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Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. IV. Band.

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U'egen außer Wirksamkeit gesetzt und einen provisorischen Verfassungsentwurf scmctio-
gegen den sich nicht nur das gesammte "Volk", sondern sämmtliche Behörden,
Militärischen mit einbegriffen erklärten. Die knrhcssische Regierung hat die alte
^'fassung gestürzt und zuerst mit direkter, dann mit indirekter Unterstützung des
Andes mit der neuen zu regieren versucht. Es war nicht eine einzelne rettende
^)at, sondern eine unendliche Reihe rettender Thaten, deren jede durch die vorhcr-
Skhcndc nothwendig gemacht wurde. Das letzte Resultat dieser ganzen Reihe ist,
"ß die nach dem gegenwärtigen System zu Stande gekommene und zehnfach gcmasz-
^^gelte Kammer mit einer an Einstimmigkeit gränzenden Majorität die Wiederher¬
stellung der Verfassung von 1831 fordert, d. h. sich selbst für inkvmpctcnt erklärt,
Mit der Regierung einen neuen Rechtszustand zu vereinbaren.

Dieses letzte entscheidende Resultat >var freilich der östreichischen und hessischen
^^gicrung unbekannt, als sie ihre Denkschriften gegen Preußen veröffentlichten, und
Mit ihm fallen ihre hauptsächlichen Argumente zu Boden. Dennoch ist der prin¬
cipielle Gegensatz wichtig genug, um hier im deutschen Interesse mit Beseitigung
ttller Nebensachen hervorgehoben zu werden.

Die östreichische Denkschrift, deren höfliche, ja in gewissem Sinne geistreiche
Toren wir gern anerkennen, gesteht der preußischen Vieles zu: sie erklärt sich zu
größern Concessionen an die Wünsche des hessischen Volks bereit, fir läßt sich, ebenso
die preußische, auf die Frage nach der Äechtmäßigkcit des Verfahrens von I8!>2
U'eilig oder gar nicht ein, aber sie argumentire folgendermaßen: der Bnndcsbeschluß
1852 ist einmal erfolgt; die Zurücknahme desselben (und daß es sieh um eine
Zurücknahme handelt, geben wir der östreichischen Denkschrift zu) würde erstens
. de>s Ansehen des deutschen Bundestags vor dem deutschen Volk kompromittiren, zwei-
^us die hessische Regierung in Verlegenheit setzen, die im Vertrauen auf die Hilfe
Bundes gehandelt hat.

Den ersten Punkt bestreiten wir unbedingt und behaupten das Gegentheil. Man
^ille daran, daß hier nicht von einem äußern Druck die Rede ist. Wenn der Bun¬
destag aus eignen freien Entschluß einen Schritt, der nicht aus Rcchtsgründcn,
sondern aus Gründen der Zweckmäßigkeit geschah, in Folge einer siebenjährigen Er-
l^yrung, daß dadurch nichts erreicht werden kann, zurücknimmt, so wird sein An-
'^)an im Volk sich nicht vermindern, sondern aus eine unglaubliche Weise vermehren.
Und das deutsche Volk, stets zum Vertrauen geneigt, wird alle seine Hoffnungen
^'der auf dieses Institut setzen. Zudem hat die preußische Denkschrift ganz richtig
Auseinander gesetzt, daß die Form des Bundcsbcschlusscs von 1852 in ihrer Dahn-
"rkcit eine formelle Zurücknahme desselben unnöthig macht.

Die kurhcssische Denkschrift weist nach, daß die Verfassung von 1831 mit dem
^?">Pflugschen System unvereinbar ist; dagegen hat sie den Nachweis von der
Nothwendigkeit des hassenpflugschcn Systems nicht geführt. Da dies System im
^nde selbst alle Klassen gegen sich und in Deutschland keinen Credit hat, so wäre
i°Me Beseitigung schon im deutschen Interesse wünschenswerth, und wenn die Wie-
^urführung der Verfassung von 1831 dazu beitragen könnte, so wäre das viel
'^hr ein Grund, dafür als dagegen zu sein.
'

. , Wie kam der Bundesbcschluß von 1352 zu Stande? Weder bei Oestreich noch
' Baiern noch bei einem andern der verbündeten Staaten ist ein positives In-


