Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. IV. Band.sinnung und Dienstfertigkeit. Centralisation des Adels im Herrenhaus, und so weit 3) Den Städten soll eine ähnliche Freiheit, wie den .Rittergütern zwar nicht Je nachdem die Mitglieder der Partei den einen oder den andern dieser drei 1) Freiheit des Individuums der Polizei gegenüber, wie sie in England besteht; 2) Autonomie der Communen; nicht nach einer allgemeinen Schablone, sondern 3) Herstellung eines wirklichen Kreislcbens durch Reform der Kreistage, nament¬ 4) Erweiterung der Autonomie in den Provinzen; Reform der Provinzialstände, 5) Die bestehenden Korporationen (z. B. Universitäten) in ihren Rechten sorgfälg sinnung und Dienstfertigkeit. Centralisation des Adels im Herrenhaus, und so weit 3) Den Städten soll eine ähnliche Freiheit, wie den .Rittergütern zwar nicht Je nachdem die Mitglieder der Partei den einen oder den andern dieser drei 1) Freiheit des Individuums der Polizei gegenüber, wie sie in England besteht; 2) Autonomie der Communen; nicht nach einer allgemeinen Schablone, sondern 3) Herstellung eines wirklichen Kreislcbens durch Reform der Kreistage, nament¬ 4) Erweiterung der Autonomie in den Provinzen; Reform der Provinzialstände, 5) Die bestehenden Korporationen (z. B. Universitäten) in ihren Rechten sorgfälg <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0410" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/108540"/> <p xml:id="ID_1281" prev="#ID_1280"> sinnung und Dienstfertigkeit. Centralisation des Adels im Herrenhaus, und so weit<lb/> es geht, im ganzen Landtag, der auf einem Umweg (dem Drciklasse'nsystem) zum<lb/> ständischen Princip zurückkehrt. Es entsteht dann ein gleichmäßiger Parallelismus<lb/> um Staate: Gutsherr und Hintersassen; Landrath und Schulzen; Officiere und Sol¬<lb/> daten; Dcpartcmcntsches und Subalternen u. s. w.</p><lb/> <p xml:id="ID_1282"> 3) Den Städten soll eine ähnliche Freiheit, wie den .Rittergütern zwar nicht<lb/> mißgönnt werden; da sie. aber über ihre Befugnisse hinauszugehen und die Privi¬<lb/> legien des Adels anzufechten geneigt sind, müssen sie durch die reformirte Büreau-<lb/> kratie und Polizei beaufsichtigt werden, deren Wirksamkeit nach dieser Seite hin also<lb/> vollständig wiederhergestellt wird.</p><lb/> <p xml:id="ID_1283"> Je nachdem die Mitglieder der Partei den einen oder den andern dieser drei<lb/> Punkte hervortreten lassen, könnte man sie in verschiedene Nuancen vertheilen. Nur<lb/> kommt es selten vor, daß diese Scheidung sich rein und consequent vollziehen läßt,<lb/> sonst könnte der Liberalismus mit der ersten Richtung gar wol unterhandeln. Su¬<lb/> chen wir nun unser System in gleicher Art zu formuliren. Auch wir wollen nicht<lb/> die Gleichheit, sondern die Freiheit; nicht die Beglückung Aller durch den Staat,<lb/> sondern den Raum für Jeden, sich selbst glücklich zu machen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1284"> 1) Freiheit des Individuums der Polizei gegenüber, wie sie in England besteht;<lb/> Unterordnung der Polizei unter richterliche Controlle; Aufhebung, definitive Auf¬<lb/> hebung der Scherereien, die Preußen in Deutschland, weil sie sinnlich hervortrete»,<lb/> viel mehr geschadet haben als alles andere, ohne auch nur das geringste zu helft"<lb/> (man denke an den kleinen Krieg zwischen Westphalen und Hinkeldey in dieser Be¬<lb/> ziehung); Garantie für jeden preußischen Staatsbürger, sich aufzuhalten, wo er<lb/> Unterhalt findet.</p><lb/> <p xml:id="ID_1285"> 2) Autonomie der Communen; nicht nach einer allgemeinen Schablone, sondern<lb/> nach dem Maß der örtlichen Verhältnisse festgestellt, wobei diejenigen Rittergüter, die<lb/> ihrer Lage nach unabhängig sind, zu ihrem vollen Recht kommen werden. Berechti¬<lb/> gung der Gemeinden, nach Befinden einen neuen Kuhstall aufzurichten, ohne durch<lb/> so und fo viel Instanzen bis nach Berlin anzufragen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1286"> 3) Herstellung eines wirklichen Kreislcbens durch Reform der Kreistage, nament¬<lb/> lich der Wahlen zu denselben; Erweiterung ihrer Berechtigungen. Feste Abgrenzung<lb/> der Wahlbezirke zum Landtag, die so weit es irgend möglich, mit den Kreisen zu¬<lb/> sammenfallen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1287"> 4) Erweiterung der Autonomie in den Provinzen; Reform der