Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. III. Band.neues Fähnlein, oder ein neues Kleid*) (80--100 si,), dafür mußte er dem In den ungarischen Kriegen war zuweilen der Fähnrich im Range dem Der wichtigste Mann der Compagnie nächst dem Hauptmann war der Die Heere bestanden mit wenigen Ausnahmen aus gewordenen Söld¬ ") Adam JuNghcms von der Olnitz, Kricgsordnung zu Wasser und Landt, 3. Ausg. ^°in. 1SW, S, 3. b. Adam Junghans, Kriegs-Ordnung zu Wasser und Land, T. 2 " . , *) Gesetzlicher Sollwerth des Gulden Reichsgcld damals -- 40 Silvcrgroschen, während " preußische Scheffel Korn in mäßigen Jahren etwa 20 Sgr. kostete. 16 Gulden gutes ^chsgeld hatten ungefähr denselben Verkchrswcrth, welchen jetzt S0 Thlr. haben. Das Geld "orbe aber auch nach der Münzverwirrung von 1621 -- 1623 immer wieder schlechter aus- Spracht. Alle Soldangaben aus den Jahren 1618--1623 sind wegen des grade damals "schlechtcrtcn Geldes nicht maßgebend. > Grenzboten III. 18S9. 17
neues Fähnlein, oder ein neues Kleid*) (80—100 si,), dafür mußte er dem In den ungarischen Kriegen war zuweilen der Fähnrich im Range dem Der wichtigste Mann der Compagnie nächst dem Hauptmann war der Die Heere bestanden mit wenigen Ausnahmen aus gewordenen Söld¬ ") Adam JuNghcms von der Olnitz, Kricgsordnung zu Wasser und Landt, 3. Ausg. ^°in. 1SW, S, 3. b. Adam Junghans, Kriegs-Ordnung zu Wasser und Land, T. 2 " . , *) Gesetzlicher Sollwerth des Gulden Reichsgcld damals — 40 Silvcrgroschen, während " preußische Scheffel Korn in mäßigen Jahren etwa 20 Sgr. kostete. 16 Gulden gutes ^chsgeld hatten ungefähr denselben Verkchrswcrth, welchen jetzt S0 Thlr. haben. Das Geld "orbe aber auch nach der Münzverwirrung von 1621 — 1623 immer wieder schlechter aus- Spracht. Alle Soldangaben aus den Jahren 1618—1623 sind wegen des grade damals "schlechtcrtcn Geldes nicht maßgebend. > Grenzboten III. 18S9. 17
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neues Fähnlein, oder ein neues Kleid*) (80—100 si,), dafür mußte er dem
Fähnlein eine Verehrung geben, zwei Faß Bier oder Wein.
In den ungarischen Kriegen war zuweilen der Fähnrich im Range dem
Lieutenant vorgegangen, und bei einigen Regimentern z. B. der Wallensteinschen
Armee hatte sich dieser Brauch erhalten. — Das Amt des Reiterfähnrichs war
weniger verantwortlich. Frisch in den Feind dringen und nach dem Angriff
d>e Standarte in die Höhe halten, damit sich sein Volk um ihn sammle, das
war seine Aufgabe.
Der wichtigste Mann der Compagnie nächst dem Hauptmann war der
Feldwebel, er war der Drillmeister, der Sprecher für die Knegsleute und was
wichtigsten war. er hatte die Aufstellung des Fabricius in die Schlacht¬
haufen der kaiserlichen Bataillone und schwedischen Brigaden zu besorgen, die
Mannschaften zu ordnen, in die vordersten und hintersten Glieder und an die
^ekelt die Tüchtigsten und am besten Bewaffneten, hatte die Hellebarden und
kurzen Wehren einzumischen, die Schützen anzuhängen und zu führen. Er war
weise Mann der Compagnie, der Recht und Kriegsbrauch seiner Waffe
üenau kennen mußte.
Die Heere bestanden mit wenigen Ausnahmen aus gewordenen Söld¬
nern. Der Kriegsherr bevollmächtigte durch Patent einen versuchten Führer,
5ur ihn ein Heer, ein Regiment, ein Fähnlein zu werben, dann wurden Werde-
^atze gesucht, ein Musterplatz, auf dem sich die Gewordenen versammelten,
^gesetzt. Wer sich anwerben ließ, erhielt Lauf- oder Werbegcld, das beim
beginn des Krieges unbedeutend war, und zuweilen von der Löhnung ab¬
gezogen wurde.**) Im Lauf des Krieges stieg das Wcrbegeld und blieb dem
Soldaten. Auf dem Musterplatz wurde noch im Anfang des Krieges mit
^dem Söldner besonders über seine Löhnung verhandelt, der Soldat hatte
außer dem Servis in dem Quartiere nichts als den Sold zu erhalten, der
u>n 1600 für die gemeinen Fußsoldaten von 5—16 Gulden ans den Monat
betrug.^*) Sie mußten dafür Waffen, Kleidung und Kost selbst beschaffen, den
Satzungen wurde der Proviant durch die Quartiermeister gegen Vergütigung
geliebt. Während dem großen Kriege aber kam das Handeln um den Sold
"b. es ward von dem Kriegsherrn den Soldaten ein gleicher mäßiger Sold
I^rmregelmäßig gezahlt.
") Adam JuNghcms von der Olnitz, Kricgsordnung zu Wasser und Landt, 3. Ausg.
^°in. 1SW, S, 3. b.
Adam Junghans, Kriegs-Ordnung zu Wasser und Land, T. 2
"
. , *) Gesetzlicher Sollwerth des Gulden Reichsgcld damals — 40 Silvcrgroschen, während
" preußische Scheffel Korn in mäßigen Jahren etwa 20 Sgr. kostete. 16 Gulden gutes
^chsgeld hatten ungefähr denselben Verkchrswcrth, welchen jetzt S0 Thlr. haben. Das Geld
"orbe aber auch nach der Münzverwirrung von 1621 — 1623 immer wieder schlechter aus-
Spracht. Alle Soldangaben aus den Jahren 1618—1623 sind wegen des grade damals
"schlechtcrtcn Geldes nicht maßgebend. >
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