U'egen außer Wirksamkeit gesetzt und einen provisorischen Verfassungsentwurf scmctio-
gegen den sich nicht nur das gesammte „Volk", sondern sämmtliche Behörden,
Militärischen mit einbegriffen erklärten. Die knrhcssische Regierung hat die alte
^'fassung gestürzt und zuerst mit direkter, dann mit indirekter Unterstützung des
Andes mit der neuen zu regieren versucht. Es war nicht eine einzelne rettende
^)at, sondern eine unendliche Reihe rettender Thaten, deren jede durch die vorhcr-
Skhcndc nothwendig gemacht wurde. Das letzte Resultat dieser ganzen Reihe ist,
"ß die nach dem gegenwärtigen System zu Stande gekommene und zehnfach gcmasz-
^^gelte Kammer mit einer an Einstimmigkeit gränzenden Majorität die Wiederher¬
stellung der Verfassung von 1831 fordert, d. h. sich selbst für inkvmpctcnt erklärt,
Mit der Regierung einen neuen Rechtszustand zu vereinbaren.

Dieses letzte entscheidende Resultat >var freilich der östreichischen und hessischen
^^gicrung unbekannt, als sie ihre Denkschriften gegen Preußen veröffentlichten, und
Mit ihm fallen ihre hauptsächlichen Argumente zu Boden. Dennoch ist der prin¬
cipielle Gegensatz wichtig genug, um hier im deutschen Interesse mit Beseitigung
ttller Nebensachen hervorgehoben zu werden.

Die östreichische Denkschrift, deren höfliche, ja in gewissem Sinne geistreiche
Toren wir gern anerkennen, gesteht der preußischen Vieles zu: sie erklärt sich zu
größern Concessionen an die Wünsche des hessischen Volks bereit, fir läßt sich, ebenso
die preußische, auf die Frage nach der Äechtmäßigkcit des Verfahrens von I8!>2
U'eilig oder gar nicht ein, aber sie argumentire folgendermaßen: der Bnndcsbeschluß
1852 ist einmal erfolgt; die Zurücknahme desselben (und daß es sieh um eine
Zurücknahme handelt, geben wir der östreichischen Denkschrift zu) würde erstens
. de>s Ansehen des deutschen Bundestags vor dem deutschen Volk kompromittiren, zwei-
^us die hessische Regierung in Verlegenheit setzen, die im Vertrauen auf die Hilfe
Bundes gehandelt hat.

Den ersten Punkt bestreiten wir unbedingt und behaupten das Gegentheil. Man
^ille daran, daß hier nicht von einem äußern Druck die Rede ist. Wenn der Bun¬
destag aus eignen freien Entschluß einen Schritt, der nicht aus Rcchtsgründcn,
sondern aus Gründen der Zweckmäßigkeit geschah, in Folge einer siebenjährigen Er-
l^yrung, daß dadurch nichts erreicht werden kann, zurücknimmt, so wird sein An-
'^)an im Volk sich nicht vermindern, sondern aus eine unglaubliche Weise vermehren.
Und das deutsche Volk, stets zum Vertrauen geneigt, wird alle seine Hoffnungen
^'der auf dieses Institut setzen. Zudem hat die preußische Denkschrift ganz richtig
Auseinander gesetzt, daß die Form des Bundcsbcschlusscs von 1852 in ihrer Dahn-
"rkcit eine formelle Zurücknahme desselben unnöthig macht.

Die kurhcssische Denkschrift weist nach, daß die Verfassung von 1831 mit dem
^?">Pflugschen System unvereinbar ist; dagegen hat sie den Nachweis von der
Nothwendigkeit des hassenpflugschcn Systems nicht geführt. Da dies System im
^nde selbst alle Klassen gegen sich und in Deutschland keinen Credit hat, so wäre
i°Me Beseitigung schon im deutschen Interesse wünschenswerth, und wenn die Wie-
^urführung der Verfassung von 1831 dazu beitragen könnte, so wäre das viel
'^hr ein Grund, dafür als dagegen zu sein.
'

. , Wie kam der Bundesbcschluß von 1352 zu Stande? Weder bei Oestreich noch
' Baiern noch bei einem andern der verbündeten Staaten ist ein positives In-


