem sachkundigen Mann
diesen nach verschiedenen Staatcngruppen auscinandcrfallenden Ländcrcoinplcr in seinem
innern Zusammenhang dargestellt zu sehen. — Der erste Theil enthält die Geschichte
Ostseehandels von den Phöniciern an bis auf unsere Zeit, in einer zweck¬
mäßigen Uebersicht. — Darauf folgt eine hydrographisch-naturhistorische Darstellung
d" Ostsee, eine Schilderung des thierischen Lebens in derselben, ihrer Productionen
Und des dazu gehörigen Flußnetzes. — Der zweite Theil behandelt die Einzelheiten,
inen Theil sehr eingehend und selbst anziehend geschildert; die dänischen, deutschen,
russischen und schwedischen Ufer. Wenn die geographische Eintheilung zum Grunde
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |