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Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. IV. Band.

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Wissen ein solches Gerücht zu sanctionircn; es ist vielmehr anzunehmen, daß s"
sogar mehr weiß, als sie aussagt. Hat nun gar die Geschichte ihren Weg in die
kleinen Localblätter gefunden, die es aufnehmen, weil sie doch ihrem Publittim ir¬
gend etwas neues erzählen müssen, so ist dem Uebel nicht mehr zu helfen; und
wenn dann endlich die thatsächliche Widerlegung eintritt, so hat die Sage ihre Wir¬
kung gethan und wird mit voller Anerkennung ihrer Verdienste in den Ruhestand
verseht. Glücklicher Weise steht in diesem Augenblick nicht viel auf dem Spiel-
Rußland und Preußen werden bald Gelegenheit haben, ihre Ansichten öffent¬
lich auszusprechen, und wir hoffen, daß das nicht im Gegensatz, sondern im
engsten Verein mit England geschehn wird. Wenn ein leidenschaftlicher Tory Z"
Gewehren für Garibaldi unterschreibt, so ist das ein nicht zu verachtendes Symp¬
tom, daß auch in conscrvntiven Kreisen die Ueberzeugung mehr und mehr Raum
gewinnt: das europäische Gleichgewicht und das monarchische Princip fordern gleich¬
mäßig eine kräftige Unterstützung der sardinischen Politik.

Ein noch glücklicherer Umstand für die Aufhellung des deutschen Parteiwesens
ist die jetzige Wendung der kurhcssischen Angelegenheit. Während" des italienischen
Krieges konnten wahrhaft liberale Männer erklären, sie seien sür Oestreich gegen
Italien, nicht obgleich, sondern weil sie liberal seien; dasselbe konnte bei der Eis--
nacher Bewegung geschehen. Es konnte geschehen, weil weder die Voraussetzungen,
noch der letzte Zweck, noch die Mittel klar hingestellt waren. Die kurhcssischc Frage
dagegen ist recht dazu angethan, die Spreu vom Weizen zu sondern, und wenn
auch diesmal der Ultramontanismus sich in ein liberales Gewand einhüllt, so kann
auch diese Maske wenigstens Niemand mehr täuschen, der nicht vorsätzlich seine Au¬
gen verschließt.

Zwar fehlt es an Vorwänden auch diesmal nicht. Schon haben wir vo"
östreichischen Blättern vernommen, es handle sich nicht um Recht oder Unrecht >"
Kurhessen, sondern um östreichische oder preußische Hegemonie. Insofern kann mein
ihnen beipflichten, als die Tragweite der jetzigen Entscheidung weit über das HcsscN-
lemd hinausgeht; auch der Einfluß Oestreichs und Preußens ist enge damit verfloch¬
ten i aber es gilt viel mehr, es gilt die Frage, ob der Bundestag, d. h. die Gesammt¬
heit der deutschen Regierungen, auf dem Wege, den sie 1852 eingeschlagen hat, fort¬
gehen oder einen andern aufsuchen will.e

In dem Protest gegen die Motivirung des Antrags der Mittclstaatcn über di
Bundcskricgsvcrfassung hat Preußen erklärt, das Ansehen des Bundestags werde
um so fester stehen, je weniger er seine Befugnisse übcrschrc'ne. Dieses Prin¬
cip hat es auch bei seiner Denkschrift in der kurhcssischen Sache im Auge behalten-
Der Bundestag hat bei seiner Einwirkung auf die Verfassungen der einzelnen Staaten
nur zweierlei im Auge zu halten: erstens die Uebereinstimmung derselben mit dein
Bundesrecht; zweitens die formelle Legalität derselben. Der Bundestag hat
Recht, diejenigen Bestimmungen einer Einzel-Verfassung zu bezeichnen, welche dem
Staate die Erfüllung feiner Bundespflichten unmöglich machen, auf die Abstellung
derselben zu dringen und wenn diese auf legalem Wege nicht möglich ist, Z">""6
eintreten zu lassen; das ist die Grenze seines Rechts.