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[0329] U'egen außer Wirksamkeit gesetzt und einen provisorischen Verfassungsentwurf scmctio- gegen den sich nicht nur das gesammte „Volk", sondern sämmtliche Behörden, Militärischen mit einbegriffen erklärten. Die knrhcssische Regierung hat die alte ^'fassung gestürzt und zuerst mit direkter, dann mit indirekter Unterstützung des Andes mit der neuen zu regieren versucht. Es war nicht eine einzelne rettende ^)at, sondern eine unendliche Reihe rettender Thaten, deren jede durch die vorhcr- Skhcndc nothwendig gemacht wurde. Das letzte Resultat dieser ganzen Reihe ist, "ß die nach dem gegenwärtigen System zu Stande gekommene und zehnfach gcmasz- ^^gelte Kammer mit einer an Einstimmigkeit gränzenden Majorität die Wiederher¬ stellung der Verfassung von 1831 fordert, d. h. sich selbst für inkvmpctcnt erklärt, Mit der Regierung einen neuen Rechtszustand zu vereinbaren. Dieses letzte entscheidende Resultat >var freilich der östreichischen und hessischen ^^gicrung unbekannt, als sie ihre Denkschriften gegen Preußen veröffentlichten, und Mit ihm fallen ihre hauptsächlichen Argumente zu Boden. Dennoch ist der prin¬ cipielle Gegensatz wichtig genug, um hier im deutschen Interesse mit Beseitigung ttller Nebensachen hervorgehoben zu werden. Die östreichische Denkschrift, deren höfliche, ja in gewissem Sinne geistreiche Toren wir gern anerkennen, gesteht der preußischen Vieles zu: sie erklärt sich zu größern Concessionen an die Wünsche des hessischen Volks bereit, fir läßt sich, ebenso die preußische, auf die Frage nach der Äechtmäßigkcit des Verfahrens von I8!>2 U'eilig oder gar nicht ein, aber sie argumentire folgendermaßen: der Bnndcsbeschluß 1852 ist einmal erfolgt; die Zurücknahme desselben (und daß es sieh um eine Zurücknahme handelt, geben wir der östreichischen Denkschrift zu) würde erstens . de>s Ansehen des deutschen Bundestags vor dem deutschen Volk kompromittiren, zwei- ^us die hessische Regierung in Verlegenheit setzen, die im Vertrauen auf die Hilfe Bundes gehandelt hat. Den ersten Punkt bestreiten wir unbedingt und behaupten das Gegentheil. Man ^ille daran, daß hier nicht von einem äußern Druck die Rede ist. Wenn der Bun¬ destag aus eignen freien Entschluß einen Schritt, der nicht aus Rcchtsgründcn, sondern aus Gründen der Zweckmäßigkeit geschah, in Folge einer siebenjährigen Er- l^yrung, daß dadurch nichts erreicht werden kann, zurücknimmt, so wird sein An- '^)an im Volk sich nicht vermindern, sondern aus eine unglaubliche Weise vermehren. Und das deutsche Volk, stets zum Vertrauen geneigt, wird alle seine Hoffnungen ^'der auf dieses Institut setzen. Zudem hat die preußische Denkschrift ganz richtig Auseinander gesetzt, daß die Form des Bundcsbcschlusscs von 1852 in ihrer Dahn- "rkcit eine formelle Zurücknahme desselben unnöthig macht. Die kurhcssische Denkschrift weist nach, daß die Verfassung von 1831 mit dem ^?">Pflugschen System unvereinbar ist; dagegen hat sie den Nachweis von der Nothwendigkeit des hassenpflugschcn Systems nicht geführt. Da dies System im ^nde selbst alle Klassen gegen sich und in Deutschland keinen Credit hat, so wäre i°Me Beseitigung schon im deutschen Interesse wünschenswerth, und wenn die Wie- ^urführung der Verfassung von 1831 dazu beitragen könnte, so wäre das viel '^hr ein Grund, dafür als dagegen zu sein. ' . , Wie kam der Bundesbcschluß von 1352 zu Stande? Weder bei Oestreich noch ' Baiern noch bei einem andern der verbündeten Staaten ist ein positives In-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341590_108129/329>, abgerufen am 29.06.2024.