Provinzialstände,<lb/> entsprechend den Kreistagen; alle Spccialangclcgenheiten der Provinz werden ihnen<lb/> überwiesen, namentlich auch die Controlle der Provinzialverwaltung. — Dieser Punkt<lb/> ist. wenn Preußen darauf ausgeht, in Deutschland moralische Eroberungen zu mache»,<lb/> der allerwichtigste. Wenn der Mitteldeutsche u. s. w. sich scheut, berlinisirt Z»<lb/> werden, so ist diese Scheu in den preußischen Provinzen selbst nicht kleiner. — Soll«<lb/> es esnmal möglich sein, auf gesetzlichem Wege eine Reform des Herrenhauses anzu¬<lb/> bahnen, so müßte das reformirte Herrenhaus aus den Provinzialständen hervor¬<lb/> gehen.ti</p><lb/> <p xml:id="ID_1288" next="#ID_1289"> 5) Die bestehenden Korporationen (z. B. Universitäten) in ihren Rechten sorgfälg<lb/> gepflegt; die bürgerlichen Korporationen, die in vieler Beziehung segensreich si^'<lb/> durch allgemeine Gewerbefreiheit und Freizügigkeit unschädlich gemacht. Die römisch'</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0410]
sinnung und Dienstfertigkeit. Centralisation des Adels im Herrenhaus, und so weit
es geht, im ganzen Landtag, der auf einem Umweg (dem Drciklasse'nsystem) zum
ständischen Princip zurückkehrt. Es entsteht dann ein gleichmäßiger Parallelismus
um Staate: Gutsherr und Hintersassen; Landrath und Schulzen; Officiere und Sol¬
daten; Dcpartcmcntsches und Subalternen u. s. w.
3) Den Städten soll eine ähnliche Freiheit, wie den .Rittergütern zwar nicht
mißgönnt werden; da sie. aber über ihre Befugnisse hinauszugehen und die Privi¬
legien des Adels anzufechten geneigt sind, müssen sie durch die reformirte Büreau-
kratie und Polizei beaufsichtigt werden, deren Wirksamkeit nach dieser Seite hin also
vollständig wiederhergestellt wird.
Je nachdem die Mitglieder der Partei den einen oder den andern dieser drei
Punkte hervortreten lassen, könnte man sie in verschiedene Nuancen vertheilen. Nur
kommt es selten vor, daß diese Scheidung sich rein und consequent vollziehen läßt,
sonst könnte der Liberalismus mit der ersten Richtung gar wol unterhandeln. Su¬
chen wir nun unser System in gleicher Art zu formuliren. Auch wir wollen nicht
die Gleichheit, sondern die Freiheit; nicht die Beglückung Aller durch den Staat,
sondern den Raum für Jeden, sich selbst glücklich zu machen.
1) Freiheit des Individuums der Polizei gegenüber, wie sie in England besteht;
Unterordnung der Polizei unter richterliche Controlle; Aufhebung, definitive Auf¬
hebung der Scherereien, die Preußen in Deutschland, weil sie sinnlich hervortrete»,
viel mehr geschadet haben als alles andere, ohne auch nur das geringste zu helft"
(man denke an den kleinen Krieg zwischen Westphalen und Hinkeldey in dieser Be¬
ziehung); Garantie für jeden preußischen Staatsbürger, sich aufzuhalten, wo er
Unterhalt findet.
2) Autonomie der Communen; nicht nach einer allgemeinen Schablone, sondern
nach dem Maß der örtlichen Verhältnisse festgestellt, wobei diejenigen Rittergüter, die
ihrer Lage nach unabhängig sind, zu ihrem vollen Recht kommen werden. Berechti¬
gung der Gemeinden, nach Befinden einen neuen Kuhstall aufzurichten, ohne durch
so und fo viel Instanzen bis nach Berlin anzufragen.
3) Herstellung eines wirklichen Kreislcbens durch Reform der Kreistage, nament¬
lich der Wahlen zu denselben; Erweiterung ihrer Berechtigungen. Feste Abgrenzung
der Wahlbezirke zum Landtag, die so weit es irgend möglich, mit den Kreisen zu¬
sammenfallen.
4) Erweiterung der Autonomie in den Provinzen; Reform der Provinzialstände,
entsprechend den Kreistagen; alle Spccialangclcgenheiten der Provinz werden ihnen
überwiesen, namentlich auch die Controlle der Provinzialverwaltung. — Dieser Punkt
ist. wenn Preußen darauf ausgeht, in Deutschland moralische Eroberungen zu mache»,
der allerwichtigste. Wenn der Mitteldeutsche u. s. w. sich scheut, berlinisirt Z»
werden, so ist diese Scheu in den preußischen Provinzen selbst nicht kleiner. — Soll«
es esnmal möglich sein, auf gesetzlichem Wege eine Reform des Herrenhauses anzu¬
bahnen, so müßte das reformirte Herrenhaus aus den Provinzialständen hervor¬
gehen.ti
5) Die bestehenden Korporationen (z. B. Universitäten) in ihren Rechten sorgfälg
gepflegt; die bürgerlichen Korporationen, die in vieler Beziehung segensreich si^'
durch allgemeine Gewerbefreiheit und Freizügigkeit unschädlich gemacht. Die römisch'
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