Der Bundestag ist 1852 weiter gegangen, er hat, ohne den Rechtsweg zu
suchen, die kurhessische Verfassung, welche 21 Jahre bestand, einzelner Bestimmung-n


Wissen ein solches Gerücht zu sanctionircn; es ist vielmehr anzunehmen, daß s«
sogar mehr weiß, als sie aussagt. Hat nun gar die Geschichte ihren Weg in die
kleinen Localblätter gefunden, die es aufnehmen, weil sie doch ihrem Publittim ir¬
gend etwas neues erzählen müssen, so ist dem Uebel nicht mehr zu helfen; und
wenn dann endlich die thatsächliche Widerlegung eintritt, so hat die Sage ihre Wir¬
kung gethan und wird mit voller Anerkennung ihrer Verdienste in den Ruhestand
verseht. Glücklicher Weise steht in diesem Augenblick nicht viel auf dem Spiel-
Rußland und Preußen werden bald Gelegenheit haben, ihre Ansichten öffent¬
lich auszusprechen, und wir hoffen, daß das nicht im Gegensatz, sondern im
engsten Verein mit England geschehn wird. Wenn ein leidenschaftlicher Tory Z"
Gewehren für Garibaldi unterschreibt, so ist das ein nicht zu verachtendes Symp¬
tom, daß auch in conscrvntiven Kreisen die Ueberzeugung mehr und mehr Raum
gewinnt: das europäische Gleichgewicht und das monarchische Princip fordern gleich¬
mäßig eine kräftige Unterstützung der sardinischen Politik.

Ein noch glücklicherer Umstand für die Aufhellung des deutschen Parteiwesens
ist die jetzige Wendung der kurhcssischen Angelegenheit. Während" des italienischen
Krieges konnten wahrhaft liberale Männer erklären, sie seien sür Oestreich gegen
Italien, nicht obgleich, sondern weil sie liberal seien; dasselbe konnte bei der Eis--
nacher Bewegung geschehen. Es konnte geschehen, weil weder die Voraussetzungen,
noch der letzte Zweck, noch die Mittel klar hingestellt waren. Die kurhcssischc Frage
dagegen ist recht dazu angethan, die Spreu vom Weizen zu sondern, und wenn
auch diesmal der Ultramontanismus sich in ein liberales Gewand einhüllt, so kann
auch diese Maske wenigstens Niemand mehr täuschen, der nicht vorsätzlich seine Au¬
gen verschließt.

Zwar fehlt es an Vorwänden auch diesmal nicht. Schon haben wir vo»
östreichischen Blättern vernommen, es handle sich nicht um Recht oder Unrecht >"
Kurhessen, sondern um östreichische oder preußische Hegemonie. Insofern kann mein
ihnen beipflichten, als die Tragweite der jetzigen Entscheidung weit über das HcsscN-
lemd hinausgeht; auch der Einfluß Oestreichs und Preußens ist enge damit verfloch¬
ten i aber es gilt viel mehr, es gilt die Frage, ob der Bundestag, d. h. die Gesammt¬
heit der deutschen Regierungen, auf dem Wege, den sie 1852 eingeschlagen hat, fort¬
gehen oder einen andern aufsuchen will.e

In dem Protest gegen die Motivirung des Antrags der Mittclstaatcn über di
Bundcskricgsvcrfassung hat Preußen erklärt, das Ansehen des Bundestags werde
um so fester stehen, je weniger er seine Befugnisse übcrschrc'ne. Dieses Prin¬
cip hat es auch bei seiner Denkschrift in der kurhcssischen Sache im Auge behalten-
Der Bundestag hat bei seiner Einwirkung auf die Verfassungen der einzelnen Staaten
nur zweierlei im Auge zu halten: erstens die Uebereinstimmung derselben mit dein
Bundesrecht; zweitens die formelle Legalität derselben. Der Bundestag hat
Recht, diejenigen Bestimmungen einer Einzel-Verfassung zu bezeichnen, welche dem
Staate die Erfüllung feiner Bundespflichten unmöglich machen, auf die Abstellung
derselben zu dringen und wenn diese auf legalem Wege nicht möglich ist, Z">""6
eintreten zu lassen; das ist die Grenze seines Rechts.

Der Bundestag ist 1852 weiter gegangen, er hat, ohne den Rechtsweg zu
suchen, die kurhessische Verfassung, welche 21 Jahre bestand, einzelner Bestimmung-n


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341590_108129/328>, abgerufen am 28.09.2024.